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karlyman

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  1. Daran würde ich mich wahrhaft nicht klammern. Es wird bei legalem Waffenbesitz immer einen - in der Realität extrem kleinen - Anteil an Missbrauch bzw. deliktischer Verwendung geben. Die Relevanz des LWB dabei (weit, weit hinter x anderen, alltäglichen Tatmitteln rangierend) öffentlich zu vermitteln - darauf kommt es an.
  2. Das gleiche Gefühl beschleicht mich seit Wochen angesichts einer gewissen Entscheidung aus Leipzig.
  3. Das ist es, was auch mir bei der Entscheidung etwas sauer aufstößt. Ich halte es für falsch, sich so zu äußern. Aber es ist durchaus beunruhigend, wo mittlerweile die Grenzen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gezogen werden. Indirekt kann das für den Kreis der Betroffenen zur faktischen Einschränkung der Meinungsfreiheit via Verwaltungsrecht führen... Ungute Entwicklung.
  4. Interessant. In Deutschland, genauer beim Deutschen Bundesrat, hatte man die Frage des Zuständigkeits-Verhältnisses EU - Deutschland beim Waffenrecht ja schon einmal eindeutig (und sogar per formellem Beschluss) beantwortet. Das war im Nov. 2013, und das Ergebnis lautete kurzgefasst: Keine Zuständigkeit der EU für das Waffenrecht. Dieses ist nationale Angelegenheit. Daran ändert auch die Umetikettiererei als vorgebliches "Handelsrecht" ("Handelsharmonisierung") nichts - man sehe sich die Inhalte an....
  5. Der Beschluss ist nicht durchweg begeisternd - aber alles in allem geht er in die richtige Richtung. Ein Hoffnungsschimmer.... Denn die EVP-/EPP-Fraktion insbesamt kann im EP über Mehrheiten bestimmen.
  6. Einen "Brexit" sehe ich nun nicht direkt als Kernschmelze. Er könnte allerdings ein erster Riss im Glas sein, der sich ausbreitet... und irgendwann den ganzen EU-Glaspalast durchzieht.
  7. Mal ganz neutral ausgedrückt (ich bin auch kein Merkel-Fan): Ich sehe andererseits auch keine besondere Motivation von Fr. Merkel, gegen den privaten Waffenbesitz zu Felde zu ziehen.
  8. Ja, schon richtig. Ich selbst bin kein A-IPSC'ler, es ist daher nicht direkt "mein Sport". Dennoch würde ich mir wünschen, die Sache hätte etwas mehr Verbreitung und PR. (Wäre auch gut geeignet, bei Nicht-LWB Begeisterung fürs dynamische Schießen zu wecken).
  9. Allerdings kann man bezogen auf A-IPSC nicht gerade von einer "überschäumenden" PR-Arbeit (und das ist noch nett ausgedrückt) reden. Irgendwie läuft das Thema - obwohl es Potenzial hätte, Viele anzusprechen - total "unter dem Deckel".
  10. Die Krux liegt in der Tat in der genauen Formulierung des Antrags, s. III. 1. Die Differenzierung bzw. "Einschränkung der Beschränkung" auf die jagdliche Nutzung hätte mit hinein gehört. In II 1. wird ja die beschränkende Formulierung bezüglich jagdlicher Nutzung verwendet.
  11. LJV-Einfluss hin oder her, aber die anderen Fraktionen sind zum Thema offensichtlich "auf dem Hintern sitzen geblieben". Wer stößt da etwas an? Wo ist der ÖJV-Einfluss z.B. auf die Grünen-Fraktion in Düsseldorf (bzw., noch besser: auf den grünen Ressortminister dort)?
  12. Na, gut dass das (wie hier durch die Liberalen) auch in NRW aufgegriffen wird. Die CDU-Fraktion hätte sich an dem Antrag übrigens ruhig mit beteiligen können.
  13. Wohl niemand. Aber wenn man dieses Urteil betrachtet, ist es nicht schwer zu erkennen, was dort tendenziell an "Grundauffassungen" zum LWB vorhanden ist. Diese Entscheidung ist ersichtlich vom "gewünschten Ergebnis her" gestrickt.
  14. Bei solchen "Sportkollegen" auf dem Stand liegt es ja nahe, zu sagen: Weißt du, meine Arbeitszeit habe ich heute schon hinter mir, jetzt bin ich in der Freizeit.
  15. Wenn wir unser unbestritten legales und verantwortbares Handeln (hier z.B. Joergs YT-Aktivität bzw. Freie-Waffen-Konstruktionen) aus Furcht vor möglichen Unbequemlichkeiten - wie den geschilderten - selbst beschneiden.... dann arbeiten wir daran mit, den Rest an Freiheiten abzuschaffen.
  16. Ja, OK. Wenn man das (also Unterbringung im selben Schrank) will...
  17. Aus welchem Grund wurden die erlaubnisfreien Waffen mit vorgezeigt (bzw. waren mit vorzuzeigen) ?
  18. Wie ist diesbezüglich eigentlich der Stand (d.h. Formulierung im Novellierungs-Entwurf für das BJagdG)?
  19. Hä? Eine "Anpassung" unterhalb der Gesetzesebene, etwa in Verordnungsform, wäre nicht so einfach "gerichtlich abstellbar". Auch wenn wir alle bitter enttäuscht über die rechtsprechende Gewalt sind - noch stehen in D Gerichte nicht ÜBER dem normierten Recht.
  20. Also, das war wirklich schon "Ironiegrünlastig". Beide Gründe sind schon extreeem weit hergeholt.
  21. Also, dass ausgerechnet Sachsen so eine Position einnehmen soll, wundert mich auch sehr. M.E. war das bislang immer eine der "tauglichen" CDU-geführten Landesregierungen. Was, bitteschön, sollte die denn dabei "reiten"?
  22. Also, anders herum gilt es schon. "Keine Strafe ohne Gesetz". D.h., wenn zum Zeitpunkt einer Handlung hierfür kein Straftatbestand lt. Gesetz existiert, hat man sich auch nicht strafbar gemacht. Wäre ja auch noch schöner...
  23. Wechseln im Sinne eines Magazinwechsels kann man da bekanntlich nichts. Bei der SLF ist das die Demontage und Montage eines Bauteiles.
  24. Na, so einfach dürfte der Behörde die Begründung auch nicht fallen. Materie Waffenrecht hin oder her - aber wir reden hier von einer bisherigen, -zigjährigen Rechts- und Verwaltungspraxis bezüglich der jaglichen HA, aus der heraus sich deliktisch keine erhöhte "Gefahrenlage" ableiten lässt.
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