

karlyman
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Führen von Bowiemesser; allgemein anerkannter Zweck?
karlyman antwortete auf Multivan's Thema in Waffenrecht
2 nächtliche Kfz-Anhaltekontrollen (Fahrerlaubnis, Fahrzeugschein... Vielen Dank und gute Fahrt) - das war meine bisherige "Kontrollbilanz auf der Straße". -
Brownells ist doof! Der Mecker- und Wunsch-Thread
karlyman antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Es geht eben leider nicht alles, Vollsortiment in direkter Nähe zum schweizer Kunden (mit schweizer Einkommen), aber deutsche Preise... Brownell's ist ja nicht Aldi oder Lidl kurz hinter der Grenze... (P.S.: Zum Meckern habe ich nichts, da bei meinen paar Bestellungen bei Brownell's D immer allles bestens war!) -
Führen von Bowiemesser; allgemein anerkannter Zweck?
karlyman antwortete auf Multivan's Thema in Waffenrecht
Also, das "bis dahin unbescholten" schützte da sicherlich niemanden.... Man kann aber auch so interpretieren: Wenn jemand dabei "sehr unauffällig" ist, passiert ihm diesbezüglich auch nichts... -
Fraglich, und wenn, dann allenfalls unter dem Aspekt "know your enemy"... Man möchte zwar immer gerne das Beste annehmen - aber schon der Vorankündigungstext zeigt leider in eine eindeutige Richtung.
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Der Igel war, genau unter diesem Aspekt, übrigens in den 1980ern mal Werbemaskottchen auf Bw-Aufklebern.
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Führen von Bowiemesser; allgemein anerkannter Zweck?
karlyman antwortete auf Multivan's Thema in Waffenrecht
Was ist ein ab und zu festzustellendes Merkmal von Bären-Scheixxe in den Rocky Mountains? Sie enthält kleine Glöckchen und duftet nach Bären-Spray... -
Führen von Bowiemesser; allgemein anerkannter Zweck?
karlyman antwortete auf Multivan's Thema in Waffenrecht
Zur Not - langen, stabilen Stock aus Hartholz, oder stabile Variante aus Alu, mitnehmen. Selbstredend als Wanderstock. -
Leute, ich sehe die Probleme und Defizite ja auch. Das ändert m.E. nichts daran, dass das System an sich gut ist.
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Nein. Aber diese SED-Parteidiktatur war nicht mal gut darin, eine Demokratie zu fälschen...
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Du bewertest das eben anders als ich. Das sei dir unbenommen... Wenn du eine bessere Alternative zur Demokratie hast, nur zu. Mir ist absolut noch keine bessere eingefallen. Und insbesondere nicht sämtliche Autokratien und Diktaturen.
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Möglichkeit 1: Die Partei kontaktieren und die Wahl bzw. Nichtwahl ankündigen in konkretem, dargelegtem Bezug auf bestimmte Programmpunkte. Möglichkeit 2: Selbst eintreten und programmatisch etwas in der Partei verändern oder auf den Weg bringen. Und das möglichst "in Masse", idealerweise als organisierte Interessengruppe. Je mehr, desto besser. Auf jeden Fall, und darum ging es mir, ist in der Demokratie die Möglichkeit der Einflussnahme gegeben. Es ist mühsam, es kann eine Ochsentour sein - aber man kann etwas verändern. Im Totalitarismus, den ja einige hier munter damit vergleichen, geht das nicht. Bzw., mit hoher Wahrscheinlichkeit wird man nach dem Versuch entweder im Gefängnis bzw. Straflager enden oder irgendwo verscharrt.
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Weil sich die Bürger und Wähler "einlullen" lassen und den Parteien keine "Beine machen". Das ist aber kein "systemischer" Fehler unserer Demokratie. Sondern eines der Demokratiebeteiligten...
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Schade, wenn man das noch erklären muss. Nur ein paar Gedanken: In repräsentativen Demokratien wird die Macht auf Zeit vergeben. Was während dieser Zeit/Legislaturperiode so getrieben wird, mag nicht immer gut oder astrein sein. Aber es gibt Möglichkeiten der Überprüfung, und schließlich auch der Abwahl. In totalitären Systemen gibt es weder die Möglichkeit der Abwahl, noch der Überprüfung von Gesetzen. Dafür wird man einen Kopf kürzer gemacht, landet im Gulag oder ähnliches, wenn man - schon in milder Form - das Regime in Frage stellt.
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Nur am Rande - das ist eine Verallgemeinerung. Im antiken Rom gab es bekanntlich die Zeit der Republik, und es gab (beginnend mit Augustus) die Kaiserzeit. Beides jeweils jahrhundertelang.
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Dennoch. Vor 80 Jahren hatten wir 1938. Erschreckend, dass bzw. wenn man da, bezogen auf Gesetze in Deutschland, den Unterschied erklären muss... Auch die fehlerhafteste Demokratie ist besser als der totalitäre Staat.
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Du darfst dabei aber nicht vergessen zu erwähnen, dass Gesetze vor 80 Jahren in Deutschland "ein klein wenig anders" zustande kamen als heute... Das soll noch nicht heißen, dass heute jedes Gesetz sinnvoll bzw. angemessen wäre; aber der Unterschied ist schon wichtig.
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Der hessische Landes-IM war m.W. sogar einer der Initiatoren dieses Taschenmesser-Führverbots-Irrwitzes. Sonst hätte man so etwas am ehesten Grün/Rot zugetraut.
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Ja. Da muss man allerdings, wenn noch vor der Wahl, schnell sein mit den Anschreiben an die Landtagskandidaten. Die bayerische Landtagswahl ist bekanntlich in gut einer Woche, die hessische Landtagswahl Ende des Monats.
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Das, was ich z.B. vor Jahren gegen die unsäglichen Waffensteuer-Pläne, oder vor kürzerer Zeit gegen den EU-Waffen"gesetz"-Unsinn getan habe. Abgeordnete anschreiben, kommentieren wo es geht, mit Leuten reden, meinen Teil zur Information und Schaffung einer Gegenöffentlichkeit beitragen. Wenn das jeder von uns Betroffenen macht, ist das schon einiges. Was ich machen sollte, wenn ein solcher Unsinn "Gesetz" wird und selbst das letzte Schweizermesserchen dem Führverbot unterworfen werden sollte.... das müssen wir hier jetzt nicht behandeln.
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Messer sind vor allem Werkzeuge. Ich habe keine Neigung, mir meine Werkzeuge verbieten zu lassen.
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Waffenrechtliche Einstufung meine EDC Messers
karlyman antwortete auf low-ready's Thema in Waffenrecht
Dein Beispiel zeigt es. Die "4-Finger-Regel" z.B. ist hanebüchen und selbstgestrickt. Zugestanden, die Vollzugsbeamten müssen täglich auf der Straße von so vielen Rechtsgebieten zumindest etwas verstehen... Da ist es erklärlich, wenn irgendwo "das Detail" auf der Strecke bleibt. Aber dennoch: Wenn man sich ganz unsicher ist, sollte man als PVB bei Eingriffen in die Freiheit der Bürger im Zweifel auch "gut sein lassen"; jedenfalls bevor man zu so hanebüchenen Eigenregelungen wie oben greift. -
So ähnlich wie schlechtes Wetter, das ist (je nach Sichtweise) auch unerwünscht.
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Ich denke, du vermutest richtig. Das ist eine ganz einfache, praktische Frage... x-mal wiederkommen müssen, oder aber effiziente Durchführung. Das mit den Ausweisen ist in der Tat auch ein Punkt - aber ich glaube, dass die Terminfrage entscheidender war.
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Gute und berechtigte Frage. Dazu musst du aber die entsprechenden Ministerpäsidenten bzw. deren Landes-Innenminister anschreiben.
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Eine VwV ist ja eine verwaltungsinterne Handlungs(an)weisung für die Behörden. Hat nicht Bayern z.B. per internem Erlass die Gebührenfreiheit der Waffen-Aufbewahrungskontrollen geregelt?