karlyman
WO Gold-
Gesamte Inhalte
53.401 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von karlyman
-
Diesen Trumpf kann man durchaus spielen. Viele LWB gehören mit zur CSU-Stammwählerschaft. Wichtig ist, der CSU und Herrn BMI Seehofer das sachlich, aber deutlich zu sagen.
-
Da gibt es doch dieses "lustige" Schulungsvideo der chinesischen Polizei ("how to survive a knife attack" o.ä.; neulich irgendwo gesehen): Schnell wegrennen und laut "Police! Police" rufen...
-
Er meint erlaubnispflichtige... nicht solche mit Klinge.
-
Exakt diese Abwägung trifft derzeit der Staat für die überwiegende Zahl der Bürger.
-
Sie wird dort m.E. - von beiden Seiten - weniger "religiös" geführt wie in D, einfach etwas entspannter.
-
Auf den Punkt hatte @German oben schon geantwortet, Zitat daraus: "Es geht vielmehr um die rechtliche Bindung an den Staat als Träger des Beamtentums und die damit verbundene Weisungsfähigkeit und natürlich auch um die institutionelle Prägung. Kurzum ist ein Beamter im Durchschnitt (auch da gibt's Ausreisser nach oben und unten) für den Staat kontrollierbarer als ein "freier" Bürger." Das steckt letztlich hinter den sog. "besonderen Mützen" als Waffenträger. Weisungsempfänger, öffentl.-rechtl. Dienst- und Treueverhältnis, besondere Einbindung in staatliche Institutionen. Das diesbezügliche Vertrauen (um nicht zu sagen, der Glaube daran) ist in D stark ausgeprägt.
-
Evtl. alle Leute, welche über keine spezielle "Mützentrageerlaubnis" verfügen.
-
Also, ich würde hier als Qualitäts(unterscheidungs)merkmal nicht auf den Beamtenstatus der Leute abheben. Und nein, ich habe nichts gegen Beamte. Aber die Ernennungsurkunde auf Lebenszeit macht sie weder zu Heiligen, noch zu einschlägig Hochqualifizierten.
-
Ich stimme dir zwar zu - weise aber darauf hin, dass z.B. unser Nachbarland Tschechien zeigt, wie schnell und wie viel sich bei diesem Thema in der Gesellschaft (und Gesetzgebung) ändern kann.
-
So ein "0er" auf Rollen...
-
Ja; nur deren Anlass und Notwendigkeit bestimmen im konkreten Fall andere Leute.
-
Waffenbehältnis im Schlafzimmer hat im Fall der Aufbewahrungskontrolle eben immer den Nachteil, dass die Kontrolle dann auch im Schlafzimmer stattfinden muss... Das kann man mögen, oder auch nicht. P.S.: Wenn man eine "Vorwarnzeit" von einer ganzen Minute einkalkuliert (und meint, diese halten zu können), reicht eigentlich auch ein Nebenraum neben dem Schlafzimmer o.ä.
-
Die Konstruktion ist ja bekannt. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung bleibt unangetastet. Besteht man als LWB allerdings darauf, drohen verwaltungsrechtliche Konsequenzen. Und über diesen "Hebel" des Verwaltungsrechts wird dann meist freiwillig auf das Grundrecht (s.o.) verzichtet.
-
Theoretisch ja. In der Praxis (anlasslose Kontrollen, Gebührenerhebung...) gewinnt man als LWB jedoch durchaus den Eindruck, "allein auf weiter Flur" zu sein.
-
Wie treffend Carl Zuckmayer das doch schon mit seinem "Hauptmann..." literarisch dargestellt hat.
-
Besagtes, abstraktes Gefahrenpotenzial hat jeder evtl. lockere Dachziegel an der Dachkante eines Hauses zum öffentlichen Gehweg hin. Ich wundere mich, wie wenige professionelle/amtliche Dachprüfer und Ziegelrüttler unterwegs sind...
-
Beim Waffentragen scheint in D generell zu gelten: Sobald der Mensch in irgendeiner Art von Uniform steckt bzw. spezielle Mütze trägt, sind die Verhältnisse gaanz anders... Das nimmt bei dem Thema fast schon manische Züge an.
-
Also, seitens der Innenminister und somit obersten Dienstherren ist die Rückendeckung üblicherweise schon da. Üble "Wadenbeisser" im o.g. Sinne sind meist weltfremde grüne MdBs, die meinen, eben irgendetwas absondern zu müssen.
-
Womit du auch m.E. richtig liegst. Spinnt man solche Latrinenparolen immer weiter, kommt man irgendwann zu dem Punkt, der weiter oben schon mit nettem Sarkasmus festgestellt wurde...
-
Nein. Anderes Thema. Abgesehen davon, dass es sich hier auch nicht um turnusmäßige Anlagenkontrollen handelt... Nach § 36 Abs. 3 WaffG wird hier technische Anlagen-/Gerätesicherheit überhaupt nicht überprüft. Im Einzelnen, siehe auch oben @Asgard.
-
Der TÜV und der Schornsteinfeger dienen der Sicherheitskontrolle technischer Anlagen. Sie sind auch nicht stichprobenartig, sondern betreffen alle Auto-/Anlagenbetreiber regelmäßig. Somit in mehrfacher Hinsicht nicht vergleichbar mit den Waffen-Aufbewahrungskontrollen (§ 36 Abs. 3 WaffG). Die allgemeine Verkehrs-/Anhaltekontrolle hingegen wäre durchaus vergleichbar.
-
Das gibt es hier, ja. Dennoch ist es ziemlich "verkürzend", WO darauf zu reduzieren. Hier gibt es auch viel Qualifiziertes, viele Beiträge auf gutem Niveau. Verglichen mit so manch anderem Forum geht es auf WO durchaus noch gebildet und gemäßigt zu.
-
Kurz gesagt: Eine deutliche Verbreiterung der LWB-Basis. Zunächst mal auf jetziger Grundlage (Bedürfnisprinzip)... Das wäre schon mal was. Damit bekommt die Sache auch politisch mehr "Druck".
-
Praktisch alle europäischen Regierungen begehen offensichtlich neben den beiden, von Noble skizzierten Wegen, einen "dritten Weg": Weder erhalten die Bürger legale, effektive Mittel für die individuelle Verteidigung zugestanden, noch werden die Grenzen effektiv kontrolliert und gesichert... Ergo: Man versucht sich, auf diesem Feld der Sicherheit irgendwie durchzuwursteln.
-
Zu 1) Ein gewisser Aufwand der Behörde ist schon da (dessen Umfang ist natürlich noch mal eine andere Frage...). Was aber m.E. wirklich fehlt, ist - bei einer stichprobenartigen Kontrolle, die der LWB eben nicht "bestellt" und meist auch nicht verursacht hat - die Veranlassung durch den LWB, die ihn dadurch zum Gebührenschuldner macht. Mehrere Verwaltungsgerichte haben das aber (mit m.E. ziemlich salopper "Begründung") anders gesehen. Zu 2) Absolut. Und man verzichtet bewusst darauf. Auf die Gebührenerhebung bei LWB hingegen verzichtet man hingegen bei vielen (nicht allen) Waffenbehörden aus politischen Gründen nicht.