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karlyman

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  1. Solange die Behörden nicht "beratungsresistent" sind, geht es ja noch...
  2. Vor der Situation dürften praktisch alle G3-Klon, AR-15 etc. Eigner stehen. Die allermeisten haben irgendwann mal "aus der Ramschkiste" ihres Händlers Originalmagazine für G3, M16 etc. gekauft - freie Teile für nur wenige €.
  3. Sie sind diesbezüglich ein schlechtes Vorbild.
  4. Leider ist das oft der Fall, ja. Im Fall pauschaler Wochenend-Fahrverbote für Motorräder (Forderung einer entsprechenden Ermächtigung kam aus dem Bundesrat, und da erwartungsgemäß stark aus der rotgrünen Ecke) glaube ich dem Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer aber, dass er es mit seinem "Dagegen" ernst meint.
  5. Würde man fragen... dürfte... Das ist mir deutlich zu spekulativ. Ich bin selbst Motorradfahrer, habe natürlich auch etliche davon im Bekanntenkreis, und habe im Gespräch über das LWB-Thema noch niemanden kennengelernt, der dazu pauschal nach Verboten, Verboten, Verboten ruft. Vermutlich weil das alles so intelligente Leute sind, dass sie mühelos erkennen, dass Verboteritis eine nicht differenzierende Krankheit ist... Es gab mal einen Fall bzw. eine entsprechend heftige Diskussion kurz nach dem Winnender Schulattentat - und auch da war der Diskutant letztlich nach Verweis auf den o.g. Umstand recht schnell einsichtig. Viele Biker sind durchaus dünnhäutig, wenn sie "Verbot" oder auch nur "Grüne fordern..." hören.
  6. Die gestrigen, bundesweit durchgeführten Demonstrationen der Motorradfahrer gegen "lärmbedingte" Wochenend-Fahrverbote (die berechtigt als ungerechte Kollektivstrafe empfunden werden) haben Eindruck in der Presse und bei der Politik hinterlassen. Die Biker waren überall präsent. Alleine im Raum Stuttgart z.B. waren 10.000 auf den Rädern. Das Thema wird diskutiert und es finden sich auch Fürsprecher in der Politik, bis ganz nach oben. So geht das.
  7. Und das Teil hält die vom TS genannte 7,5 J-Grenze für ein in D freies LG ein?
  8. Das Thema wird absehbar noch für einige Turbulenzen, ggf. auch Ärger, sorgen. Da wird es nicht wenige Behörden geben, die das mit dem 01.09. als Zeitpunkt, ab dem die 10er-Beschränkung der WBK Gelb greift, nicht so sehen. Die werden bereits das Datum des Inkrafttretens des novellierten WaffG als den Zeitpunkt ansehen, ab dem der "Gedsamtbestand 10" nicht mehr überschritten werden darf. Der geneigte Waffenbesitzer und -erwerber "über 10", der es anders sieht ( @Sachbearbeiter), kann die ganze Chose dann vor den Verwaltungsgerichten austragen... Ich bin auch "Ü10" auf Neu-Gelb, aber ob mir ein weiteres Militärkarabinerlein, das vielleicht noch interessant wäre, das wert ist... eher nicht.
  9. Du kannsts auch einfach erklären, was du tun würdest.
  10. ..sondern wanderst aus oder betest...
  11. Was machen die dann im Hinblick auf Teile mit den noch immer unzähligen SIG Sauer Behördenwaffen auf dem europäischen Markt, darunter der (ca.) Viertelmillion SP2022 Pistolen in Frankreich?
  12. Na ja, der Informationsgrad über Waffenrecht, bestimmte Entwicklungen im LWB-Bereich etc. dürfte hier im Schnitt schon höher sein, als am durchschnittlichen Schützen- oder Jägerstammtisch... Den Eindruck habe ich in vielen Jahren durchaus gewonnen.
  13. Indirekt entsteht bei VwV aber dennoch eine Außenwirkung. Denn sie binden die Behörden ja bei der Rechtsauslegung und -anwendung, und diese müssen somit in immer gleicher Weise agieren (gebundenes Ermessen).
  14. Bemerkung am Rande: Vielleicht sollte dem SB auch Letzteres mal vorgelegt werden... Ernsthaft: Mir sieht das nach einer typischen "nudging"-Strategie gegenüber älteren und langjährigen LWB aus, wie sie mitunter - besonders in bestimmten Regionen von D - vorkommt. So ein wenig (mal mit Rechtsgrundlage, gerne auch mal ohne...) "drangsalieren" und den Aufwand hochtreiben, nerven... bis der Bestand aufgegeben wird.
  15. Muss man nicht. Die (korrekterweise eigentlich Austauschläufe, oder WS) sind - wenn kalibergleich/-kleiner - bedürfnisfrei. Wenn die Behörde anderes behauptet, soll sie das im Waffenrecht aufzeigen bzw. begründen.
  16. Was dann logischerweise einen gesteigerten Waffenerwerb durch die "Doppel-Bedürfnisinhaber" mit sich bringt. Es scheint, dass die Behörden das so wollen.
  17. Wahrhaftig ein "Chips- und Cola"-Thema.
  18. Es liegt mir auch fern, hier gegenüber schweizer LWB das deutsche Bedürfnisprinzip hochzuloben. Mich wundert nur, dass jemand (ohne die Dinger als Sammel- oder Erbgegenstände nur "für die Vitrine" zu haben) sich Waffen zulegt, die er dann nicht benutzen bzw. mit denen er keinen Umgang trainieren will. Aber, du hast recht, das kann - bei euch - noch einigermaßen jeder selbst entscheiden.
  19. Eine oder mehrere Waffen zum Selbstschutz vorzuhalten, sie aber dann nicht (via Training) gut zu beherrschen - das klingt irgendwie nicht nach einer guten Idee.
  20. Sind Sammler von Waffen, oder Erben, in der Schweiz neuerdings auch verpflichtet, mit ihren ganzen Waffen zu schiessen?
  21. Irgendwie bin ich immer baff erstaunt, wenn ich höre, wie wenig (oder gar nicht) manche Leute mit ihren Waffen schiessen wollen. Schiessen macht doch Spass, ist Training etc... Warum die Waffen also nicht nutzen (statt sich rechtlich bestmöglich darum zu "drücken") ? Und das gilt jetzt unabhängig von den spezifischen nationalen Bedürfnis-Vorschriften in der CH, in D oder A.
  22. Das eine nennt sich Ordnungswidrigkeitenverfahren (mit Festsetzung eines Bußgeldes), das andere (wg. anderen, strafbaren Delikts: Faustmesser als verbotener Gegenstand) Strafverfahren.
  23. Versuch der sachlichen Klärung (statt gegenseitem Angegifte): Eine solche Regelung war mal angedacht. Ins Gesetz (D) Eingang gefunden (als Umsetzung der novellierten EU-Feuerwaffenrichtlinie) hat dann aber die wesentlich schärfere Regelung, wonach die Magazine Ü10/Ü20 an sich schon (ohne Verbindung mit einer besessenen Waffe) verboten sind, und nur als Altbestand bzw. ansonsten im begründeten/per Ausnahme genehmigten Einzelfall weiter besessen werden dürfen. Damit sind auch die Deko-"Waffen"-Eigner mit zugehörigen Magazinen, Magazin-Sammler etc. nicht außen vor.
  24. Wenn (!) die Faktenlage für diesen Fall erstmal klargestellt ist, bedarf's da eigentlich keiner Riesendiskussion mehr.
  25. Manche Messer (und die meisten Schweizermesser) haben tatsächlich nur eine "Hemmung", aber keine Feststellung/Verriegelung der Klinge. Bei einfachster Benutzung klappen die nicht schon zu, aber wenn man es falsch angeht bei der Benutzung, kann das durchaus geschehen. Bei fehlender Feststellbarkeit ist bei solchen Messern (s. Gesetz) dann auch die Art der Öffnung irrelevant.
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