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karlyman

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  1. Was war denn gestern Abend? Sorry, ich lese hier nicht immer alles durch (ist manchmal nervenschonender). Und aufregen tue ich mich bei dem Thema hier jetzt nicht; trotzdem danke.
  2. @gunvlog "Offen" = nicht geschlossen. Natürlich ventiliert, nicht mit Be- und Entlüftungs-Anlage. Rechtlich ist eine klare Grenze zwischen "offener" und geschlossener" Schießanlage.
  3. Wenn ich bei 5 Bahnen nur die Stände Nrn. 1, 3 und 5 mit Schützen besetze - habe ich dazwischen auch Abstand.
  4. Wirklich? Nach meiner Kenntnis sind eher die klassischen, offenen 25m- und 50m-Stände der Standard. Und die geschlossenen, also eingehausten Stände sind die Ausnahme.
  5. Das ist schon klar. Aber es ist wie immer eine Abwägung - Risiko, und Aufwand für die Risikovermeidung/Sicherung (vgl.: Versicherungen).
  6. @Waffen Tony Ich habe das nicht mit einer Papierwegwerfmaske, sondern einer DRÄGER FFP3 durchexerziert. Etliche Stunden. Doch, ich würde das als "unangenehm" bezeichnen. Warm, feucht, mit merklichem Atemwiderstand durchs Maskenventil. Wie gesagt, wenn ich in einem Einsatz bin, einem bezahlten Auftrag, bzw. mich stundenlang zwangsweise in entsprechend belasteter Umgebung bewegen muss - OK, kein Thema. Aber auf einem normalen Freiluft- (oder sonst gut belüfteten) Schießstand, fürs Schießhobby, brauche ich das für mich nicht. Schutzausrüstung ja, aber irgendwann ist (verhältnismäßig) auch mal "gut".
  7. Ich habe mal etliche Stunden unter FFP3-Maske verbracht, und "angenehm" ist wirklich etwas anderes. Für eine Hobbyausübung muss und würde ich mir das wahrlich nicht antun. Und abseits einer solchen Pandemiewelle wüsste ich auch nicht, warum. Das mit den "toxischen Gasen" muss jeder für sich ausmachen. "Toxische Gase" bekomme ich auch als Motorradfahrer, Fahrradfahrer, oder als Fußgänger in einer Stadt ab.
  8. Wobei man fairerweise auch sagen muss, dass Brandenburg generell viel niedrigere Corona-Infektionszahlen verglichen etwa mit Bayern, Baden-Württemberg und NRW hatte. Was auf eine Vielzahl von Gründen zurückzuführen ist (nicht Sportstätten-bedingt..). Es war da folglich auch "einfacher" möglich, die Zügel wieder zu lockern. Bei uns in Süddeutschland wird das absehbar (und leider, leider) noch eine Weile anders aussehen. Ich hoffe, dass man irgendwann noch m Mai die Stände unter Auflage wieder öffnen kann.
  9. Das Thema mit dem Beschlagen haben Motorradfahrer unter dem Helm bei bestimmten Witterungslagen z.T. auch. Da gibt es ein paar Hilfsmittelchen (wie Anti-Beschlagspray oder ähnliches zum Brilleputzen auf die Gläser). Das Beschlagen zeigt allerdings auch auf, dass Atemluft nach oben, zu den Gläsern hin, abbläst. Somit kann es um die Schutzwirkung der Maske (so oder so herum) auch nicht so gut stehen.
  10. Und dabei gibt es hier doch so einige, die das Schießen "unter Maske" mal gelernt haben...
  11. Letzteres ist, abgesehen von sonstigen Erwägungen, Traumtänzerei. Es gibt viele Risikofaktoren. Soll der Schützenverein sich vor Nutzung des Stands von jedem seiner Mitglieder eine medizinische Expertise vorlegen lassen? Und ab welchem wie hohem Parameter zählt der Schützenkamerad zu einer "Risikogruppe"?
  12. Na, somit ist dann z.B. die Zahl der Porsche-Eigner in D geringer als die der hiesigen Jagdscheininhaber.
  13. Ja, siehe Wanderparkplätze, also einfache, unmarkierte Schotterflächen. Irgendwie klappt das da in den meisten Fällen gut mit der Platzierung und den Abständen der Autos.
  14. Gegen das Land M-V und seine "Einreisesperren" wurde ja kürzlich schon erfolgreich geklagt. Heute wurde nun bekanntgegeben, dass auch der Kaufhof-Konzern eine Klage gegen die neue Einzelhandels-Öffnungs-Regel (Öffnung nur zulässig für Geschäfte unter 800 qm Ladenfläche) anstrengt.
  15. Tja... Nie den Glauben und die Hoffnung verlieren...
  16. Der Staat ist schlauer als Du, und er verfügt - selbstredend - im Gegensatz zu dir über Staatsgewalt.
  17. Zitat: "Many parties want to use the EU’s minimum requirement, which in many ways already is quite close to the current Swedish legislation. Others want to use the occasion to introduce legislation that goes way past what the EU requires." Für welchen Weg "man" sich (dummerweise für uns Betroffene) in D entschieden hat, ist auch klar. Und zwar entgegen dem Verlautbarten bzw. Versprochenen... In Schweden gibt es wenigstens nennenswerten politischen Widerstand... Das überrascht mich positiv. Und wirft indirekt ein Licht auf die Zustände hier in D.
  18. Hoffen wir mal, dass es in D derzeit auch entsprechende Anstrengungen und "Interventionen" der Verbände gibt...
  19. Na, da schau her! Ich bin allerdings gespannt, unter welchen Bedingungen Schießsport in A demnächst wieder stattfindet. Da sieht's auf dem Bogenplatz, ggf. der Skeet- und Trap-Anlage, sicher etwas anders aus als etwa in eingehausten Anlagen für KW.
  20. Ich habe auch einige 20er, und habe die - insofern gebe ich dir recht - nach meiner Erinnerung nie als 20er benutzt, sondern max. als 10er. Dazu kommen noch so einige 10erMags im 20er-Magazinkörper. Doch, ich empfinde es schon als Ärgernis, die vollkommen unproblematischen 20er-Magazine nicht mehr so ohne weiteres benutzen zu dürfen. Eine schlichte Begrenzung auf 10er-Befüllung, wie in unseren Nachbarländern (selbst F, von dem die ganze Chose ja u.a. ausging...) hätte vollkommen genügt. Aber man musste in D ja mal wieder einen ganz besonderen "Weg" gehen. Ärgerlich, bürokratisch, gängelnd und unnötig.
  21. Wie man es auch dreht und wendet, es bleibt ein Irrwitz... WBK - für nicht-schussfähige Stahl- und Holz-Gegenstände, die alles mögliche sein mögen, aber keine Waffen. War das für die alten Dekos nicht anders geplant, lediglich mit Anzeige-, aber nicht mit formaler WBK-Pflicht? De facto ist ohnehin klar, was passiert. Die allermeisten dieser Deko-Gegenstände werden weiterhin, ohne dass eine "WBK" eingeholt wird, irgendwo still in einer Ecke oder im Hobbykeller an der Wand hängen; zur (nomen est omen) Dekoration oder eigenen Belustigung... Die einschlägige, neue Rechtsnorm hat enormen Bürokratisierungs- und auch Kriminalisierungs-Charakter, zu mehr taugt sie nicht.
  22. Was zählt in dem Sinne als "nicht nachdeaktivierte Dekowaffe"? Die "Waffen" aus § 25c Abs. 1 Nrn. 1. - 4. sind doch zu ihren Zeiten nach jeweiligen Vorgaben wirksam deaktiviert worden. Warum soll es da auf einmal einer formal erteilten Erlaubnis bedürfen...? Und, mindestens ebenso relevant: Woher soll der Erwerber einer solchen Alt-Deko-"Waffe", der z.B. vor 10 Jahren mal eine solche erwarb, wissen, wann diese deaktiviert wurde? Geht das aus dem BKA-Stempel hervor?
  23. Das ist schlicht Sache der amerikanischen Wähler. Die machen ihr Ding, wir in EU-Land machen unseres. Später, viel später, wird die Geschichte dann mal entscheiden, was "besser" war.
  24. Natürlich. Denn man hat ja "eine Verwaltungshandlung veranlasst", indem man nämlich einen Antrag gestellt hat und dieser geprüft wird. Wie die Entscheidung der Behörde über diesen Antrag aussieht, das ist dann nicht erheblich.
  25. Hört sich in der Tat grausig an. Da würde ich lieber Bogenschießen auf der Wiese, oder mit der LuPi im eigenen Keller...
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