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karlyman

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  1. Und in der Praxis sind Einbrecher/Räuber/Langfinger an der Münzsammlung, der goldenen Uhr, der Perlenkette oder dem Diamantanhänger der Gattin unendlich mehr interessiert an ein paar Knarren. Es soll Fälle gegeben haben, in denen aus solchen Schränken sämtliche dort mitverwahrten Preziosen einschl. Uhren, Briefmarkensammlung etc. entfernt wurden, die Gewehre aber einfach stehen blieben.
  2. Ja. Wobei sich die Behörde natürlich auch ihren "Reim" drauf machen kann, wenn jemand ein 30er-Stangen-Magazin für Thompson Gun, ein 30er für AK, ein Sten-Mag etc. für Deko-Zwecke besitzt/meldet. Klar bzw. wahrscheinlich, dass da in vielen Fällen noch irgendein "Briefbeschwerer"/Alt-Deko-Thompson/AK etc. dahinter steckt bzw. da ist. Nicht, dass es momentan wichtig wäre...
  3. Da mag was dran sein, aber das "sehr einfache" "nach unserer Auffassung" ist doch ziemlich dehnbar... Und die Äußerung "gut sichtbar aufgestellt" ist, aus genanntem Grund, ja einfach nur daneben.
  4. Erstens besitzt bei weitem nicht jede(r) die Möglichkeit, den Waffenschrank in -zig Zimmern eines riesigen Anwesens irgendwo regelrecht zu verstecken. Der wird mehr oder minder in der Wohnung bzw. im normalen Wohnhaus irgendwo sichtbar stehen. Zweitens... was ist "sehr einfach"... Wer interpretiert das? Na ja, Interpretation Marke "Bauchgefühl vom Bodensee"... Lachhaft, würden die es nicht ernst meinen.
  5. Dem Gesetzgeber ist es, so wie er das Gesetz formuliert hat, egal, ob der Zweck eines Ü-10-Magazins für eine Selbstladelangwaffe nun "Deko" ist oder nicht. Wenn es ein entsprechender Mag.-Körper oder ein Mag. ist, dann ist es eben einer/eines. Somit fällt auch der Eigner eines für Deko-Zwecke besessenen AKM-, Thompson-Gun (etc.)-Magazins darunter.
  6. Was denkst du, wie es den ganzen Deko-Besitzern geht? Da haben sicherlich auch viele davon entsprechende Magazine, entweder "solo", oder für deaktivierte Gegenstände, die Briefbeschwerer, aber keine wirklichen "Waffen" sind. Gut, eine weitere Frage wäre natürlich, wie viele von denen irgendetwas von solchen Deko-Gegenstände anmelden...
  7. Wobei ich da mittlerweile "mild gestimmt" bin. Segel- oder Motorfliegen im Hobby-/Sportfliegerbereich z.B. können auch die wenigsten alleine machen. Und in der "Zweckgemeinschaft" habe ich (neben ein paar Leuten, mit denen ich nicht so kann) mehrheitlich nette Mit-Akteure, und insgesamt eine gute Gemeinschaft gefunden. Man muss es also nicht so negativ sehen.
  8. Es könnte evtl. sein, dass du im "falschen" Verein bist.
  9. Bei einem Besuch bei "meinem" SB hatte ich vor Jahren mal mein Schießbuch (BDMP) dabei. Er wollte reinschauen, er blätterte darin herum, murmelte "Sie gehen aber viel zum Schießen", klappte es wieder zu und schob es mir herüber. Hat seither her niemanden mehr dort (Ba.-Wü.) interessiert. So verschieden ist die Welt.
  10. So was macht ja auch die DB Regio oft, wenn sie eine Nahverkehrs-Ausschreibung gegen konkurrierende Bahn-Unternehmen verliert.
  11. Ich habe die ganz normale, schlichte Holzschaft-Variante der 850 Air Magnum, und muss auch sagen, dass das im Bereich der Freizeit-LG ein sehr ordentliches Gewehr ist. Ich würde es wieder kaufen.
  12. Vor allem müssten die NATO- bzw. westlichen Streitkräfte erstmal vom Nutzen oder der Notwendigkeit einer Abkehr von ihrem jetzigen Standard-Kaliber überzeugt werden.
  13. Das HK 416 wäre bezüglich des "Heissschießens" sicherlich auch nicht schlechter gewesen als die heutige AR-/Piston-Konkurrenz (wie eben Haenel, SIG Sauer etc.), da bekanntlich andere Konstruktion als das G36. Man hat ja gelernt.
  14. Das HK 416 hätte aktuell schon Sinn gemacht. Stichwort Frankreich, europäische Integration der Streitkräfte.
  15. Ich glaube, mein teuerstes Einzelmagazin lag so bei ca. 100 Euro. Ist aber auch schon reichlich für ein Blech-Feder-Kästchen...
  16. Also, meine teuersten Magazine sind welche für HA-LW und für KW mit Kapazität von jeweils max. 10 Schuss... Die "großen" waren allesamt deutlich billiger.
  17. "Sind hierüber keine Nachweise mehr vorhanden (z.B. Kaufbeleg o.ä.), sollte dennoch eine Erklärung über das Erwerbsdatum eingefordert werden." Genau das. Und wenn Erklärungen plausibel und stichhaltig sind, nützt das enorm...
  18. Ich bettle hier wahrlich nicht um "Schläge", warum auch.... Vielmehr habe ich bei dem Thema ja wiederholt die Auffassung vertreten, dass es wohl auch reichen wird, den Erwerb vor Stichtag nur anzugeben. Nur (für die reale Welt): Einfacher wird's natürlich, wenn es plausibel ist. Darum geht es, siehe oben.
  19. Ja, juckt auch nicht. Nur kann es eben (darum ging es hier), wenn es um "Belegbarkeit" geht und - wie in vielen Fällen - keine Belege/Rechnungen für die Mags mehr da sind, einfacher sein, den Zeitpunkt des Mag.-Erwerbs (vor "Stichtag") plausibel darzulegen, wenn man schon seit vielen Jahren die dazugehörige Waffe hat.
  20. Andersherum würde es vielleicht bei Liebhabern einschlägiger Deko-Gegenstände Sinn machen. Mit großem zeitlichem Abstand würde Sinn machen, wenn wir von einem 10. oder 20. Magazin zu einer vorhandenen Waffe reden... die können ggf. noch lange danach als "Vorrat" (wie auch immer) dazuerworben worden sein. Hat jemand aber z.B. nur 3 oder 5 Magazine passend für seine LW, dann ist es mehr als plausibel, dass er sich die zeitnah nach Erwerb der Waffe angeschafft hat.
  21. Vom gesunden Menschenverstand her macht das Sinn. Wer sich ein Gewehr zulegt, bei dem ist es plausibel, dass er sich auch die dazugehörigen Magazine in zeitlichem Zusammenhang zulegt.
  22. Deswegen sind einige Leute ja schon praktischerweise dabei, die zu sammeln... Wenn die Erfahrungen dann vorliegen, kann man auf der Grundlage dann selbst entsprechend bzw. praxisbezogen reagieren.
  23. Was genau wäre "noch machbar"... Das Anmelden? Das Nachreichen von Rechnungen? Das Glaubhaftmachen des Erwerbszeitpunkts ohne Rechnung?
  24. Was mit privatem Waffenbesitz überhaupt nichts zu tun hat. Aber auch das kapieren die Grünen nicht.
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