karlyman
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Ich habe mich vor gut 2 Dekaden in D auch ziemlich sicher gefühlt... aber dennoch so intensiv über die Anschaffung von Schusswaffen nachgedacht, dass ich eine WBK und danach diverse Schusswaffen erworben habe.
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Kann gut sein, ja. Und dann wäre doch auch das Recht, dass jeder volljährige, unbescholtene (meinetwegen noch nachgewiesen sachkundige) Bürger ohne weiteren Nachweis LWB werden dürfte, völlig "problemlos". Denn das Gros der Bevölkerung würde, da es das (s.o.) "nicht braucht", auch gar nicht wahrnehmen...
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Bislang (zugegeben, in einem bescheiden kurzen Erfahrungszeitraum) war von seiten der Behörden wohl üblicherweise zu vernehmen, dass glaubhaftes Versichern des Erwerbszeitraums (wer bewahrt z.B. alle Mag.-Quittungen bei Kauf vom Grabbeltisch mehr als 10 J. auf?) ausreicht und akzeptiert wird. Diese restriktive Linie, ohne schriftlichen Beleg einfach überhaupt nichts zu akzeptieren, ist eher neu. Man wird sehen, wohin das noch "läuft".
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Die Frage ist, ab welchem Risiko (Häufigkeit/Relevanz) fängt man mit Pauschal- und Radikal-Verboten an... Das kennen wir als LWB ja nur zu gut.
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Gut, dann kann es aber möglicherweise sein, dass sich die "feuerwerkswilligen" Bürger ebenfalls einen Dreck um ihre Verordnung scheren werden. Es ist alles keine Einbahnstraße.
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Sollen sie sich winden... Die müssen begründen, warum das Abbrandverbot von Feuerwerk (und zwar auch an nicht-zentralen Orten, an jedem einsamen Ortsrand oder im Privatgarten) aufgrund des Infektionsschutzes erforderlich ist. Sonst kippt das erneut.
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Zitat: "Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung in einer Eilentscheidung gekippt. Ein derart umfassendes Verbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Gerichts (Az.: 13 MN 568/20). " Wie ich schon sagte, das Verbot, Feuerwerk abzubrennen, ist mit der Begründung "Infektionsschutz" juristisch nie und nimmer haltbar. Ich hatte fast schon damit gerechnet, dass sich ein freiheitsliebender RA (vielleicht aus Prinzip, und das nicht zu Unrecht) dagegen zur Wehr setzt.
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SPD.... Mittlerweile oft mit vergleichbarer Verbieteritis wie die Grünen. Die Niedersachsen sollten sich eben überlegen, wen sie da (mittelbar) per LT-Wahl mit Mehrheit zum Ministerpräsidenten küren...
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Dir ist bekannt, dass es immer mal wieder Beschwerden von Anwohnern über den "Schießlärm" von Schießstätten gibt...? Und dass das bei Schießanlagen eines SV bis an deren Existenz gehen kann? Klar, da gibt es Anlagengenehmigungen, und Einwirkungsrichtwerte, die maßgeblich sind. Aber Betroffene, die mit wiederkehrendem, aus einer Anlage dringenden Schießknall nichts anfangen können, argumentieren exakt auch mit "kein Anspruch auf Belästigung anderer durch Geballere"...
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Meine Güte, ist das jetzt wirklich derart wichtig, ob man es jede Woche mit Großkaliberknarren auf dem Schießstand krachen lassen kann oder nicht?... Dann klatscht auf dem Stand eben laut in die Hände, ruft BUMM, und macht eure Löcher mit der Luftpistole in die Pappe. Kostet nichts oder kaum was.
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Nur mal am Rande... Das zum Thema "die kümmern sich ja auch nicht".
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Bundesparteitag der Grünen am WE und Verbot von legal Waffen
karlyman antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Eigentlich sollte es das - schon unter Vertrauensschutzgrundsätzen - geben. Wie ja in anderen Rechtsbereichen auch. Eigentlich... -
Es sei denn, es ergeht auch ein Böller-Verbot. Soll ja in Niedersachsen schon geschehen sein. Wie das aktuell seuchenschutzrechtlich begründet wird, dass nicht mal jemand am Rand eines kleinen niedersächsischen Dorfs um Mitternacht am 31.12. ein paar Böller oder Raketen zünden darf... das weiß der Himmel.
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Also gut, wo ist dann das Problem? Dann hast du doch, auch an jedem (normalem) Silvester, deine Ruhe vor "asozialen Böllerern".
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Na, und weil du zu dieser traurigen Erkenntnis kommst, willst du die Verboteritis einfach mal schnell auf alles, was sonst noch irgendwie irgendwen stören könnte, angewandt wissen?
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Diese Aussage könntest du genau so (na gut, vielleicht ohne die Katze) auf x Bereiche anwenden. Bitte "Cabriofahren", "Motorradfahren", "Sportschießen", etc... einsetzen.
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Auch einen sog. "Schuldenschnitt" bezahlt letztlich jemand. Das ist nicht nur eine Zahl auf dem Papier oder eine Datei, die da gelöscht wird.
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Irgendjemand wird letztlich bezahlen müssen. Im Moment findet nach meinem Eindruck ein großer "Verschiebebahnhof" der pandemiebedingt entstehenden Schulden, und generell Lasten, statt.
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Naja - dass das temporäre oder dauerhafte Plattmachen dieser Betriebe und Branchen "niemanden" interessiert habe, kann man nicht behaupten. Das hat sowohl von der Betreiber- wie auch von der Kundenseite her sehr Viele interessiert und beschäftigt.... nur konnte man sich mit seinen Interessen nicht durchsetzen.
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Seltsame Nachbarschaft scheint das bei dir zu sein... Vielleicht solltest du einfach wegziehen.
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Den Satzteil kann man jetzt auf zwei Arten interpretieren...
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Ich denke nicht, dass die Waffenbehörden wg. Bedürfnis-Erhalt vorhandener Erlaubnisse in Zeiten, wo die Schießstätten/Schießmöglichkeiten auf behördliche Anordnung dicht sind, ein Problem machen. Jedenfalls habe ich nirgends davon gehört. Bei Bedürfnisnachweis zum Erhalten neuer waffenrechtlicher Erlaubnisse scheint das aber anders auszusehen, da kann es sein, dass der Antragsteller momentan wirklich die A-Karte gezogen hat, und alles erstmal "auf Halt gestellt" ist.
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Und dazu bemühen die ernsthaft eine strafrechtliche Konstruktion...?!
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Vor allem in bestimmten Ecken von Berlin...
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Schön dramatisiert....Dürfte aber bei einigermaßen richtig betriebenem Tischfeuerwerk (!) oder lediglich Wunderkerzen die echte Ausnahme sein. Da ist es wohl wahrscheinlicher, sich mit dem Adventskranz beim nachmittäglichen Adventskaffee die Bude in Flammen zu setzen... Gut, Frage beantwortet.