karlyman
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Das kriegt man dann schon mit, wenn die ab einem Tag x verboten oder sonstwas werden... In einem aber hatte er schon recht - die Deko-Sten hätte er später nicht mehr zu Geld machen können, denn für Altdeko wurde der "Warenverkehr" (Veräußerung/Erwerb) "dicht gemacht" (nur Besitz ist noch bestandsgesichert)... Und die Anforderungen an Nach-Deaktivierung nach den neuen EU-Vorschriften sind (wenn sie überhaupt einer vornimmt) so hoch, dass sich das nicht mehr lohnen dürfte. Früher bekam man auf dem Markt irgendwelche Deko-Mosins fast nachgeworfen, eine solche, nach neuen Vorgaben deaktivierte "Waffe" kostet jetzt um die 600,- € (dafür gibt's für WBK-Inhaber 3 "scharfe"...).
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Du fragst beim WaffG schon wieder nach Logik...
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Ist aber nicht richtig. Sonst hätte folgerichtig der Staat auch ein "Baumonopol" für Wohnhäuser - weil er deren Errichtung unter einen Genehmigungsvorbehalt (siehe Landesbauordnungen) gestellt hat.
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Nur am Rande: Vielleicht hat er zu früh verkauft... Altbesitz an Dekos ist gewährleistet. Probleme gibt es nur, wer jetzt noch nicht nach neuer Vorschrift deaktivierte Dekos erwerben oder verkaufen will... oder im Bereich Salut-Waffen (eingeführtes Bedürfnisprinzip).
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Das ist aber im eigentlichen Sinne kein "Waffenmonopol".
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Sachbearbeiter Bedürfnissprüfung, Schikane?
karlyman antwortete auf low-ready's Thema in Waffenrecht
So, wie absehbar auch seitens einer Behörde, die solche rechtlich unhaltbaren Fantasie-Anforderungen stellt, nichts passiert. -
Sachbearbeiter Bedürfnissprüfung, Schikane?
karlyman antwortete auf low-ready's Thema in Waffenrecht
Sie hat es eben mal versucht... -
Da müsste man mal näher nachforschen, warum genau das so ist.
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Hast du "die Bevölkerung" denn gefragt?
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Auf Nachfrage hatte der, der die Diskussion eröffnete, doch mitgeteilt, dass es ihm gar nicht um die halbautomatischen "Lookalike-Sturmgewehre" (oder wie immer man sie nennt) gehe, sondern um die realen Sturmgewehre. Ab dem Moment war eine Diskussion in einem Forum mit zivilen LWB (Jagd, Sport, Sammeln) eigentlich substanzlos. "Reale" Sturmgewehre sind Dienstwaffen, in D bekanntlich nicht legal in ziviler Hand. Die restlichen "Diskussionen" drumherum waren rein schlechtem Stil oder persönlichen Anfeindungen geschuldet und hatten mit dem Thema substanziell nichts mehr zu tun.
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Ich würde ihn gerne auf eine sachliche, logische Ebene bringen... und dann sehen, was übrig bleibt.
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Damit meinst du vermutlich deine Aussage, Zitat: "Ich bin kein Troll, sondern ein Mensch mit eigener Meinung. Die gilt nicht für diese "Sturmstilwaffen", da haste recht. Ich wa rbei den "echten" Sturmgewehren." Dann frage ich mich, über was du mit der Aussage "niemand braucht ein Sturmgewehr" hier noch groß herumdiskutieren willst... Richte deine Aussage (oder Frage...?) dann doch einfach und zutreffend an die, welche tatsächlich die "echten Sturmgewehre" haben und verwenden. Guter Adressat könnte in D das Bundesministerium für Verteidigung sein, sowie spezielle Dienststellen der Bundes- und der Landespolizeien. Diese freuen sich sicher über Post von dir.
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Das hatte ich ihn sinngemäß weiter oben auch schon gefragt, als ich ihm dargelegt hatte, dass wir legalen zivilen Waffenbesitzer hier keine Sturmgewehre haben bzw. nutzen. Vielleicht antwortet er ja auch noch drauf, wer weiß.
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1. Wir haben hier als Sportwaffen keine Sturmgewehre. 2. Wir haben hier als Jagdwaffen keine Sturmgewehre. 3. Wir haben hier auch als anerkannte Sammlerwaffen keine Sturmgewehre, von ganz wenigen und restriktiven Ausnahmegenehmigungen abgesehen. Was willst du also, bezogen auf Deutschland und zivile, legale Verwdndung hier mit einer "Sturmgewehr"-Diskussion?
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Sachbearbeiter Bedürfnissprüfung, Schikane?
karlyman antwortete auf low-ready's Thema in Waffenrecht
Ja, ich "möchte" auch vieles. -
Sachbearbeiter Bedürfnissprüfung, Schikane?
karlyman antwortete auf low-ready's Thema in Waffenrecht
Das wäre eine (noch gelinde gesagt) wirklich exotische Auslegung dessen, was da im Gesetz steht. -
Sachbearbeiter Bedürfnissprüfung, Schikane?
karlyman antwortete auf low-ready's Thema in Waffenrecht
Sage also niemand, dass sie mit ihren (letztlichen) Absichten hinterm Berg halten würden. -
Sachbearbeiter Bedürfnissprüfung, Schikane?
karlyman antwortete auf low-ready's Thema in Waffenrecht
"Recht al Gusto", selbstgestrickt. Klar, den Ärger hat zunächst mal der LWB, der im Bezirk einer solchen Behörde wohnt und drangsaliert wird. -
Sachbearbeiter Bedürfnissprüfung, Schikane?
karlyman antwortete auf low-ready's Thema in Waffenrecht
""Sagen" oder "meinen" können die natürlich vieles.... Es gibt aber keine Rechtsgrundlage für solche Einzelnachweise pro Waffe, insofern kann es einem auch nicht nachteilig ausgelegt werden. Grundsätzlich natürlich Zustimmung - Angaben so "sparsam" wie möglich vorlegen. -
Sachbearbeiter Bedürfnissprüfung, Schikane?
karlyman antwortete auf low-ready's Thema in Waffenrecht
Ab 01.09.2020, also in weniger als einem Monat, gilt die 10-Jahres-Regelung... dann wärst du, wie oben schon von anderen geschrieben, ohnehin aus dieser Prüfung "raus". Die Fristsetzung bis 14.08. ist vor diesem Hintergrund durchaus perfide (m.E. eine Art "Abfangen noch kurz vorher"). Was das Inhaltliche angeht, so müsste rechtlich die Vereinsbescheinigung ausreichen. Ich schließe mich der Bewertung von @Stefan Klein an. -
Ich kenne ein paar die schießen, die halten eine Menge davon. Und der weibliche "Schützen-Anhang" stört sich m.W. seltenst an der Sache an sich... bloß ab und zu, dass das Zeug Geld kostet.
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Stimmt. Klar hat die Politik diesen Mag.-Unsinn "verbrochen", aber das ist leider rum und hier sollte es jetzt darum gehen, wie die Umsetzung ist bzw. man damit umgeht.
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Niedersachsen / Jäger dürfen selbst sagen, ob sie Extremisten sind
karlyman antwortete auf 11suzuki's Thema in Waffenrecht
Und dafür hatten sie schon nach bisherigem Recht ausreichend Möglichkeiten. Sowohl Prüfung als auch Einschreiten waren den Waffenbehörden da bereits ohne weiteres möglich. Was im Moment veranstaltet wird, ist ein Musterbeispiel für Aktionismus, ist "Handeln für die Galerie". -
Nennt sich Ideologie, oder: "Behelligen Sie mich nicht mit Fakten". Andererseits erwarten die dann, dass sich der Bürger pingelig genau an ihre enteignungsgleichen, aber auf keiner faktischen Grundlage beruhenden Regelungen hält.
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Was für ein Schwachsinn. Und nein, damit meine ich nicht mal den Google-Übersetzer...