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karlyman

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  1. Aber so lange der Einstecklauf, vor vielen Jahren erworben, einfach weiter im Besitz/Bestand des privaten Verwenders bleibt, ist nichts zu veranlassen, oder?
  2. Sicher nicht, nein. Ich habe ja auch einen Landwirt, mit außenliegender großer Hofstelle, in der Verwandtschaft. Die allermeisten anderen Menschen, die ich in meinem Umfeld kenne, wohnen allerdings in normalen Einfamilien-, Doppel-, Reihen- oder Mehrfamilienhäusern mit maxmimal "Gärtchen" davor oder daneben. In solchen Bereichen sind Rotoren/Klein-WKA, die auch wirklich nennenswert was bringen würden, völliig fehl am Platz. Wenn man in den Bereichen was machen willl, sollte man einfach Photovoltaik installieren. Die meisten Dächer bieten ordentliche Möglichkeiten dafür.
  3. In seltsamem Kontrast zu einer solchen Eigenversorgungsanlage stehen dann die hier üblichen "Einlassungen" zu WKA als Vogelschredder und Zerstörer des örtlichen Landschaftsbildes... Das wirkt ja auch im "Kleinen". Ich versuche mir gerade eine Häufung von 9,99 m-Windkraftanlagen in einem üblichen, dichtbebauten deutschen Wohngebiet vorzustellen... Au weia.
  4. Auch eine Taktik.
  5. Und ein Teil der verleibenden, ggf. im Notbetrieb agierenden Belegschaft arbeitet zudem neuerdings im Home Office (mit den damit verbundenen Beeschränkungen)....
  6. Das - also die entsprechende Problematisierung - macht aber niemand. Weil man damit nämlich nicht einer Minderheit, sondern der Masse der (potenziell heimwerkenden) Bürger "auf die Füße steigen" würde.
  7. Das sind ja regelrechte "Schweinezyklen" bei den Stromheizungen... Erst propagiert, dann verfemt, dann wieder propagiert... Wobei es energetisch natürlich (auch objektiv gesehen) in der Breite nicht sehr viel Sinn macht, Strom zu Heizwärme zu verbraten.
  8. ...und wenn man nicht z.B. in Ba.-Wü. auf eine Schießanlage will (s. restriktive Bestimmung bzw. Auslegung).
  9. Ach ja....? Keines von beiden wurde hier je wirklich in relevantem Ausmaß gesehen oder registriert. In D oder Umgebung ist kein nachweislicher Effekt auf die Schalenwildpopulationen vorhanden.
  10. Nie mehr...? Na, jetzt wird's aber apokalyptisch.
  11. Das ist zutreffend, aber da merkt man, wie die Mechanismen hierzulande funktionieren. Denn mit der Sachlage, somit der tatsächlichen - sehr geringen - Deliktrelevanz der Sportschützen-Waffen, wie auch dem in einigen Fällen zugrundeliegenden Behördenversagen, gibt sich "die Politik" leider gar nicht lange ab... Bei dem - auch medial, sowie von gewisser politischer Seite - hierzulande geschaffenen "Klima" zu dieser Thematik dringt man mit dem rationalen Ansatz nur noch schwer durch.
  12. Wobei ich auch zugebe, dass die Interpretation "weitläufige Außenanlagen ungleich Schießstände" schon heftig ist. Wie gesagt, viel bleibt dann nicht übrig.
  13. Sollte das jetzt Satire sein...?
  14. Also, in Ba.-Wü. sind die Vorgaben (bzw. Ausnahmemöglichkeiten) betreffend Schießanlagen tatsächlich sehr eng. Der LJV Ba.-Wü. hat dazu letztens eine Konkretisierung veröffentlicht (generell zu Schießsportanlagen, also nicht spezifisch für jagdl. Zweck): "Schießsport- und Schießsportanlagen im Freien dürfen mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes und einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, bei dienstlichen Zwecken und beim Spitzen- oder Profisport genutzt werden. Es dürfen aber nur noch öffentliche und private Sportanlagen, bei denen es sich um weitläufige Außenanlagen handelt, genutzt werden. Hierzu zählen offene und teilgedeckte Schießstände nicht! Die Personenbeschränkung bezieht sich auf die gesamte Schießanlage." Da bleibt demnach (selbst wenn die SV-/KJV-Vorstände für wenige Mitglieder jeweils die Stände öffnen oder großzügig Zugangsschlüssel verteilen würden) nicht sehr viel an nutzbarer Anlagenkapazität übrig.
  15. Na, wenn das in RLP (TR) so ist... ist's ja gut. Hier in meiner Ecke (in Ba.-Wü.) haben im Umfeld sämtliche Anlagen zu. Nutzung ist nur unter derart engen Bedingungen (Einzelsportler) möglich, dass das für die allermeisten Träger der Anlagen, nämlich die Schützenvereine, völlig unrealistisch ist, die machen für zwei, drei Leute nicht eine ganze Anlage auf. Ohnehin würde diese unter Pandemiebedingungen zulässige Kleinst-Kapazität (Ausnahmeregelungen) nie und nimmer für alle nachweispflichtigen Erstbesitzer reichen. Eine Behörde, wenn sie o.g. Aussagen trifft, sollte dann doch aufzeigen, wo tatsächlich und für alle in Frage kommenden Personen "die Nutzung zugelassen" ist... denn grau ist alle Theorie.
  16. Jetzt könnten Salutwaffenbesitzer ja auf die Idee kommen, die Dinger (um sie eben bedürfnisfrei weiter besitzen zu dürfen) weiter zu Deko-"Waffen" im Sinne der aktuellen EU-Anforderungen deaktivieren zu lassen. Allerdings müsste sich da erstmal eine Fa. finden, die so etwas macht. Und dann wären da Deaktivierungskosten für den neuen EU-Standard, für die man die jeweilige Waffe (z.B. "Gelb" oder JS vorausgesetzt) wohl auch nochmal in "scharf" erwerben könnte...
  17. Was reitet ihr jetzt darauf herum, bzw. was soll die nachfolgende Notwehr-Leier...? Der TE / Anfrager hat doch vor 1 Stunde bereits erklärt, dass er die zunächst notwendigen Infos zu seiner Frage erstmal hat, sich ggf. weiter abstimmt, und sich für die Informationen bedankt.
  18. Das löst im Grunde auch die praktische Frage. Auch ich habe für mein freies LG, das ab und zu mal verwendet wird, ein spezifisches, und stabiles Etui/Futteral. Das steht in der Ecke, mit Schlösschen dran, und ist somit ein "verschlossenes Behältnis", ohne zusätzlichen Platzbedarf.
  19. Das ist so, leider. Aber im Grunde ist bei erlaubnisfreien Waffen die Anforderung eines abgeschlossenen Behältnisses, so dass Zugriff Dritter verhindert wird, ja vor allem in einem Bereich ärgerlich: Wenn die Dinger nämlich ausgestellt/präsentiert/zu Dekozwecken dargestellt werden sollen. "Weggesperrt" im dunklen Schrank ist eben nichts mehr mit präsentieren/dekorieren. Da gibt es zwar auch Möglichkeiten (z.B. abschließbare Wand- oder Standvitrine), aber der Aufwand ist dennoch um einiges höher als früher.
  20. Ein Jagdmesser, so wie eben üblicherweise konstruiert, ist auch keine Waffe. Dafür müsste es Eigenschaften wie ein Dolch, Kampfmesser etc. aufweisen. Über 12 cm KL gilt allerdings (außer zur Jagd) Führverbot... das bitte nicht verwechseln.
  21. @Raiden bezog sich offensichtlich auf die Aufbewahrungsvorschrift nicht erlaubnispflichtiger Waffen aus § 13 Abs. 2 Nr. 1 AWaffV.
  22. Was für ein epochaler, allerdings Allwissenheit voraussetzender Satz...
  23. Die sind auch in NY State auf dem flachen Land, ausserhalb des Molochs NYC, willkommen. Aber die Bundesstaats-Regierung von NY "tickt" eben besonders, und so hat TX seine Vorteile.
  24. Waffenrechtlich stellt der Gesetzgeber die Salutbüchsen und -flinten aber nun den "scharfen" Langwaffen gleich.
  25. Also, wo Wayne La Pierre /NRA mit "“the toxic political environment of New York” recht hat, da hat er recht. Die New Yorker Generalstaatsanwältin versucht, ihre politisch-ideologischen Ziele über ein juristisches Vehikel durchzusetzen. Das ist so offensichtlich, dass es schon fast peinlich ist. Den Schritt der NRA nach Texas finde ich richtig und schlüssig.
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