

karlyman
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Ein Revolver ist ein Mehrlader, aber keine automatisch nachladende Waffe. Ob man ihn dann "Repetierer" nennt oder nicht, ist eher akademisch... Aber eine Selbstlade-Kurzwaffe ist er auf jeden Fall nicht.
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Da merkt man übrigens, dass den Leuten/Betroffenen heute sehr vieles "unter den Nägeln brennt". Kein Wunder beim gesetzgeberischen/waffenrechtlichen Aktionismus alle Jahre wieder...
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Alles richtig. Wie gesagt, es kommt dann drauf an, anschließend ans Lichtgewehr-"Schießen" den Umstieg aufs richtige Schießen zu bewerkstelligen. Licht ist kein Ersatz, sondern ist "Einstiegsdroge" und ergänzendes Übungsgerät.
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Die Lichtleucht-Geräte sind eben eine Krücke, um mit den einschlägigen, scharfen Altersbestimmungen in D klarzukommen; und ermöglichen es auch unter diesen Bedingungen, Kindern die Abläufe, Anschlag-, Abzugstechniken beizubringen. Kritisch wird's, wenn die Licht-"Waffen" generell als Ersatz für echtes Schießen hergenommen werden. Ob besagte Jugendleiterin das bei diesem Anlass getan hat, kann ich nicht beurteilen.
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Immerhin kann man bei der JU froh sein, dass sie sich überhaupt (im positiven Sinn) für das Thema interessiert (m.W. auch nicht das erste Mal, dass sich diese Unions-Jugendorganisation damit befassst; ich hatte den Eindruck, die wollen bewusst einen Kontrapunkt zur R-R-G-Verbotspolitik setzen). Wie @Katechont bereits schrieb, ist die JU da auch nicht gleichzusetzen mit der Mutterpartei und deren waffenrechtlichen Machenschaften.
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Wobei man sagen muss, dass Fälle in D wie die von Neuenrade und Sittensen (Hausüberfälle mit Schusswaffeneinsatz durch Bewohner) doch auch ziemlich Schlagzeilen gemacht haben, und sicherlich auch von nicht Wenigen (in deutschen print und non-print-Medien) gelesen wurden.
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In Deutschland kommen Berichte über "home invasions" u.ä. öfter mal - szenisch aufbereitet, mit einigem zeitlichem Verzug - in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst". Seit vielen Jahren, und auch mit recht guten Einschaltquoten (m.E. ist das die "Gruselstunde des älteren deutschen TV-Zuschauers"..). Nur ist es in den gezeigten Fällen für die Überfallenen immer schlecht ausgegangen...
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Jeder Postbote darf jetzt Pakete öffnen, wenn er Drogen oder Waffen darin vermutet
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Aber klar doch! Schließlich ist es ja "for the children". Oder so ähnlich... -
Neues Waffengesetz - Gibt es schon Anbieter für DEKO Magazine?
karlyman antwortete auf Quetschkopf's Thema in Allgemein
Ein Magazin(gehäuse), das nie ein reales Magazin(gehäuse) war, ist keines. Es ist ein Modell eines Magazins. Analog zu den Modellwaffen. -
Jeder Postbote darf jetzt Pakete öffnen, wenn er Drogen oder Waffen darin vermutet
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Es geht hier allerdings nicht nur um verbesserte Rechtssicherheit für die Postangestellten. Sondern offensichtlich auch um neue Melde- und Vorlagepflichten für sie. -
Jeder Postbote darf jetzt Pakete öffnen, wenn er Drogen oder Waffen darin vermutet
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Worin lag denn die behauptete "fehlende Rechtssicherheit" für die Postangestellten vor dieser Ergänzung? -
Jeder Postbote darf jetzt Pakete öffnen, wenn er Drogen oder Waffen darin vermutet
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Dann kann man sich die Erweiterung der Rechtsnorm ja sparen, wenn alles "in Butter" ist. -
Jeder Postbote darf jetzt Pakete öffnen, wenn er Drogen oder Waffen darin vermutet
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Vielleicht geht es nicht ausschließlich um LWB (eher exemplarisch), und auch nicht um künstliche Empörung bzw. Betroffenheit... Vielleicht ist man einfach sensibel bezüglich zunehmend (Stückchen für Stückchen) angeknabberter Grundrechte. Ich finde da Sensibilität sehr angebracht. -
Neues Waffengesetz - Gibt es schon Anbieter für DEKO Magazine?
karlyman antwortete auf Quetschkopf's Thema in Allgemein
Es gibt von diversen Ordonnanzwaffen-Modellen ja Modellwaffen (also 1:1 Nachbildungen) aus Gussmetall etc. Für die müssen ja auch (Deko-)Magazine gefertigt werden; evtl. gibt es von den Herstellern da auch Zusatz"magazine". -
Jeder Postbote darf jetzt Pakete öffnen, wenn er Drogen oder Waffen darin vermutet
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Ob sich das die Logistiker/Post- und Lieferdienste tatsächlich antun wollen...? Vieles wird da vor die Gerichte gehen, Stress und Ärger für die Beteiligten sind vorprogrammiert. -
Jeder Postbote darf jetzt Pakete öffnen, wenn er Drogen oder Waffen darin vermutet
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Da tauchen jetzt ganz entscheidende Fragen auf wie: Wann ist ein Paket "hinreichend verdächtig", wann sind ausreichende "Anhaltspunkte" für Illegales da, so dass es geöffnet werden darf? Wie unterscheidet ein Postangestellter die legale Drogerie-/Medikamentensendung von der illegalen Drogensendung, und wie die legale Waffenlieferung des zugelassenen Waffenhandels von illegalen Waffen...? Spannende Fragen über Fragen... Aber Hauptsache, mal schnell eine Grundrechte beschränkende Regelung rausgehauen. -
Ich weiß ja, dass du auch andere Schwerpunkte hast bzw. setzt (Spatha, Sax, Streitaxt & Co., was ja reizvoll ist)... Aber selbst wenn der Verein im schlimmsten Fall (Versicherungssituation bezüglich Elementarschäden?) das als solcher nicht bewältigen wird, und dort ein Schießen nicht mehr möglich sein wird - gibt es nirgends woanders im Umfeld erreichbare Vereine bzw. Stände? So schnell würde ich, um einen Vorredner zu zitieren, die Flinte/Büchse/Pistole nun auch nicht ins Korn werfen.
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Für die Normal-Schützen in Normal-Schützenvereinen in meiner Ecke in Ba.-Wü. nicht. Da sind die Stände zu. Durch die in Ba.-Wü. in der CoronaVO getroffene, sehr weite Auslegung, was alles ein sog. "geschlossener Stand" ist, ist da kaum Spielraum. Selbst wenn wir mit konzeptionell mit Einzelschützen, Masken, Desinfektionsmittel etc. "antreten" würden.
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Ich bin auch nicht dafür, hier die Polizei wg. "übertriebener Neugier" zu kritisieren. Allerdings hat man offensichtlich gemeint, den Sachverhalt in der polizeilichen Pressemitteilung (von alleine ist die Presse sicher nicht draufgekommen) extra hervorheben zu müssen... "irgendwas mit Waffen" scheint immer interessant. Das hat den Fall dann erst (leicht zugespitzt) "hochgejazzt". Wahrscheinlich hört man von dem, was die Behörde evtl. draus macht (Verwaltungs- und Bußgeldrecht) nicht mehr viel.
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Immer wenn man denkt, es könne nicht mehr dümmer kommen...
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Also, ich habe vor einiger Zeit mal wieder Komplett-Inventur bei der Munition gemacht. Dazu musste ich temporär alles auf den Tisch, in dem Fall meine lange Werkbank, packen. Selbstverständlich blieb ich die ganze Zeit dabei. Danach wurde alles wieder ordentlich weggeschlossen. Ich habe keinen Zweifel, dass das ein vollkommen legales Vorgehen war. Hätte mich in dem Fall bzw. währenddessen ein Herzinfarkt ereilt, hätte die Mun. auch "dagelegen". P.S.: Dem Betroffenen im vorliegenden Fall, wenn er wieder gesund ist, ist ohnehin anzuraten, sich ohne Rechtsbeistand nicht zur Sache einzulassen.
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Woher weißt du so sicher, dass er "aufbewahrte"? Kannst du ausschließen, dass er gerade Mun.-Inventur machte, deswegen alles draußen hatte, als ihn der Infarkt ereilte (und dann nichtmehrzum Wegschliessen in der Lage war)?
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Der Satz hinter dem ersten Spiegelstrich könnte sich auf Bleischrot beziehen... da hinten von Schrot, und im zweiten Spiegelstrich/Satz dann von Kugelprojektilen die Rede ist... Aber, wie gesagt: sehr beschxxxxen formuliert.
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Wie "verkauft und verwendet" man eigentlich einen "Bleischuss"...? Schon die Terminologie hört sich an, als seien die Verfasser nicht wirklich im Thema drin... noch nett ausgedrückt.
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Soso, ein "Vorschlag" der ECHA. Dann hat ECHA ja für das Verbot im Sportschießen sicherlich auch eine gute, faktische Begründung... Ach halt, ich lese grade: Ausnahme. "Ausnahmeregelungen für weitere Verwendung, wenn die Freisetzung in die Umwelt minimiert wird, d.h. wenn Sportschießstände mit Geschossfallen ausgestattet sind" Ja, ja... Ehrlich gesagt kenne ich keinen einzigen geschlossenen oder auch offenen/teilgedeckten Schießstand im weiten Umfeld (SV oder kommerzielle Anlage), der nicht umschlossene Kugelfänge hat - 5-seitig umschlossen ist seit mind. einer Dekade Standard.