karlyman
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Dekowaffen anmelden oder nur deren Magazine
karlyman antwortete auf rockwilder's Thema in Waffenrecht
Die Regelungen sind mir durchaus bewusst. Bezogen auf D sind das "aus dem Bauch" getroffene Normierungen, die sachlich/faktisch so überflüssig sind wie der sprichwörtliche Kropf. Na "gut", wenn es so ist , dann müssten sich Druckluftwaffen- und Softair-Eigner auch schon mal drauf einstellen. Denn es wäre ja geradezu gaga, wenn Dekorations-Gegenstände aus Holz/Kunststoff und Stahl, die nichts mehr können als einem auf den Fuß fallen, insbesondere nicht schießen... wenn diese bezüglich Erlaubnispflicht strenger gehandhabt werden als etwas das tatsächlich (wenn auch schwach) schießt. Wobei, "gaga" ist natürlich ein wichtiges Stichwort. -
Nein, wahrlich nicht.
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Dekowaffen anmelden oder nur deren Magazine
karlyman antwortete auf rockwilder's Thema in Waffenrecht
Vorstellbar ist natürlich vieles. Allerdings, bevor Gegenstände wie eben die heutigen Dekos, die mit "Waffe" nichts mehr zu tun haben (und nüchtern betrachtet mehr "Briefbeschwerer" sind) auf WBKs müssen.... müssten dies konsequenter Weise vorher alle derzeit freien Druckluft-, Softair- sowie Reizgas-/Schreckschuss-Waffen dieses Landes. Die Waffenbehörden wären damit auf Dekaden ausgelastet. -
Dekowaffen anmelden oder nur deren Magazine
karlyman antwortete auf rockwilder's Thema in Waffenrecht
Die besondere Situation bei dir ist ja, dass du (so nehme ich nach deiner Beschreibung jedenfalls an) die Dekos als Vervollständigung (sagt man: Beleg-Exemplare?) deiner Sammlungs-Stücke hast... Also Exemplare, die in den Sammlungs-Kontext hineingehören, aber nicht auf deine Rote WBK erworben werden können. Daher auch die Unterbringung bei den "scharfen"/erlaubnispflichtigen anderen Waffen... völlig nachvollziehbar. Ansonsten ist es wohl besser, den alten Tipp zu beherzigen: "Freie" Waffen (nicht EWB-pflichtig) wirklich getrennt von den EWB-Pflichtigen unterbringen. -
Aber auch nicht endlos lange.... Die jetzt aufgeworfene patentrechtliche Frage dürfte doch auch nicht so riesig kompliziert zu klären sein.
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Ja. Höchst bedauerlich, dass man sich "seine" Verwaltungsbehörde nicht aussuchen kann (Umzug mal beiseite gelassen..).
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Du könntest es auch mal mit der Antwort versuchen: "Daten wurden Ihnen bereits komplett angegeben, siehe Meldung vom... Bitte diese Daten verwenden..."
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...dann ist das schlecht ("schummrig" muss wahrlich nicht sein), kann aber mit überschaubarem Aufwand geändert werden.
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Fürs sichere Zielen reicht das Licht - und die Sehkraft - auf den "schummrigen" Ständen aber, oder....?
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Dieser Kursleiter scheint ja "allwissend" zu sein... Ein Kabelbinder kann ein umständlicheres/größeres Hindernis für schnelle Öffnung, und damit Zugriffsbereitschaft (und die ist relevant!) sein, als ein Schloss. Ich finde das (jedesmal) Anbringen und Auftrennen eines Kabelbinders einfach nur... Gedöns. Wenn abgeschlossen, dann (m.E.) kleines Zahlenschlösschen, und alles passt.
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Von welchem Mehrpreis des HK- gegenüber dem Haenel-Produkt ist da die Rede?
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Ach ja... Es klappt aber eben leider nicht.
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Sie hätte als Bundesverteidigungsminister(in) zur Abwechslung mal wieder jemanden berufen können, der/die die Bw auch tatsächlich kennt. Nicht nur von weitem, aus dem Büro, per Bericht und Vorlage und durch "Berichterstatter". Sondern z.B. als ehem. Soldat, Offizier d.R.... Solche Leute gibt es in den beiden Regierungsparteien, es gibt sie auch im Deutschen Bundestag. Aber bei der Personalie BMVg scheint ja anderes viel wichtiger zu sein...
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Vermutlich, weil sie momentan die Riesenbestellung der französischen Streitkräfte (HK 416 F) fertigen und ausliefern? Für Frankreich hat das 416 jedenfalls als Nachfolgerin für die Streitkräfteausstattung gepasst.
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Magazine sind aber bekanntlich austauschbar. Was hat das mit dem künftigen Bw-Gewehr zu tun?
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Fassen wir zusammen (mal zum Thema erlaubnispflichtige Waffen, die KWS-Sache außen vor gelassen): 1. Gewissen Entscheidern im Main-Kinzig-Kreis passt eigentlich das Waffenrecht in punkto Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen nicht, es ist ihnen ersichtlich bei den Erwerbs- und Aufbewahrungs-Anforderungen "zu lax". 2. "Dummerweise" (aus dortiger Sicht) ist Waffenrecht aber Bundesrecht, und außer dem Vollzug (= Kreis als Träger der unteren Waffenbehörde; diese vom Gesetz abhängig) können sie nichts daran tun. 3. Also lassen sie eine Verlautbarung los, was sie "gerne hätten" (was ein Statement ist, allerdings noch nichts bewirkt). 4. Weiterhin versuchen sie, "Runde Tische" mit den Schützenvereinen zu schaffen, auf denen dann mit den Vereinen Verschärfungen vereinbart werden sollen, die es im WaffG und der AWaffV nicht gibt. Wenn mich nicht alles täuscht, wurde auch in Ba.-Wü. nach dem Winnender Schulanschlag mal ähnliches angedacht (Runde Tische mit dem Schießsport, mit vereinbarten Regularien...), es ist aber nichts daraus geworden.
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Zudem fehlt da @highlower doch die Logik. Wenn denn eine solche Pflicht bestehen würde, so würde sie bestehen. Und es bedarf dann keines "Runden Tisches", um per Vereinbarung mit den SV ein Meldesystem gegenüber der Behörde zu generieren.
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Illegaler Aufbruchversuch eines Blockiersystems
karlyman antwortete auf BlackBull's Thema in Waffenrecht
Irgendwie ist dieser Thread ziemlich schweinigelig geworden. -
Deswegen ja meine Hoffnung, dass es von den Schützenvereinen in diesem Kreis dazu "klare Kante" (nicht wüst oder unsachlich, aber klar) als Antwort gibt. Ich denke, mittlerweile ist vielen in den SVs klar, wohin "der Hase läuft" bzw. laufen soll.
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Die früheren DDR-Verhältnisse bezüglich Jagd und Jagdwaffen sind interessant (und wären ggf. einen eigenen Thread wert). Mit dem Threadthema des "Rückkaufs" Kleiner Waffenscheine in einem hessischen Landkreis haben sie allerdings überhaupt nichts zu tun.
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Illegaler Aufbruchversuch eines Blockiersystems
karlyman antwortete auf BlackBull's Thema in Waffenrecht
Da Ersteres, sogar zerstörungsfrei, ja möglch ist.... ist das Gelingen von Zweiterem eigentlich egal. Oder... von eher akademischer Bedeutung. -
Illegaler Aufbruchversuch eines Blockiersystems
karlyman antwortete auf BlackBull's Thema in Waffenrecht
Das Ergebnis des Herausbekommens des Elements ist entscheidend. Und nicht, ob das nun per "Öffnen des Mechanismus" (= diesen dazu zu bewegen, aufzumachen) erfolgt oder anders. -
Illegaler Aufbruchversuch eines Blockiersystems
karlyman antwortete auf BlackBull's Thema in Waffenrecht
@Proud NRA Member Zeit, Ideen, Hobbywerkstatt, Werkzeug... was auch immer... Gegen entsprechende "Energie" ist wohl kein Kraut gewachsen. Aber hier geht es ja auch nicht um tatsächliche Sicherheit, hier geht es um politisches Behaupten von "Sicherheit" bzw. "Sicherheitsmaßnahmen". -
Illegaler Aufbruchversuch eines Blockiersystems
karlyman antwortete auf BlackBull's Thema in Waffenrecht
Das ist der Punkt. Der Ansatz in D aber ist ein anderer. Da soll ja nicht die Waffe vor dem Zugriff irgendwelcher Dritter, also böser Buben, gesichert werden. Nein, sie soll vor Benutzung durch den Waffenbesitzer selbst "gesichert" werden. -
Illegaler Aufbruchversuch eines Blockiersystems
karlyman antwortete auf BlackBull's Thema in Waffenrecht
Kuchenblech-Mafia...