karlyman
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Online Veranstaltung der FDP Sachsen-Sportschützen aus der Schusslinie holen
karlyman antwortete auf Rubberduck70's Thema in Waffenrecht
Das leidige Thema mit dem Herrn Schiller und bem "sich bewehren", und was in der Terror-Zeit Anfang der 1970er herauskam, ist ja bekannt. Aber es ist nun nahezu 50 Jahre her. Da könnte man genausogut auch anführen, dass in der ganz jungen Bundesrepublik die ebenso junge CSU mal für die Verstaatlichung bestimmter Industrien war... Oder dass in den 1960ern/70ern diverse SPD-Minister bzw. ein SPD-Bundeskanzler mal anpackende, kernige, realitätsbezogene Politiker waren... Alles heute kaum noch vorstellbar, und gefühlte Zeitalter her. -
Klare Beschlusslage Vorstand: Wegen so weniger Personen, die zum Training berechtigt wären, macht unser Stand (relativ groß, mit entspr. Personalbedarf "im Betrieb") nicht auf. Wir könnten einen Betrieb für ein knappes Dutzend Schützen mit ausreichend Abständen, Hygiene, Eintragung zur Nachverfolgbarkeit gut gewährleisten (siehe Handhabung in der letzten "Welle")... Aber so, wenn unter den aktuellen scharfen Bedingungen faktisch vielleicht 3, 4 Schützen auf der kompletten Anlage sind - bleibt diese zu. Wurde diskutiert, und so entschieden.
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Da könnt ihr im Saarland von Glück sagen, dass das als "...im Freien" betrachtet wird. In Ba.-Wü. werden die üblichen teilgedeckten Schießanlagen vom Infektionsschutz her m.W. noch immer als "innen", somit nicht als "im Freien", interpretiert; mit den entsprechenden Folgen.
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Online Veranstaltung der FDP Sachsen-Sportschützen aus der Schusslinie holen
karlyman antwortete auf Rubberduck70's Thema in Waffenrecht
Ja. Außer Nicht- oder blanker Protestwahl resultiert aus diesen, hier gefühlt mehrheitlichen, Aussagen tatsächlich nichts. Kernaussage: "Alles sch..." -
Online Veranstaltung der FDP Sachsen-Sportschützen aus der Schusslinie holen
karlyman antwortete auf Rubberduck70's Thema in Waffenrecht
Kann ja sein, dass die FDP im Kreis München-Süd in Bezug auf eine bestimmte Anlage so agiert hat. Aus dieser lokalen Sicht- und Handlungsweise aber auf die Position der FDP insgesamt zum LWB zu schließen, ist gewagt. -
Online Veranstaltung der FDP Sachsen-Sportschützen aus der Schusslinie holen
karlyman antwortete auf Rubberduck70's Thema in Waffenrecht
Gute Frage. Nicht wenige hier im Forum setzen ihre letzte Hoffnung auf die Blau-Partei... Da fehlt mir allerdings die Phantasie, mir vorzustellen, was die real für den legalen, privaten Waffenbesitz bewirken werden. Manche hier meinen auch, man könne die Grünen unterstützen, damit die in der Kombination G-R-R den bundesdeutschen Karren um so schneller an die Wand fahren, und nach dem "großen Knall" werde es dann wieder besser werden... Den Zynismus teile ich nicht, sorry. Ja, trotz aller durchaus berechtigten Einwände... auch ich halte die FDP derzeit noch für die am ehesten wählbare, oder am wenigsten schlechte, Partei auf der hiesigen Parteien-Farbpalette. -
Alter M 95 KUK Karabiner Umbau. Salut oder Deko nach neuem Recht!?
karlyman antwortete auf Bruchpilot's Thema in Waffenrecht
Verschluss komplett - ja, das ist eigentlich immer der Hinweis auf einen Salut- (statt Deko-)Umbau. Bei Deko waren die Verschlüsse nicht mehr komplett (also: abgefräst) - es musste ja keine Salutpatrone mehr gezündet werden können. -
Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!
karlyman antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Volle Zustimmung. -
Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!
karlyman antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Ach... Das letzte Mal, als ich § 13 Abs. 1 u. 2 WaffG las, stand da unter Abs. 2: "Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen." Solltest du beim § 13 WaffG eine geänderte Rechtslage kennen, so scheue dich nicht, diese mitzuteilen. -
Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!
karlyman antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
In meinem Fall geht's übrigens nicht "weiter so", weil ich im wesentlichen das habe, was ich mir gewünscht habe bzw. meine zu benötigen. Von der Behörde kam nie ein "böses Wort".... was der Gesetzgeber vielleicht mal tun wird, wird man sehen, wenn er es tut, und dann sind ggf. Schritte zu überlegen. Und das mit dem "Tor"... na, das sage (oder meine) ich nicht, das hast du selbst gesagt. -
Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!
karlyman antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Hat mit "Vollgas" nichts zu tun. Warum auch? -
Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!
karlyman antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Nein, die letzten Jahre habe ich mir mehr als 4 HA auf JS zugelegt. Nicht "gesammelt", sondern einfach diverse Büchsen/Flingen in diversen Kalibern für diverse Zwecke. Ein Einzel-Bedürfnis-Nachweis war und ist nicht erforderlich nach geltender Rechtslage, wenngleich ein Nachfragen der Behörde ggf. erfolgen kann. -
Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!
karlyman antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Ich befasse mich seit langem mit dem Thema und sehe die prinzipielle Entwicklung. Nur führt dieser mantraartige Fatalismus nicht weiter. -
Nebenbei beklagt sich Frau KGE da übrigens auch, dass sie als Fraktion trotz Anfrage keine validen Daten zur Delikt-Relevanz von Legalwaffen erhalten habe... Na, sowas.
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Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!
karlyman antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Auf die (gerichtsfeste) Begründung wäre ich auch mal gespannt. 4 HA, und auch der 5. noch, können völlig unterschiedlich konfigurierte/konstruierte Büchsen sein; und mit Horten noch rein gar nichts zu tun haben. -
Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!
karlyman antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
1. Bewilligen oder nicht bewilligen dürfen sie - nach Rechtslage. 2. Hat mit Blauäugigkeit nichts zu tun, nur mit einem sich-nicht-der-Willkür-fügen. 3. Man kann sich in die Ecke setzen, stets mit den Schultern zucken und vor sich hinmurmeln "ist eben so, die machen das eh so". Oder auch nicht. -
Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!
karlyman antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Würde mich ebenfalls interessieren. Ich bin auch in Ba.-Wü... Habe bislang nichts von deren Anwendung mitbekommen. -
Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!
karlyman antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Verlangen können sie zunächst mal vieles, ja. -
Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!
karlyman antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
"Unterer zweistelliger Bereich" sind vielleicht 15, maximal 30 Schuss. Die Rechnung stimmt so nicht. Alleine bei 1 Schießkinobesuch (Übungsschießen für Bewegungsjagden in etlichen Bundesländern zwingend vorgeschrieben) gehen im Regelfall 40 Schuss Übungsmunition raus. Für den Schuss auf Federwild ist auch z.T. (z.B. Ba.-Wü.) Flinten-Übungsschießen obligatorisch, da geht auf der Skeet-Trap-Anlage oder dem Flintenparcours auch so einiges durch den Lauf. Und viele gehen auch jagdlich mehrmals zum Übungsschießen. Zusammen mit "den paar" Schuss, die dann tatsächlich jagdlich auf Wild verschossen werden, wird das beim Jäger auch dreistellig. Klar, Sportschützen kommen da auf ganz andere Zahlen. Die - nicht so wenigen - Jäger, die parallel Sportschützen sind, natürlich erst recht. -
Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!
karlyman antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Daher fanden's einige auch gar nicht so scherzhaft bzw. lustig... Dem Gesetzgeber in "unendlicher Weisheit" sind so einige Schrägheiten zuzutrauen. -
Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!
karlyman antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Tja, "Rückgabe überzähliger Munition nur bis 1. April 2022 möglich"... Wobei, Aprilscherz hin oder her, auch das voraussetzen würde, dass etwas "überzählig" wäre (gemessen an...?) -
@rwlturtle Wo wäre denn im vorliegenden Fall, bei dem verschossenen Wasser (Flüssigkeit), die "Umhüllung"? Aus dem Lauf tritt, soweit ich es verstanden habe, nur Wasser in nicht umhüllter/gekapselter Form aus. (Steven war schon schneller)
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Hmmm... Nehmen wir die rechtliche Definition: "Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden." Wenn der Treibspiegel kein Geschoss ist... das Wasser ist es auch nicht.
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Na dann.
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Du darfst deinen Briefkasten vernünftig (an die Grundstücksgrenze) platzieren. Geht ganz einfach.