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karlyman

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  1. Ein komplettes, pauschales Abbrandverbot von Feuerwerk - also egal wo, egal was - ist ja auch Unsinn und von der Pandemiebekämpfung her nicht zu begründen. Diese Urteile sind eigentlich (vgl. auch Niedersachsen) vorhersehbar - wenn man zugrundelegt, dass da "ideologiefrei" geurteilt wird (was da offenbar der Fall ist).
  2. Wenn es denn im jeweiligen Fall zuständig ist.
  3. Interessant finde ich generell, wie scharf bzw. klar das Oberverwaltungsgericht hier eine Verbots-Bestimmung auf Erfordernis, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit hin geprüft hat. So soll das sein, bzw. wäre auch an anderer Stelle angebracht.
  4. Eigentlich hätte es in NS von Anfang an vollkommen ausgereicht, sich auf das epidemiologisch Relevante zu beschränken - das niedersächsische Pauschalverbot war hingegen Bullshit und, wie man sieht, juristisch nicht zu halten. Aber Hauptsache erst einmal pauschal, ohne Sinn und Verstand, verbieten.
  5. Mit Verlaub, das ist eine etwas billige Argumentationsschiene, anderen die Realitätswahrnehmung abzusprechen... Letztmals zum Thema: Fakt ist, dass Sprüche wie der genannte heute eben nicht mehr bzw. bei weitem nicht mehr so leicht durchgehen und gesellschaftlich akzeptiert sind, wie es 1910 oder auch noch 1955 der Fall war... Auch das Anzeigeverhalten im Bereich der häuslichen Gewalt ist heute bei uns ein anderes - die Frauen (meist Opfeer) lassen sich nicht mehr Dinge bieten wie vor Jahrzehnten, und das ist gut so. Im Übrigen beende ich für mich die Diskussion zu dem Teil-Thema an dieser Stelle; denn wir sind wieder an einem Punkt angekommen, wo nur noch Diskussionspingpong gespielt wird, ohne inhaltlich etwas zu erarbeiten. Da gibt's Wichtigeres.
  6. Ich weiß ja nicht, wie deine weitläufige Verwandt- und Bekanntschaft aussieht... in den mir bekannten Kreisen jedenfalls kloppt niemand einen Spruch wie den genannten.
  7. Irrsinns-Sprüche wie der genannte hören sich allerdings nicht gerade nach spätem 20. oder nach 21. Jahrhundert, bzw. auch nicht nach westlich geprägtem Kulturkreis, an.
  8. Wenn formuliert ist, dass etwas verboten sei, das "Öffentlichkeit erzeugt"... aber nach Lage der Dinge sehr viele Bürger von diesem "Erzeugen von Öffentlichkeit" (= der Verbots-Voraussetzung) gar nicht ausgehen können und müssen... Dann ist dieses Verbot... ja, lachhaft. Und es werden sich auch sehr Viele an eine so miserabel gemachte Rechtsnorm nicht halten.
  9. Es muss ja aber irgendeine verbindliche behördliche Entscheidung über die angemeldeten Magazine geben. Wenn diese erste Reatkion der Behörde keine solche ist... muss eine solche, formale (und rechtsmittelfähige) Entscheidung ggf. von ihr eingefordert werden.
  10. Warum sollen Opa Pieselmeyer oder Erika Mustermann davon ausgehen, dass es "Öffentlichkeit erzeugt", wenn er in seinem Garten ein paar Silvesterkracher zündet bzw. sie auf ihrer Terrasse, Sektglas in der Hand, eine Wunderkerze abbrennt? Lachhaft.
  11. Ich habe mich vor gut 2 Dekaden in D auch ziemlich sicher gefühlt... aber dennoch so intensiv über die Anschaffung von Schusswaffen nachgedacht, dass ich eine WBK und danach diverse Schusswaffen erworben habe.
  12. Kann gut sein, ja. Und dann wäre doch auch das Recht, dass jeder volljährige, unbescholtene (meinetwegen noch nachgewiesen sachkundige) Bürger ohne weiteren Nachweis LWB werden dürfte, völlig "problemlos". Denn das Gros der Bevölkerung würde, da es das (s.o.) "nicht braucht", auch gar nicht wahrnehmen...
  13. Bislang (zugegeben, in einem bescheiden kurzen Erfahrungszeitraum) war von seiten der Behörden wohl üblicherweise zu vernehmen, dass glaubhaftes Versichern des Erwerbszeitraums (wer bewahrt z.B. alle Mag.-Quittungen bei Kauf vom Grabbeltisch mehr als 10 J. auf?) ausreicht und akzeptiert wird. Diese restriktive Linie, ohne schriftlichen Beleg einfach überhaupt nichts zu akzeptieren, ist eher neu. Man wird sehen, wohin das noch "läuft".
  14. Die Frage ist, ab welchem Risiko (Häufigkeit/Relevanz) fängt man mit Pauschal- und Radikal-Verboten an... Das kennen wir als LWB ja nur zu gut.
  15. Gut, dann kann es aber möglicherweise sein, dass sich die "feuerwerkswilligen" Bürger ebenfalls einen Dreck um ihre Verordnung scheren werden. Es ist alles keine Einbahnstraße.
  16. Sollen sie sich winden... Die müssen begründen, warum das Abbrandverbot von Feuerwerk (und zwar auch an nicht-zentralen Orten, an jedem einsamen Ortsrand oder im Privatgarten) aufgrund des Infektionsschutzes erforderlich ist. Sonst kippt das erneut.
  17. Zitat: "Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung in einer Eilentscheidung gekippt. Ein derart umfassendes Verbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Gerichts (Az.: 13 MN 568/20). " Wie ich schon sagte, das Verbot, Feuerwerk abzubrennen, ist mit der Begründung "Infektionsschutz" juristisch nie und nimmer haltbar. Ich hatte fast schon damit gerechnet, dass sich ein freiheitsliebender RA (vielleicht aus Prinzip, und das nicht zu Unrecht) dagegen zur Wehr setzt.
  18. SPD.... Mittlerweile oft mit vergleichbarer Verbieteritis wie die Grünen. Die Niedersachsen sollten sich eben überlegen, wen sie da (mittelbar) per LT-Wahl mit Mehrheit zum Ministerpräsidenten küren...
  19. Dir ist bekannt, dass es immer mal wieder Beschwerden von Anwohnern über den "Schießlärm" von Schießstätten gibt...? Und dass das bei Schießanlagen eines SV bis an deren Existenz gehen kann? Klar, da gibt es Anlagengenehmigungen, und Einwirkungsrichtwerte, die maßgeblich sind. Aber Betroffene, die mit wiederkehrendem, aus einer Anlage dringenden Schießknall nichts anfangen können, argumentieren exakt auch mit "kein Anspruch auf Belästigung anderer durch Geballere"...
  20. Meine Güte, ist das jetzt wirklich derart wichtig, ob man es jede Woche mit Großkaliberknarren auf dem Schießstand krachen lassen kann oder nicht?... Dann klatscht auf dem Stand eben laut in die Hände, ruft BUMM, und macht eure Löcher mit der Luftpistole in die Pappe. Kostet nichts oder kaum was.
  21. Nur mal am Rande... Das zum Thema "die kümmern sich ja auch nicht".
  22. Eigentlich sollte es das - schon unter Vertrauensschutzgrundsätzen - geben. Wie ja in anderen Rechtsbereichen auch. Eigentlich...
  23. Es sei denn, es ergeht auch ein Böller-Verbot. Soll ja in Niedersachsen schon geschehen sein. Wie das aktuell seuchenschutzrechtlich begründet wird, dass nicht mal jemand am Rand eines kleinen niedersächsischen Dorfs um Mitternacht am 31.12. ein paar Böller oder Raketen zünden darf... das weiß der Himmel.
  24. Also gut, wo ist dann das Problem? Dann hast du doch, auch an jedem (normalem) Silvester, deine Ruhe vor "asozialen Böllerern".
  25. Na, und weil du zu dieser traurigen Erkenntnis kommst, willst du die Verboteritis einfach mal schnell auf alles, was sonst noch irgendwie irgendwen stören könnte, angewandt wissen?
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