karlyman
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Jeder Postbote darf jetzt Pakete öffnen, wenn er Drogen oder Waffen darin vermutet
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Worin lag denn die behauptete "fehlende Rechtssicherheit" für die Postangestellten vor dieser Ergänzung? -
Jeder Postbote darf jetzt Pakete öffnen, wenn er Drogen oder Waffen darin vermutet
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Dann kann man sich die Erweiterung der Rechtsnorm ja sparen, wenn alles "in Butter" ist. -
Jeder Postbote darf jetzt Pakete öffnen, wenn er Drogen oder Waffen darin vermutet
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Vielleicht geht es nicht ausschließlich um LWB (eher exemplarisch), und auch nicht um künstliche Empörung bzw. Betroffenheit... Vielleicht ist man einfach sensibel bezüglich zunehmend (Stückchen für Stückchen) angeknabberter Grundrechte. Ich finde da Sensibilität sehr angebracht. -
Neues Waffengesetz - Gibt es schon Anbieter für DEKO Magazine?
karlyman antwortete auf Quetschkopf's Thema in Allgemein
Es gibt von diversen Ordonnanzwaffen-Modellen ja Modellwaffen (also 1:1 Nachbildungen) aus Gussmetall etc. Für die müssen ja auch (Deko-)Magazine gefertigt werden; evtl. gibt es von den Herstellern da auch Zusatz"magazine". -
Jeder Postbote darf jetzt Pakete öffnen, wenn er Drogen oder Waffen darin vermutet
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Ob sich das die Logistiker/Post- und Lieferdienste tatsächlich antun wollen...? Vieles wird da vor die Gerichte gehen, Stress und Ärger für die Beteiligten sind vorprogrammiert. -
Jeder Postbote darf jetzt Pakete öffnen, wenn er Drogen oder Waffen darin vermutet
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Da tauchen jetzt ganz entscheidende Fragen auf wie: Wann ist ein Paket "hinreichend verdächtig", wann sind ausreichende "Anhaltspunkte" für Illegales da, so dass es geöffnet werden darf? Wie unterscheidet ein Postangestellter die legale Drogerie-/Medikamentensendung von der illegalen Drogensendung, und wie die legale Waffenlieferung des zugelassenen Waffenhandels von illegalen Waffen...? Spannende Fragen über Fragen... Aber Hauptsache, mal schnell eine Grundrechte beschränkende Regelung rausgehauen. -
Ich weiß ja, dass du auch andere Schwerpunkte hast bzw. setzt (Spatha, Sax, Streitaxt & Co., was ja reizvoll ist)... Aber selbst wenn der Verein im schlimmsten Fall (Versicherungssituation bezüglich Elementarschäden?) das als solcher nicht bewältigen wird, und dort ein Schießen nicht mehr möglich sein wird - gibt es nirgends woanders im Umfeld erreichbare Vereine bzw. Stände? So schnell würde ich, um einen Vorredner zu zitieren, die Flinte/Büchse/Pistole nun auch nicht ins Korn werfen.
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Für die Normal-Schützen in Normal-Schützenvereinen in meiner Ecke in Ba.-Wü. nicht. Da sind die Stände zu. Durch die in Ba.-Wü. in der CoronaVO getroffene, sehr weite Auslegung, was alles ein sog. "geschlossener Stand" ist, ist da kaum Spielraum. Selbst wenn wir mit konzeptionell mit Einzelschützen, Masken, Desinfektionsmittel etc. "antreten" würden.
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Ich bin auch nicht dafür, hier die Polizei wg. "übertriebener Neugier" zu kritisieren. Allerdings hat man offensichtlich gemeint, den Sachverhalt in der polizeilichen Pressemitteilung (von alleine ist die Presse sicher nicht draufgekommen) extra hervorheben zu müssen... "irgendwas mit Waffen" scheint immer interessant. Das hat den Fall dann erst (leicht zugespitzt) "hochgejazzt". Wahrscheinlich hört man von dem, was die Behörde evtl. draus macht (Verwaltungs- und Bußgeldrecht) nicht mehr viel.
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Immer wenn man denkt, es könne nicht mehr dümmer kommen...
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Also, ich habe vor einiger Zeit mal wieder Komplett-Inventur bei der Munition gemacht. Dazu musste ich temporär alles auf den Tisch, in dem Fall meine lange Werkbank, packen. Selbstverständlich blieb ich die ganze Zeit dabei. Danach wurde alles wieder ordentlich weggeschlossen. Ich habe keinen Zweifel, dass das ein vollkommen legales Vorgehen war. Hätte mich in dem Fall bzw. währenddessen ein Herzinfarkt ereilt, hätte die Mun. auch "dagelegen". P.S.: Dem Betroffenen im vorliegenden Fall, wenn er wieder gesund ist, ist ohnehin anzuraten, sich ohne Rechtsbeistand nicht zur Sache einzulassen.
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Woher weißt du so sicher, dass er "aufbewahrte"? Kannst du ausschließen, dass er gerade Mun.-Inventur machte, deswegen alles draußen hatte, als ihn der Infarkt ereilte (und dann nichtmehrzum Wegschliessen in der Lage war)?
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Der Satz hinter dem ersten Spiegelstrich könnte sich auf Bleischrot beziehen... da hinten von Schrot, und im zweiten Spiegelstrich/Satz dann von Kugelprojektilen die Rede ist... Aber, wie gesagt: sehr beschxxxxen formuliert.
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Wie "verkauft und verwendet" man eigentlich einen "Bleischuss"...? Schon die Terminologie hört sich an, als seien die Verfasser nicht wirklich im Thema drin... noch nett ausgedrückt.
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Soso, ein "Vorschlag" der ECHA. Dann hat ECHA ja für das Verbot im Sportschießen sicherlich auch eine gute, faktische Begründung... Ach halt, ich lese grade: Ausnahme. "Ausnahmeregelungen für weitere Verwendung, wenn die Freisetzung in die Umwelt minimiert wird, d.h. wenn Sportschießstände mit Geschossfallen ausgestattet sind" Ja, ja... Ehrlich gesagt kenne ich keinen einzigen geschlossenen oder auch offenen/teilgedeckten Schießstand im weiten Umfeld (SV oder kommerzielle Anlage), der nicht umschlossene Kugelfänge hat - 5-seitig umschlossen ist seit mind. einer Dekade Standard.
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Fan und Wähler der CxU bin ich schon lange nicht mehr... Ich sehe sie nur nicht als unsere härtesten Gegner.
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Konkret waren es CDU/CSUund SPD.
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Ich frage mich, wie die Entscheidung aussehen würde, wenn man das Ü10-Mag. nach 2017 einfach als Originalstück mit der Waffe zusammen erworben hat. Und es zwar kleinere Magazine auf dem Markt dafür gibt, aber das 15er-Magazin (in dem Fall für .30 Carbine) eben einfach das vom Hersteller mit dieser Waffe gelieferte Mag ist.
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2021-02-01 Drucksache 19/26338 Gefahr durch Schusswaffen in Deutschland 2021
karlyman antwortete auf SC's Thema in Waffenrecht
Du weißt ja, was bekanntlich zuletzt stirbt... -
2021-02-01 Drucksache 19/26338 Gefahr durch Schusswaffen in Deutschland 2021
karlyman antwortete auf SC's Thema in Waffenrecht
Wie an anderer Stelle schon gesagt - die Mischung aus einem etatistisch denkenden, hauptsächlich am Machterhalt orientierten Bundeskanzler von der CSU, und einer grünen Verbieterpartei... das kann für alle freiheitsliebenden Menschen ein ziemlich übles Gebräu werden. Es gibt eine kleine naive Resthoffnung, dass es dann noch ein paar Leute in der CSU geben wird, die die übelste Verboteritis einhegen würden... aber viel ist das absehbar nicht. -
2021-02-01 Drucksache 19/26338 Gefahr durch Schusswaffen in Deutschland 2021
karlyman antwortete auf SC's Thema in Waffenrecht
Den Grünen im BT geht es bei ihren sogenannten "Anfragen" überhaupt nicht um Antworten. Die haben ihre Verbots-Agenda, und für sich längst alle Antworten... völlig egal, was sie an Fakten und Aussagen zur Sache erhalten. Wenn die je ab Herbst mit an der Regierung sind, werden wir LWB massivst "Spaß" bekommen... -
2021-02-01 Drucksache 19/26338 Gefahr durch Schusswaffen in Deutschland 2021
karlyman antwortete auf SC's Thema in Waffenrecht
Das Thema, bzw. diese sogenannte "Anfrage", wurde hier übrigens gestern bereits an anderer Stelle wiedergegeben. Und danke, mir ist bereits schlecht. -
Wie einstens... Sehen wir es, wie es ist: Der Gesetzgeber hat mit dieser Deckelung von "Neugelb" die einzige echte Liberalisierung, die es in langem Zeitraum für die meisten LWB/Sportschützen gab, wieder einkassiert, oder zumindest "kastriert".
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"Falsche Baustelle"... Öl in den Gulli, oder, schlimmer noch in die Landschaft, ist umweltgefährende Abfallbeseitigung bzw. Grundwassergefährdung. Das sind klare Straftaten nach StGB (Umweltstrafrecht). So, wir reden hier aber von Geschossmaterial beim Schießen in Schießanlagen, also in einen umschlossenen Kugelfang, in Raumschießanlagen etc. Wo soll da Umweltrecht (= Beeinflussung/Gefährdung von Umweltmedien, insbes. Boden und Grundwasser), und, noch weitgehender, Umweltstrafrecht zum Tragen kommen? Nicht mal im Ansatz.
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Hier (bei der Materialbeschaffenheit von Geschossen) geht es zuvorderst um Verwaltungsrecht, nicht um den Bereich von Freiheitsstrafen.