karlyman
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Ja. Ich kenne einen CZ-Waffenbesitzer, der seit Jahren eine dortige Lizenz zum Waffentragen (SV) hat. Die hat schon einige Anforderungen, aber ist für den Sachkundigen gut erreichbar. Nicht vergleichbar mit den ungleich schärferen Anforderungen an den WS in Deutschland. In CZ war die Erwerbslizenz bislang meist ein "Zusatzmodul" für Waffenbesitzer, z.B. Sportschützen, die das zur vorhandenen Lizenz (waffenrechtl. Erlaubnis) dazuerwarben. Kann sein, dass das im Zuge der neuen verfassungsrechtlichen Regelung jetzt noch gelockert (erweitert) wird.
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Bitte beim Threadthema bleiben. Im Fall CZ geht es (s. Bezugsartikel) um Schusswaffen.
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Sorry, dass ich hier auf Begrifflichkeiten herumreite - aber um Deko-Waffen geht's im vorliegenden Fall nicht. Der Unterschied Deko - Salut ist klar, auch vom Gesetzgeber formuliert, und gerade im Hinblick auf Besitzstandswahrung für "Altdeko" (im Ggs. zu Salut) bedeutsam.
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Da bleiben wohl einige Spezialanwendungen übrig. Mir fiel, als das Thema aufkam, etwa jagdliche Hundeausbildung ein (Schussfestigkeit u.ä.)... es wird mit einer Langwaffe eine Schussabgabe simuliert, ohne, dass dafür die "scharfe" Langwaffe bemüht werden muss. Zu PTB-Waffen als Substitut: Gerade, wenn (s. Beispiel) der Jäger bereits eine Salut-Langwaffe besitzen sollte, ist überhaupt nicht einzusehen, dass er diese ab- und in die Verschrottung gibt, um sich dann für o.g. Zweck extra eine PTB-Waffe zu kaufen. Aber, zugegeben, das ist eher eine Anwendungs-Nische. Freilich passt diese in das Schema der "nicht abgedeckten anderen Bedürfnisgründe".
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"Insbesondere"-Regelungen sind aber per se nicht abschließend. Es kann durchaus Bedürfnisse geben (bzw. solche können ggf. geltend gemacht werden), die noch nicht in der Aufzählung enthalten sind.
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Da bekäme sonst das berühmte "pling!"-Geräusch eine ganz andere Bedeutung...
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Nein, aber die und die anderen gezeigten, freien Ausrüstungsteile passten eben schön in das für die Presse drapierte "Stillleben".
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Ordentlichen 20-l-Kanister zum Lagern kaufen. Darauf schauen, dass man eine elektrische Anlage im Haus hat, die in Ordnung ist. Kurz: einfach keinen Schrott haben bzw. betreiben. Dann macht da nichts "bumm", warum auch.
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Wenn es ein explizites Recht gibt, sich oder einen anderen mit einer Waffe zu verteidigen, dann folgt daraus das Recht auf Waffenbesitz.
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Renteneinstieg bereits in dreieinhalb Jahren... das könnte für die nächsten beiden Dekaden dann vielleicht noch (einigermaßen) hinkommen. Danach aber wird das mit der "Rentengarantie" wohl echt schwierig. Aber jetzt wird's in der Tat ziemlich OT.
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Würdest du dir auch keine Farben/Lacke und Verdünnung in den Keller stellen? Brennt alles gut.
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Daher ist "vorher fragen und abklären" ein guter Tipp. Gut, manche sehen's auch gerade anders herum, nach dem Motto "wer viel fragt, geht viel irr"... Das hat den Vorteil, dass man vielleicht einige Jahre einen schönen Schwarzbau im Außenbereich hat und nutzen kann, den man legal nie genehmigt bekommen hätte. Es hat allerdings den Nachtei., dass es dann ggf. auch schnell mal vorbei ist mit der "Herrlichkeit", siehe Zitat... Hat alles seine zwei Seiten.
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Ja, stimmt, aber das Risiko des Abdriftens haben solche Diskussionen eben manchmal an sich.
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Nehmen wir also eine Lagerung von 20 l in der externen Garage und 20 l im Hobbyraum/Keller o.ä. an, also zusammen 40 l Benzin/Treibstoff für ein kompaktes Benzin-Notrstomaggregat. Bei einem modernen 2 kw-Inverter ist von einem Daueverbrauch von ca. 0,5 l/h auszugehen. Somit hätte man ca. 70 - 80 Stunden Betriebsdauer. Hinzu kommt in größter Not die Möglichkeit, etwas Treibstoff aus den eigenen, geparkten Benzin-Kfz abzuzweigen, gesamt 100 Betriebsstunden müssten dann problemelos drin sein. Es müsste schon eine (in D) ganz außergewöhnliche Notlage kommen, um einen Notstrommaggregat-Dauerbetrieb von mehr als dieser Dauer - ohne jede Nachtankmöglichkeit - fahren zu müssen. Klar - es ist wie immer eine Abwägung von Vorhaltungs-Aufwand und Risiko.
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Da gefällt mir @micky123s Konzept allerdings mehr.
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In einer (zumal baulich vom Haus getretennten) Garage könnten sicherlich nochmal ein, zwei volle Kanister stehen.
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Vor allem schafft man mit so einem Stock, neben sonstiger Wirkungsweise, zunächst mal Distanz... und das kann essentiell sein.
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An diesem Punkt hakte kürzlich der Karlsruher KIT-Professor ein, der auf den ca. 2030 erwartbaren, für BEV nicht so schmeichelhaften Stromerzeugungsmix hinwies. BEV sind an sich gut. Es hängt eben alles am Erzeugungsmix.
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Klappspaten, handliches Campingbeil, Hammer oder Gummihammer, Teleskop-Radschlüssel für die WoMo- oder Caravanräder... So vieles an nützlichem bis unerlässlichen Zubehör und Werkzeug, was mühelos "begründbar" ist (wenn überhaupt jemand eine Begründung will).
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Ich komme aus einer "Camping-Familie" (viele Jahre Urlaub mit Familienzelt, dann Wohnanhänger). Später gelegentlich selbst noch ein Wohnmobil genutzt (und will das auch vermehrt wieder machen). Eine Waffe haben wir bzw. habe ich auch nie mitgenommen. Aber beim Camping ist an Ausrüstung so einiges dabei, was sich im Notfall effizient als Waffe verwenden ließe. Von daher verstehe ich (sofern man nicht völlig einfallslos ist) das Problem nicht so ganz.
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Also, ich schleiche durchaus auch mal nachts durch den Wald. Meist auf dem Weg vom und zum Ansitz. Ich wäre dem Umstand, dass dabei "ein Wildschwein den Weg kreuzt, oder ein anderes Tier", gar nicht so abgeneigt. Aber irgendwie passiert das praktisch nie. Die haben halt doch überlegene Sinne... Folglich: - Ich kann dich beruhigen... ist sehr unwahrscheinlich. - für den Camper würde ich mir ein anderes Nachtquartier suchen als die allerentlegensten Waldränder. - der Tipp mit der Toilette an Bord ist gut; im Übrigen ist der Wald (insbesondere fürs große "Geschäft") auch kein Menschenklo.
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Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
karlyman antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Wobei andererseits schon etwas schräg wäre, als Verwaltungsgericht komplett entgegen einer Aussage des BMI die Auslegung vorzunehmen... Also entgegen der Stelle, die in D die oberste, für Waffenrecht zuständige Behördeninstanz in D ist, und von der selbst der Gesetzesentwurf kam. -
Wer seine persönliche al-Gusto-Rechtsauffassung bewusst über die des existierenden und klar erkennbaren Rechts stellt - der hat nichts in einer Behörde verloren. Es sei denn, in autoritären Regimen bzw. Bananenrepubliken.
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Unglaublich, dass da Leute in und für eine Verwaltungsbehörde tätig sind, die noch nicht mal den rechtlichen Unterschied zwischen a) einer erteilten Erlaubnis, und b) einem Erlaubnisdokument kennen.
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Heißt aber umgekehrt nicht, dass jedes Waffenteil, das eine Nummer hat, ein wesentliches Waffenteil ist. Nummern, Kürzel etc. wurden gerade im Ordonnanzwaffenbereich auch vor 100 oder mehr Jahren schon auf allen möglichen Teilen angebracht. Ich nehme aus den Antworten hier (ganz unabhängig von der "Nummernfrage") jetzt mal die Erkenntnis mit: Schlagbolzen ist kein wesentliches Teil.