

karlyman
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"Verinnerlichte Home-Office-Kultur"...
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Ja, nur waren das zu der Zeit eben die "Idiotenbedingungen". Dann muss der Schießsportler für diese aber andererseits auch nicht (z.B. beim Bedürfnis) gradestehen.
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Bei uns (Ba.-Wü., und zu Zeiten der hohen Inzidenzen) war klare Ansage vom zuständigen Ordnungsamt (in Abstimmung mit Gesundheitsamt): In geschlossenen Anlagen (= in Ba.-Wü. werden klassische Schießanlagen als solche eingestuft) kein Sportbetrieb/Schießen. Es gab zu den Zeiten auch keinen sonstigen Sportbetrieb in Hallen, keine übenden Kirchenchöre etc.
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Unser Stand und die mir bekannten Stände im regionalen Umfeld waren schlicht und ergreifend monatelang auf behördliches Geheiß ZU. Auch ein Fernwettkampf muss irgendwo veranstaltet werden, den kann/darf ich nicht im "home office" (zuhause im Keller) schießen... Was Bedürfniserhalt angeht, bleibe ich dabei: Es ist ein Unding, staatlicherseits Sportstätten dichtzumachen, und dann eine Leistung zum Bedürfniserhalt auf eben diesen Sportstätten einzufordern. Den besonderen Umständen ist Rechnung zu tragen... das ist aber m.W. bei den hiesigen Behörden, was den Bedürfniserhalt angeht, auch passiert. Wer in der Tat etwas die A.-Karte gezogen hat, ist der, der in dieser Zeit Bedürfnisbescheinigungen für Neuerwerb braucht.
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Ja, das ist im Prinzip auch richtig - hier ging es aber um die Sondersituation, dass der Staat selbst die "Bedürfniserfüllung" durch verfügte Schließung von Schießanlagen deutlich erschwert hat.
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Bei gleichzeitiger staatlicher Erschwernis, diese Vorgaben zu erfüllen...
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Ja. Unbestritten. Ändert aber nichts an dem., was ich geschrieben habe. Für Viele war es eben doch deutlich schwieriger an ihre Termine zu kommen (unser Stand in Ba.,-Wü. war über viele Monate zu), und nicht jedem ist (wohlgemerkt, im Breiten-/Freizeitsport) endlos Fahrerei und "Herumorganisiere" zumutbar. Wenn staatliche Schutzmaßnahmen die Schließung notwendiger Anlagen beinhalten, dann muss dem (und der somit verringerten Gesamtkapazität) eben an anderer staatlicher Stelle auch Rechnung getragen werden.
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Dass da grundsätzlich eine "Vergrämungsstrategie" gefahren wird... ja. Allerdings sind Verwaltungsgebühren keine "taxes"; sie müssen (bzw. dürfen max.) den entstehenden Verwaltungsaufwand abdecken.
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Schon, aber dennoch kommt man am Umstand nicht vorbei, dass in Zeiten monatelanger Pandemie-bedingter Schließungen insgesamt nicht die Standkapazitäten wie sonst da waren, und das Ausweichen oft schon ein ziemlicher Aufwand war. Eine Behörde hat das zu berücksichtigen. Auch wenn es im Einzelfall einzelnen Schützen gelingt, trotzdem das Schießen irgendwie hinzukriegen; aber das kann in der Situation nicht der Maßstab für alle sein.
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Also, die Sportschützen haben garantiert nicht das Potenzial, ein angeblich "leeres Staatssäckel" zu füllen. Schaut man auf die -zig Millionen Autofahrer, ist da faktisch weit mehr rauszuholen...
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Waffen und Munition während der Arbeit aufbewahren (rechtssicher)
karlyman antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Frage der kundigen Kollegin im Flur: "Ist das da ein Lauf, oder freust du dich nur so, mich zu sehen...?" -
Tatsächliche "Altdeko-Waffen" (siehe einschränkenden Hinweis von @chapmen ) dürfen auch ohne Anmeldung weiterbesessen (so allerrdings nicht mehr weitergegeben/veräußert) werden. Sofern dabei Magazine/Magazingehäuse für Zentralfeuerpatronen sind, die die neuen gesetzlicen Kapazitätsgrenzen überschreiten, sind diese Magazine/Gehäuse vor 01.09. anzumelden.
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Guter Satz.
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Waffen und Munition während der Arbeit aufbewahren (rechtssicher)
karlyman antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Es ist eben immer ein Spannungsfeld zwischen Sicherheit und halbwegs reibungslosem Funktionieren des Betriebes... Wie du selbst schreibst, Hundertprozent-Sicherheit gibt es nicht. -
Waffen und Munition während der Arbeit aufbewahren (rechtssicher)
karlyman antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Ist das eine spezielle Branche? Mich wundert es, dass so etwas in D (anders als etwa in USA) explizit vertraglich behandelt bzw. geregelt wird. -
Waffen und Munition während der Arbeit aufbewahren (rechtssicher)
karlyman antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Wenn auch weder nachhaltig, noch ressourcenschonend oder klimafreundlich... -
An die Theorie, sich seinen legalen Waffenbesitz durch hohe Gebührenbeiträge erhalten bzw. "erkaufen" zu können, glaube ich schlicht nicht (für die Abschaffer ist das eine ideologische Sache, bei der Geld keine Rolle spielt). Und ich bin, nebenbei, auch gar nicht scharf drauf.
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Wenn sie so sehr (warum auch immer) Berührungsängste mit IPSC haben... wäre für den Anfang vielleicht Field-Target-Schießen mit Weitschuss-LG ein Einstieg in interessantere Bereiche. In D hat sich das allerdings auch der BDS "geschnappt".
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Gutes Stichwort. Zwischen der anlasslosen/stichprobenartigen Aufbewahrungskontrolle nach § 36 Abs. 3 WaffG und anlasslosen/stichprobenartigen polizeilichen Kfz-Anhaltekontrollen ist kein wirklicher Unterschied. Verwaltungsgerichte haben zur Gebührenerhebung für die Aufbewahrungskontrollen argumentiert, der Waffenbesitzer setze mit seinem Waffenbesitz im gebührenrechtlichen Sinne den "Anlass" für die Überprüfung. Gut, exakt das tut z.B. der Besitzer/Nutzer eines Pkws auch.
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Bei konsequenter Umsetzung dessen: Viel Spaß bei der nächsten polizeilichen Kfz-Anhaltekontrolle... bzw.: schon mal Geldbeutel für die Überprüfungsgebühr zücken.
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Ebenfalls alles Gute zum Geburtstag!
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Die Frage war hier, ob es Pflichten/Verpflichtungsmöglichkeiten gibt. Antwort: ja. Dass die natürlich irgendwie unterlaufbar sind... steht wieder auf einem anderen Blatt.
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Na ja... Stimmt nicht ganz. Vieles an Zuständigkeiten im Not- und Katastrophenfall liegt ja auch bei den Bürgermeisterämtern/Gemeindeverwaltungen. Die haben durchaus Weisungsbefugnisse für Hilfeleistungen. Es gibt in einigen deutschen Bundesländern Regelungen in den Gemeindeordnungen, die die Verpflichtung von Gemeindebürgern zu Hilfeleistungen vorsehen. Z.B. die "Hand- und Spanndienste" in der baden-württembergischen Gemeindeordnung.
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Dass es aus gewisser Warte so gesehen wird, heißt allerdings nicht, dass es objektiv so ist bzw. zu sein hat. Der Staat ist eine gemäß Verfassung gestaltete Konstruktion, die vom Volk getragen wird - und für das Volk da ist, nicht umgekehrt.
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"Der Staat" sind letztlich wir alle.