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karlyman

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Alle Inhalte von karlyman

  1. Der "Geist" des Ganzen ist mir bewusst. Dennoch sind manche Auslegungen... grotesk.
  2. Na ja... ich sehe es nicht ganz so dramatisch; aber Entwicklungen, Tendenzen sind da.
  3. Eigentlich ja. Totalitäre Systeme geben sich allerdings, wenn bzw. da sie in Staatsform agieren, den äußeren Anschein von "Legalität". Und das erreichen sie u.a. durch rechtliche Formalität... die aber in dem Fall nur eine Hülle ist.
  4. Gleichzeitig sollte man aber überlegen, was geschieht, wenn die reine Möglichkeit zum Beurteilungsmaßstab des Handelns wird... Das ist schon dystopisch.
  5. Die Möglichkeit... absurd. Und auch aus dem Gesetz nicht ablesbar. Wir haben unzählige Möglichkeiten, alles Denk- und Undenkbare zu tun. Da gibt's kein Halten mehr.
  6. Das ist, zumal da es bei dem Beispiel nur um kurzes leihweises Überlassen einer Fremdwaffe völlig getrennt vom Magazin ging, so derart grotesk und realitätsfremd... dass man sich eigentlich weitere Worte (und Energieaufwand) sparen kann.
  7. karlyman

    Krisenvorsorge

    Na ja. Die Bedienung eines heutigen 3-Flamm-Gaskochers (für Flaschenanschluss) ist nun nicht gerade "Atomphysik".
  8. Und das bei kilometerweiter Distanz zwischen Magazinen und (temporär geliehener) Waffe? So gänzlich ohne - verbindende - Fähigkeit zu Telekinese oder Teleportation? Beachtlich.
  9. Lösung für Letzteres: sich dann (später) keine solche Glock-Magazin-taugliche Langwaffe zulegen. Klingt dumpf, ist aber so gewollt.
  10. karlyman

    Krisenvorsorge

    Es ist eben wie es ist. Hätte die Polizei (Polizeivollzugsdienst) x mal so viel Personal, Material (und Eingriffsrechte), wie sie hier und heute hat... würden auch alle laut aufschreien ("Polizeistaat"...).
  11. karlyman

    Krisenvorsorge

    Der war gut... Im Ernst, die Polizei kann und wird dann froh sein, wenn sie es fertig bringt, die eigene Kraftstoffversorgung zu sichern.
  12. Das überschreitet jetzt aber bereits die Linie vom Realismus zum Defätismus...
  13. Abstrakt könnte man es einfach als Befreiungsentscheidung bezeichnen.
  14. Diese Systematik gibt es ja auch in anderen Rechtsbereichen. Das eine sind genau festgelegte Erlaubnis-/Genehmigungstatbestände. Das andere sind Ausnahmen bzw. Befreiungs-Tatbestände, mit denen Verbote auf Antrag rechtlich überwunden werden können. Beispiel aus dem Bauplanungsrecht: Eine Bebauung, die nicht genehmigungsfähig im Rahmen der entsprechenden Genehmigungsvorgaben (Bebauungsplan) ist, also nicht innerhalb dieser Vorgaben "geht", bedarf der Befreiung von diesen Vorgaben.
  15. Die "waffenbesitzende Allgemeinbevölkerung" (nicht-erlaubnispflichtig nach bisherigem Maßstab) schließt auch die vielen Salut- und Dekowaffen-Besitzer ein... Im weiteren Sinne den ganzen (nun z.T. ehemals) "freien" Waffenbereich. Da kommen sicherlich erhebliche Zahlen an Betroffenen zusammen.
  16. Mal grundsätzlich: irgendwie ist das ein seltsamer Mechanismus in W.O... 1) Ständig wird der Untergang des LWB dargelegt, gegen den "man" nun aber unbedingt endlich mal eine wirksame, gebündelte Lobby/Interessenvertretung bilden und in Marsch setzen sollte. 2) Unternimmt jemand aber den Versuch, macht auch nur einen halbwegs konkreten Anstoß, erntet er nichts als Hohn, Sarkasmus, "das-wird-nix"-Kommentare.
  17. Immer diese Haarspraydosen, zumal in Besitz von RaucherINnen.
  18. Die wird m.W. relevant für Erwerber/Neubesitzer im Fall eines Besitzwechsels. Der "Altbesitzer" von in § 25c Abs. 1 AWaffV genannten deaktivierten "Waffen" hat eine Altbesitzregelung - allerdings keine Weitergabe, Verkauf etc.
  19. Hat eigentlich einer von den frühen "beim-BKA-Anmeldern" hier schon eine einschlägige "Kostenerfahrung" bzw. Kostenbescheid dazu? Aus rein ökonomischen Gründen ist ja tatsächlich zu überlegen, ob sich z.B. für ein (!) einziges in Besitz befindliches LW-Magazin mit Kapazität über 10 aus der "Zwischenzeit" (nicht mehr unter Alt-Melderegelung fallend, aber noch vor der WaffG-Änderung erworben) wirklich das Antragsverfahren lohnt.... Zumal eben bei anschließend wiederkehrenden Kosten und "Prüfungen". Traurige, jedoch pragmatische Alternative dazu wäre eben Abgabe oder endgültig so deaktivieren, dass nicht mal mehr ein Gehäuse im Rechtssinne übrig bleibt.
  20. Bei den damaligen, zu "Deko" unbrauchbar gemachten/deaktivierten Waffen war noch nicht mal mehr eine Waffen-Eigenschaft vorhanden - diese ist durch die Deaktivierung weggefallen. Wie gesagt, bei einzelnen Teilen mag das anders aussehen.
  21. Fallen die unter "Altdeko" (§ 25 c Abs. 1 Satz 1 AWaffV) oder nicht? S. Hinweis von @cb01
  22. Das ist eben das Problem. Der Gesetzgeber generiert eine neue Pflicht zu einer öffentlichen Leistung, die niemand von den Betroffenen wirklich will oder braucht. Bzw., die Betroffenen werden verpflichtet, die Verwaltung zu einer Handlung zu veranlassen, die dann kostet...
  23. karlyman

    Krisenvorsorge

    9 n.Chr... "Teutoburg" (bzw. Kalkriese)... tiefer Wald, Varus und die bösen Legionen XVII, XVIII und XIX...
  24. karlyman

    Krisenvorsorge

    Was wollen die bloß alle "im Wald" ?
  25. Witzig finde ich in dem Zusammenhang, wie solche Magazine sogar in einem (hier m.W. verlinkten) Informations-Merkblatt des Bayerischen Innenministeriums (August 2020) bezeichnet wurden. Dort lautete die Formulierung: "große" Magazine... Die Anführungsstriche sagen schon einiges aus (und zeigen immerhin noch einigen gesunden Menschenverstand bei den Verfassern).
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