karlyman
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Der Unterschied liegt vor allem darin, dass S&W in USA nun spezifisch per State-Regelung (Staat Mass.) das Leben schwer gemacht wurde. So etwas wäre in D (grob vergleichbar: Landesgesetzgebung) rechtlich/von den Gesetzgebungskompetenzen her nicht möglich. Na ja, hier geht das dann eben anders... bzw., man "torpediert" sich (s.o., eigene Leitung) selbst...
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BKA Leitfaden, wesentliche Waffenteile, ich verstehe es nicht
karlyman antwortete auf hellbert's Thema in Waffenrecht
Die erwarten - wenn sie sich ersichtlich selbst nicht einig sind, ernsthaft, dass das Otto und Lieschen Normalwaffenbesitzer verstehen? Da gab es doch mal was mit Klarheit bzw. dem Bestimmtheitsgrundsatz von Rechtsnormen... -
Der Staat Massachusetts hat in freiheitsliebenden Kreisen drüben ohnehin den netten Beinamen "Masshole" verliehen bekommen.
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Wobei richtig und länger paddeln... schon einiges "verbrennt" und nach "Nachschub" ruft.
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Ach nein, das braucht's nicht. Es ist halt so... Das normale Spiel von Angebot und Nachfrage, bestimmt durch diverse Faktoren.
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Wenn ich so was sehe, wird mir erst klar, welches Schnäppchen ich vor einigen Jahren mit meinem Garand gemacht habe. Nicht mal die Hälfte des da, s.o., genannten Preises hat mich der gekostet. In gutem Zustand, und noch mit Zubehör.
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Das Fäkalienthema, zumal in einem "urbanen Notfallszenario", wurde übrigens mal von einem Bosnier, der bürgerkriegsbedingt einen langen Einschluss in Sarajevo zu überstehen hatte, als eines der gravierendesten Probleme beschrieben. Genauer gesagt zwei Dinge: a) wie wird man die Sch... noch einigermaßen gesundheitlich unbedenklich los, wenn es nicht viel Möglichkeiten zur Entsorgung gibt b) Fehlen von Hygieneartikeln wie insbesondere Seife.
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Da gibt es genau zwei Möglichkeiten: 1) Sie machen eine verkürzte, auf die "Überkontingentwaffen" nicht eingehende Aussage. 2) Sie vertreten in Bezug auf die "Überkontingentwaffen" eine andere Rechtsauffassung.
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Meines Wissens ausschließlich der Stadtkanton Genf. Und "große Schule" hat das dortige Vorgehen nicht gemacht.
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Immer wenn man glaubt, es gehe nicht mehr absurder, dann kommt es so... Dieses Land hat langsam aber sicher einen ganz schrägen Kompass.
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Alleine wenn man das Leitmotto "Professionelle WildhüterInnen statt Hobbyjagd" liest, ist schon die ideologische Ausrichtung dieses Bullshits klar.
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Das nächste "Engerziehen der Schlinge"...
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Kauf dir eine Druckluftwaffe (Luftgewehr, Luftpistole); ohne waffenrechtl. Erlaubnis erwerbbar bis 7,5 Jooule Bewegungsenergie und "F"-Stempelung... Diese darfst du natürlich auch später noch schießen, wenn du (für anderes) eine WBK erwirbst... Bzw., du hast bei bestimmten "freien" Druckluftwaffen die Möglichkeit, sie technisch "aufrüsten" zu lassen auf höhere Bewgungs-/Geschoss-Energie - dann eben erlaubnispflichtig und auf WBK.
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- waffenbesitz
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In welchem Behältnis Einhandmesser und Faustmesser aufbewahren?
karlyman antwortete auf IMI's Thema in Waffenrecht
Ja... Mit dem Haben und dem Brauchen ist das eben immer so eine Sache... Praktisch ist ein Einhand-Öffnungsmechanismus schon. Meine Einhand-Klappmesser (Bestand von vor 2008) werden halt jetzt nur noch jagdlich mitgeführt, oder auf Urlaub/Wanderung in diesbezüglich freien Ländern. -
In welchem Behältnis Einhandmesser und Faustmesser aufbewahren?
karlyman antwortete auf IMI's Thema in Waffenrecht
Fragen ist zwar immer gut. Aber dass bezüglich Einhandmesser (wie gesagt, Führ-Verbot seit 01.04.2008, aber nichts weiter...) die eingangs genannte Frage auftaucht - erstaunt mich doch. Wie bereits beschrieben, zwischen Einhandmesser und Faustmesser liegen (waffen-)rechtlich Welten. -
TresorPEDIA mechanisches Zahlenschloß Historie
karlyman antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
Hört sich fast schon nach Sammel-Themen an. Und, in der Tat, gibt es unter LWB ja regelrechte Waffenschrank-Sammler... -
TresorPEDIA mechanisches Zahlenschloß Historie
karlyman antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
Willkommen hier. Und danke. Ein interessantes anderes Thema in dem Bereich wäre übrigens auch: "Stetig steigende gesetzliche Anforderungen an den Widerstandsgrad von Waffenaufbewahrungsbehältnissen, trotz niedriger Relevanz einschlägiger Entwendungs-Delikte". Gerüchteweise, nur gerüchteweise, sollen bestimmte Hersteller auch nicht so ganz unschuldig sein an der Fortschreibung von Anforderungen. -
Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?
karlyman antwortete auf Sebastian Neuling's Thema in Waffenrecht
In manchen Ländern ist das, wie gesagt, einfach Gesetz. Egal, wer die Bewegungsjagd veranstaltet. Auf § 31 Abs. 1 Nr. 1 JWMG Ba.-Wü. hatte ich ja hingewiesen. Und für jeglichen Schrotschuss auf Federwild gilt dasselbe. Dass manche (wohl: wenige) das Gesetz eh "nicht juckt", steht auf einem anderen Blatt... aber kann ja nicht Diskussionsgrundlage sein. -
Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?
karlyman antwortete auf Sebastian Neuling's Thema in Waffenrecht
Es hat jagdrechtliche Konsequenzen, und die sind eben für Jäger bedeutsam. So viel zu Äpfel-Birnen-Vergleichen... -
Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?
karlyman antwortete auf Sebastian Neuling's Thema in Waffenrecht
Die Impf-Diskussion sollte man an anderer Stelle führen. -
Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?
karlyman antwortete auf Sebastian Neuling's Thema in Waffenrecht
Wieder etwas zum Kern des Themas zurück, eine Anmerkung: Ich war heute auf dem Schießstand zum gepflegten Revolverschießen... Wir haben bei uns ja wieder unter einigermaßen normalen Bedingungen (etwas reduzierte Kapazität) offen. Kapazität im Moment 9 Schießplätze KW 25m; 3 Schießplätze LW 50/100 m. Somit hätten 12 Leute da gleichzeitig schießen können... während der 2 Stunden, die ich da war, waren wir sage und schreibe: 4. Ich bin absolut gegen Schießzwang und nervende Pflichten, aber manchmal wundere ich mich schon, warum man z.T. wunderbare "Schießeisen" hat, die man dann hauptsächlich in den Tresor sperrt, bzw. es maximal entsprechend Pflichtterminen/Mindestanforderungen "einrichten kann", sie auch auszuführen. Mein Motorrad sperre ich ja auch nicht hauptsächlich in die Garage... -
Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?
karlyman antwortete auf Sebastian Neuling's Thema in Waffenrecht
Bitte... Ich wollte die etwas "giftig" und "spaltpilzig" abdriftende Diskussion wieder etwas versachlichen. -
Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?
karlyman antwortete auf Sebastian Neuling's Thema in Waffenrecht
Das Beispiel, selbst wenn etwas humorig gemeint, passt nicht. Das Erlegen von Wild und die Höhe der Strecke sind etwas, was der Jäger nicht bzw. nur sehr bedingt "steuern" kann. Glück, Pech, Besatz im Revier, etc... Das bloße Erscheinen und Schießen auf dem Schießstand hingegen sind (lassen wir mal den Sonderfaktor Pandemie/Schließungen weg) nahezu 1:1 steuerbar. -
Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?
karlyman antwortete auf Sebastian Neuling's Thema in Waffenrecht
"Der" muss eigentlich auch, zumindest teilweise... Zur Wahrheit gehört nämlich auch: In etlichen Bundesländern sind seit einigen Jahren Schießübungsnachweise Pflicht, wenn an Bewegungsjagden teilgenommen oder Federwild mit Schrot bejagt werden soll. Bei mir im Südwesten z.B. dürfte man ohne - jeweiligen - mind. jährlichen Schießübungsnachweis an keiner Drückjagd teilnehmen, und auch keinen Schrotschuss auf Federwild abgeben (s. § 31 Abs. 1 Nr. 1 JWMG Ba.-Wü.). Wer also "seit vier Jahren" keinen Übungsschuss mehr abgab, für den fallen folglich diese Jagdarten jahrelang weg. Künftig wird das, absehbar, in noch mehr Ländern und früher oder später wohl auch bundesrechtlich kommen.