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karlyman

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  1. Das Ziel kann ja nicht sein, dass alle gleich wenig haben...
  2. Mag sein, aber ohne Notar wird es im Grundstücksverkehr, also wegen der zwingenden Formvorschriften bei der Übertragung von Grundstücken in D, eben nicht gehen.
  3. Im Tal, da wurde/wird tatsächlich "ordentlich" Fläche verbaut... Gewerbe- und Wohnsiedlungsgebiete. Ich gehe aber fest davon aus, mit Bauplanungsrecht, nicht ohne. Zu den "Einzelhäusern in den Bergen" - siehe oben.
  4. Ich sage nicht, dass das heute noch alles Almwirtschaften sind. Die Anwesen gehen aber meist auf Landwirtschaft/Hofstellen zurück.
  5. Dabei darf man aber nicht vergessen, dass die besagten, in den Bergen "verstreuten" Häuser in Alleinlage meist auf landwirtschaftliche Anwesen (Almwirtschaft/Hofstellen) zurückgehen. Einfamilienwohnhäuser als solche kriegt man dort im Neubau auch nicht mitten auf den Almhang (genehmigt)... Auch die Republik Österreich bzw. die Bundesländer haben ja ein Bauordnungsrecht.
  6. Ich habe in der Tat in USA etwas "zersiedelte" Gegenden gesehen. Die Raumordnung(splanung) ist da nicht so strikt Aber wirklich problematisch war das dort nicht. Zumindest in den meisten Gebieten der USA ist auch ein klein wenig mehr Platz...
  7. Mein verstorbener Onkel hatte auch so ein "kleines Paradies" auf einem schönen und eingewachsenen Waldrand-Grundstück. Wir waren da als Kinder über die Jahre öfter mal mit draußen. Kernstück dabei war eine feste, gemauerte und verputzte Hütte, mehr als doppelt so groß wie genehmigungsfrei zulässig, und so ausgebaut (Schlafplätze, kleine Küche, Sanitärbereich, Heizung, eigener Keller), dass es im Außenbereich niemals genehmigungsfähig gewesen wäre. Das kleine Haus war auch nicht genehmigt, und Baurecht galt schon damals... Irgendwann hat ihn tatsächlich einer angezeigt (wir vermuten, ein Nachbar mit dem er "über Kreuz" lag, denn er war ein recht streitbarer Charakter). Vom Baurechtsamt hat er dann eine Rückbauanordnung bekommen, wonach er das Häuschen auf weniger als die Hälfte reduzieren und die Sanitär-, Koch- und Schlafgelegenheiten entfernen musste (so dass es auf ein genehmigungsfähiges Gerätehäuschen reduziert war). Er ging dagegen in Widerspruch, dann vors Verwaltungsgericht, hatte aber wegen der klaren Rechtslage keine Chance und musste schließlich zurückbauen. Immerhin, das kleine Häuschen, der schöne Außenbereich mit Rasenfläche und Feuerstelle blieben erhalten, aber mit Übernachten war dort (außer mal per gelegentlicher "Campinglösung") nichts mehr.
  8. Mir fällt im Moment nur Ungarn ein, wo HA jagdlich wohl nicht zugelassen sind; kann sich dort evtl. nur auf Büchsen, nicht Flinten, beziehen.
  9. Wobei es bei der WBK Rot in D ja nicht um irgendwelche, möglichst "viele, viele" geht, sondern da gezielt in einer Kategorie gesammelt. Können zahlenmäßig auch "viele" sein, aber ggf. nicht viele verschiedene...
  10. Ich denke, er meinte damit Repetierbüchsen, Einzelladeflinten und Kombinierte, in der Art... in Abgrenzung zu HAs.
  11. Das ist, bei aller Kontroverse, ein gutes Motiv.
  12. Das kannst du "halten", wie du willst... Mein Bestreben ist es, da zu helfen. Ich gehe davon aus, dass manche Leute aus Threads noch etwas an Information gewinnen wollen, und es nicht für alle bloßes "Gelaber" ist. Ansonsten kann man hier ja dicht machen.
  13. Es behauptet auch niemand, dass jagdlicher Feuerwaffenbesitz stets alle Typen/Modelle von Feuerwaffen umfasst. Mal gibt es im einen Land die, im anderen Land jene Einschränkungen.
  14. Eigentlich ist das im Detail auch egal. Fakt, im hier diskutierten Zusammenhang, ist, dass JS-Inhaber prinzipiell kurzfristig zu einer Jagdgelegenheit kommen können, auch wenn sie momentan grade keine besitzen. Daran also wird man rechtlich den jagdlichen Waffenbesitz nicht festmachen bzw. einschränken können. Daraus eine Debatte a la "der hat ein Schäufelchen, ich nicht, der soll auch keines haben" zu stricken, ist natürlich auch daneben.
  15. Ein Ertrinkender, der panisch um sich schlägt. Das Bild kriege ich da nicht aus dem Kopf. Dabei ist es nicht hoffnungslos, und gäbe andere Wege. Man könnte eigenständig schwimmen oder strampeln, um oben zu bleiben. Auf den Wasserretter bzw. Dritte muss man nicht einschlagen.
  16. Ja; bei manchen Beiträgen hier kommt mir nur noch der Begriff "Lust am eigenen Untergang" in den Sinn. Mit (noch zuhörenden) Waffenbesitzkritikern zu diskutieren - ja. Aber als LWB im Angesicht genereller Waffenbesitz-Gegner auf "andere" Bedürfnisgruppen einzudreschen, "Gleichstellungs"debatten zu führen, die zu gar nichts führen... "Kontraproduktiv" ist da noch nett ausgedrückt.
  17. Baurechtsamt, ggf. Naturschutzbehörde, sind schon mal zwei gute Tipps. Insbesondere bei "offensichtlicher" Außenbereichslage. Notare können übrigens bei Behörden sogenannte "Negativabfragen" in Bezug auf Schutzgebiete machen.
  18. Grün vergessen, vermute ich mal... Ansonsten... fasse ich mir an den Kopf.
  19. Das ist Polemik, sorry. Es geht nicht drum, "schlauer" zu sein als andere. Sondern einfach, ein paar Dinge nachzuprüfen, ehe man so viel Geld ausgibt. Was ist so derart schwierig daran, vorher nach dem rechtlichen Status eines Grundstücks oder Gebäudes zu fragen?
  20. Sich die (auch bau-)rechtlichen Verhältnisse vor Grundstückserwerb genau anzusehen, ggf. unter Nachfrage bei der Behörde, wäre schon anzuraten... bevor man -zigtausende € oder mehr ausgibt.
  21. Der Spaltpilz, und die Selbstzersetzung unter LWB, feiern hier ja grade "fröhliche Urstände". Am Ende dieses Aufeinander-Einschlagens zwischen den Bedürfnisgruppen wird für KEINE davon etwas übrigbleiben. Unsere Gegner sehen von außen genussvoll zu.
  22. Die waren ja nicht unterirdisch, aber etwas "eingetieft"... Und, was die "alten Männer" anging... Gab's damals ja kaum.
  23. Altbestandsschutz greift normalerweise immer dann, wenn etwas, das aktuell unter eine restriktive/verbietende Regelung fällt, vor Inkrafttreten dieser Regelung legal (= mit damaliger Genehmigung, oder damals ohne Genehmigungs-Erfordernis) errichtet/erworben wurde. Wer das nachweisen kann, ist im Vorteil... P.S.: Geschützt ist dann in aller Regel nur der konkrete, damals errichtete/erworbene Gegenstand, bei Bauwerken also die bauliche Substanz... Die muss man dann gut hegen und pflegen. "Ersatzbau"/Ersatzanschaffung fallen nach üblichem rechtlichem Verständnis nicht drunter... d.h., es gibt keinen "abstrakten" Bestandsschutz bis zum St. Nimmerleinstag.
  24. Letzteres ist durchaus ein guter Ansatz. Da bin ich auch Pragmatiker. Es beißt die Maus keinen Faden ab - die ganze Klima- und Ressourcendiskussion ist so mächtig bzw. wichtig, dass die Grünen, die damit als herausragendes "Marketingmerkmal" politisch hausieren, auf lange Sicht ein wichtiger, z.T. entscheidender politischer Faktor sein werden. Das kann uns, bei deren illiberalem, verbieterischem Politik-Ansatz gefallen oder nicht, aber es ist so. Trotz des wiederholten Geschreibsels nach "Verbot tödlicher Waffen in Privathand" in grünen Programmen (ist wahrlich nichts Neues) halte ich es für sinnvoll, das immer wieder - bei denen unter den Grün-Realos, die dort noch willens sind, anderen zuzuhören - zu hinterfragen. Die könnten dann durchaus draufkommen, dass das LWB-Verbot ihrer Partei, gemessen an den Fakten, eine komplett auf tönernen Begründungs-Füßen stehende Position ist... Ich frage mich oft: Was wollen die eigentlich mit diesem Programmpunkt? Wo kommt der her? Die einzige Erklärung, die ich mir zusammenreimen kann, ist die, dass damit der (anderweitig de facto von der Partei aufgegebene) Pazifismus doch noch irgendwie "zu Ehren kommen" soll... so daneben das auch ist.
  25. Klassischer Altbestandsschutz. Gibt's in D in vielen Bereichen. Beim Waffenbesitz allerdings kaum.
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