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karlyman

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  1. Demnach bzw. folglich kann er dann damit einen Umgang praktizieren wie mit allen sonstigen, nicht verbotenen Gegenständen.
  2. Dann wäre die Schlussfolgerung: Gegenüber dem Besitzer (bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, insbes. Altbesitz-/Stichtagsregelung) gilt das Verbot nicht.
  3. Die simple Frage lautet: "Verbot nicht wirksam..." = "Verbot gilt nicht..." ? Vom normalen Menschenverstand her klar: ja, das ist so. Nur ist das mit normalem Verstand und WaffG so eine Sache...
  4. "Ist das Ihr Antrag auf Baugenehmigung eines Mehrfamilienhaus-Projekts?" "Nein, mein Antrag beim Schützenbund für die Befürwortung eines KK-Revolvers"...
  5. Bei uns werden die Einträge ebenfalls gesetzeskonform, aber recht "schlank" gehalten. Und vor allem, wichtig: es übt keiner einen solchen Druck in Richtung auf "nur ganz exakt nach Sportordnung X oder Y" aus. Hängt wohl zum einen an einer eher liberalen Grundhaltung und dem Bewusstsein, dass wir hier einem Schießhobby nachgehen... zum anderen evtl. daran, dass wir seit vielen Jahren nicht mehr die "DSB-Dominanz" haben, sondern in gleicher Weise auch BDMP-Disziplinen schießen.
  6. Das ist (ob grün oder nicht) noch immer der Kernpunkt. Verbote, die nicht wirksam werden... Im Sinne einer klaren Normierung hätte da einfach formuliert gehört "Die Verbote gelten nicht für/bei...."
  7. Ich glaube, da hätte Robert Habeck deutlich mehr gepunktet.
  8. Statt ein paar Zufallsgesprächen verlasse mich da eher auf die Wahl-Demoskopie. Die liegt manchmal auch daneben, aber wenn 5 Institute mit geringen Abweichungen einen Trend wiedergeben, dann muss da schon was dran sein. Und im Moment tendieren CDU/CSU klar in Richtung 30% Wählerzustimmung, und die Grünen in Richtung 20%. Klar, die Wahl ist erst in gut 3 Monaten. Was dann genau sein wird, weiß auch niemand... Mit der Kristallkugel ist das so eine Sache.
  9. Ich kann nur vermuten... aber ich vermute, er wird die dort nicht treffen.
  10. Du sprichst eine große Wahrheit gelassen aus.
  11. Ja...Und die die Waffe beinhaltende WBK mit Nr./Ausstellungsdatum, ausstellende Waffenbehörde, Tel.- und Zimmer-Nr. sowie Unterhosen-/Slipgröße von Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin.
  12. Das war damals bei vielen Mehrladern der Fall, z.B. auch die HA Ljungman/Hakim. Da wurden die Magazine praktisch nicht (wurde m.W. auch nicht so ausgebildet) als Wechselmagazine verwendet, sondern (in der Tat) in der Waffe befüllt Wobei sich bei den meisten dieser alten Magazine die Frage im jetzigen Kontext ohnehin nicht stellt, da (anders als beim genannten IG89) die Kapazität 10 nicht überschreitet.
  13. Die "Halbwertszeit" in dem Fall war schon sehr kurz... Das Anliegen, das er vorbrachte, war berechtigt.
  14. Du bist aber schnell eingeschnappt... Mit deinem Anliegen hast du ja durchaus recht.
  15. Au weia. Das hört sich ja alles nach richtig Spaß an.... Was bin ich froh, dass mein Verein (auch ehemals "rein DSB", aber entspannt, heute auch um BDMP SLG erweitert) so liberal ist. Da kommt richtig Stimmung im Sinne eines Hobbys auf.
  16. Die Grünen durch entsprechende Überzeugungsarbeit im Familien-, Freundes-, Bekannten- und Kollegenkreis zu schwächen... und so möglichst zu verhindern, dass diese Bevormunder und Verbieter im September Wählerkreuzchen erhalten... Damit hat der alte (oder neue) Sam Hawkens ja recht.
  17. Er hat gesagt, dass es ein Verbot gebe... Dass dieses aber in bestimmten Fällen nicht wirksam werde. Und über diese blöde Formulierung lässt sich jetzt trefflich streiten... Aber dann geht das von vorne los.
  18. Na ja, Pflicht... Man trifft eine Aussage. Die Polizei ermittelt die Fakten, die dazu passen (oder nicht). Passen sie, ist der Beweis erbracht.
  19. Das kommt eher. "Letale Vergrämung" (blöder Begriff, ja) beim Wolf ist nichts Utopisches mehr. Die Schweden (auch EU; gleicher Schutzstatus) setzten in den letzten Jahren auch immer wieder Abschusszahlen für den Lupus fest.
  20. Laut berichtetem Sachverhalt wurden den Jagdhunden schwere Bissverletzungen beigebracht. Die Faktenlage, wer die Bisse beigebracht hat, lässt sich forensisch erheben. Passt sie zur Aussage des Waidmanns, ist der Beleg da.
  21. Doch, doch. Siehe heutige Verlautbarung der Bundeslandwirtschaftsministerin. Fr. Klöckner findet es im Hinblick auf die Nutztierhaltung gar nicht so egal, und regt, trotz Schutzstatus, begrenzte Wolfsabschüsse an. Die Diskussion ist noch lange nicht zu Ende.
  22. Ja, eben... Gute Frage. Heiße Kandidaten, bzw. im Rennen, wären: Abschließbare Schublade oder Holzschränkchen Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss A- oder B-Schrank 0-Schrank I-Schrank Eingießen in Betonwürfel Grabkammer Cheopspyramide ...
  23. Ich dachte, darüber herrscht ohnehin (weitestgehend) Einigkeit - es ging jedoch darum, wie bzw. in welchem Behältnis (mindestens).
  24. Was ist an der hier diskutierten Norm eindeutig...? Die seitenweise Fachdiskussion um "wirksame und unwirksame" Verbote und deren Folgen sagen da anderes aus. Man muss ja nichts Religiöses daraus machen (ich schmeiße meine paar Ü10-LW-Mags, die unter die Altbesitzregelung fallen, im Notfall eben in ein Seitenfächlein des 0er-Schranks rein, und wer will, kann sie auch in Beton eingießen)... Aber Eindeutigkeit, nein, die sieht anders aus.
  25. Spätestens jetzt sollte es beim Gesetzgeber klingeln, seine Rechtsnormen so abzufassen, dass ein normal intelligenter Mensch in der Lage ist, sie zu begreifen. Wenn selbst Sachbearbeiter dieses Fachs und Juristen erbittert um die Auslegung ringen, scheint es an Klarheit und Bestimmtheit der Rechtsnorm erheblich zu fehlen.
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