

karlyman
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Nein, der war Graf...
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Mag sein. Aber eigentlich führt man damit jetzt die Ausweichdiskussionen von morgen oder übermorgen.
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Grubenhäuser, das fanden schon Kelten und z.T. germanische Völker praktisch...
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Landwirtschaftliche Gebäude sind genehmigungsfrei bis zu bestimmter Größe, z.B. in Ba.-Wü. u.a. bis 100 qm Grundfläche. Aber auch darüber (wenn sie also eine Baugenehmigung benötigen) sind sie im Außenbereich zumindest prinzipiell genehmigungsfähig... Da eben grundsätzlich mit privilegiertem Nutzungszweck.
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Naja, das mit Bauwagen u.ä. ist so wie mit Zelten... im Baurecht sind das sogenannte "fliegende Bauten"... Mit begrenzt zulässiger Standzeit, die müssen also immer mal wieder fort- bzw. weiterbewegt werden.
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Wäre in dem Zusammenhang (Wasser...Wein...) interessant, wie Frau A.B. wohnt... Und so manch andere arrivierte GrünIN.
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Im planungsrechtlichen Außenbereich (= Bereiche, in denen es keinen Bebauungsplan gibt, und auch keine alte Ortskernlage bzw. "im Zusammenhang bebaute Ortsteile" sind) soll in D ein Bauen weitgehend unterbleiben. Ziel ist, ein "Verbauen", ein "Zersiedeln", der Landschaft zu verhindern. Im Außenbereich sind daher nur Bauten zulässig, die einen bereits erwähnten "privilegierten" Nutzungszweck haben. Klassischerweise Bauten der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Ver- und Entsorgungsanlagen etc. Steht alles im Einzelnen in § 35 Baugesetzbuch (BauGB).
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Damals hatte man sich noch um reale Probleme zu kümmern.
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Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
karlyman antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Tja, wer ist schon noch so naiv und glaubt, dass man in Rechte eingreifende Gesetze faktisch begründen müsse... -
Das dachte ich auch, als in den Medien von der Wohmmobil- und Caravaner-Demo ("Camping statt Malle") in Berlin berichtet wurde. Wäre ich bereits WoMo-Fahrer, so wäre ich wohl auch ein Teil davon gewesen. P.S.: Jägerdemos gab es vor ein paar Jahren durchaus schon große... In Düsseldorf z.B., aber auch mehrfach in Stuttgart (bei einer der letzteren war ich mit dabei). Es geht also auch da.
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Das kann ich schon nachvollziehen. Andererseits, und besonders im Bereich von Feuerwaffen, sind die Regularien in D so vielfältig, z.T. verworren, dass ich es für sehr nachvollziehbar halte, wenn Interessenten zur Rechtslage nachfragen. Bei nicht wenigen Fragen kommen ja auch Sachkundige ins Stolpern oder Grübeln... was soll da erst der Newcomer sagen?
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Na ja, das sehe ich etwas milder... Die Frage von @HCL zielte wohl, ganz praktisch orientiert, schlicht drauf ab: "Darf ich mir die zulegen?".
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Habe ich... daher auch als erstes die Nennung der erforderlichen Abkürzungsfunktion (= Bedarf, diesen Weg zu wählen).
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Ich will mich in euren Streit nicht einmischen... aber Du hast recht. Das Wegenutzungsrecht durch fremdes Revier war bei uns auch Thema im Jägerkurs. Es gibt einige Dinge zu beachten (Zweck/Abkürzungsfunktion muss klar vorhanden sein; auf dem Weg bleiben und nicht "ins Gelände" abschweifen; Waffe entladen/nicht schussbereit, am besten eingepackt), aber dann ist das zweifellos zulässig. Ich hab's das eine oder andere Mal auch genutzt (ging aber völlig konfliktfrei, hat niemanden interessiert).
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Wie schon im Lauf dieses mittlerweile langen Threads gesagt - Betretungsverbote können sich aus den Landesnaturschutzgesetzen ergeben. Z.B. Betretungsverbot landwirtschaftlicher Flächen in der Zeit des Aufwuchses, im Fall von Sonderkulturen etc. Sowie im Einzelfall aus Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiets-Verordnungen. Auch kann sich ein Betretungsverbot aus dem Waldrecht ergeben. Aber, unbestritten: es gilt natürlich der Grundsatz - so lange nicht verboten, ist es erlaubt.
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Behördenwaffenträger sind zuverlässiger - Stimmt doch, oder?
karlyman antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Na ja... Das ist in GB (in der nach-9-11-Ära und mit gestiegener Gewaltkriminalität) auch nicht mehr so aktuell. -
Na gut, dann wählt doch im Herbst alle fleißig Grün-Rot... So ein "ehrliches Messer in der Brust" ist doch was Schönes.
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Keine Sorge, die "neue Buntheit" an Koalitionen kommt schon auch ohne sie zustande. Mal anders formuliert: Dir wär's lieber, die Liberalen wären in irgend gearteten Koalitions-Farbspielen nicht mit dabei...? Du bist also Fan einer "Verboteritis-Regierung pur"? Auch interessant.
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Dabei ist Wiederladen Ressourcenschonung, und damit Umweltschutz, pur. Was für ein grünes Argument...
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Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG
karlyman antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
In den USA (und nicht alleine da) wird eben auch der - aus Vertrauensschutz in eine geltende Regelung resultierende - Bestandsschutz hochgehalten. Hierzulande scheint der, rechtliche Prinzipien hin oder her, regelrecht einen Dreck wert zu sein. In Randbereichen wie Alt-Dekos oder Behältnissen vielleicht noch... im eigentlichen Kernbereich erlaubnispflichtiger Waffen wird darauf hingegen gepfiffen. -
Das Papier stammt von einer Arbeitsgemeinschaft innerhalb der Grünen, die sich vorrangig mit Tierschutz (bzw. dem, was sie darunter verstehen...) befasst. Deren Ansatz ist erkennbar jagdkritisch. Dass da so etwas dabei herauskommt, wundert nicht... Wichtig ist, dass sie politisch nicht wirklich damit durchdringen... In dem Punkt aber mache ich mir Sorgen, was die Lage ab Herbst angeht.
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Keinen Grund fürs Sportschießen? Na, da kann man aber eine Masse an anderen, als Hobby betriebenen Tätigkeiten (darunter durchaus auch mit Gefahrenpotenzial für Dritte) ebenfalls abschaffen. "Wozu braucht man..." "...braucht kein Mensch"... Da gibt es dann kein Halten mehr.
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Ich bin Jäger und Sportschütze. Diese aufs Sportschießen gemünzte Unterstellung des "weniger Sinnhaften" ist nicht nur dreist, sondern auch massiv spalterisch.
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Wenn sich diese Erkenntnis bei den Verbietern durchsetzt, dann darfst du dreimal raten, wie lange wir Wiederlader noch wiederladen dürfen.
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Ein Problem scheint auch zu sein, dass manche eben in allem ein Problem sehen.