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karlyman

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  1. Was bin ich froh, mir vor etlichen Jahren einmal so ein 350 kg-Teil zugelegt zu haben. Nicht auszudenken, wenn meine Altbestands-AR 15-Mags (Ü10, oder, genau so schlimm, auf 10 blockiert im 20er-Gehäuse) weiter nur im im B- oder 0-Schrank gelagert werden würden - ein nicht hinnehmbares Risiko.
  2. In der Öffentlichkeits"aufklärung" ist wörtlich meist vom Verbot von "assault rifles"/"Sturmgewehren" die Rede; nicht oder selten (da auch völliger Unsinn) von "semi auto ban"/"Halautomatenverbot". Zwar ist auch ersteres verfälschend, weil es in den USA in aller Regel keine realen "Sturmgewehre" legal für Zivilisten gibt. Aber es stellt wohl zumindest auf deren optische Merkmale, Schäfte, Griffe, Magazine etc. ab - und genau die waren im Bundesstaat CA ja bislang so nicht zulässig bzw. mussten durch allerlei Gestaltungsvorschriften "entschärft" werden (wenn man so will, auch eine Art Anscheinsgesetzgebung)... und m.W. hebt das neue Urteil diese CA-typischen Beschränkungen auf. @Proud NRA Member könnte dazu allerdings wohl mehr bzw. Detaillierteres sagen.
  3. Nur nebenbei - in Kalifornien waren Halbautomaten immer erlaubt. Nur nicht in allen Formen/Ausführungen wie in anderen Bundesstaaten.
  4. Für die reine Abgabe kann man auch zur Behörde "rennen".
  5. Dennoch (auch wenn wir jetzt ins sehr Grundsätzliche abschweifen) würde mich noch interessieren, ob einer von den frühen "beim-BKA-Antragstellern" hier schon eine "Kostenerfahrung" bzw. einen Kostenbescheid dazu hat... Hintergrund ist die pragmatisch orientierte Frage, ob sich der BKA-Ausnahmeantrag für die (sachlich und zeitlich darunter fallenden) Ü10/Ü20-Magazine tatsächlich lohnt, wenn jemand nur eines oder ganz wenige besitzt, in Kontrast zu all den hier geschilderten erstmaligen, und dann wiederkehrenden Kosten und "Prüfungen". Wenn diese sich in einem Jahrzehnt hochrechenbar auf das x-fache des (vergleichweise oft lächerlichen) Magazinwerts aufsummieren, stellt sich die Überlegung, die Kästchen tatsächlich nicht zu behalten oder endgültig zu deaktivieren. (P.S.: lassen wir dabei mal Sammeln/reine Liebhaberei bzw. den Besitz wirklich vieler oder teurer, in die Ausnahmeregelung fallender Magazine außen vor).
  6. Was wären denn "richtige" User (oder "falsche")?
  7. Der "Geist" des Ganzen ist mir bewusst. Dennoch sind manche Auslegungen... grotesk.
  8. Na ja... ich sehe es nicht ganz so dramatisch; aber Entwicklungen, Tendenzen sind da.
  9. Eigentlich ja. Totalitäre Systeme geben sich allerdings, wenn bzw. da sie in Staatsform agieren, den äußeren Anschein von "Legalität". Und das erreichen sie u.a. durch rechtliche Formalität... die aber in dem Fall nur eine Hülle ist.
  10. Gleichzeitig sollte man aber überlegen, was geschieht, wenn die reine Möglichkeit zum Beurteilungsmaßstab des Handelns wird... Das ist schon dystopisch.
  11. Die Möglichkeit... absurd. Und auch aus dem Gesetz nicht ablesbar. Wir haben unzählige Möglichkeiten, alles Denk- und Undenkbare zu tun. Da gibt's kein Halten mehr.
  12. Das ist, zumal da es bei dem Beispiel nur um kurzes leihweises Überlassen einer Fremdwaffe völlig getrennt vom Magazin ging, so derart grotesk und realitätsfremd... dass man sich eigentlich weitere Worte (und Energieaufwand) sparen kann.
  13. karlyman

    Krisenvorsorge

    Na ja. Die Bedienung eines heutigen 3-Flamm-Gaskochers (für Flaschenanschluss) ist nun nicht gerade "Atomphysik".
  14. Und das bei kilometerweiter Distanz zwischen Magazinen und (temporär geliehener) Waffe? So gänzlich ohne - verbindende - Fähigkeit zu Telekinese oder Teleportation? Beachtlich.
  15. Lösung für Letzteres: sich dann (später) keine solche Glock-Magazin-taugliche Langwaffe zulegen. Klingt dumpf, ist aber so gewollt.
  16. karlyman

    Krisenvorsorge

    Es ist eben wie es ist. Hätte die Polizei (Polizeivollzugsdienst) x mal so viel Personal, Material (und Eingriffsrechte), wie sie hier und heute hat... würden auch alle laut aufschreien ("Polizeistaat"...).
  17. karlyman

    Krisenvorsorge

    Der war gut... Im Ernst, die Polizei kann und wird dann froh sein, wenn sie es fertig bringt, die eigene Kraftstoffversorgung zu sichern.
  18. Das überschreitet jetzt aber bereits die Linie vom Realismus zum Defätismus...
  19. Abstrakt könnte man es einfach als Befreiungsentscheidung bezeichnen.
  20. Diese Systematik gibt es ja auch in anderen Rechtsbereichen. Das eine sind genau festgelegte Erlaubnis-/Genehmigungstatbestände. Das andere sind Ausnahmen bzw. Befreiungs-Tatbestände, mit denen Verbote auf Antrag rechtlich überwunden werden können. Beispiel aus dem Bauplanungsrecht: Eine Bebauung, die nicht genehmigungsfähig im Rahmen der entsprechenden Genehmigungsvorgaben (Bebauungsplan) ist, also nicht innerhalb dieser Vorgaben "geht", bedarf der Befreiung von diesen Vorgaben.
  21. Die "waffenbesitzende Allgemeinbevölkerung" (nicht-erlaubnispflichtig nach bisherigem Maßstab) schließt auch die vielen Salut- und Dekowaffen-Besitzer ein... Im weiteren Sinne den ganzen (nun z.T. ehemals) "freien" Waffenbereich. Da kommen sicherlich erhebliche Zahlen an Betroffenen zusammen.
  22. Mal grundsätzlich: irgendwie ist das ein seltsamer Mechanismus in W.O... 1) Ständig wird der Untergang des LWB dargelegt, gegen den "man" nun aber unbedingt endlich mal eine wirksame, gebündelte Lobby/Interessenvertretung bilden und in Marsch setzen sollte. 2) Unternimmt jemand aber den Versuch, macht auch nur einen halbwegs konkreten Anstoß, erntet er nichts als Hohn, Sarkasmus, "das-wird-nix"-Kommentare.
  23. Immer diese Haarspraydosen, zumal in Besitz von RaucherINnen.
  24. Die wird m.W. relevant für Erwerber/Neubesitzer im Fall eines Besitzwechsels. Der "Altbesitzer" von in § 25c Abs. 1 AWaffV genannten deaktivierten "Waffen" hat eine Altbesitzregelung - allerdings keine Weitergabe, Verkauf etc.
  25. Hat eigentlich einer von den frühen "beim-BKA-Anmeldern" hier schon eine einschlägige "Kostenerfahrung" bzw. Kostenbescheid dazu? Aus rein ökonomischen Gründen ist ja tatsächlich zu überlegen, ob sich z.B. für ein (!) einziges in Besitz befindliches LW-Magazin mit Kapazität über 10 aus der "Zwischenzeit" (nicht mehr unter Alt-Melderegelung fallend, aber noch vor der WaffG-Änderung erworben) wirklich das Antragsverfahren lohnt.... Zumal eben bei anschließend wiederkehrenden Kosten und "Prüfungen". Traurige, jedoch pragmatische Alternative dazu wäre eben Abgabe oder endgültig so deaktivieren, dass nicht mal mehr ein Gehäuse im Rechtssinne übrig bleibt.
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