Zum Inhalt springen

karlyman

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    54.288
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von karlyman

  1. Sich die (auch bau-)rechtlichen Verhältnisse vor Grundstückserwerb genau anzusehen, ggf. unter Nachfrage bei der Behörde, wäre schon anzuraten... bevor man -zigtausende € oder mehr ausgibt.
  2. Der Spaltpilz, und die Selbstzersetzung unter LWB, feiern hier ja grade "fröhliche Urstände". Am Ende dieses Aufeinander-Einschlagens zwischen den Bedürfnisgruppen wird für KEINE davon etwas übrigbleiben. Unsere Gegner sehen von außen genussvoll zu.
  3. Die waren ja nicht unterirdisch, aber etwas "eingetieft"... Und, was die "alten Männer" anging... Gab's damals ja kaum.
  4. Altbestandsschutz greift normalerweise immer dann, wenn etwas, das aktuell unter eine restriktive/verbietende Regelung fällt, vor Inkrafttreten dieser Regelung legal (= mit damaliger Genehmigung, oder damals ohne Genehmigungs-Erfordernis) errichtet/erworben wurde. Wer das nachweisen kann, ist im Vorteil... P.S.: Geschützt ist dann in aller Regel nur der konkrete, damals errichtete/erworbene Gegenstand, bei Bauwerken also die bauliche Substanz... Die muss man dann gut hegen und pflegen. "Ersatzbau"/Ersatzanschaffung fallen nach üblichem rechtlichem Verständnis nicht drunter... d.h., es gibt keinen "abstrakten" Bestandsschutz bis zum St. Nimmerleinstag.
  5. Letzteres ist durchaus ein guter Ansatz. Da bin ich auch Pragmatiker. Es beißt die Maus keinen Faden ab - die ganze Klima- und Ressourcendiskussion ist so mächtig bzw. wichtig, dass die Grünen, die damit als herausragendes "Marketingmerkmal" politisch hausieren, auf lange Sicht ein wichtiger, z.T. entscheidender politischer Faktor sein werden. Das kann uns, bei deren illiberalem, verbieterischem Politik-Ansatz gefallen oder nicht, aber es ist so. Trotz des wiederholten Geschreibsels nach "Verbot tödlicher Waffen in Privathand" in grünen Programmen (ist wahrlich nichts Neues) halte ich es für sinnvoll, das immer wieder - bei denen unter den Grün-Realos, die dort noch willens sind, anderen zuzuhören - zu hinterfragen. Die könnten dann durchaus draufkommen, dass das LWB-Verbot ihrer Partei, gemessen an den Fakten, eine komplett auf tönernen Begründungs-Füßen stehende Position ist... Ich frage mich oft: Was wollen die eigentlich mit diesem Programmpunkt? Wo kommt der her? Die einzige Erklärung, die ich mir zusammenreimen kann, ist die, dass damit der (anderweitig de facto von der Partei aufgegebene) Pazifismus doch noch irgendwie "zu Ehren kommen" soll... so daneben das auch ist.
  6. Klassischer Altbestandsschutz. Gibt's in D in vielen Bereichen. Beim Waffenbesitz allerdings kaum.
  7. Nein, der war Graf...
  8. Mag sein. Aber eigentlich führt man damit jetzt die Ausweichdiskussionen von morgen oder übermorgen.
  9. Grubenhäuser, das fanden schon Kelten und z.T. germanische Völker praktisch...
  10. Landwirtschaftliche Gebäude sind genehmigungsfrei bis zu bestimmter Größe, z.B. in Ba.-Wü. u.a. bis 100 qm Grundfläche. Aber auch darüber (wenn sie also eine Baugenehmigung benötigen) sind sie im Außenbereich zumindest prinzipiell genehmigungsfähig... Da eben grundsätzlich mit privilegiertem Nutzungszweck.
  11. Naja, das mit Bauwagen u.ä. ist so wie mit Zelten... im Baurecht sind das sogenannte "fliegende Bauten"... Mit begrenzt zulässiger Standzeit, die müssen also immer mal wieder fort- bzw. weiterbewegt werden.
  12. Wäre in dem Zusammenhang (Wasser...Wein...) interessant, wie Frau A.B. wohnt... Und so manch andere arrivierte GrünIN.
  13. Im planungsrechtlichen Außenbereich (= Bereiche, in denen es keinen Bebauungsplan gibt, und auch keine alte Ortskernlage bzw. "im Zusammenhang bebaute Ortsteile" sind) soll in D ein Bauen weitgehend unterbleiben. Ziel ist, ein "Verbauen", ein "Zersiedeln", der Landschaft zu verhindern. Im Außenbereich sind daher nur Bauten zulässig, die einen bereits erwähnten "privilegierten" Nutzungszweck haben. Klassischerweise Bauten der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Ver- und Entsorgungsanlagen etc. Steht alles im Einzelnen in § 35 Baugesetzbuch (BauGB).
  14. Damals hatte man sich noch um reale Probleme zu kümmern.
  15. Tja, wer ist schon noch so naiv und glaubt, dass man in Rechte eingreifende Gesetze faktisch begründen müsse...
  16. Das dachte ich auch, als in den Medien von der Wohmmobil- und Caravaner-Demo ("Camping statt Malle") in Berlin berichtet wurde. Wäre ich bereits WoMo-Fahrer, so wäre ich wohl auch ein Teil davon gewesen. P.S.: Jägerdemos gab es vor ein paar Jahren durchaus schon große... In Düsseldorf z.B., aber auch mehrfach in Stuttgart (bei einer der letzteren war ich mit dabei). Es geht also auch da.
  17. karlyman

    Miniaturwaffen

    Das kann ich schon nachvollziehen. Andererseits, und besonders im Bereich von Feuerwaffen, sind die Regularien in D so vielfältig, z.T. verworren, dass ich es für sehr nachvollziehbar halte, wenn Interessenten zur Rechtslage nachfragen. Bei nicht wenigen Fragen kommen ja auch Sachkundige ins Stolpern oder Grübeln... was soll da erst der Newcomer sagen?
  18. karlyman

    Miniaturwaffen

    Na ja, das sehe ich etwas milder... Die Frage von @HCL zielte wohl, ganz praktisch orientiert, schlicht drauf ab: "Darf ich mir die zulegen?".
  19. Habe ich... daher auch als erstes die Nennung der erforderlichen Abkürzungsfunktion (= Bedarf, diesen Weg zu wählen).
  20. Ich will mich in euren Streit nicht einmischen... aber Du hast recht. Das Wegenutzungsrecht durch fremdes Revier war bei uns auch Thema im Jägerkurs. Es gibt einige Dinge zu beachten (Zweck/Abkürzungsfunktion muss klar vorhanden sein; auf dem Weg bleiben und nicht "ins Gelände" abschweifen; Waffe entladen/nicht schussbereit, am besten eingepackt), aber dann ist das zweifellos zulässig. Ich hab's das eine oder andere Mal auch genutzt (ging aber völlig konfliktfrei, hat niemanden interessiert).
  21. Wie schon im Lauf dieses mittlerweile langen Threads gesagt - Betretungsverbote können sich aus den Landesnaturschutzgesetzen ergeben. Z.B. Betretungsverbot landwirtschaftlicher Flächen in der Zeit des Aufwuchses, im Fall von Sonderkulturen etc. Sowie im Einzelfall aus Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiets-Verordnungen. Auch kann sich ein Betretungsverbot aus dem Waldrecht ergeben. Aber, unbestritten: es gilt natürlich der Grundsatz - so lange nicht verboten, ist es erlaubt.
  22. Na ja... Das ist in GB (in der nach-9-11-Ära und mit gestiegener Gewaltkriminalität) auch nicht mehr so aktuell.
  23. Na gut, dann wählt doch im Herbst alle fleißig Grün-Rot... So ein "ehrliches Messer in der Brust" ist doch was Schönes.
  24. Keine Sorge, die "neue Buntheit" an Koalitionen kommt schon auch ohne sie zustande. Mal anders formuliert: Dir wär's lieber, die Liberalen wären in irgend gearteten Koalitions-Farbspielen nicht mit dabei...? Du bist also Fan einer "Verboteritis-Regierung pur"? Auch interessant.
  25. Dabei ist Wiederladen Ressourcenschonung, und damit Umweltschutz, pur. Was für ein grünes Argument...
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.