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karlyman

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  1. Und du glaubst ernsthaft, sichere Regularien bis zur "hinterletzten Schraube" an jedem Waffentyp erreichen zu können?
  2. Na ja, die Schießstände (sofern nicht kommerziell, oder die wenigen verbandseigenen Stände) gehören in aller Regel den Vereinen. Nicht "dem DSB". Und auch die Verbandszugehörigkeit ist für einen Verein nichts Unumstößliches. Zumal mittlerweile in nicht wenigen GK-Vereinen auch mehrere Verbände bzw. Schießsportordnungen vertreten sind.
  3. Na, dann nur weiter mit der lustigen "Durchreguliererei". Es könnte ja noch mehr kommen... Am Ende, selbst wenn es in deinem Sinne "gut" und "rechtssicher geregelt" läuft, befasst sich der LWB in seinem begrenzten Zeit- und Geld-Budget umfassender mit Waffen-Zertifizierungs- und Begründungsunterlagen... als mit dem Schießen. Mission accomplished.
  4. Und ich habe nicht mal einen Hera Lower.
  5. Nur am Rande: Es gibt in Europa auch eine wundersame Vollautomatenproliferation... meistens geht es da um AK-Konstruktionen, und überwiegend von gewissen Gegenden des Balkans aus. Und im Gegensatz zur "Halbautomatenproliferation" hat sich gezeigt, dass diese oben genannte Sache auch eine deliktische Relvanz hat. Aber gut, der Gesetzgeber "musste" ja irgendwas tun, was nach einem Handeln aussieht...
  6. Das ging mir auch so. Immer. Hakt man in Diskussionen mit denen (oft intelligenten, zu gründlichem Denken fähigen Leuten) nach, merkt man, dass da an tiefgründigen Argumenten nichts kommt. Das ist ersichtlich eine aus dem Bauch geborene "Anti"- oder Verbots-Haltung dieser Leute, die nicht auf wirklichen Fundamenten steht. Hinterfragen bringt sie schnell an die Grenzen, und oft brechen sie die Diskussion dann ab oder flüchten sich in Plattitüden.
  7. Zahlenmäßig viele Magazine "Ü10" für LW dürften in D Zubehör für (Alt-)Deko-"Waffen" sein. In oder bei der Deko-Waffe im Schrank oder in der Präsentationsvitrine.
  8. Mir kommt da der Gedanke an die in D weit verbreitete Blaser-Jagdbüchsenmodelle R93/R8. Die sind modular aufgebaut. Nicht wenige Jäger haben sich im Lauf der Zeit Wechselschäfte (z.B. Normalschaft und der Sucess-Schaft) besorgt, an die mit zwei Schrauben ein Austauschlauf angeschraubt, und in deren Systemführung ein Verschluss eingeschoben werden kann (Modell etwa: 1 Komplettwaffe mit Verschluss und Lauf, dazu ein 2. Schaft und evtl. weitere Läufe).
  9. Na ja. Das ist eine reichlich "sophistische" Darstellung bzw. Auslegung... Der Staat entzieht für einen Gegenstand, der einer Erlaubnis bedarf, aber bislang erlaubt besessen wird, die Besitzerlaubnis (und zwar ohne, dass der Erlaubnisinhaber dafür selbst - etwa durch Fehlverhalten/Obliegenheitsverstöße o.ä. - einen Grund geliefert hat). Hinsiichtlich des Eigentums wird darauf verwiesen, dass es ja innerhalb einer Frist möglich sei, den Gegenstand an irgendeinen "Berechtigten" zu überlassen und damit sich pekuniär noch einigermaßen schadlos zu halten. Das Problem dabei: Der Staat selbst hat durch die scharfen Beschränkungen der Besitzberechtigung (somit radikale Begrenzung legal "Berechtigter") den Markt praktisch zerstört. Die Möglichkeit, sich eigentumsmäßig trotz Besitzverbotes "zu entschädigen" ist faktisch für die Masse der Betroffenen nicht vorhanden. Somit haben wir hier de facto einen Eingriff mit enteignungsgleicher Wirkung.
  10. Seltsam, zur Umsetzung der genannten Punkte hätten sie doch jetzt in ihrer EU-FWR reichlich Gelegenheit gehabt. Naja, die Kommission ist eben zum Glück nicht alles in dem EU-Verein...
  11. Für die Waffensammler ist das Thema eben deutlich "empfindlicher" auf ihren historischen Originalen...
  12. Ich dachte, PayPal mag uns (mit unseren Waffen, Waffenteilen und -zubehör etc.) ohnehin nicht...?
  13. So lange sie nicht markiert werden müssen, müssen sie nicht markiert werden. Wenn sie später mal markiert werden müssen, muss eben dann eine Markierung aufgebracht werden... Oder es ist bereits irgendeine Kennzeichnung/Typisierung/ID vom Hersteller drauf... wie auch immer. Was soll da"zu spät" sein?
  14. Let's see what happens after a Biden/Harris US administration is elected into office in November...
  15. Es hält sich hartnäckig (auch m.E. richtigerweise) die Auffassung: Das nachträgliche, nicht mit Bestandschutz versehene Verbot eines Gegenstandes, der legal (sogar mit expliziter behördlicher Erlaubnis) erworben wurde, erzeugt einen Vertrauens- und Vermögensschaden. Welcher zumindest entschädigungspflichtig wäre. (Die Übergangsbestimmungen für die "Überlassung an Berechtigte" sind natürlich ein schlechter Witz, die daran nichts ändern... schlicht, weil durch das Verbot praktisch der Nachfragemarkt zerstört wird) Daher auch der häufige Ansatz im "angelsächsischen" (u.a.) Bereich, bei Waffenverboten entweder Stichtagsregelungen/Altbestandschutz zu geben, oder eben die Betroffenen zu entschädigen. Nur fand es in D bislang niemand "wert", dafür notfalls bis ganz nach oben juristisch zu streiten. Vielleicht waren dafür die Kreise der Betroffenen bzw. der Umfang der Wegnahme zu klein... Bei einem umfassenden HA- oder GK-Verbot würde das allerdings anders aussehen.
  16. Wo soll denn, z.B. für einen Extra-Lower, ein "Bedürfnisnachweis" herkommen?
  17. Na, weiblich hin oder her... Prime Minister Jacinda Ardern bzw. die von ihr geführte NZ-Regierung kann man nach unseren Maßstäben als Rot-Grün bezeichnen.
  18. Wie, du meinst ernsthaft, ein Mr. Brown aus NZ nimmt das "Entschädigungsgeld" für seine 15 oder meinetwegen auch Sammlung von 50 Halbautomaten, und wandert damit in die USA aus....? Bizarr.
  19. Kann schon sein, dass das fairer ist, als eine entschädigungslose Wegnahme, ja. Zum Jubilieren ist da dennoch kein Grund. Es ist und bleibt ein (von den Fakten her überhaupt nicht begründeter) Eingriff in die Verfügung über das Eigentum. Wenn ich meine Jagd- oder Sportwaffe haben will, will ich eben diese haben, und nicht ein paar hundert Dollar.
  20. Interessant ist diese Frage auch bei der Bevorratung von Diesel für Diesel-Stromaggregate. Alternativ: Ottokraftstoff (eben für benzinbetriebene Aggregate) ist ja viel länger lagerfähig... aber wiederum bezüglich der Sicherheits-Belange brisanter als Diesel/Öl.
  21. Na ganz prima! Das versetzt einen ja geradezu in Ekstase! Ernsthaft: es ist und bleibt eine Enteignung (Begründung: pffffff....). Den LWB in NZ wird keine Wahl gelassen, was sie mit ihrem Eigentum, ihren legal erworbenen Waffen tun. Dafür erhalten sie eben dann ein paar schmierige Geldbündel in die Hand gedrückt.
  22. Trotz so mancher Witzeleien und Frotzeleien, man merkt da mal wieder (grundsätzlich), dass D und A nicht sehr verschieden sind. Leider ab und zu eben auch im Negativen.
  23. Ja. Privater, legaler Waffenbesitz muss beim Umfeld, bei allen erreichbaren Bekannten, Verwandten, Kollegen etc. freundlich als Normalität "vermarktet" werden und als solche gelten. Lassen wir es zu, dass wir als kleine, spinnerte "Abnormität" in der Ecke stehen, im gesellschaftlichen Abseits, machen die uns viel leichter platt.
  24. DEINES SB in dem Fall. Ich habe bei "meiner" Behörde mal in der Frage vorgeführt. Sieht zumindest Stand jetzt so aus, als reichte (wenn nicht anders machbar) die glaubhafte Darlegung. Zumal, wenn es um Mags für eine Waffe geht, die schon "ewig lange" im Besitz ist, da ist zumindest plausibel, dass man sich seinerzeit auch die paar Magazine dafür besorgt hat.
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