karlyman
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Ehemalige freie Waffenteile- Erfahrung mit den Behörden?
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Leicht verwirrend sind m.E. auch die NWR-Eintragungs-/Melde-Regelungen zu den Einsteckläufen und (analog behandelten) Reduzierpatronen. Ein gerade für jagdliche Verwender relevantes Thema. Der VDB hat ja versucht, mit seiner Schrift zum 3. WaffGÄndG und NWR-II (letzter mir bekannter Stand 08/2020) das klar verständlich zu fassen... Lt. der Informationsschrift sind Einsteckläufe/Reduzierpatronen nach neuer Regelung dann WBK-eintragungspflichtig, wenn keine Grundwaffe da ist bzw. speziell eine Munitionserwerbserlaubnis für diese erteilt werden soll... Wenn man sich jetzt die Praxis (jagdl. Verwendung) betrachtet, dann wird in der Regel ja eine Grundwaffe vorhanden sein, in der der Einstecklauf bzw. die Reduzierpatrone Verwendung findet. Somit würde (eben über das Vorhandensein der Grundwaffe) die Eintragungspflicht entfallen. Bei der in bestimmten Kalibern erforderlichen MEB wird als Beispiel KW-Munition genannt... für die Jäger häufig eben noch keine MEB haben). Wer aber aus sonstigen Gründen ( bereits jagdl. KW im Kaliber vorhanden, oder weiteres Bedürfnis als Sportschütze...) für das KW-Kaliber der Einsteck-/Reduzierpatrone bereits eine MEB hat, der müsste ja demnach auch aus der Eintragungspflicht herausfallen... -
Ehemalige freie Waffenteile- Erfahrung mit den Behörden?
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Du meinst das, was bei Blaser in der Zubehör-Preisliste wiedergegeben ist als "R8 ohne Lauf, ohne Verschluss (Schäftung inkl. System)" ? Also das, was gemeinhin als R8-(oder entsprechend auch R93)-Wechselschaft bezeichnet wird? -
Ehemalige freie Waffenteile- Erfahrung mit den Behörden?
karlyman antwortete auf Thema in Waffenrecht
Du meinst etwas, was z.B. auch an einer alten Dekobüchse (wenn man sie auseinandermontiert) ist...? Das weiß keine Sau... -
Diese vorsorglichen "Ausweichbewegungen" bringen gar nichts. Die abweichenden bzw. "Ausweich"-Konstruktionen wären dann eben in einem weiteren Schritt dran, denn ideologische Verbieter lassen nicht locker. Zudem bringen solche Strategien überhaupt nichts für den doch recht umfangreichen Bestand an AR 15 & Co.
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Ersterwerb Langwaffe auf Jagdschein: monatelanges Warten
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Wer sollte dies aussprechen wollen, mit welcher Begründung und zu welchem (jagdlichen) Zweck? (Mal abgesehen davon, dass es ein seltsamer Begriff ist..). -
Woher weißt du so sicher, dass im Fall von @JägermitHut ein Abbrandverbot für Böller/Pyrotechnik bestand? Also, ich habe um Mitternacht zur Begrüßung des neuen Jahres - in meinem Wohnhausgarten (Ba.-Wü.) - auch ein paar wenige, aber schöne Lichteffekte aus Bestand gezündet. Kein Problem, auch nicht rechtlich.
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Ersterwerb Langwaffe auf Jagdschein: monatelanges Warten
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Auf "nicht gern gesehen", "mag ich nicht" o.ä. sollte es in einem funktionierenden Rechtsstaat nicht ankommen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch. -
Der Threadstarter wollte ganz offensichtlich ein Notstrom-Aggregat für die Notversorgung. Kein BHKW für die dauernde Hausversorgung mit Wärme/Strom. (Abgesehen davon können BHKW natürlich grundsätzlich eine interessante Lösung sein. Heute bzw. künftig, mit stationären Brennstoffzellen, tun sich da auch noch andere Lösungen auf als mit Kraft-Wärme-gekoppelten Verbrennungsmotoren)
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Ich habe mich übrigens für den Notfall für ein Benzin-Notstromaggregat (2 kw - es geht ja um Notversorgung) entschieden. Die Kraftstoffwahl hat u.a. den Grund, dass ich nur Kfz mit Ottomotor und auch ansonsten (also aus sonstigem Grund) nirgends Diesel/Heizöl im Haus habe. Das Teil ist kompakt, verstaubar, gut transportabel. Kraftststoffvorrat müsste für das Überbrücken nicht zu langer Stromausfälle ausreichen... mit dem, was sich legal außerhalb des Autos an Ottokraftstoff bevorraten lässt, sind lastabhängig ca. 40 - 60 Stunden Betrieb drin. Und zur Not wäre dann in den Kfz-Kraftstofftanks auch noch was. Ob es fürs Einfamilienhaus, für dort elementare Ersatzversorgung, immer gleich ein Aggregat/eine NEA wie für "ein kleines Krankenhaus" sein muss, wage ich zu bezweifeln. Aber das muss natürlich jeder für sich selbst kalkulieren.
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Ich bin dafür, sich gesetzestreu zu verhalten. Gleichzeitig bin ich mir zwar nicht absolut, aber doch ziemlich sicher, dass nach einem Notstromaggregate-Betrieb im echten Notfall nicht im Nachhinein "der Staatsanwalt klopfen" wird, um jeden Hauseigentümer zu fragen, mit welchem Betriebsstoff er denn sein Aggregat in der Notzeit befüllt hatte... Ist keine rechtliche, sondern eher lebenspraktische Einschätzung.
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Wobei die (steuer-)rechtliche Ausgangsfrage/-problematik der Zulässigkeit des Betriebs mit Heizöl im wirklichen Notfall... recht "relativ" sein dürfte.
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Dann haben alle große Probleme... aber man kann ja versuchen, für sich selbst die Probleme etwas zu minimieren.
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Also, ausgerechnet im "Katastrophenfall" wollte ich mich nicht auf eine leitungsgebundene Energie (auch wenn Anschluss vorhanden) verlassen. Zum Thema Stromausfall + Gasversorgung wurde ja ohnehin schon was gesagt.
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Gas ist sauber... aber dafür muss er dann einen Flüssiggastank installieren, oder x Gasflaschen bereithalten...?
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Ist so ähnlich wie mit dem scharfen Küchenmesser. Damit soll man das Schneidgut schneiden, nicht die Finger.
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Naja, das finde ich jetzt auch etwas "dicke"... wer sich nicht zutraut, sicher damit umzugehen, sollte es besser ganz bleiben lassen. In D gab es früher auch Feuerwerk von anderem "Kaliber" als heute... Und ich glaube auch nicht, dass z.B. in Polen so hochgefährliche/unberechenbare Ware aufs Volk losgelassen wird... stärker ja, aber damit nicht notwendigerweise schlechter/gefährlicher. Da gab es in diesem (mittlerweile recht langen Thread) aber schon sachkundige Beiträge dazu.
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Da waren aber wahrlich nicht die Silvesterböller, Raketen oder sich zuprostende Wohnnachbarn das Problem...
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Passiert natürlich nicht. Das Ganze wird absehbar so ablaufen, dass einige Restbestände verböllert, verfeuert, verknallt werden... legal (wo nicht gerade in einer dezidierten Verbotszone liegend) auf dem eigenen Hausgrundstück, oder eben illegal und etwas kurz und verdruckst im öffentlichen Bereich... In manchen Gegenden vielleicht sogar recht offen, weniger verdruckst, dafür aber "in Masse" auftretend... In Summe merklich weniger als sonst. Und dann ist der Neujahrsmorgen da, und der ganze Spuk (inkl. Spukdiskussion) ist vorbei.
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Und eine Luxussteuer für SUV. Sowie eine für Rennpferde. Außerdem soll's einen Aufschlag für Sportboote geben, sofern über 40 PS Antriebsleistung. To be continued...
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Es ginge theoretisch so manches, vielleicht auch mal wieder eine Haar- und Bart-Steuer... "Sonderbesteuerungen" für Verbrauchsgüter und willkürlich erhöhte (also nicht an den tatsächlichen Kosten orientierte) Verwaltungsgebühren kommen mir steuer- und abgabenrechtlich sehr "spanisch" vor. Also (wenn nicht als Satirebeitrag gedacht) nun bitte konkret: Quelle...?
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Bitte konkret werden, was für Steuererhöhungen soll es speziell für Waffen und Munition geben...?
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Ja, mit dem "brauchen" ist das generell so eine Sache...
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In dem Fall würde man sich wohl irgendwie mit dem Virus "arrangieren". Ewig das Land auf halben Lockdown zu schalten und die Ökonomie schwerstens zu schädigen wäre schon deshalb ausgeschlossen, weil es dazu führen würde, dass man sich auch kein Gesundheitssystem mehr leisten kann...
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Eben nicht (stets). Die geschaffene Rechtsgrundlage waren hier die Verordnungen (z.B. Niedersachsen), und die gingen juristisch eben nicht "durch". Das war im Grunde eine Normenkontrolle.
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Wahrscheinlich werden die, die das in kleinem Rahmen und auf eigenem Grund und Boden (Garten u.ä.) machen wollen... es einfach machen.