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karlyman

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  1. Eine künftige Grün-Mitregierung nimmt die Tipps gerne entgegen... Da werden wir uns über Schikanen diverser Art noch wundern. Viel Stoff für "Lobby" (naja...), Verbände, Verwaltungsgerichte.
  2. Ach was. Gegen Willkürsteuern/-abgaben finden sich heute oft Kläger, und wenn es an der Steuerhebungskompetenz fehlt oder sie zu krass fehlgestaltet sind, fallen die durchaus juristisch "hinten herunter".
  3. Schon. Aber die Kompetenzen bzw. Befugnisse für kommunale Steuererhebungen sind auch begrenzt.
  4. Gebühren sind keine Steuern. Die besagte Steuer als kommunale "Aufwandsteuer", analog Hundesteuer, war vor gut 10 Jahren mal u.a. in Bremen und Stuttgart angedacht, aber nicht zuletzt aus rechtlichen Gründen gescheitert. Seither versucht man in etlichen Städten und Kreisen die LWB ersatzweise mit utopischen Verwaltungsgebühren zu drangsalieren.
  5. karlyman

    amazon und wir

    Und eigentlich sollte das im Handel piepegal sein. Eine Kundennummer, eine Bestellnummer, unter welcher der Kauf bei Frankonia läuft.
  6. Aber, wie gesagt, die betroffenen Bürger sollen durchblicken... Übrigens, wenn eine "Handreichung", Auslegungshilfe etc. für Behörden den Charakter einer Verwaltungsvorschrift hat - dann hat sie zwar keine direkte Außenwirkung wie eine sonstige Norm (Gesetz, VO)... allerdings kann sie durch die folgende, immergleiche Auslegung im Behördenbereich dann eine indirekte Außenwirkung entfalten.
  7. Whiteouts gibt's künftig wohl kaum mehr. Es wird ja anscheinend immer wärmer, und der Schnee ist weg...
  8. karlyman

    amazon und wir

    Ach, bei Frankonia bekam ich auch schon Zahlungserinnerungen für einen Artikel, den ich nachweislich - wegen Sachmangels - nach wenigen Tagen (direkt in die Filliale) zurückgegeben hatte... Das kostete viele e-mails und Erklärungen, bis es wieder "bereinigt" war. Lästig. "Linke Hand und rechte Hand" scheinen da ab und zu mal hundert Meilen voneinander entfernt zu sein, und sich nicht im entferntesten zu kennen...
  9. Der Unterschied liegt vor allem darin, dass S&W in USA nun spezifisch per State-Regelung (Staat Mass.) das Leben schwer gemacht wurde. So etwas wäre in D (grob vergleichbar: Landesgesetzgebung) rechtlich/von den Gesetzgebungskompetenzen her nicht möglich. Na ja, hier geht das dann eben anders... bzw., man "torpediert" sich (s.o., eigene Leitung) selbst...
  10. Die erwarten - wenn sie sich ersichtlich selbst nicht einig sind, ernsthaft, dass das Otto und Lieschen Normalwaffenbesitzer verstehen? Da gab es doch mal was mit Klarheit bzw. dem Bestimmtheitsgrundsatz von Rechtsnormen...
  11. Der Staat Massachusetts hat in freiheitsliebenden Kreisen drüben ohnehin den netten Beinamen "Masshole" verliehen bekommen.
  12. Wobei richtig und länger paddeln... schon einiges "verbrennt" und nach "Nachschub" ruft.
  13. Ach nein, das braucht's nicht. Es ist halt so... Das normale Spiel von Angebot und Nachfrage, bestimmt durch diverse Faktoren.
  14. Wenn ich so was sehe, wird mir erst klar, welches Schnäppchen ich vor einigen Jahren mit meinem Garand gemacht habe. Nicht mal die Hälfte des da, s.o., genannten Preises hat mich der gekostet. In gutem Zustand, und noch mit Zubehör.
  15. Das Fäkalienthema, zumal in einem "urbanen Notfallszenario", wurde übrigens mal von einem Bosnier, der bürgerkriegsbedingt einen langen Einschluss in Sarajevo zu überstehen hatte, als eines der gravierendesten Probleme beschrieben. Genauer gesagt zwei Dinge: a) wie wird man die Sch... noch einigermaßen gesundheitlich unbedenklich los, wenn es nicht viel Möglichkeiten zur Entsorgung gibt b) Fehlen von Hygieneartikeln wie insbesondere Seife.
  16. Bäh.
  17. Da gibt es genau zwei Möglichkeiten: 1) Sie machen eine verkürzte, auf die "Überkontingentwaffen" nicht eingehende Aussage. 2) Sie vertreten in Bezug auf die "Überkontingentwaffen" eine andere Rechtsauffassung.
  18. Meines Wissens ausschließlich der Stadtkanton Genf. Und "große Schule" hat das dortige Vorgehen nicht gemacht.
  19. Immer wenn man glaubt, es gehe nicht mehr absurder, dann kommt es so... Dieses Land hat langsam aber sicher einen ganz schrägen Kompass.
  20. Alleine wenn man das Leitmotto "Professionelle WildhüterInnen statt Hobbyjagd" liest, ist schon die ideologische Ausrichtung dieses Bullshits klar.
  21. Das nächste "Engerziehen der Schlinge"...
  22. Kauf dir eine Druckluftwaffe (Luftgewehr, Luftpistole); ohne waffenrechtl. Erlaubnis erwerbbar bis 7,5 Jooule Bewegungsenergie und "F"-Stempelung... Diese darfst du natürlich auch später noch schießen, wenn du (für anderes) eine WBK erwirbst... Bzw., du hast bei bestimmten "freien" Druckluftwaffen die Möglichkeit, sie technisch "aufrüsten" zu lassen auf höhere Bewgungs-/Geschoss-Energie - dann eben erlaubnispflichtig und auf WBK.
  23. Ja... Mit dem Haben und dem Brauchen ist das eben immer so eine Sache... Praktisch ist ein Einhand-Öffnungsmechanismus schon. Meine Einhand-Klappmesser (Bestand von vor 2008) werden halt jetzt nur noch jagdlich mitgeführt, oder auf Urlaub/Wanderung in diesbezüglich freien Ländern.
  24. Fragen ist zwar immer gut. Aber dass bezüglich Einhandmesser (wie gesagt, Führ-Verbot seit 01.04.2008, aber nichts weiter...) die eingangs genannte Frage auftaucht - erstaunt mich doch. Wie bereits beschrieben, zwischen Einhandmesser und Faustmesser liegen (waffen-)rechtlich Welten.
  25. Hört sich fast schon nach Sammel-Themen an. Und, in der Tat, gibt es unter LWB ja regelrechte Waffenschrank-Sammler...
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