Dennoch (auch wenn wir jetzt ins sehr Grundsätzliche abschweifen) würde mich noch interessieren, ob einer von den frühen "beim-BKA-Antragstellern" hier schon eine "Kostenerfahrung" bzw. einen Kostenbescheid dazu hat...
Hintergrund ist die pragmatisch orientierte Frage, ob sich der BKA-Ausnahmeantrag für die (sachlich und zeitlich darunter fallenden) Ü10/Ü20-Magazine tatsächlich lohnt, wenn jemand nur eines oder ganz wenige besitzt, in Kontrast zu all den hier geschilderten erstmaligen, und dann wiederkehrenden Kosten und "Prüfungen". Wenn diese sich in einem Jahrzehnt hochrechenbar auf das x-fache des (vergleichweise oft lächerlichen) Magazinwerts aufsummieren, stellt sich die Überlegung, die Kästchen tatsächlich nicht zu behalten oder endgültig zu deaktivieren.
(P.S.: lassen wir dabei mal Sammeln/reine Liebhaberei bzw. den Besitz wirklich vieler oder teurer, in die Ausnahmeregelung fallender Magazine außen vor).