karlyman
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Unters Jagdrecht / nicht unters Jagdrecht fallende Arten... Ja, es ist ein formaler Ansatz.
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Jäger vor Gericht weil er einen Wolf erschoss
karlyman antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Es gibt, neben Hundehaaren im Fang des Wolfs, auch noch die zweite Möglichkeit eines forensischen Befundes: Wolfs-DNA an den gebissenen, verletzten Jagdhunden. Wenn da Bissspuren sind, müsste auch Wolfs-DNA da sein. -
Jäger vor Gericht weil er einen Wolf erschoss
karlyman antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Sollen sie ihren Job machen. Aber manchmal frage ich mich schon, was die "reitet"... "Verfolgungsinteresse"...?? -
Wenn die halbwegs aus neuerer Zeit sind, ist davon auszugehen, dass dies schlichtweg Schwarzbauten (also illegal) sind. Die Bauten stehen eben so lange unbehelligt, bis die Behörden draufkommen... Eigentlich soll der Außenbereich, bis auf wenige sog. "privilegierte" Nutzungszwecke, von Bauten und damit von Zersiedelung freigehalten werden (kommen Schutzgebiete/Naturschutzrecht dazu, wird's noch etwas schärfer).
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Wobei einem das (Bau-)Recht z.B. in D doch einen Strich durch die Rechnung macht. Sobald ein Wohnwagen, und vor allem ein Tiny House (ohnehin nicht für ständiges Bewegen gedacht) mal längere Zeit an einem Platz steht, wird es baurechtlich wie ein normales, stationäres Gebäude gewertet (mit allen damit verbundenen Regeln und Beschränkungen). Bei Tiny Houses ist sich die (baurechtliche) Fachwelt mittlerweile einig, dass es dafür in D einen ganz ordinären Bebauungsplan (oder im rechtlichen Sinn bebaubares Grundstück) braucht.
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Das ist völlig irrelevant, und wirklich reine Begriffsklitterei. Denn der Begriff "Tresor" ist überhaupt nicht normiert und fassbar. So werden hierzulande (z.B. im Hotel-/Gastronomiebereich) verschließbare Behältnisse als "Tresor" bezeichnet, gegen die ist jeder B- oder 0-Waffenschrank schon ein Hochsicherheitsbehältnis. Fakt ist, dass Waffenbehältnisse heutiger Normen in der Lage sind, dem "Otto Normaleinbrecher", also dem, der nicht ganz gezielt und mit Spezialequipment anrückt, ausreichend zu widerstehen. Und das ist es, was Gesetzgeber und Behörden als Anforderung haben und wollen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
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Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
karlyman antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Was war nun eigentlich nach der ganzen Detaildiskussion dazu der schlüssige Ausgang der Thread-Frage für diese Mags (Unterbringung/Sicherheitsklasse)? Das geriet irgendwie etwas in die "zweite Reihe". -
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karlyman antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Speziell dazu: Beim sportlichen Schießen wo die 10-Schuss-Begrenzung gilt, ja. Warum allerdings die Verwendung eines altbesitz-legalisierten "Ü10er"-LW Magazins (z.B. 20er) für andere Bedürfnisgruppen nur auf 10 Schuss blockiert zulässig sein soll, erschließt sich daraus nicht. Man denke an die Jagdausübung (wenn Waffe nicht mit mehr als 3 Schuss geladen), evtl. auch durch Sammler (für die ab und zu mal zulässige Funktionsprüfung). -
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karlyman antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Demnach bzw. folglich kann er dann damit einen Umgang praktizieren wie mit allen sonstigen, nicht verbotenen Gegenständen. -
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karlyman antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Dann wäre die Schlussfolgerung: Gegenüber dem Besitzer (bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, insbes. Altbesitz-/Stichtagsregelung) gilt das Verbot nicht. -
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karlyman antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Die simple Frage lautet: "Verbot nicht wirksam..." = "Verbot gilt nicht..." ? Vom normalen Menschenverstand her klar: ja, das ist so. Nur ist das mit normalem Verstand und WaffG so eine Sache... -
"Ist das Ihr Antrag auf Baugenehmigung eines Mehrfamilienhaus-Projekts?" "Nein, mein Antrag beim Schützenbund für die Befürwortung eines KK-Revolvers"...
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Bei uns werden die Einträge ebenfalls gesetzeskonform, aber recht "schlank" gehalten. Und vor allem, wichtig: es übt keiner einen solchen Druck in Richtung auf "nur ganz exakt nach Sportordnung X oder Y" aus. Hängt wohl zum einen an einer eher liberalen Grundhaltung und dem Bewusstsein, dass wir hier einem Schießhobby nachgehen... zum anderen evtl. daran, dass wir seit vielen Jahren nicht mehr die "DSB-Dominanz" haben, sondern in gleicher Weise auch BDMP-Disziplinen schießen.
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karlyman antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Das ist (ob grün oder nicht) noch immer der Kernpunkt. Verbote, die nicht wirksam werden... Im Sinne einer klaren Normierung hätte da einfach formuliert gehört "Die Verbote gelten nicht für/bei...." -
Ich glaube, da hätte Robert Habeck deutlich mehr gepunktet.
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Statt ein paar Zufallsgesprächen verlasse mich da eher auf die Wahl-Demoskopie. Die liegt manchmal auch daneben, aber wenn 5 Institute mit geringen Abweichungen einen Trend wiedergeben, dann muss da schon was dran sein. Und im Moment tendieren CDU/CSU klar in Richtung 30% Wählerzustimmung, und die Grünen in Richtung 20%. Klar, die Wahl ist erst in gut 3 Monaten. Was dann genau sein wird, weiß auch niemand... Mit der Kristallkugel ist das so eine Sache.
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Ich kann nur vermuten... aber ich vermute, er wird die dort nicht treffen.
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karlyman antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Du sprichst eine große Wahrheit gelassen aus. -
Ja...Und die die Waffe beinhaltende WBK mit Nr./Ausstellungsdatum, ausstellende Waffenbehörde, Tel.- und Zimmer-Nr. sowie Unterhosen-/Slipgröße von Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin.
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karlyman antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Das war damals bei vielen Mehrladern der Fall, z.B. auch die HA Ljungman/Hakim. Da wurden die Magazine praktisch nicht (wurde m.W. auch nicht so ausgebildet) als Wechselmagazine verwendet, sondern (in der Tat) in der Waffe befüllt Wobei sich bei den meisten dieser alten Magazine die Frage im jetzigen Kontext ohnehin nicht stellt, da (anders als beim genannten IG89) die Kapazität 10 nicht überschreitet. -
Die "Halbwertszeit" in dem Fall war schon sehr kurz... Das Anliegen, das er vorbrachte, war berechtigt.
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Du bist aber schnell eingeschnappt... Mit deinem Anliegen hast du ja durchaus recht.
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Au weia. Das hört sich ja alles nach richtig Spaß an.... Was bin ich froh, dass mein Verein (auch ehemals "rein DSB", aber entspannt, heute auch um BDMP SLG erweitert) so liberal ist. Da kommt richtig Stimmung im Sinne eines Hobbys auf.
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Die Grünen durch entsprechende Überzeugungsarbeit im Familien-, Freundes-, Bekannten- und Kollegenkreis zu schwächen... und so möglichst zu verhindern, dass diese Bevormunder und Verbieter im September Wählerkreuzchen erhalten... Damit hat der alte (oder neue) Sam Hawkens ja recht.
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karlyman antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Er hat gesagt, dass es ein Verbot gebe... Dass dieses aber in bestimmten Fällen nicht wirksam werde. Und über diese blöde Formulierung lässt sich jetzt trefflich streiten... Aber dann geht das von vorne los.