Zum Inhalt springen

karlyman

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    53.364
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von karlyman

  1. Wenn ich so was sehe, wird mir erst klar, welches Schnäppchen ich vor einigen Jahren mit meinem Garand gemacht habe. Nicht mal die Hälfte des da, s.o., genannten Preises hat mich der gekostet. In gutem Zustand, und noch mit Zubehör.
  2. Das Fäkalienthema, zumal in einem "urbanen Notfallszenario", wurde übrigens mal von einem Bosnier, der bürgerkriegsbedingt einen langen Einschluss in Sarajevo zu überstehen hatte, als eines der gravierendesten Probleme beschrieben. Genauer gesagt zwei Dinge: a) wie wird man die Sch... noch einigermaßen gesundheitlich unbedenklich los, wenn es nicht viel Möglichkeiten zur Entsorgung gibt b) Fehlen von Hygieneartikeln wie insbesondere Seife.
  3. Bäh.
  4. Da gibt es genau zwei Möglichkeiten: 1) Sie machen eine verkürzte, auf die "Überkontingentwaffen" nicht eingehende Aussage. 2) Sie vertreten in Bezug auf die "Überkontingentwaffen" eine andere Rechtsauffassung.
  5. Meines Wissens ausschließlich der Stadtkanton Genf. Und "große Schule" hat das dortige Vorgehen nicht gemacht.
  6. Immer wenn man glaubt, es gehe nicht mehr absurder, dann kommt es so... Dieses Land hat langsam aber sicher einen ganz schrägen Kompass.
  7. Alleine wenn man das Leitmotto "Professionelle WildhüterInnen statt Hobbyjagd" liest, ist schon die ideologische Ausrichtung dieses Bullshits klar.
  8. Das nächste "Engerziehen der Schlinge"...
  9. Kauf dir eine Druckluftwaffe (Luftgewehr, Luftpistole); ohne waffenrechtl. Erlaubnis erwerbbar bis 7,5 Jooule Bewegungsenergie und "F"-Stempelung... Diese darfst du natürlich auch später noch schießen, wenn du (für anderes) eine WBK erwirbst... Bzw., du hast bei bestimmten "freien" Druckluftwaffen die Möglichkeit, sie technisch "aufrüsten" zu lassen auf höhere Bewgungs-/Geschoss-Energie - dann eben erlaubnispflichtig und auf WBK.
  10. Ja... Mit dem Haben und dem Brauchen ist das eben immer so eine Sache... Praktisch ist ein Einhand-Öffnungsmechanismus schon. Meine Einhand-Klappmesser (Bestand von vor 2008) werden halt jetzt nur noch jagdlich mitgeführt, oder auf Urlaub/Wanderung in diesbezüglich freien Ländern.
  11. Fragen ist zwar immer gut. Aber dass bezüglich Einhandmesser (wie gesagt, Führ-Verbot seit 01.04.2008, aber nichts weiter...) die eingangs genannte Frage auftaucht - erstaunt mich doch. Wie bereits beschrieben, zwischen Einhandmesser und Faustmesser liegen (waffen-)rechtlich Welten.
  12. Hört sich fast schon nach Sammel-Themen an. Und, in der Tat, gibt es unter LWB ja regelrechte Waffenschrank-Sammler...
  13. Willkommen hier. Und danke. Ein interessantes anderes Thema in dem Bereich wäre übrigens auch: "Stetig steigende gesetzliche Anforderungen an den Widerstandsgrad von Waffenaufbewahrungsbehältnissen, trotz niedriger Relevanz einschlägiger Entwendungs-Delikte". Gerüchteweise, nur gerüchteweise, sollen bestimmte Hersteller auch nicht so ganz unschuldig sein an der Fortschreibung von Anforderungen.
  14. In manchen Ländern ist das, wie gesagt, einfach Gesetz. Egal, wer die Bewegungsjagd veranstaltet. Auf § 31 Abs. 1 Nr. 1 JWMG Ba.-Wü. hatte ich ja hingewiesen. Und für jeglichen Schrotschuss auf Federwild gilt dasselbe. Dass manche (wohl: wenige) das Gesetz eh "nicht juckt", steht auf einem anderen Blatt... aber kann ja nicht Diskussionsgrundlage sein.
  15. Es hat jagdrechtliche Konsequenzen, und die sind eben für Jäger bedeutsam. So viel zu Äpfel-Birnen-Vergleichen...
  16. Die Impf-Diskussion sollte man an anderer Stelle führen.
  17. Wieder etwas zum Kern des Themas zurück, eine Anmerkung: Ich war heute auf dem Schießstand zum gepflegten Revolverschießen... Wir haben bei uns ja wieder unter einigermaßen normalen Bedingungen (etwas reduzierte Kapazität) offen. Kapazität im Moment 9 Schießplätze KW 25m; 3 Schießplätze LW 50/100 m. Somit hätten 12 Leute da gleichzeitig schießen können... während der 2 Stunden, die ich da war, waren wir sage und schreibe: 4. Ich bin absolut gegen Schießzwang und nervende Pflichten, aber manchmal wundere ich mich schon, warum man z.T. wunderbare "Schießeisen" hat, die man dann hauptsächlich in den Tresor sperrt, bzw. es maximal entsprechend Pflichtterminen/Mindestanforderungen "einrichten kann", sie auch auszuführen. Mein Motorrad sperre ich ja auch nicht hauptsächlich in die Garage...
  18. Bitte... Ich wollte die etwas "giftig" und "spaltpilzig" abdriftende Diskussion wieder etwas versachlichen.
  19. In dem Fall ist diese neue US "P210" so sehr eine P210, wie ein VW "New Beetle" ein VW Käfer (Typ 1200..1300...etc.) ist. Oder wie der bald kommende elektrische VW "Buzz" ein VW Bus (Transporter Typ 1 oder 2) ist... Nämlich gar nicht. Andere Konstruktionen, nur äußerlich ans klassische Vorbild erinnernd. Muss ja gar nicht so schlecht sein, aber wer wirklich eine (echte) P210 will - noch gibt es einen ganz ordentlichen Gebrauchtmarkt.
  20. Das Beispiel, selbst wenn etwas humorig gemeint, passt nicht. Das Erlegen von Wild und die Höhe der Strecke sind etwas, was der Jäger nicht bzw. nur sehr bedingt "steuern" kann. Glück, Pech, Besatz im Revier, etc... Das bloße Erscheinen und Schießen auf dem Schießstand hingegen sind (lassen wir mal den Sonderfaktor Pandemie/Schließungen weg) nahezu 1:1 steuerbar.
  21. "Der" muss eigentlich auch, zumindest teilweise... Zur Wahrheit gehört nämlich auch: In etlichen Bundesländern sind seit einigen Jahren Schießübungsnachweise Pflicht, wenn an Bewegungsjagden teilgenommen oder Federwild mit Schrot bejagt werden soll. Bei mir im Südwesten z.B. dürfte man ohne - jeweiligen - mind. jährlichen Schießübungsnachweis an keiner Drückjagd teilnehmen, und auch keinen Schrotschuss auf Federwild abgeben (s. § 31 Abs. 1 Nr. 1 JWMG Ba.-Wü.). Wer also "seit vier Jahren" keinen Übungsschuss mehr abgab, für den fallen folglich diese Jagdarten jahrelang weg. Künftig wird das, absehbar, in noch mehr Ländern und früher oder später wohl auch bundesrechtlich kommen.
  22. Überhaupt nichts. Ich verstehe den Teil der Diskussion ebenfalls nicht.
  23. Willkommen hier im Forum! Die Frage lässt sich im Grunde einfach beantworten. Wir sind im geschilderten Fall im Bereich des Verwaltungsrechts. Also hat das Nicht-Schießen auch "nur" verwaltungsrechtliche Konsequenzen (im schlimmsten Fall Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse/WBK und Pflicht zur Waffenabgabe). Im strafrechtlichen Bereich ist man dadurch - ersichtlich - nicht. Auch ist nicht erkennbar, dass durch das Nicht-Schießen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände des Waffenrechts verwirklicht würden... also kann eigentlich auch keine Bußgeld-Sache draus werden.
  24. Ob die US-Fertigung Gutes noch so weit verbessern kann...? Ich werde bei meiner P 210 aus Neuhausen a. Rh. bleiben.
  25. Schlicht aus dem Grund, weil die EU für "Waffenrecht" gar nicht zuständig ist. Also hat man es einfach umetikettiert.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.