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karlyman

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  1. Ob der Thread - von allgemeiner Corona-Maßnahmendiskussion - wohl mal wieder auf das eigentliche, auf AUS bezogene Thema zurückkommt...?
  2. Keine falsche Bescheidenheit...
  3. Wobei auch bei "Hanau" (trotz nicht geringer Opferzahl) festzustellen ist, dass der "Nachhall" in Bezug auf Legalwaffenbesitz viel geringer war, als bei den beiden Schulattentaten 2002/2009.
  4. Sorry, aber ich bin kein intimer Kenner der Verhältnisse bei der Bundesbank. Drum frage ich ja (beim Experten) nach...
  5. Man hatte früher als solcher Beschäftigter bei der Bundesbank standardmäßig Waffenausstattung...?
  6. @chapmen Auf der anderen Seite - warum sollte er die Sache denn unbedingt beschleunigen (dabei vielleicht noch "schlecht Wetter" machen) wollen? Es geht bei seinem Antrag nur um den Weiterbesitz, den hat er ja einstweilen. Der Status quo ist erstmal gewahrt. Und es gehen ihm im Fall der Salutbüchse auch keine Wettkampftermine oder Jagden flöten...
  7. Ja, ja, wenn dann irgendwann mal das Bücken schwerfällt...
  8. Das ist eine Police Municipale, nehme ich an...?
  9. Na, für die Öffentlichkeitsarbeit gestellt ist das Bild ja, ersichtlich, ohnehin. Aber meintest du, dass die Revolver in die Hände der Beamten bildtechnisch reinmontiert sind?
  10. Ernsthaft...? Ich meine, die französische GIGN mit ihren 4"-Manurhin 73-Revolvern ist ja noch gut in Erinnerung... aber m.W. ist das auch da Geschichte.
  11. Ich "warte" da überhaupt nicht drauf.
  12. Mag ja alles interessant sein - die Fachdiskussion kann aber mittlerweile eher in einen der "Corona"-Threads eingegliedert werden. Mit dem Threadthema hier, dem Vorgehen gegen nicht maskentragende LWB in Australien, hat er kaum noch etwas zu tun... Und ob so ein Vorgehen tatsächlich erfolgt, dafür gibt es auch keine Bestätigung.
  13. Um mal wieder näher an das eigentliche Threadthema zu rücken: Ich denke, den Urhebern der Aktion in AUS (wenn sie denn real ist...) geht es in keiner Weise um Covid-Schutz. Die haben was gegen aufmüpfige Co.-Maßnahmengegner, und die haben was gegen legalen Waffenbesitz. "Wunderbar", auf diese Weise dann zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen... Rechtlich ist so eine ersichtlich politisch motivierte Aktion ohnehin eine wackelige Angelegenheit. Eine unabhängige Justiz in "down under" natürlich vorausgesetzt.
  14. Ich habe den Sachverhalt in AUS (wenn's überhaupt so stimmt) anders verstanden. Da geht es sehr wohl um reale ärztliche Atteste auf Angszustände infolge Maskentragens (wegen denen dann die Maskenbefreiung erfolgt). Daran anknüpfend sagen die Behörden in AUS dann: wer solche Angstzustände entwickelt, der ist gesundheitlich nicht mehr "waffentauglich", ihm können Waffen nicht anvertraut werden. Ginge es um bloßes "Nichttragen wegen Querolantentum", müsste die Argumentation anders sein.
  15. Ich kenne einen Fall in meinem Umfeld, wo einer so ein Attest vom Arzt erhalten hat (ob "erschlichen" oder nicht, sei mal dahingestellt). Jedenfalls ist mein Eindruck, dass er damit nicht wirklich Spaß hat. Der "Maskenbefreiungsschein" wird von etlichen Mitmenschen offenbar nicht für voll genommen, nicht als real akzeptiert. Und in vielen Fällen führt es einfach zu endlosen, nervigen Diskussionen. Würde ich bezüglich Maske so "ticken", ich täte mir das nicht an, d.h., würde speziell diesen Weg nicht beschreiten.
  16. Tatsächlich schwer zu glauben... Eine Erklärung wäre evtl., dass der Urheber solch steiler Thesen hier alle nach Strich und Faden verarxxxt, und einfach mal schaut, wie die Reaktionen sind...
  17. Na dann ist bei euch ja alles paletti.
  18. Auch so richtig "schön" bis an die Waldgrenze...? Solche Spezialisten haben wir hier auch.
  19. Wir haben in D mittlerweile eine Quote von 74% vollständig gegen SARS-COV2 Geimpften. Wir sind in D deutlich davon entfernt, dass es zu einer Überlastung des Gesundheitssystems bzw. der Krankenhäuser kommt. Inwieweit "gefährden" Impfskeptiker, die für sich die Impfung eben nicht wollen, andere Bürger, zumal die, die ohnehin gegen das Virus geimpft sind? Bitte begründen.
  20. Sorry, aber das ist unter rechtsstaatlichen Aspekten Unsinn.
  21. Allgemeine Verbote konstruieren zu wollen für eine Gruppe von Leuten, die nur im losen Zusammenhang stehen, betreffend die Ablehnung bestimmter Pandemieschutzmaßnahmen... ist grotesk. Es zeigt sich bei weitem kein einheitliches Bild hinsichtlich Ablehnung der FDGO (wie z.B. bei Reichsbürgern oder Nazis), oder Missbrauchsgefahren besessener Waffen. Pauschalannahmen verbieten sich daher. Wie gesagt, die Unzuverlässigkeitsgründe in Bezug auf Waffenbesitz, welche den Widerruf der einschlägigen Erlaubnisse rechtfertigen können - finden sich in § 5 WaffG. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
  22. @highlower Das ist keine Begründung oder Herleitung, das ist ein bloßes Bündel an Unterstellungen und Mutmaßungen. Du weißt sicherlich selbst, dass diejenigen, die keine Impfung erhalten wollen, das aus verschiedensten Gründen tun und ein sehr bunter Haufen sind. Von echten Systemgegnern über notorische "Querolanten" um des Streitens willen, bis zu anthroposophischen Kräuterfrauen oder Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind die Impfspritze bekommt. Gedankliche Kurzschlüsse und Schubladen waren noch nie gut.
  23. Da ich die Impfung bislang noch für durchaus sinnvoll hielt und daher gemacht habe, werde ich persönlich in die Bredouille nicht kommen. Dennoch bin ich da klar für den Status der Freiwilligkeit. Und die o.g. Äußerung hat, mit Verlaub, schon etwas Totalitäres. Nicht zuletzt: Wie du eine "Impfverweigerung" so zwingend mit den waffenrechtlichen Unzuverlässigkeitsgründen korrelierst... es bleibt dein Geheimnis.
  24. Als allgemeine Impfpflicht ab 18? Da bin ich mir nicht so sicher.
  25. Wenn die Betroffenen keine Maske tragen müssen, haben sie doch gar keine Angst...
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