

karlyman
WO Gold-
Gesamte Inhalte
54.026 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von karlyman
-
Man kann's auch so sehen, dass hier versucht wird, "Richterrecht" zu schaffen. Wäre nicht das erste Mal.
-
Deine Bedenken in Ehren, allerdings ging das Urteil des OVG Niedersachsen vom 04.10.2010 (11 ME 344/10) ja in eine ganz ähnliche Richtung wie die des jetzt diskutierten VG Gießen. (Mit dem Detail, dass sich der zugrunde liegende Fall in dem OVG-Urteil um einen vorhandenen Bestand von etwas über 60 jagdliche Langwaffen drehte, in dem Gießener VG-Urteil wohl um einen Bestand von etwas über 30).
-
Eigentlich keine. Wenn ordentlich gesichert, sind 50 Gewehre nicht "unsicherer" als 5. Zumal gerade Langwaffen erfahrungsgemäß sogar von Einbrechern, die es schaffen einen Waffentresor zu öffnen, oft "links liegengelassen" werden. Aber wir argumentieren hier mit Ratio... Die müssen wir zwar stets einfordern, sie ist der Politik in dem Bereich aber leider längst abhandengekommen.
-
@Stefan Klein In der Tat gibt es, wie erwähnt, bereits ein gut 10 Jahre altes Urteil eines Oberverwaltungsgerichtes - Niedersachsen, Beschluss von 04.10.2010 (11 ME 344/10) - mit Ausgang in ähnlicher Weise.
-
Das VG Gießen zieht tatsächlich als Anhaltspunkt für eine "Grenze", oberhalb derer im Jagdbereich ein "Waffenhorten" angenommen werden könne, die neue Regelung des § 14 Abs. 6 WaffG, also die Begrenzung/Beschneidung der schießsportlichen WBK Gelb auf 10 Waffen, heran... So "nährt" eine Verschärfung indirekt dann die nächste.
-
Adels- u.ä. Privilegien im Gesetz sind allerdings schon länger abgeschafft. @Valdez hat's schon ganz richtig auf den Punkt gebracht... für "Großkopferte" gelten rechtlich die gleichen Regeln wie für "Bauernjäger".
-
Was er wie schnell "von Hand" erledigt, wollen wir jetzt gar nicht so genau wissen.
-
Wenn was "per Gesetz" kommt, tippe ich wie schon gesagt auf etwas entsprechend der neuen Beschneidung der WBK Gelb... Begrenzung auf 10, evtl. 15 Stück; wobei Bestand erhalten bleiben darf, aber bei jedem Neuerwerb entsprechend reduziert werden muss.
-
Für die einen ist das Glas eben immer halb leer, für die anderen halb voll. Schau'n wir mal.
-
Ich wüsste nicht, dass er sich mit dieser Frage, insbesondere als Regierungsmitglied, schon mal befasst hätte ...
-
Keine Ahnung, bis jetzt weiß hier niemand von Inhalten dieses Gießener VG-Urteils. Und: es war ein schlichtes VG-Urteil, es waren nicht Moses' Gesetzestafeln.
-
Als Vorabschikanen "drastische" Gebührenerhöhung Berliner Waffenbehörde ?
karlyman antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Ja, wobei man sich aber in vielen Fällen trefflich darüber streiten kann, ob die festgesetzten Gebühren immer auch dem zugrundeliegenden Verwaltungsaufwand entsprechen. Fällt vor allem dann auf, wenn (für eigentlich identische Verwaltungstätigkeiten in vergleichbaren Verfahren) bei diversen Behörden bzw. in unterschiedlichen Bundesländern stark unterschiedliche Gebührenbeträge festgestezt werden... -
Das kann sein. Oder auch nicht. Ja, es sitzen jetzt die Grünen mit am Kabinettstisch. Allerdings sitzt dort jetzt (zudem als Vorsitzender seiner Partei) auch ein JS-Inhaber. Über Letzteres kann man (wie WO-üblich) herumspötteln und -lästern, man kann es aber auch als gewissen Ansatzpunkt und Chance sehen.
-
Wahrscheinlich aus der neuesten "Hessenjäger"-Ausgabe, 1/2022.
-
Im Grunde ist es bei guter, sicherer Verwahrung völlig wurscht, ob jemand 5, oder 50, oder 150 LW hat. Wir wissen das, wer sachorientiert an die Sache herangeht, weiß das... Aber darum scheint's längst nicht mehr zu gehen. Bei aller Aufregung muss man sagen - es ist nicht das allererste Urteil in der Art, und es war ein VG, also untere verwaltungsgerichtliche Instanz. Kann gut sein, dass (insbesondere abhängig vom Einzelfall, ich kenne aber den Hintergrund nicht) das Urteil auch angefochten wird.
-
Danke; müsste man mal nachlesen, ja. Dass es nicht "endlos" geht mit LW-Erwerb auf jagdliches Bedürfnis, zeichnet sich ja vor Gerichten schon seit längerer Zeit ab. In WuH wurde 2018 auf ein Urteil aus Niedersachsen (da ging's m.W. um den Erwerb der 62. Langwaffe) hingewiesen: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss von 04.10.2010 (11 ME 344/10). Im Urteil war lt. dem Artikel damals von etwa 10 bis 15 zuzugestehenden jagdlichen Langwaffen die Rede... die Größenordnung "ein Dutzend" kursiert also schon einige Zeit. Vermutlich wird das früher oder später mal auch vom Gesetzgeber aufgegriffen (die jetzige Regierung habe ich da auch in Verdacht), so ca. analog zur neuen Sportschützen-Begrenzung WBK Gelb.
-
Ich nicht... In welchem Zusammenhang ist das ergangen, wo, und von was für einem Gericht (VG, OVG...)?
-
Selbst Michael Moore (der einer NRA-Unterstützung sicher unverdächtig ist...) hat in seiner Doku über Schusswaffen-Probleme in USA ja einen Vergleich der Vereinigten Staaten mit Kanada dazu angestellt (er selbst stammt ja auch aus einer Ecke nicht so weit von der Grenze). Er kam dabei nach meiner Erinnerung zum Schluss, dass in Kanada in vielen Gegenden die "Schusswaffendichte" in privater Hand auch nicht entscheidend niedriger sei als in USA - wohl aber der Umfang des kriminellen oder sonstigen Schusswaffenmissbrauchs. Auch Moore hob also darauf ab, dass es kein reines Waffen-, sondern vorrangig ein Gewaltproblem in seinem Heimatland gebe.
-
Das stimmt. Wobei nicht vergessen werden sollte, dass ein Teil dieser riesigen Verluste durch den absolut rücksichtslosen Einsatz der Sowjetbürger (häufig: "Verheizen") durch das eigene (Stalin-)Regime verursacht wurde.
-
Es gibt wohl ein paar Fälle, mir selbst ist genau einer bekannt. Erbsache mit "hohem emotionalen Faktor" der Waffe, da wird das in Kauf genommen. Ansonsten Abgabe an nicht-blockierpflichtige Berechtigte im Bekannten-/Familienkreis, oder Abgabe an Behörde.
-
Ich habe so im Lauf des Jahres, interessehalber, bei BüMas oder Händlern wo ich war nebenbei nach dem Thema verkaufter A.-Systeme gefragt. Alle winken da nur müde ab. Einzelne Händler/BüMas stehen noch als zertifizierte Ansprechpartner in den A.-Listen, bedienen das aber faktisch nicht mehr.
-
Eigentlich, von der Logik her, stimmt das... Dennoch haben die Russen in letzter Zeit durch ihre Hauptpipelines offenbar weniger durchgeleitet. Im Fall der Jamal-Gaspipeline (Gas von der Jamal-Halbinsel, wird durch Polen nach D geleitet) hat man vor Tagen die Pumpen sogar auf "Umkehr" geschaltet, da wurde Gas von D nach Plolen zurückgepumpt. Böse Stimmen behaupten, das wäre so eine Art "promotion" für Nordstream 2.
-
Solche kenne ich auch. Wirklich lachhaft... wenn's nicht so ernst wäre.
-
Meine Schießbucheintragungen entsprechen immer den Eintragungen in den Schießkladden, dort wo ich schieße (zum größten Teil Schießbuch im heimischen SV).
-
Einmal, bei einem Besuch bei der Waffenbehörde (Antragsunterlagen), hat der Sb mich mal nebenbei danach gefragt. Ich hatte das Schießbuch (BDMP-Vordrucke) dabei und habe es ihm ohne große Diskussion über den Tisch geschoben. Er blätterte es mit mäßigem Interesse durch, brummte "Ach, Sie schießen aber viel" (naja, etwa knapp 50 Termine/Jahr), klappte es zu und gab's mir zurück. Das war's... War vor vielen Jahren. Seither kam nie wieder eine Nachfrage. Und, kleine Ergänzung: ja, wer unbedingt will, kann das "treudoof" o.ä. nennen. Es war schlicht null Aufwand, und null Problem.