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karlyman

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  1. Also, auf allen kommerziell gehandelten OC-Sprays die mir so bekannt sind, ist der Tierabwehr-Aufdruck deutlich und dezidiert angebracht. Wenn sie sich nicht sicher sind, sollen sie eben ein Foto davon machen und sich anschließend intern dazu rechtskundig machen. Rechtskundig zu sein schadet sowieso nicht, wenn man Exekutive ist...
  2. Ist ohnehin bedeutungslos. In 5 Stunden sind die meisten in D noch "einfach so" besessenen Salutwaffen illegal, der Rest (mit rechtl. Bedürfnis/auf WBK) ist sehr überschaubar, und der Markt dafür ist ohnehin schon länger "tot". Und irgendwer bildet sich ein, die Republik sei durch diesen Eingriff in Freiheit und Eigentum sicherer geworden.
  3. Ja. Wer sich mit der Materie befasst, weiß, dass das als "Schwarzbuch" schon länger in der Schublade schlummerte, auf entsprechende Anlässe für den "politischen Drive" wartend, und portionsweise umzusetzen... Wobei dies aber dem, was ich schrieb, nicht widerspricht, sondern es erklärt. Der Verweis auf "Brüssel", danach die vollmundigen Versprechen in D, in der nationalen Umsetzung werde Maß gehalten und komme es nicht so schlimm, waren schlicht Verarxxxe.
  4. Auf jeden Fall wird es, für jemanden der sie behalten möchte und sowieso Erwerbsmöglichkeit/WBK hat, attraktiver sein, als sie zu Dekos nach neuem EU-Standard umarbeiten (d.h. weiter deaktivieren) zu lassen. Denn Letzeres dürfte noch deutlich teurer sein.
  5. "Mein" Sb geht von sehr hoher Dunkelziffer aus. Die Anzeige/Abgabe von Salutwaffen sei in seinem Bereich ganz "mau" gewesen... (kein Vergleich auch mit der Magazin-Anmeldung). Es liege die Vermutung nahe, dass die meisten Besitzer ausschließlich solcher "freier"Waffen (also nicht EWB) entweder nichts von der neuen Regelung mitbekommen hätten, oder es ihnen z.T. einfach egal gewesen sei.
  6. Gut, der Verschluss ist ja noch da. Lauf müsste komplett erneuert/getauscht werden, da ist sicherlich nichts (in ausreichender Qualität) zu "reaktivieren". Ob die Kosten niedriger sind, als sich gleich auf dem Gebraucht-Ordonnanzwaffenmarkt einen P 14 zuzulegen...?
  7. Der Unterschied liegt m.W. nur darin "begründet", dass beim OC-/Pfefferspray keine Tests (Tierversuche) durchgeführt wurden... Bei CS oder CN - viel früher - schon, was dann deren formale Zulassung ermöglichte. Obwohl ernsthafte Zweifel angebracht sind, dass CN oder CS hinsichtlich evtl. Folgewirkungen "harmloser" seien als Pfefferspray (oder letzteres, umgekehrt, "schlimmer"..).
  8. Das ist aber nicht Abwehrmittel-spezifisch, sondern immer so bei Notwehrfällen. Egal, was dabei benutzt wird.
  9. Betrachten wir es praktisch (d.h. nicht von formaler Zulassung im Vorhinein her): das ist OC-Spray, im Falle des Notwehr-Falles, auch.
  10. Ja, das mit dem "brauchen" (bzw. dem, was die anderen "nicht zu brauchen" hätten...) ist gerade in D eine extrem beliebte Fragestellung.
  11. Also, ich würde niemanden blöd dazu anmachen. Wer einen ganzen "Roman" auf seinen Mags hat, und den komplett angeben will, kann das doch tun. Ich interpretiere die Anforderung (von ihrer Intention her) so, und mein Sb hat das auf Nachfrage auch getan, dass das Mag. letztlich so gut wie möglich identifizierbar sein muss. Was dann heißen kann: ggf. angegebener Hersteller, Typ/Kürzel, eine Zahlenkombination... Eine "Bedienungsanleitung" oder der Patronenzähler von 1 - 365 ist in dem Kontext eher sinnfrei. Irgendwie bin ich froh, dass bei mir letztlich (bis auf 2 AR-15-Mags, und auch da war's halbwegs übersichtlich) nur kürzeste oder keine Beschriftungen vorhanden waren. Und, besser, dass die ganze Diskussion morgen um diese Zeit eh obsolet ist...
  12. Entweder hättest du den ganzen Detail-Mist mit den "Romanen" bleiben lassen und dich auf die wirklich essentiellen Beschriftungs-Merkmale beschränken sollen (die das Mag. am Ende einigermaßen identifizierbar machen; darauf kam's z.B. meinem SB auf Nachfrage an, der will keine Bediienungsanleitung lesen...). Oder, wenn du dir unsicher bist a) von vornherein eine eigene Tabelle kreiieren und einreichen b) den ganzen Sermon in einem Anhang oder separaten Schreiben/mail aufführen c) Fotos machen und anhängen. Nur meine 2 cents... Den ganzen Sermon in dieses genannte Format quetschen zu wollen, den Aufwand hätte ich nie und nimmer getrieben.
  13. D hat (in der Tat) selbst die an sich schon bescheidene EU-FwR noch bescheidener umgesetzt...
  14. Daher auch eingangs das kleine Wörtlein "ja". Was ich geschrieben habe, bildet auch keinen Gegensatz dazu.
  15. Ja. Allerdings - eine "Nachschau" wegen Antrags auf Ausstellung eines KWS liegt sicherlich nicht in diesem Rahmen... Wohlgemerkt: Polizeivollzugsdienst hin oder her... hier geht es um bloßes Verwaltungsrecht. Dass man u.a. in NRW Teile davon dem Pol.vollzugsdienst auferlegt hat, ändert nichts daran.
  16. Bis zum Verfassungsgericht ist's verfahrensrechtlich ein weiter Weg... und das für einen KWS... Im Übrigen ist natürlich tatsächlich die Frage zu stellen, warum eine Antragsbearbeitung (bzw. -entscheidung) nur nach Vor-Ort-Kontrolle möglich sein soll. Ich kenne hier (ist aber Ba.-Wü., nicht NRW) niemanden, der nach Stellen eines solchen Antrages einen (als zwingend bezeichneten) "Hausbesuch" erhielt.
  17. Der hier dkskutierte Fall einer Vor-Ort-Kontrolle hat mit diesen Beispielen (meist akute Notlagen) nichts zu tun, bzw. spielt nicht in derselben Liga.
  18. Ja, möglicherweise auch weil man hier ernsthaft die Patronenzähler "1, 2, 3, 4, 5, 6,7....." eintragen will. Da tickt wohl jede(r) anders.
  19. Auch ein Punkt, ja. Sonst wird ein endloses Theater um "Kontaktvermeidung" wg. Pandemieschutz gemacht, aber hier geht's nicht ohne Hausbesuch... In Ba.-Wü. und Bayern z.B. wäre so ein Vorgehen übrigens generell ungewöhnlich. Dort ist ja auch nicht der Polizeivollzugsdienst mit dem Vollzug des WaffG befasst, sondern alle Antrags-/Genehmigungs- etc. Angelegenheiten werden von der Verwaltungsbehörde ausgeführt.
  20. Na ja, wenn du meinst (und das als gegeben akzeptierst)...
  21. Ich muss gestehen, ich habe medial nichts von diesem Vorfall mitbekommen. Und ich bekomme eigentlich in den Medien sonst einiges mit...
  22. Piepegal. So lange keine faktischen Verbotsgründe in relevanter, belegter Größe vorliegen, haben die ein "Existenzrecht".
  23. Vermutlich war auch nicht vorgesehen, dass da ein textlicher Riesensermon wie komplette Bedienungshinweise/User Warning, oder Patronenzähler von 1-20, rein kommt.
  24. beschränken bevormunden verbieten enteignen ...
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