karlyman
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@tissi So ist das, leider. Die nölen, und insistieren, und bohren beim LWB-Thema in D seit Jahren. Motto, steter Tropfen höhlt den Stein (oder die weiche Birne...). Und das alles stets ohne faktische, rationale Grundlage. Ich habe ein paar mir selbst bekannte Grüne auf kommunaler bis regionaler Ebene im Lauf von Jahren auf das Thema angesprochen, vor allem auf das Warum von deren Verschärfungsbestrebungen... da kam letztlich nichts an rationaler Begründung zurück. Einer sagte mal (leicht selbstkritisch), da müsse man eben Verständnis haben, die Entwaffnungsbestrebungen gingen auf die pazifistischen Wurzeln der Partei zurück, von denen man sich aus pragmatischen Gründen (siehe aktuell wieder) entfernt habe, und man suche sich da wohl eine Art pazifistischer Ersatzbetätigung... Da fällt einem zwar als Betroffenem die Kinnlade runter - aber ich glaube, das steckt tatsächlich dahinter. Wir können nur versuchen, mit sachlicher Information, mit Hervorhebung des Freiheitsgedankens wieder und wieder bezogen auf die Anderen (Parteien und Bürger) gegenzuhalten... mehr bleibt wohl nicht übrig. Dass wir notorische Verbieter und Dogmatiker ändern, da habe ich den Glauben verloren.
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Ohne Zynismus: Sachdienlich ist an einem solchen Fachgespräch von unserer Seite vor allem die Teilnahme guter Verbandsvertreter... von einem Kaliber wie F. Gepperth.
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Es beißt aber die Maus keinen Faden ab (auch wenn die einschlägige linksgrüne Agenda ja klar ist): Die, und Speerspitze ist hier das BMI, wollen erklärtermaßen in einem Bereich verschärfen, wo das vorhandene WaffG bereits das volle Instrumentarium enthält. Rechtlich/gesetzgeberisch gesehen ist das heiße Luft. Genau wie das generelle Vorhaben, Waffengewalt in einem Bereich regulieren zu wollen, wo effektiv nichts dabei herauskommt.
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Ich habe noch eine Spritzpistole aus Kindertagen herumliegen; die war nicht bunt, sondern schwarzgrau gefärbt...
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Es galt im deutschen Waffenrecht vor nicht zu langer Zeit mal, für unbrauchbar gemachte Schusswaffen: Waffeneigenschaft - durch die Unbrauchbarmachung - verloren. Somit keine Waffe mehr, nur noch ein Gegenstand.
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Tja, Hauptsache billig einen "Hingucker" in der Zeitung produziert. Jede aus der Gartenhütte geklaute Hacke, oder Spaten, wäre für die öffentliche Sicherheit "gefährlicher" gewesen.
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Und das bei einer Waffe für den militärischen Einsatz...
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Jetzt, wo sie ein US-Hersteller sind... Hat wohl auch nicht gerade geschadet.
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Mögliche Waffenkontrolle (Besitzer jedoch im Auslandseinsatz)
karlyman antwortete auf EL Heat's Thema in Waffenrecht
Damit wurde eine ganz wesentliche Eingangsfrage doch bereits zu Beginn gut beantwortet. Jetzt, so mein Eindruck, dreht man sich hier diskutierend weiter und weiter im Kreis. -
Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst...
karlyman antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Ach, der Fall D. Wagner, 30. September 2010 bei der "legendären" Anti-S21-Demo im Stuttgarter Schlossgarten. Das soll als Beispiel für was genau taugen....? Besagter Herr hat sich direkt und voll in den Wasserstrahl des Werfers gestellt. Der Ausgang ist ein Stück weit tragisch, war aber eigentlich vorherseh- und vermeidbar. -
Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst...
karlyman antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Nur nebenbei: Ist jetzt auch nicht so ganz die feine Wortwahl. -
Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst...
karlyman antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Ich kenne konkret zwei Fälle, wo Verwaltungsbehörden (Waffenrecht) die Waffenbesitzer wegen simpler, folgenloser, aber klarer Fehler hätten drankriegen können (ggf. Entzug WBKs) - es aber bei mahnend erhobenem Zeigefinger haben bewenden lassen. Das gibt's - in der Tat - auch. -
Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst...
karlyman antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Etliche zurückliegende Fälle (das Jägerbeispiel mit erlegtem Rehbock und geringen, aber vorhandenen Promille u.a.) zeigen, dass in solchen Fällen eher selten die Strafjustiz (also StA) zuschlägt. Die "Keule" kommt meist längere Zeit hinterher übers Verwaltungsrecht, also die Waffen-/Jagd-Behörden. Da ist aus der polizeilichen Sachverhaltsermittlung dann ein Unzuverlässigkeitstatbestand hergeleitet, mit bekannten Folgen. So auch hier. Deshalb wird hier auch vor dem Verwaltungsgericht gestritten. -
Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst...
karlyman antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Dir ist aber schon klar, dass der Beschluss des VG vom 07.02.2022 kein Urteil in der Hauptsache ist...? Sondern nur zum vorläufigen Rechtsschutz - ein sog. Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO. Im eigentlichen, d.h. Hauptsacheverfahren wird es dann um Fragen gehen wie die, Zitat: "Das Verwaltungsgericht wird im Hauptsacheverfahren zu prüfen haben, ob der Bescheid rechtmäßig ist, da das zuständige Landratsamt keine Ausführungen dazu gemacht hat, ob eine Ausnahme von der Regelvermutung vorliegt. Zur Klärung, ob ein Ausnahmefall vorliegen könnte, kommt im Hauptsacheverfahren z.B. die Einvernahme des Zeugen A., der eine auf den 22. Juni 2021 datierte eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, wie der Fund und der Transport der Waffen aus seiner Sicht stattfanden, in Betracht." -
Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst...
karlyman antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Oft werden die spürbaren Folgen für den Betroffenen aber im Nachhinein erzeugt, nicht vom Pol.vollzugsdienst... Ich erinnere mich z.B. an den veröffentlichten Fall des Jägers mit erlegtem Rehbock im Kofferraum auf dem Rückweg vom Revier; bei dem bei einer Polizeikontrolle festgestellt wurde, dass er zwar noch seine Fahrfähigkeit, aber auch etwas Alkohol im Blut hatte. Da wurde m.W. auch durch die Polizeibeamten mitgeteilt, man müsse das zwar aufnehmen, aber da werde absehbar nichts großes folgen... Ist es aber. Die Behörde hat dann in der Folge (nach Monaten) richtig "ausgeholt". JS weg, WBK weg. -
Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst...
karlyman antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Diese Details sind interessant. Liest sich zumindest anders als (von einigen hier vermutet), die Waffen seien "einfach so auf den Rücksitz geworfen worden". Was die Abgrenzung Transport/Beförderung, ggf. davon ausgelöste abstrakte Gefährdung einer Entwendung, angeht, wird das Gericht dann in der Hauptsache zu entscheiden haben (nachdem dies hier offenbar nur das Eilverfahren, vermutlich § 80 Abs. 5 VwGO, war). -
Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst...
karlyman antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Im ersten, verlinkten Pressetext waren so einige Details nicht genannt. Und das war der, den wohl die meisten hier gelesen haben. -
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karlyman antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Es ist in dem Fall wahrscheinlich so gelaufen, dass der Chef im Bewusstsein, dass sein anwesender Mitarbeiter ja Jäger und einschlägig waffen-sachkundig sei, diesen anwies (oder bat), die Sache in die Hand zu nehmen. "Du kennst dich da ja aus und gehst ja auch sonst mit den Dingern um", oder ähnlich. Und der hatte da auch keine Bedenken (und niemand irgendeine schlechte Absicht)... Mit bekanntem Ergebnis. -
Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst...
karlyman antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Was lernen ein Baumitarbeiter, seine Kollegen, seine Firma nun aus einem solchen Vorfall bzw. dem Vorgehen der Exekutive? Das nächste Mal in einem solchen (zugegeben raren) Fall schmeißen sie die Knallstöcke wohl in die nächste Baugrube dort und kippen Zement, Bauschutt, Erdaushub darüber... "R.I.P.". Aber, ernsthaft: Es tappen immer wieder Leute in diese "Falle" des selbständigen Ablieferns, auch bei besten Absichten. So langsam sollte es sich rumsprechen, dass es in D wirklich riskant ist, da selbst etwas transportieren zu wollen. Finger weg, Anruf bei der Polizei, damit die die Funde abholt, anderes kann einen (so wie es hier zugeht) in Teufels Küche bringen. -
Und wenn man für diese E-Motoren (was man ohnehin sollte) einen Anlaufbegrenzer - gegen die momentane Überlastung im Anlauf - einsetzt?
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Was machen die E-Motoren (Bohrmaschine, Gartengeräte...?), wenn am Inverter-Notstromaggregat angestöpselt, dann - "in die Knie" gehen, nicht richtig anlaufen?
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Aber im Ernst, wenn' s mit den Ängsten der Leuten so weitergeht, wird das mit der "Lieferbarkeit" echt relevant. Im Moment sollen auch Gasflaschen, Campingkocher, Spritkanister u.ä. stark nachgefragt sein... Was bei weiterm nicht bloß mit der Camping-/Outdooorsaison erklärbar ist.
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Na, dann muss man's eben erklären.
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Für die Fristen, bis zu denen spätestens Akteneinsicht gewährt werden muss, kommt es nicht zuletzt auf die Rechtsgrundlage des Antrags (Auskunftbegehrens) an. Eine der aktuellen Anspruchsgrundlagen für Behördenauskünfte ist ja das Informationsfreiheitsgesetz / IFG. Eine Informationsseite der Bundesregierung sagt dazu: "Nach § 7 IFG soll der Informationszugang unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats erfolgen. Bei Beteiligung Dritter kann sich diese Frist entsprechend verlängern, ebenso wenn die begehrte Information einen höheren Verwaltungsaufwand erfordert."
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Gelbe WBK - Begrenzung auch für "alte" Gelbe nach 2003?
karlyman antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
Der Sinn davon (außerhalb von klassischem Sammeln) hat sich mir übrigens ohnehin nie erschlossen. Ich für meinen Teil plädiere da eher für einen K98, einen Argentinien-Mauser, einen Schweden-Mauser, ein G11, einen K31, ein Springfield 1903, ein P17, einen Enfield No. 4...