karlyman
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Was ich in dem Zusammenhang interessant finde: Inwieweit würden sich solche Anlagen (Diesel-, noch besser Gasaggregat; künftig ggf. mit Biodiesel/Biomethan) nicht nur als NEA, sondern als ständiges BHKW/Blockheizkraftwerk (Strom und Wärme) eignen - also zur Versorgung eines Hauses oder einer Hausgruppe? Hintergrund: Bei weitem nicht bei allen Bestands-Gebäuden ist eine Wärmepumpe die (Alternativ-)Lösung.
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In Ba.-Wü. wurden jetzt gleich mehrere Ausnahmen von 2G+ bekanntgegeben. Die "+" Regelung gilt da, kurz gesagt, für niemanden, bei dem seit der SARS COV2-Grundimmunisierung (oder einer Auffrischung) nicht mehr als 6 Monate vergangen sind... Somit gilt sie z.B. für die vielen, in diesem Hochsommer vollständig Geimpften, oder jemanden der zu der Zeit genesen ist, noch bis Januar/Februar 2022 nicht. D.h., die "+"-Regelung ist de facto ein reiner Ansporn, dann zum Auffrischen/"Boostern" zu gehen...
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Also, jetzt wird's langsam zum "Religionskrieg". Spaltung der Gesellschaft.... Leute, kriegt euch doch wieder ein.
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Das ist richtig. Wir haben das ja schon vor längerer Zeit zu der Problematik festgestellt: Eher keine Probleme für den "Bedürfniserhalt", aber größere beim Ersterwerb.
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Hier geht's ja um den speziellen Aspekt LWB in Zusammenhang mit Aktivität/waffenrechtl. Erwerb und Bedürfnis.
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Bei unserer Kreis-Waffenbehörde habe ich in der aktuellen Pandemiezeit noch von keinen "giftigen" Nachfragen bei LWB wegen zurückgegangener Trainings-/Wettkampfaktivität gehört.
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Es beißt die Maus aber keinen Faden ab - die Zugänge sind derzeit schwieriger, begrenzter, es stehen einfach nicht insgesamt für alle die Schießstätten-Kapazitäten zur Verfügung wie in Nicht-Corona-Zeiten. Dem müssen auch die Behörden in irgendeiner Weise Rechnung tragen. Den Ansatz "klar geht's im Moment viel schwieriger, aber wie Sie das hinkriegen, ist eben Ihr Bier" finde ich etwas dreist. Es sei denn, es geht nur um Schikane... dann macht es Sinn.
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Nein... Siehe da eben den Unterschied 2G / 2G+. Arbeiten gehen (und auch den ÖPNV benutzen) "darf" ich als Geimpfter (bei dem dort geltenden 2G / 3G) ja ohne Test sehr wohl. Aber um in einer baulich geschlossenen Schießanlage oder Sportanlage trainieren zu dürfen, dafür ist in mehreren Bundesländern jetzt 2G+ erforderlich, also jedes mal nur mit Testnachweis. Somit würde der Test extra fürs Schießen/Trainieren benötigt... Na, vielen Dank auch.
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In dem Deutschland, in dem ich in den späten 1960ern, den1970ern und frühen 80ern aufgewachsen bin, war das ganz offensichtlich noch anders. Da konnten wir noch technische Umsetzung und Organisation.
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Zum Thema - in Ba.-Wü. darf man seit heute, ohne sich jedesmal einen Test zu besorgen, noch nicht mal mehr als Geimpfter in einer Raumschießanlage trainieren... Und man kann nur beten, dass die SV-typischen offenen Schießstände (Freiluft, mit Seitenwänden und Teilüberdeckung) als "offen" und somit nicht testpflichtig anerkannt werden. Sonst wird's auch da sehr leer. Wer macht jedesmal für eine Stunde Schießen (als Geimpfter, mit Abstand etc.) das Testgedöns mit...
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Tja... Sie bringen's organisatorisch - wieder - nicht auf die Reihe. Und gleichzeitig machen sie gnadenlos Druck auf die Leute. Ich bin kein Impfgegner. Aber bei der Handhabung dieser Krise stimmt in diesem Land so vieles nicht.
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Den Eindruck bekommen Leute, die jetzt stundenlang in irgendwelchen Warteschlangen vor Impfbussen stehen, die z.T. wieder weggeschickt werden, oder die bezüglich Auffrischungsimpfung von Glück reden können, wenn sie mal Ende Jan. oder im Feb. 2022 einen Hausarzt-"Booster"-Termin bekommen, allerdings nicht. Eindrücke übrigens aktuell aus Ba.-Wü.
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Vielleicht findet sich in BY ein halbwegs gewitzter - am besten noch selbst betroffener - Anwalt, der diesen Unsinn juristisch angeht. Wäre nicht die erste Regelung einer "Corona"-Landes-Verordnung, die vorm Verwaltungsgericht kippt.
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Seltsam, ich habe den Eindruck, zur Auffrischung muss man niemand der vollständig (2x) Geimpften noch groß motivieren. Lange Schlangen überall vor den Impfaktionen (nicht zuletzt durch das "Booster"-Publikum). Vergebliche Versuche, kurzfristig Termine zu bekommen. Hausärzte vertrösten auf Ende Jan. oder Februar 2022. Und da wollen die, obwohl man's staatlicherseits wieder mal nicht auf die Reihe kriegt, extra noch "Anreize" schaffen? Wie gesagt, man sollte nicht mittels Logik versuchen, das zu verstehen.
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Warum aber die Auffrischungsimpfung in Ba.-Wü. und RLP (= ersetzt Testung bei 2G+) so "privilegiert" ist gegenüber Leuten, die vor wenigen Wochen den 2. Teil ihrer Basisimpfung erhalten haben, oder aber seit wenigen Wochen genesen sind... das weiß nur der Himmel. Denn die Immunisierung dürfte in allen drei Fällen gleich sein. Zudem wird auch bei der Auffrischungsimpfung immer noch mit den immer weniger gegen Virus-Varianten wirksamen, "alten" Vakzinen gearbeitet... Was soll's also. Aber, in der Tat, mit Logik darf man an die politischen Vorgaben jetzt nicht mehr rangehen.
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Was, logisch betrachtet, eigentlich Unsinn ist.
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Es gibt Leute (u.a. hier), die sehen Letzteres - was Ü-Kontingentwaffen angeht - anders.
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G2+ dürfte die Kundschaft in Sportstätten, Restaurants etc. schlagartig um die Hälfte (noch vorsichtig geschätzt...) verringern. Das ist für die genannten Anlagen/Betriebe ein "Fast-Lockdown", heißt eben nur anders. In Ba.-Wü. kommt es bei den Schießstätten, die ja hier Thema sind, darauf an, was als "geschlossener Raum" oder als "offene Anlage", also Sport im Freien, anzusehen ist. Erstere nur noch mit "+", also Test, letztere noch mit "normalem" G2. Im ersteren Fall noch einigermaßen normaler Schießbetrieb (da Geimpfte + Genesene schon zwei Drittel ausmachen dürften), im zweiten Fall... wird's da leer und einsam.
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Wie in dem alten Witz eben. Wo der Besoffene nach seinem verlorenen Schlüsselbund unter der Straßenlaterne sucht, obwohl er ihn 20 Meter weiter hinten verloren haben muss... aber... "dahinten ist es zu dunkel zum Suchen".
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"Legal registrierte, erlaubnispflichtige Waffen spielen eine geringe Rolle, wenn schwere Straftaten begangen werden. Das sagt zumindest die Statistik. Und die bestätigt auch der Minister." Tja, die Erkenntnis ist schon mal was. Dann kann man die ständigen, in Freiheit und Eigentum eingreifenden WaffG-Verschärfungen ja bleiben lassen.
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Nö, aus meiner Sicht nicht (ernsthaft). D.h., sie entwickeln sich m.E. immer weiter weg davon, eine "Alternative" zu sein. Die Ansätze waren anfangs da, die Notwendigkeit war da; aber das, was jetzt so draus gemacht wird...
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So ist es.
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Oder werde politisch in der Richtung aktiv. In einer bestehenden Partei an dem Thema arbeiten, es immer wieder nach vorne bringen, dafür werben. Oder eine neue Partei gründen... Wobei ich erstere Variante für erfolgversprechender halte.
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Na ja, ich habe Elektronik im und ums Haus, die älter ist als 15 Jahre und einwandfrei funktioniert. Klar, nichts hält ewig... aber bei eineinhalb oder zwei Jahrzehnten hätte ich da noch keine solchen Ängste.
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Dafür würde ich keinen per Aggregat erzeugten Strom verwenden. Zwei- oder Dreiflamm-Gaskocher für gängige Propan/Butan-Gasflaschen gibt es schon für relativ bescheidenes Geld. Als jemand, der einen Gasgrill und -Flaschen ohnehin parat hat, war für mich die Anschaffung eines Gaskochers ein "no-brainer".