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karlyman

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  1. Wie wahr ... Ich habe schon in einigen anderen Foren (insbes. Fußball) mitgelesen, die waren in der Tat sehr mäßig. Verglichen damit ist W.O. im Schnitt ein moderates Forum gebildeter Leute...
  2. So lange greift, um mal in den Niederungen des einfachen bzw. Verwaltungsrechts zu bleiben, zumindest der § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG nicht. Daher wird man in Thüringen Entziehungs-Verfügungen von WBK (wie im AfD-Thread erwähnt) wahrscheinlich auf § 5 Abs. 2 Nr. 3 (und da 3. b), in Verbindung mit Nr. 3 a) aa) u. bb)) stützen. Ob das in den Fällen als Eingriffsgrundlage taugt und juristisch hält, steht in den Sternen...
  3. Inverter-Stromerzeuger 2.5 oder 3 kW und ein paar Kanister Sprit taugen im Notfall auch, und sind doch deutlich günstiger.
  4. Hmm... 3.400 €, ein echtes Schnäppchen für den Waschmaschinenbetrieb.
  5. Der hat überhaupt keine "Mission" zu erfüllen, sondern Verwaltungsrecht zu vollziehen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Wenn es zu heftig wird, würde ich - ggf. zusammen mit anderen Betroffenen - mal ein entsprechendes, sachliches Gespräch mit dem Dienststellenleiter bzw. dem Träger der Behörde (hier wohl: Landrat) suchen.
  6. Also, NRW muss schon sehr speziell sein. Man könnte auch sagen: Die "drehen am Rad". In Ba.-Wü. läuft das - aus eigenem Erfahren bzw. Berichten von anderen mir bekannten LWB - regelmäßig nur mit zwei Mitarbeitern der Waffenbehörden/Ordnungsämter ab. Polizeivollzugsdienst... ist da (außer in "Spezialfällen") überhaupt kein Thema.
  7. Generell hat die CDU in Thüringen komplett "abgeloost". Die waren mal sehr stark da, und hätten so was wie die Linke politisch nie neben sich geduldet. Aber in der Fortsetzung MP Althaus - Lieberknecht haben sie dann immer mehr abgewirtschaftet, und das Ergebnis ist seit vielen Jahren eine LINKEN-Landesregierung (mit knapper bzw. ohne Mehrheit)... Welche (und damit wieder näher zum Threadthema) Gesetze entsprechend stramm links-ideologischem Gusto in die Welt setzt.
  8. Man kann zur AfD nun stehen, wie man will. Aber eine - ohne Ansehen der Person vorgenommene - Pauschaleinschätzung/-vermutung/-unterstellung - die AfD-Mitgliedschaft sei per se mit Extremismus und persönlicher Unzuverlässigkeit i.S.d. WaffG gleichzusetzen... ist durchaus "weit aus dem Fenster gelehnt". Es wird natürlich in sehr vielen Fällen vor den Verwaltungsgerichten landen. Ausgang offen. Aber Thüringen versucht es eben einfach mal.
  9. Kommt darauf an, wie ein entsprechender Attentäter/"Amok"täter das Tatmittel einsetzt, z.B. das Tatmittel Lkw... Lkw-Anschlag im Juli 2016 an der Strandpromenade in Nizza... 86 Tote und über 400, z.T. schwer, Verletzte. Das ging über die Dimension der meisten Schusswaffenanschläge hinaus.
  10. Unser Verein, mit GK LW und KW, in Ba.-Wü., hat immer noch leicht Zuwachs.
  11. Er ging eben mit gesundem Menschenverstand, mit Logik, ran. Fehler...
  12. 1) Ach ja... einen noch höheren Zeit-und Kräfteaufwand als die Aufmärsche an Beamten, Fahrzeugen, Material, wie sie gegen "Reichsbürger"-Typen nun mehrfach aufgeboten wurden (zuletzt z.B. Boxberg)...? Nicht zu glauben. 2) Zu Übungszwecken? Ernsthaft...? Interessant.
  13. Die Zugriffe, die in den zurückliegenden paar Jahren mit regelrechten "Erstürmungen der Burg" von Reichsbürgern u.ä. stattgefunden haben, boten aber auch ganz schön viele Risiken (die sich z.T. dann auch manifestierten). Zugriffe auf RAF-Terroristen und bewaffnete Langzeit-Knackis/Ausbrecher (s. genannte Beispiele) in der Öffentlichkeit sind das eine, und da mag die Bewertung "zu viele Risiken" durchaus zutreffen.... Der Zugrff auf Reichsbürger u.ä. (zwar schwierige, aber noch halbwegs alltäglich lebende) Typen am Arbeitsplatz, beim Einkaufen, in deren (durchaus vorhandenen) Alltagssituationen... das sind durchaus andere Voraussetzungen. Man kann das endlos diskutieren... Aber ich werde einfach den Eindruck nicht los, dass in den letzten paar Beispielen ein gerütteltes Maß an gewollter "show of force" die Einsatzplanungen (mit)bestimmt hat.
  14. Der Austausch über sinnvolle Konfigurationen von PV- und Heizanlagen, oder der Austausch über Erfahrungen mit bestimmten Maschinen und Geräten - sind übrigens auch fachliche Inhalte. Wie gesagt, wir sind (naja, fast) alle aus einem bestimmten "special interest" hier... aber das muss noch nicht dazu führen, dass der Rest des Lebens ausgeblendet wird. Und wenn ab und zu mal im OT geblödelt und gelacht wird... jo mei, wir sind Menschen und keine Roboter.
  15. Das kannst du vergessen. So funktioniert praktisch kein "special interest"-Forum, praktisch überall sind da auch OT-Themen dabei - einfach weil sich die meisten Leute nicht auf x verschiedenen Foren tummeln, aber auch in "Ihrem" Fachforum sich mal über anderes austauschen wollen. Hier hat es sehr informative Threads wie z.B. im Freizeit- und Energie-Bereich, wo es immer mal wieder interessante Anregungen und Tipps gibt.
  16. Zu 1: So ist es. Zu 2: Eigenbrötler hin oder her, aber auch die gehen mal zur Arbeit, zum Bäcker, zum Baumarkt, ins Schwimmbad.
  17. Genau deshalb ist es eben ein Problem, sie exakt dort "abholen" zu wollen, wo sie am stärksten sind bzw. sich fühlen und den perfekten Überblick haben - nämlich zu Hause. Man greift sie sozusagen mit allem Trara frontal in ihrer "Burg" an. Und das lief nun schon mehrmals so.
  18. Du willst RAF-Terroristen oder auch die Geiselnehmer von Gladbeck ernsthaft mit dem hier diskutierten Fall vergleichen?
  19. Ja. Freiheitsrechte hatten in der Entstehungsgeschichte Kanadas bei weitem nicht den Rang wie im Fall der USA.
  20. Das mit der WBK Gelb lassen wir keineswegs "mal weg".... Ich habe nicht riesig viel, sondern ein Dutzend auf "Gelb"; wenn mich ein weiterer Repetierer interessiert, ist der Erwerb au genannter Grundlage jetzt nicht mehr ohne Veräußerung möglich. Auch das mit der Magazinkapazität lassen wir nicht weg - ich darf (z.B.) jetzt für meinen .30 M1 Carbine keine zusätzlichen Originalmagazine (lächerliche 15 Schuss...) mehr erwerben; blöderweise hatte ich "damals" nicht genug davon eingekauft. Ich hatte vor vielen Jahren mal rein aus Liebhaberei zwei Salutgewehre erworben... Die sind jetzt (bis auf ein paar abmontierte freie Teile) weg, da ein nachträglich eingeführtes "Bedürfnis" nicht begründet werden konnte. Meine paar praktischen "Einhand"-Taschenmesser darf ich schon seit weit über einem Jahrzehnt nicht mehr mitführen, ohne einen besonderen rechtlichen Verwendungszweck darlegen zu können. Und so, wie es aussieht, wird es demnächst sogar mit dem Mitführen kleiner schweizer Klappmesserchen in neuen "Verbotszonen" eng. Und so können wir weitermachen.... Andere haben da noch ganz andere Einschränkungen. Klar tangiert mich das alles in meinem Leben nicht "elementar"... Aber auf der anderen Seite sind Sicherheitsrelevanz/-gewinn dieser Beschränkungen auch objektiv gleich Null. Das ist in D Politik "für die Galerie", und eigentlich weißt du das auch.
  21. Hier ein "blaues Auge", da ein "blaues Auge". Es geht scheibchenweise.
  22. Da würde ich mich nicht so drauf verlassen. Es wurde dazu ja schon weiter oben etwas ausgeführt.
  23. Es ist uns schon klar, dass besagter Paul Pieselmeyer, Lieschen Müller oder Opa Bläderle nicht die "Zielklientel" der Maßnahmen sind. Aber: So eine Rechtsnorm gilt für und gegen jedermann/jederfrau... Auch würde ich mich (und insbesondere als LWB/JS-Inhaber) nicht drauf verlassen wollen, dass Kontrollen stets nur "die Klientel" treffen... Und wenn sie gegenüber den "Normal-Kartoffeln" nur ab und zu mal erfolgen, damit den Kontrollierenden kein "racial profiling" u.ä. vorgeworfen werden kann... auch ein Aspekt. Wer sich rechtskonform verhalten will, bekommt durch diese Verbotszonen schlicht selbstverständliche Rechte und Freiheiten weggenommen.
  24. Wenn Gemeinden "Waffenverbotszonen rund um Kirchen, Schulen und andere öffentliche Gebäude einrichten", bedeutet das auch für Paul Pieselmeyer oder Lieschen Müller de facto, dass sie im bebauten/Ortsbereich nicht mal mehr ihr kleines schweizer Taschenmesser dabei haben dürfen. Nicht in der Tasche, nicht im Rucksack, nicht mal als Durchreisende im Auto u.a. Verkehrsmitteln. Alles könnte letztlich als "Waffenführen" interpretiert werden, und die genannten Zonen sind innerorts kaum ständig vermeidbar. Das ist ein faktisches Taschenmesserverbot im bebauten Bereich. Sollte man nicht kleinreden, bzw. sich (gerade als LWB, wo "waffen"bezogene Bußgelder besonders empfindlich sind) in der Konsequenz klarmachen.
  25. Wir sind ja hier beim Waffenthema, also dem Bereich legaler Waffenbesitz, wo die Trudeau-Administration die Zügel immer enger zieht. Die Begeisterung der kanadischen Waffenbesitzer (oder solche die es werden möchten) über diese Regierung dürfte recht klein sein... und bei dem Thema schielen sicherlich viele davon durchaus neidisch über die Grenze zum großen Nachbarn im Süden. Siehe übrigens auch den vorhin von @Spanplatte verlinkten Artikel... Panikkäufe wegen kommender Verbote...
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