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karlyman

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  1. 😂 Na gut, noch lachen wir drüber.
  2. Das Design erinnert irgendwie an eine alte Taucherkugel oder eine der ersten Atombomben.
  3. Weil in manchen EU-Ländern eben versucht wird, im Rahmen des EU-"Korsetts" noch einigermaßen Freiheiten für die Bürger, in dem Fall die LWB, zu erhalten.
  4. Das ist, nett gesagt, journalistisch unredlich... Direkter auf den Punkt gebracht: bewusste Irreführung/Propaganda.
  5. Tja, eigentlich sollte es sich in unseren Kreisen ja sattsam herumgesprochen haben, dass mit der SPD als Bundespartei für uns LWB im Zweifel nur Verschärfungen zu erwarten sind. Zusammen mit dem Umstand, dass sie mittlerweile eine im Kern mittelstandsfeindliche Partei geworden sind... halte ich die für aktuell unwählbar. Und das kommt von einem, der sie als Jungwähler gewählt hat, sich in Diskussionen für die SPD eingesetzt, und sich eine Zeitlang (zu H. Schmidts Zeiten) den Parteieintritt überlegt hat... Es scheint ein Jahrhundert her zu sein.
  6. Traurig, aber vielleicht ist dieses Verbands-Hickhack gegeneinander irgendwie... deutsch.
  7. Der von ihm genannte "Angriffspunkt" in Richtung jagdlicher LWB ist keine Strategie - sondern zersetzerischer Bullshit. Am Ende gewinnt kein Sportschütze dadurch beim Gesetzgeber irgend etwas... sondern es verlieren alle LWB. Über solchen Unsinn aus den eigenen Reihen freuen sich unsere politischen Gegner. Teile und herrsche. Reichlich naiv, das nicht zu erkennen.
  8. @Thomas St. Deswegen griffen die wohl auch bewusst zu diesem Beispiel... obwohl es ihnen ja um's deutsche Waffenrecht bzw. die Schießsportszene in D ging... Manipulative Berichterstattung, eben zur Verfolgung einer ersichtlichen politischen Agenda.
  9. Ich war in P'burg mal als interessierter Beobachter bei einem IPSC-Wettkampf. Ich erinnere mich nicht, da ein Schießen wirklich aus der Bewegung heraus gesehen zu haben. Das war ein starkes Verlangsamen bzw. situativ (Stage) würde ich es tatsächlich als kurzes Abstoppen bezeichnen. Aber vielleicht war das ja ein komischer Wettkampf...
  10. Ich verstehe das so, dass der Gesetzgeber nicht die Kombination von Laufen + Abstoppen zur Schussabgabe zulässt, sondern die Kombination von Gehen + Abstoppen zur Schussabgabe.
  11. Das ist vernünftigerweise sicherlich so zu verstehen, dass ein Laufen (= schnelle Fortbewegung) stattfindet, und für den Moment der eigentlichen Schussabgabe ein kurzes Abstoppen.
  12. Es beißt die Maus keinen Faden ab; @sniperd hat es hier doch richtig auf den Punkt gebracht. "Laufen" bedeutet im Hochdeutschen eine schnelle Fortbewegung im Sinne von "rennen". (Im Schwäbischen, bzw. evtl. noch anderen dt. Dialekten, ist das anders, da wird mit "laufen" tatsächlich "gehen" umschrieben... aber der Bundesgesetz- bzw. -verordnungsgeber hat seine Rechtsnomen nicht in Regionaldialekt verfasst)
  13. So langsam wird die endlose SP5-Diskussion aber auch ermüdend.
  14. "Unsere Verbände", auch wenn wir's ihnen manchmal nicht recht zutrauen, äußern sich durchaus. Und haben auf das hier genannte TV-Machwerk geantwortet. Siehe u.a. der Link oben.
  15. Was für "Verdachtskontrollen"?... Nie erlebt. Ich habe seit wunderwievielen Jahren stets irgendein "Zweihand"-Schweizermesser dabei. Dass die (außerhalb Verbotszonen/ggf. Veranstaltungen) keinerlei Führverboten unterliegen, ist rechtlich sonnenklar. Die jemandem "erstmal abzunehmen", dafür gibt es rechtlich keine Eingriffsgrundlage.
  16. Im Stadion (Fußball) ist das auch so. Die kleinen Tetrapacks mit Hälmchen hingegen lassen sie noch mit rein... Und, oh Wunder, mit Schuhen darf man auch noch rein.
  17. "Waffenrückkauf" finde ich einen lustigen Begriff... Also ob der, der ankauft (hier die Polizei), das vorher verkauft hätte.
  18. Das bringt das Weltbild der besagten Amateure aber nicht ins Wanken. Denn die, die das machen, haben ja dann besondere Mützen auf. Dann war und ist das in D kein Problem.
  19. Viel mehr interessiert mich, wie die im Lkrs. KA die individuelle "Veranlassung" der Verwaltungshandlung (Kontrolle) begründen.
  20. Sind sie doch schon. Also, für die Allermeisten. Aber du würdest sie gerne für die Allerallermeisten verbieten... Alles klar.
  21. Wobei das mit den Kontrollen dann diesbezüglich "Thema verfehlt" wäre. Denn bei dem angeprangerten "laxen"/lückenhaften Verwaltungshandeln geht's ja gerade nicht um neuen Gesetzesbedarf, sondern um den Vollzug bestehender Gesetze. (Gut, für die Erkenntnis müsste man ein klein wenig denken bzw. differenzieren können)
  22. "Beleuchtet"...? Na ja, so wie da gerade die zentrale gebührenrechtliche Frage des "Veranlassens" der Verwaltungshandlung Aufbewahrungskontrolle behandelt wurde, kommt das eher dem groben Drüberwischen mit dem Scheinwerfer gleich... Wenn das, was da "begründet" wurde, tatsächlich der Maßstab für anlasslose Kontrollen in D wäre, so müsstest du für jede nächtliche polizeiliche Anhaltekontrolle - unabhängig vom Ausgang - Verwaltungsgebühren berappen. Oder dafür, dass der Baukontrolleur den sicheren Zustand deines Hausdachs kontrolliert, alles für in Ordnung befindet, und dir dann eine Gebührenrechnung schickt. To be continued... Die gebührenrechtliche Behandlung der anlasslosen Aufbewahrungskontrollen bei LWB dürfte da ziemlich singulär sein. Und Fakt ist - die Städte/Behörden Bremen und Stuttgart haben sich als Vorreiter positioniert, LWB-Vergrämung mittels Gebührenveranlagung zu betreiben.
  23. Das mit "in deinem Interesse" wäre zunächst mal fraglich bzw. zu diskutieren... Naja. Das mit der Gebührenerhebung für die Aufbewahrungskontrollen ist ein Unding. Klar ausgedrückter Wille des Bundesgesetzgebers zum neuen § 36 Abs. 3 WaffG war es, dass die Kontrollen im Regelfall gebührenfrei für den Betroffenen erfolgen sollten. Auch ist die Erhebung von Verwaltungsgebühren für anlasslose - und beanstandungslos bleibende - Kontrollen des Bürgers durch die Verwaltung eine bundesweit ziemlich singuläre Angelegenheit. Schließlich kann man trefflich (auch wenn einzelne Verwaltungsgerichte recht schnöde über die Frage weggehuscht sind) streiten, wer denn im Fall dieser Verwaltungshandlung überhaupt den (die Gebühr begründenden) Anlass dafür setzt...
  24. In Berln (wir haben auch einen Verwandten, der da wohnt) würde ich mittlerweile schlicht von "Verwaltungsversagen" sprechen. Insbesondere in Süddeutschland (BW, BY...) würden sich Bürger die dortigen Abläufe, Wartezeiten, Verfahrenszeiträume... nie und nimmer gefallen lassen (gut, auf die Kontrollen könnte man da wiederum aus Sicht des Bürgers/LWB gern lange "warten"...).
  25. Die wühlen, und wühlen, und wühlen eben... um eine sozusagen redaktionseigene politische Agenda zu befördern. Mit berichten, bzw. mit unabhängigem, offenem, neutralem Journalismus hat das eigentlich nichts mehr zu tun. Aber das Problem ist bekannt und wird sich leider so schnell nicht ändern, wenn überhaupt. Das ist eine mediale Wand, gegen die man da anrennen muss. Zur Sache an sich: Wenn ich mir bei meiner Waffenbehörde und bei mir (über Schützen-/Jagdkollegen) bekannten, umliegenden Waffenbehörden (Land Ba.-Wü.) die Situation ansehe, wie oft da in den letzten Jahren kontrolliert wurde - muss ich sagen, dass das mit den "alle 40 Jahre" jeder Grundlage entbehrt. Es wurde offensichtlich der Großteil der LWB kontrolliert, und in einigen Verwaltungsbezirken gab es gemessen über einen Fünfjahreszeitraum schon zwei oder mehr Aufbewahrungskontrollen. Da mögen sich die "Berichtenden" ihre Statistik zusammenfantasieren, wie sie wollen.
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