

karlyman
WO Gold-
Gesamte Inhalte
54.024 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von karlyman
-
"Waffenrückkauf" finde ich einen lustigen Begriff... Also ob der, der ankauft (hier die Polizei), das vorher verkauft hätte.
-
SENDETERMIN Di., 04.10.22 Report Mainz: Waffen für alle
karlyman antwortete auf Tatonka's Thema in Waffenrecht
Das bringt das Weltbild der besagten Amateure aber nicht ins Wanken. Denn die, die das machen, haben ja dann besondere Mützen auf. Dann war und ist das in D kein Problem. -
Viel mehr interessiert mich, wie die im Lkrs. KA die individuelle "Veranlassung" der Verwaltungshandlung (Kontrolle) begründen.
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Sind sie doch schon. Also, für die Allermeisten. Aber du würdest sie gerne für die Allerallermeisten verbieten... Alles klar. -
Wobei das mit den Kontrollen dann diesbezüglich "Thema verfehlt" wäre. Denn bei dem angeprangerten "laxen"/lückenhaften Verwaltungshandeln geht's ja gerade nicht um neuen Gesetzesbedarf, sondern um den Vollzug bestehender Gesetze. (Gut, für die Erkenntnis müsste man ein klein wenig denken bzw. differenzieren können)
-
"Beleuchtet"...? Na ja, so wie da gerade die zentrale gebührenrechtliche Frage des "Veranlassens" der Verwaltungshandlung Aufbewahrungskontrolle behandelt wurde, kommt das eher dem groben Drüberwischen mit dem Scheinwerfer gleich... Wenn das, was da "begründet" wurde, tatsächlich der Maßstab für anlasslose Kontrollen in D wäre, so müsstest du für jede nächtliche polizeiliche Anhaltekontrolle - unabhängig vom Ausgang - Verwaltungsgebühren berappen. Oder dafür, dass der Baukontrolleur den sicheren Zustand deines Hausdachs kontrolliert, alles für in Ordnung befindet, und dir dann eine Gebührenrechnung schickt. To be continued... Die gebührenrechtliche Behandlung der anlasslosen Aufbewahrungskontrollen bei LWB dürfte da ziemlich singulär sein. Und Fakt ist - die Städte/Behörden Bremen und Stuttgart haben sich als Vorreiter positioniert, LWB-Vergrämung mittels Gebührenveranlagung zu betreiben.
-
Das mit "in deinem Interesse" wäre zunächst mal fraglich bzw. zu diskutieren... Naja. Das mit der Gebührenerhebung für die Aufbewahrungskontrollen ist ein Unding. Klar ausgedrückter Wille des Bundesgesetzgebers zum neuen § 36 Abs. 3 WaffG war es, dass die Kontrollen im Regelfall gebührenfrei für den Betroffenen erfolgen sollten. Auch ist die Erhebung von Verwaltungsgebühren für anlasslose - und beanstandungslos bleibende - Kontrollen des Bürgers durch die Verwaltung eine bundesweit ziemlich singuläre Angelegenheit. Schließlich kann man trefflich (auch wenn einzelne Verwaltungsgerichte recht schnöde über die Frage weggehuscht sind) streiten, wer denn im Fall dieser Verwaltungshandlung überhaupt den (die Gebühr begründenden) Anlass dafür setzt...
-
In Berln (wir haben auch einen Verwandten, der da wohnt) würde ich mittlerweile schlicht von "Verwaltungsversagen" sprechen. Insbesondere in Süddeutschland (BW, BY...) würden sich Bürger die dortigen Abläufe, Wartezeiten, Verfahrenszeiträume... nie und nimmer gefallen lassen (gut, auf die Kontrollen könnte man da wiederum aus Sicht des Bürgers/LWB gern lange "warten"...).
-
Die wühlen, und wühlen, und wühlen eben... um eine sozusagen redaktionseigene politische Agenda zu befördern. Mit berichten, bzw. mit unabhängigem, offenem, neutralem Journalismus hat das eigentlich nichts mehr zu tun. Aber das Problem ist bekannt und wird sich leider so schnell nicht ändern, wenn überhaupt. Das ist eine mediale Wand, gegen die man da anrennen muss. Zur Sache an sich: Wenn ich mir bei meiner Waffenbehörde und bei mir (über Schützen-/Jagdkollegen) bekannten, umliegenden Waffenbehörden (Land Ba.-Wü.) die Situation ansehe, wie oft da in den letzten Jahren kontrolliert wurde - muss ich sagen, dass das mit den "alle 40 Jahre" jeder Grundlage entbehrt. Es wurde offensichtlich der Großteil der LWB kontrolliert, und in einigen Verwaltungsbezirken gab es gemessen über einen Fünfjahreszeitraum schon zwei oder mehr Aufbewahrungskontrollen. Da mögen sich die "Berichtenden" ihre Statistik zusammenfantasieren, wie sie wollen.
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ja. Soweit richtig... Auch ich denke, dass vieles in D (trotz allem) noch ganz gut ist und man darin und damit ordentlich leben kann. Dennoch, es bleibt die Erkenntnis - der legale, private Waffenbesitz ist ein Lackmustest für die Freiheit eines Landes. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Ich kann dazu nur sagen: Das Leipziger BVerwG(!)-Urteil vor Jahren zu Magazinen jagdlicher HA. Das war schlicht an den Haaren herbeigezogen und reichlich absurd. So absurd, dass sogar der Gesetzgeber (auf Intervention der Jagdverbände) anschließend Gesetzes-Korrekturbedarf sah. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die Krisen (Krieg, Energie, Migration, Pandemie) potenzieren sich, aber man hat den Eindruck, das Schiff D schlingert nur so dahin... politisches Reagieren, meist auch noch falsch oder zu spät, und rationales Agieren sieht auch anders aus. -
Mit einem gescheiten Li-Ionen-Akkupack und ein paar damit versorgten LED-Lichtern kriegt man es netzunabhängig auch ganz schön hell. Reicht für etliche Tage Stromausfall (und ggf. noch ein paar Sachen mehr als Lichter).
-
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Das ist ein guter Punkt. Es zeigt den Irrwitz auf. Der VGH hat ja selbst gesagt, dass an den Besitz der ÜK-Waffe keine anderen/höheren Anforderungen zu stellen seien, als an ihren Erwerb (bei dem damals keine Behörde Einzel-Wettkampfnachweis forderte). Um dann im Folgenden (@ASE wies darauf hin) wiederum das Gegenteil zu sagen... -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Was soll daran einfacher sein? -
Aber... du weißt doch: "Luggage? That punk pulled a Glock 7 on me. You know what that is? It's a porcelain gun made in Germany. It doesn't show up on your airport X-ray machines here and it costs more than what you make in a month!"
-
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Erstens ist ein Schreiben an die Behörde.... erstmal nur ein Schreiben. Es kommt dann auf die Replik der Behörde an, wie "gesinnt" bzw. drauf die sind. Danach kann man immer noch entscheiden, gehe ich den (auch verwaltungsrechtlichen) Konfrontationsweg, oder bringe ich halt den WK-Nachweis. P.S.: "Urlaub machen"/Parken beim BüMa, oder ganz "weg", käme in meinem Fall ohnehin nicht vor. Ich habe bislang keine jagdliche KW. Das Ding wäre im Notfall schneller auf mein JS-Bedürfnis "umgemünzt", als mein Sachbearbeiter "ÜK" sagen kann (oder würde). -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Ich tendiere dazu, sollte ich zum ÜK-Bedürfnisthema mal ein Schreiben bzw. Anforderungen der Waffenbehörde für meine ÜK-Waffen (wie von den "Vorreitern" der Waffenbehörde Stuttgart) erhalten, mich in einer ersten Antwort auf diese Formulierung des VGH Ba.-Wü., zu beziehen. Bei Erteilung der entsprechenden waffenrechtlichen Erlaubnisse gab es keine Anforderung des Wettkampfnachweises bezogen auf jede einzelne Waffe, sondern - siehe Gesetz - die Anforderung der allgemeinen Wettkampfaktivität des Schützen. Die Fortgeltung (Besitz) kann die Erstanforderungen (Erwerbserlaubnis/Erwerb) nicht übersteigen. Man kann's so ja mal probieren... Bei nicht wenigen Waffenbehörden halte ich es für wahrscheinlich, dass da in überschaubarer Zeit nichts Fundiertes als Replik zurückkommt. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Ein Wechselsystem ist eine Komponente aus erlaubnispflichtigen Waffenteilen; es selbst ist jedoch per Gesetz ausdrücklich als bedürfnisfrei klargestellt. Daher darf es bezüglich des WS als solchem keine Bedürfnispflichten geben. Interessant ist folgende Fragestellung (dürfte auf einige zutreffen, mich eingeschlossen): Ein Sportschütze besitzt eine .45 ACP-Pistole als ÜK-Waffe, und dazu auch ein 9x19-Wechselsystem. Er schießt Wettkämpfe mit der Pistole im Regelfall im Kal. 9x19... Könnte das Probleme beim "Wettkampfnachweis" ergeben...? -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Das sehe ich auch so. Die Frage ist allerdings, ob nicht bei allseitiger Akzeptanz von Schritt 1 (Wettkampfnachweis auf Niveau des VGH-BW-Urteils) so etwas "folgerichtig" mal als Schritt 2 folgt. Das Schräubchen braucht man nur weiterzudrehen. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Warum mit Letzterem eine vorgeschriebene Aktivität erbracht werden muss, ist damit aber noch nicht begründet. (Außer natürlich mit "Isso"... OK, immer ein Wahnsinnsargument). -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Na ja, über die Bindungswirkung einer Gesetzesauslegung des VGH Mannheim/Baden-Württemberg für den LV Sachsen des BDMP, oder den BSSB, (etc.) lässt sich streiten. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Dabei baut Beretta doch so schöne Sportwaffen für olympische Disziplinen, auch verwendet in einschlägigen DSB-Leistungszentren... -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Kann es, ja. Aber in dem Fall sieht man schon, "wo's herkommt"... Seit dem Schulattentat von Winnenden scheint man in Ba.-Wü. im verwaltungsrechtlichen Bereich Waffenrecht ohnehin "abzudrehen". Immer noch etwas weiter am Schräubchen drehen, im Zweifel immer eine Spur schärfer. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Der ba.-wü. VGH (dortige Bezeichnung, wie auch in Bayern und Hessen) ist ja das ba.-wü. Oberverwaltungsgericht. Darüber gibt's in Ba.-Wü. in der Verwaltungsgerichtsbarkeit instanziell nichts mehr. Ich wunderte mich hingegen über die Erwähnung des Bundesverwaltungsgerichts.