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karlyman

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  1. Mal davon abgesehen, dass ein nachgelagerter Bedürfnisnachweis für Waffen, die unter Altbestandsschutz stehen, ohnehin Nonsens ist.
  2. Er stellt aber eine Auffassung zu einer nachgelagerten Bedürfnisprüfung für Altbestandsschutz-Waffen "auf Gelb über 10" dar, die sich sehr "allgemeingültig" anhört...
  3. Inzwischen wurde das Info-Schreiben des BDMP-LV BW zu den erneuten Bedürfnisanforderungen auch an die SLG-Leiter versandt. Ohne Erläuterungen, wie man auf die darin vertretenen rechtlichen Auffassungen kommt (wäre ja besonders wichtig zu den Anforderungen betreffend die bestandsgeschützten Waffen auf "gelbe" WBK). Ich habe jetzt ebenfalls den BDMP LV angeschrieben und um Erläuterung bzw. Begründung gebeten - und kann nur ermuntern, dass möglichst viele Betroffene das nun auch tun. Bin mal gespannt, was dazu kommt. Die Sache kann man jedenfalls nicht so "in der Luft hängen" lassen.
  4. Zusammenfassung aus den bislang sich "zur Umfrage" hier äußernden Teilnehmern: Es liegt vermutlich was im Busch, es gibt Mahnungen und Andeutungen durch Behörden, aber noch keine konkreten Vorgaben.
  5. Ja, bei einem Bestandsschutz per Altbesitzregelung werden die dann über der Erwerbsgrenze liegenden (Alt-)Besitzer grummeln, aber meist ruhig bleiben. Und die "Jungen", Nachrückenden, für die wird die Erwerbsgrenze von vornherein definierte Realität sein. So wird das "elegant" bzw. "ohne Radau" etabliert. (P.S.: Wobei wir bei den Sportschützen sehen, dass da - s. aktuelle Diskussion zur BDMP-LV-Info - sogar noch in den eigenen Reihen abstrus der Altbestandsschutz nach § 58 Abs. 22 in Frage gestellt wird...)
  6. In der Tat fragt man sich, nicht zuletzt als Betroffener - wo ist eigentlich das diesen Verschärfungen zugrunde liegende, reale Problem ?
  7. Dennoch haben wir noch lange keine "10er-Erwerbsgrenze" im jagdlichen Bereich... das ist vorerst eine richterliche Auslegung, unter Heranziehung der Bedingungen eines bestimmten schießsportlichen Bedürfnisbereichs. Wobei ich grundsätzlich (leider) auch annehme, dass der Zug in Richtung einer definierten Begrenzung rollt.
  8. J Ja, die haben sich einfach die neue 10er-Erwerbsgrenze nach § 14 Abs. 6 WaffG für Sportschützen geschnappt, und sie in ihrer Begründung schwuppdiwupp auf den jagdlichen Bereich übertragen. Phantasievoll, muss man schon sagen.
  9. Bei uns ist derzeit nichts bekannt von behördlichen Maßnahmen; zumindest ist mir nichts aus dem Kreis oder Nachbarkreis (nordwestl. Ba.-Wü.) zu Ohren gekommen. Abgesehen davon stellt sich dabei natürlich die Frage aller Fragen "how much is too much?".
  10. karlyman

    CK Arms

    Dremel, dremel...
  11. karlyman

    CK Arms

    Ich wollte halt aus schwäbischem Lokalpatriotismus ein Stück aus Oberndorf, und das reichte mir dann aus
  12. karlyman

    CK Arms

    Ich hab's bei einem USC bewenden lassen... reicht mir bis auf Weiteres aus.
  13. Bei der Diskussion, um die es hier zuletzt geht, ist ein Schießsportverband aber nicht in der Position, strengere Regeln anzuwenden. Denn es geht bei den "mehr als 10 auf WBK Gelb" um gesetzlichen Altbestandsschutz (§ 58 Abs. 22 WaffG), für den nicht verbandsseitig eigene Regeln kommen können. (Anders wäre es bei Neu-Erwerbsanforderungen/Bedürfnisbescheinigungen, aber das ist gerade nicht Thema).
  14. Ich sehe das auch so; jetzt finde ich die genannte "erste Eskalationsstufe" angebracht. Die Anfragen/Bitten um Stellungnahme dazu müssen jetzt beim LV, oder den LVen (wenn schon mehrere betroffen), einprasseln. Überlegung hier ist grade, ob wir uns als komplette SLG zusammentun mit der Anfrage, oder ich das einzeln mache.
  15. Ein Schießsportverband ist aber nicht der Gesetzgeber, und kann ggf. (warum auch immer) auch keine strengeren Regeln aufstellen als dieser. Und was die WBK "Gelb" angeht, wurden da vom Gesetzgeber eben keine Erwerbsanforderungen im Hinblick auf Wettkampfnachweise gestellt. Auch nicht im Nachhinein bei der Altbesitz-/Bestandsschutzregelung des § 58 Abs. 22 WaffG (da ohnehin nicht passend zu Bestandsschutz). Im Übrigen sollte sich ein Verband für die Interessen seiner Mitglieder einsetzen, nicht dagegen. Ob den entsprechenden Verbandsfunktionären im BDMP klar ist, welches (große und faule) Ei sie ihren Mitgliedern mit einer solchen Position (s. Diskussion hier) ins Nest legen?
  16. Ich weiß nicht, was die da "regeln" (und mit welcher Wirkung); genausowenig, was den BDMP LV im Südwesten geritten hat, das hier Thematisierte zu behaupten. Klar ist jedenfalls, was § 58 Abs. 22 WaffG zu der Frage sagt: "Besitzt jemand am 1. September 2020 auf Grund einer Erlaubnis nach § 14 Absatz 6 mehr als zehn Waffen, gilt die Erlaubnis abweichend von § 14 Absatz 6 Satz 1 für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht." Das ist doch eine glasklare Altbestandsregelung, ein Bestandschutz. Die Erlaubnis gilt weiter, Punkt. Wie man daraus neue Bedürfnisanforderungen für ein (hier gar nicht existentes) "Überkontingent" ableiten kann, ist ein großes Rätsel. Wenn unsere Sportverbände sich auf so etwas einlassen, haben sie gegenüber der interessierten Verbieterfraktion in der Politik von vornherein verloren.
  17. Jedenfalls nicht meinen Verbandsaustritt, wenn du das meinst. "Aus dem Club austreten" führt nicht weiter.
  18. Besorgniserregend dabei finde ich, dass einzelne Verbände offenbar nicht klar die geltenden Prinzipien zu Bestandsschutz, Anforderungsniveau Ersterwerb/Fortbestand vertreten und im Interesse der Mitglieder auch hochhalten - sondern von vornherein gewisse, schräge "Lieder" mitsingen.
  19. Genau das ist das Problem, wenn man zu viel Mistbrühe anrührt - dann schwappt die über und verbreitet sich. Wo die steile These ursprünglich herkommt, ist übrigens noch immer ein Rätsel. Anm.: Die verwendeten Anführungszeichen sind gut, denn ein "Überkontingent" gibt es auf WBK Gelb nicht.
  20. Und selbst wenn es "den Durchschnitt" nicht oder weniger betreffen sollte, so ist es dennoch nicht einzusehen, dass Schützen mit eben 3 oder 6 Stück mehr als die neu noch zugestandenen 10 (also einem geschützten Altbestand "ein paar Stück drüber"; wahrlich auch keine Massen) sich auf einmal mit Bedürfnisnachweis-Forderungen konfrontiert sehen, die bezüglich "Gelb" nie Erwerbsanforderung waren. Sprich - Anforderungen für schlichten Fortbesitz gehen über die für Erwerb hinaus. Und, wie gesagt, einfach ärgerlich ist es, wenn der eigene Verband entsprechende "Latrinenparolen" in die Welt setzt.
  21. Im Grunde ist es auch "easy". Vielleicht sollte man es nicht unnötig kompliziert machen (oder Regelungen "erfinden"). Bedürfnisanforderung, somit Erwerbsgrund auf "Gelb" war die allgemeine schießsportliche Aktivität (nicht: Wettkampfnachweis). Die allgemeine Aktivität kann ggf. per Schießbuch/Schießkladde nachgewiesen werden (altes Thema). Für "Gelb" gibt es jetzt eine Erwerbsgrenze (nicht: "Kontingent") von 10. Für über 10 liegenden Altbesitz vor Inkrafttreten der Erwerbsgrenze gibt es einen Altbestandsschutz; als solcher muss dieser nicht gesondert, nachträglich, per Wettkampfaktivität begründet werden.
  22. Darum geht's ja nicht. Ein paar wenige Wettkämpfe kriegt wahrscheinlich jede(r) im Jahr hin (auch Paul Pieselmeyer mit seinen beiden "Überkontingent"-Kurzwaffen, die er auf WBK Grün sein eigen nennt). An der Stelle (d.h. bei der zuletzt thematisierten "steilen" These des BDMP LV Ba.-Wü.) geht es allerdings darum, dass für Waffen auf "Gelb" (bei nicht Wenigen wird eine relevante, zweistellige Zahl vorliegen) im Nachhinein eine abstruse Wettkampfverpflichtung (die es bei "Gelb" eben nie gab) konstruiert wird... Und sie in der Folge zum blanken Erhalt des Besitzes nur noch Wettkampfnachweisen hinterherhecheln müssten. Abgesehen von der Abstrusität des Ganzen, hätte so etwas mit vernünftigem Wettkampfsport nichts mehr zu tun. Sondern mit Vergrämung. Aber, ich bleibe dabei - "Gelb", mit der damalige Erwerbsanforderung, der aktuellen Begrenzung (nicht "Kontingent"), und dem Altbestandsschutz, bietet dafür keinen Rechtsgrund. Um so erstaunlicher eben die besagte "steile These".
  23. Seltsam, mehrere Waffenrechts-Sb (in Ba.-Wü.), die ich kenne, vertreten (unabhängig voneinander) steif und fest die These, dass mit Jagdwaffen eben nicht gesportelt und vor allem mit Sportwaffen nicht gejagt werden dürfe, und das Ganze streng zu trennen sei. Denen müssen das doch auch mal irgendwelche übergeordneten Stellen verzapft haben...
  24. Erwachtes Interesse an Waidwerk und entspannendem Aufenthalt in der Natur, ist doch klar.
  25. karlyman

    CK Arms

    Nur am Rande, bei Waffenschmieden wie STI/Staccato hatte und habe ich das Gefühl, dass die sich bestens im Bereich zwischen kleinen 2011er-Custom-Herstellern einerseits, und großen Massenherstellern andererseits eingerichtet haben.
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