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karlyman

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  1. Das Verwenden einer ganz spezifischen Waffe mit Dokumentation via Waffen-Nr. - hat noch vor wenigen Jahren keine S.. , auch nicht in einer Behörde, interessiert. Das geht weiter und weiter. Zugespitzt: Im nächsten Jahrzehnt akzeptieren wir dann freudig die Verifizierung und Dokumentation des jeweiligen Schützen mittels biometrischen Merkmalen, denn da könnte ja schließlich jeder daherkommen und behaupten, er sei er... Mir kommt das allmählich wie ein Irrwitz vor, wo in erster Linie zur Bedürfniserfüllung abgeleistet und dokumentiert wird. Wenn du darin das Stellen der Systemfrage siehst, nun, dann ist das so.
  2. Und wiederum eine Gegenfrage: Warum soll man überhaupt immer mehr, und immer umfangreichere Details ins Schießbuch schreiben... Letztlich ist doch ohnehin nicht verifizierbar, was da steht...
  3. Mal davon abgesehen, dass im Gesetz ohnehin nur die Notwendigkeit einer Wettkampfteilnahme (generell) des Schützen steht (aber das ist wieder ein eigenes Kapitel...): Gäbe es denn, wenn man schon von der Notwendigkeit der Verwendung der eigenen ÜK-Waffe ausgeht, einen vernünftigen Grund oder ein Motiv, den Wettkampf dann ausgerechnet mit einer "fremden" Waffe zu schießen? Das widerspräche doch jeder Logik, und warum sollte man es zu Lasten des Schützen annehmen?
  4. Ich kenn's auch noch vom Motorrad (Leistungsstufen-Begrenzung die ersten beiden Jahre), und da musste man "versichern" (angeben), in den ersten beiden Jahren mit Maschinen der niedrigen Leistungsstufe gefahren zu sein (ich meine auch mit bestimmter Mindest-km-Zahl), um dann auf Antrag die höhere Leistungsstufe eingetragen zu bekommen. Man hat es tatsächlich einfach schriftlich angegeben - wirklich belegt werden musste (bzw. nachkontrolliert werden konnte) das nicht.
  5. Ich vermute mal, dass es ihm dabei z.B. um die Angabe/eigene Bestätigung gegenüber der Führerschein-(Zulassungs-)Stelle ging, dass man eine bestimmte Zeit oder km-Zahl mit einer Fahrzeugklasse gefahren sei (bedeutsam m.W. bei Stufenführerscheinmodellen).
  6. Hast du die Solarpanels zum Akku-Aufladen im Fall des Wohnwagens/Wohnmobils auf diesen fest (dach-)montiert, oder werden die bei Bedarf aufgestellt?
  7. Für "Kleinkram und Licht" braucht es wohl in der Tat nicht viel. Andererseits war die Rede von einer Notstromversorgung. Die dürfte im normalen Haushalt mindestens auch den Betrieb eines Kühlgerätes beinhalten. Und schon ist es nicht nur "kleiner Kleinkram"...
  8. Der Laderegler (MPPT)? Der ist da nicht als Zubehör im Paket enthalten, weil das nicht nötig ist - er ist schon im Goal Zero Yeti 1000X integriert.
  9. Was hast du denn für einen Kühlschrank (Absorber? Kompessor?; Leistung?) im Caravan, was "zieht" der im Elektrobetrieb so? Das ist ja meist (noch vor Lüfung und Licht) der elektrische Hauptverbraucher im Wohnwagen oder WoMo.
  10. Das ist bei den genannten Goal Zero-Komponenten schon der Fall. Die Marke ist nicht die billigste, aber die Komponenten passen und sind, aus der Packung, "plug and play". (P.S.: Extra-Verbindungs-/Verlängerungskabel als zusätzliches Zubehör schaden nicht, dazu bei Goal Zero bzw. den Händlern nachlesen).
  11. Es gibt viele Möglichkeiten, aber ich greife, um eine "Hausnummer" zu benennen, mal mein Beispiel mit den Komponenten der Marke Goal Zero auf. Also: Yeti 1000X Powerstation/Akku mit 980 Wh; ab ca. 1.450 € Boulder 100 Briefcase faltbares Solar-Panel mit Ständer (max. 100 W); ab ca. 230 €. (Alternativ: das leistungsstärkere Solar-Panel Boulder 200; ab ca. 480 €,) Damit würdest du somit bei 1.680 bzw. 1.930 € landen.
  12. Da gibt's unterschiedlichste Gerüchte. Von "praktisch alle zertrennt und eingeschmolzen" bis "noch viele eingefettet und in Folie eingeschweißt".
  13. Zwei Familien mit Kindern (noch im schulpflichtigen Alter) in meinem Bekanntenkreis haben es leider nicht hinbekommen, eine familientaugliche Immobilie zu erwerben (kein so großes Wunder im ziemlich teuren Mittleren Neckarraum, d.h. "Dunstkreis Stuttgart"). In beiden Fällen aber winkt, realistischerweise, in den nächsten Jahren das Erbe bzw. die Übernahme eines elterlichen Hauses.
  14. Eine Goal Zero Yeti 1000X Powerstation (Akku) z.B., mit 980 Wh und 230 V / 1500 W Dauer-Output bzw. 3000 W kurzzeitigem Spitzen-Output - damit müsstest du dir um Anlauf-Lastspitzen keine Sorgen machen, und könntest noch ein paar andere Geräte/Verbraucher dranhängen. Allerdings kostet der aktuell schon fast 1.500 €, würde also allein schon das Budget ausschöpfen. Mit einem passenden Solarpanel würdest du dann in den Bereich von 1.800 € kommen. Bei einem kleineren Akku wie der Yeti 500X Powerstation (für etwa 700,- € zu haben) müsstest du schauen, ob du auf jeden Fall mit den Lastspitzen hinkommst, das Budget inkl. passendem Solarpanel würde damit aber eingehalten. Oder einen 1000 Wh-Akku eines preisgünstigeren Anbieters nehmen, es gibt auch noch etwas in der Preisklasse unter Goal Zero.
  15. ...wenn nur andere die Waffen haben, man selbst sie aber nicht bekommt. Ich denke, so herum ist es realistischer.
  16. (Erbschafts-)Steuerfragen, d.h. die steuerliche Optimierung und die Beratung dazu, sind im Erbfall ja oft sehr wichtig. Wer würde das besser mit abdecken, der genannte Fachanwalt für Erbrecht oder der Notar...?
  17. Auch ein interessanter Punkt. Meine Frau ist momentan dran an der Frage des Pflichtteilsverzichts (verstorbener Vater, überlebende Mutter; großes Haus als Haupt-Erbgegenstand, mehrere Geschwister...). Demnach könnte man (d.h. könnten sich die Kinder, wenn sie auf den väterlichen Pflichtteil verzichten) also mittels eines von der Mutter abgegebenen Vermächtnisses absichern?
  18. Wie ist das eigentlich, wenn z.B. im geschilderten Fall schon seit Jahren auf dem Vermächtnisweg - per handschriftlichem, formal korrektem Schriftstück - "vorab" einzeln geregelt wurde, dass der schöne Oldtimer an Achim gehen soll... und nun eine Verfügung von Todes wegen/Testament über das Gesamtvermögen errichtet wird (ggf. auch notariell), in dem Achim nicht bedacht (aber auch das Auto nicht spezifisch genannt) wird. Gilt dann das Vermächtnis über das Auto weiter, oder ist das durch das (neuere) Testament über das Gesamtvermögen (inkl. Auto) aufgehoben...?
  19. Ja!
  20. Das geht m.W. Bin mir begrifflich nicht sicher, aber nennt sich so ein auf ganz bestimmte Gegenstände begrenzte Erbregelung nicht "Verfügung von Todes wegen...?"
  21. Na ja, ich meinte das schon gezielt auf das Vererben von Waffen. Dass beim Vererben einer Immobilie o.ä. bedeutender Werte viel mehr "Musik" (und im Enttäuschungs-Fall dann auch im Hinblick auf die Anfechtung) drin ist, ist klar. Anders ausgedrücit: Es ist eher wenig wahrscheinlich, dass um Opas Sportrevolver oder alte Skeet-Flinte ein juristischer Anfechtungs-Krieg ums Testament begonnen wird. Ansonsten: Sind Fälle bekannt, wo eine Waffenbehörde den letzten Willen eines LWB (der ja bedeutendste Voraussetzung der Erben-WBK ist) nicht geglaubt bzw. angefochten hat...?
  22. Na, im Gesetz werden noch nicht mal Wettkämpfe bezogen auf jede ÜK-Waffe gefordert. Im Gesetz ist im Fall ÜK-Waffen nur die prinzipielle Anforderung einer Wettkampf-Aktivität des Schützen ablesbar.
  23. An welches Szenario denkst du bei der Gefahr der Testaments-Anfechtung? An einen möglichen Verwandten u.ä., der rechtliche Schritte einleitet, weil nicht er die Waffe(n) erbt...? Möglich, aber irgendwie, vor allem bei der Situation in D, auch nicht so wahrscheinlich. Oder an eine Waffenbehörde, bei der die Erben-WBK beantragt wird und die dem vorgelegten Testament nicht glaubt...?
  24. Also, ich habe ÜK-Waffen (KW) im selben Kaliber. Aber nicht vom selben Hersteller/Modell. Also lassen auch die sich ohne Seriennummer klar unterscheiden. Eine ist eben von Hersteler A/Modell B, die andere vom Hersteller X/Modell Y. Und "Fremdwaffen"....? Leute, Leute, man kann's auch übertreiben. Wenn ich (notfalls mit Unterschrift) angebe, dass WK durchgängig mit eigenen Waffen geschossen wurden, dann ist das so.
  25. Auf der anderen Seite haben andere EU-Staaten, wie man hört, die Magazin-Geschichte auch deutlich pragmatischer gelöst, als (mal wieder) D.
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