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karlyman

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  1. 1) Das frage ich mich auch. Unabhängig davon (@Max Musculo) hänge ich allerdings am BDMP, der Verband gefällt mir grundsätzlich. 2) Das ist nicht nur eine (richtige) Meinung, sondern es ist ein rechtliches Prinzip im Bereich Bedürfnisanforderung.
  2. Die Auswirkungen, wenn so etwas (woran ich meine Zweifel habe) Bei "Gelb" tatsächlich Rechtslage wäre, wären für viele Sportschützen wohl heftiger als beim ÜK auf "Grün". Denn Viele dürften einiges mehr "über 10" auf WBK Gelb besitzen, als sie "über 2/3" auf WBK Grün haben. (Ist auch kein Wunder bei den stark unterschiedlichen, bei "Gelb" liberaleren Erwerbsvoraussetzungen).
  3. So, es geht weiter... Neue Spielart (wenn man dem, s.u., überhaupt glauben darf): Mir ist heute ein Infobrief (LV-Info) des BDMP LV Ba.-Wü. untergekommen, in dem der Verband die nachwirkende (erneute) behördliche Bedürfnisprüfung für Sportwaffen auf WBK "Grün" unter Kontingent, über Kontingent, sowie für solche auf WBK "Gelb" mitteilt bzw. aus seiner Sicht interpretiert. Bei "Grün ÜK" (§ 14 Abs. 5 WaffG) wurde die Rechtslage nach aktuellem "Richterrecht" lt. VGH Ba.-Wü. wiedergegeben, zumindest für Ba.-Wü.-Behörden, wie hier ja auch schon vieldiskutiert (regelmäßiger Wettkampfnachweis für die ÜK-KW/-HA LW). Komplett überrascht hat mich jedoch die Aussage zu sog. Altbesitz-"Überkontingentwaffen" auf WBK Gelb (früher § 14 Abs. 4, jetzt neu § 14 Abs. 6 WaffG). Da wird behauptet, dass auch für den vor Inkrafttreten des neuen 10er-Kontingents auf "Gelb" erworbenen Altbesitz, soweit dieser die neu eingeführte 10er-Grenze übersteige (somit ebenfalls eine Art Überkontingent) ab jetzt für jede Waffe regelmäßiger Wettkampfnachweis erforderlich sei. Zitat: "Ist der Sportschütze im Altbesitz einer WBK nach § 14 Abs. 6 (gelbe WBK), in der mehr als 10 Waffen eingetragen sind, müssen auch für die Waffen über dem Kontingent (max. 10 Waffen) Nachweise analog zum Ablauf nach § 14 Abs. 5 WaffG erbracht werden". M.E., kollidiert eine solche Rechtsinterpretation klar mit dem Grundsatz, wonach für die nachwirkende Bedürfnisprüfung keine strengeren Maßstäbe anzulegen sind als an den Ersterwerb (das sah ganz grundsätzlich auch der VGH Ba.-Wü. so). Im Gegensatz zu ÜK auf "Grün" war für alles auf den früheren § 14 Abs. 4 / "Gelb" Erworbene zwar ein schießsportlicher Verwendungszweck, aber niemals Wettkampfaktivität gefordert bzw. vorausgesetzt. Diese Bedürfnisanforderung gab es nicht. Überhaupt bestand vor der Änderung - somit bei Erwerb des Altbesitzes - kein "Kontingent", und damit konnten doch auch keine daraus ableitbaren besonderen Erwerbsanforderungen bestehen. Hat jemand eine Vorstellung, wo die o.g. (m.E. seltsame) Ansicht des BDMP-LV zu "Gelb" herrührt?
  4. Sogar in GB (!) gelten für Druckluftwaffen liberalere Regeln (auch LG über der besagten Grenze erlaubnisfrei).
  5. An sich ist schon alles erlaubt, was nicht einer Verbotsregelung unterliegt... Systematisch sind in verschiedenen Bereichen eben sog. Genehmigungs-/Erlaubnisvorbehalte eingebaut. D.h. dann: grundsätzlich verboten, und nur zulässig wenn ausdrücklich (formal) eine Erlaubnis erteilt wurde.
  6. Mistgabel, gute Grabegabel, Spaltaxt... etc. Hat jeder Baumarkt für Garten- und Holzfans überreichlich.
  7. Ich glaube, für solche Fälle wären die meisten mit guten Gartengerätschaften besser ausgerüstet als mit einem (wenngleich stärkeren) LG. Aber gegen Phantasien kommt man schwer an.
  8. Wahrscheinlich haben einige die Hoffnung, sich ggf. mit starken Druckluftgewehren geräuschlos/ohne Aufsehen ein Eichhörnchen o.ä. als kleine Not-Mahlzeit schießen zu können...
  9. ...und unterliegt natürlich waffenrechtlich in D genauso der Erlaubnispflicht.
  10. @Bettina Fischer Das ist insofern richtig, als dass echte "preparedness", also Vorbereitetsein auf solche Not- und Katastrophenszenarien, vorrangig ganz andere Dinge erfordern als Bewaffnung. Andererseits halte ich nichts davon, von einigen auf YouTube u.ä. präsenten "Typen" allgemein auf eine potenzielle, mangelnde Unzuverlässigkeit der Bevölkerung in punkto Waffenbesitz zu schließen. Wie sieht's denn in diesbezüglich liberaleren europäischen Gesellschaften aus, herrschen da "Mord und Totschlag"?
  11. Die haben ja auch so eine riiieeesige deliktische Relevanz... Also, ziemlich genau in der Gegend von Null.
  12. Nur nebenbei, ich gehe mal davon aus, dass dieser Wettkampf (übrigens vor gut 3 Wochen) in Österreich stattfand. Da ist das Verhältnis zum Thema vielleicht marginal anders als im super-verkrampften D.
  13. Meine armen Augen!
  14. Mich interessiert "Nazizeugs" per se auch nicht. Mich interessiert allerdings Geschichte. Und ich finde es, darüber hinaus ein absolutes Unding, Leuten persönliche, familienbezogene Erinnerungsstücke zu enteignen. Geschichts- und Erinnerungs-Vergessenheit, in jeder Hinsicht.
  15. Was bin ich froh, dass z.B. mein .30 Carbine noch nie martialisch, sondern schon immer wie das vielbesagte "Kindergewehr" aussah...
  16. Es hört sich jedenfalls an wie ein "gestalterisches Kompromissangebot", um schießsportlichen HA-Verbotsforderungen etwas entgegenzusetzen. Nach "Sinn" frage man besser erst gar nicht.
  17. Sieht gut aus. Sieht aber auch aus wie von einem japanischen Zweiradhersteller geklaut, sprich: Kawasaki Green...
  18. Dir ist aber schon klar, dass zwischen "Devotionalien sammeln" einerseits, und persönlichen, familienbezogenen Erinnerungsstücken andererseits, ein Unterschied besteht? Diese Differenzierung und Trennlinie vermisse ich bei dem Thema. Zum Satz mit dem "zu tilgenden Andenken", einschließlich aller Erinnerungsstücke - das halte ich für regelrecht gefährlich. An entsprechende Passagen von G. Orwells "1984" muss dabei wohl nicht explizit erinnert werden.
  19. Ernsthaft - auch bei Besitz von Familien-Stücken (Fotos, persönliche Gegenständen von Opa, Uropa etc.)?
  20. Wem gefallen generell Glaskästen an der Wand für Deko-Stücke, die ansonsten auch so an der Wand hängen könnten...?
  21. Eine mögliche Problemlösung wurde weiter oben schon genannt.
  22. Tja, Lösungen in Form von Alurahmenkonstruktion und Glas - als Stand- sowie als Wand-/hängevitrinen, gibt es in der Tat so einige, aber die haben alle ihren Preis, und ihr Gewicht. Einfache Acrylglaslösungen (potenziell günstiger und mit dem Vorteil geringeren Gewichts für einfache Wandaufhängung) hätten ihren Charme.
  23. Tja, bevormunden, gängeln, erschweren, verbieten... da gebe ich dir recht. Scheint leider auch in Mitteleuropa, wo man in Sonntagsreden Freiheit immer so hochhält, "der Zug der Zeit".
  24. Auch mal wieder näher zum Thema: Gibt's da eigentlich auch brauchbare (und erschwingliche) fertige Lösungen auf dem Markt?
  25. Beim Waffenrecht würde ich das von D ebenfalls gegen das von A eintauschen... Es gibt in A einige (hier sattsam diskutierte) Besonderheiten, alles in allem aber ist es liberaler. Dass es in anderen Bereichen in der Alpenrepublik schärfere Regeln gibt (mit Straßenverkehr könnte man weitermachen) steht auf einem anderen Blatt; "aufrechnen" macht da wenig Sinn.
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