

karlyman
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Auch ein interessanter Punkt. Meine Frau ist momentan dran an der Frage des Pflichtteilsverzichts (verstorbener Vater, überlebende Mutter; großes Haus als Haupt-Erbgegenstand, mehrere Geschwister...). Demnach könnte man (d.h. könnten sich die Kinder, wenn sie auf den väterlichen Pflichtteil verzichten) also mittels eines von der Mutter abgegebenen Vermächtnisses absichern?
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Wie ist das eigentlich, wenn z.B. im geschilderten Fall schon seit Jahren auf dem Vermächtnisweg - per handschriftlichem, formal korrektem Schriftstück - "vorab" einzeln geregelt wurde, dass der schöne Oldtimer an Achim gehen soll... und nun eine Verfügung von Todes wegen/Testament über das Gesamtvermögen errichtet wird (ggf. auch notariell), in dem Achim nicht bedacht (aber auch das Auto nicht spezifisch genannt) wird. Gilt dann das Vermächtnis über das Auto weiter, oder ist das durch das (neuere) Testament über das Gesamtvermögen (inkl. Auto) aufgehoben...?
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Ja!
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Das geht m.W. Bin mir begrifflich nicht sicher, aber nennt sich so ein auf ganz bestimmte Gegenstände begrenzte Erbregelung nicht "Verfügung von Todes wegen...?"
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Na ja, ich meinte das schon gezielt auf das Vererben von Waffen. Dass beim Vererben einer Immobilie o.ä. bedeutender Werte viel mehr "Musik" (und im Enttäuschungs-Fall dann auch im Hinblick auf die Anfechtung) drin ist, ist klar. Anders ausgedrücit: Es ist eher wenig wahrscheinlich, dass um Opas Sportrevolver oder alte Skeet-Flinte ein juristischer Anfechtungs-Krieg ums Testament begonnen wird. Ansonsten: Sind Fälle bekannt, wo eine Waffenbehörde den letzten Willen eines LWB (der ja bedeutendste Voraussetzung der Erben-WBK ist) nicht geglaubt bzw. angefochten hat...?
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Na, im Gesetz werden noch nicht mal Wettkämpfe bezogen auf jede ÜK-Waffe gefordert. Im Gesetz ist im Fall ÜK-Waffen nur die prinzipielle Anforderung einer Wettkampf-Aktivität des Schützen ablesbar.
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An welches Szenario denkst du bei der Gefahr der Testaments-Anfechtung? An einen möglichen Verwandten u.ä., der rechtliche Schritte einleitet, weil nicht er die Waffe(n) erbt...? Möglich, aber irgendwie, vor allem bei der Situation in D, auch nicht so wahrscheinlich. Oder an eine Waffenbehörde, bei der die Erben-WBK beantragt wird und die dem vorgelegten Testament nicht glaubt...?
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Also, ich habe ÜK-Waffen (KW) im selben Kaliber. Aber nicht vom selben Hersteller/Modell. Also lassen auch die sich ohne Seriennummer klar unterscheiden. Eine ist eben von Hersteler A/Modell B, die andere vom Hersteller X/Modell Y. Und "Fremdwaffen"....? Leute, Leute, man kann's auch übertreiben. Wenn ich (notfalls mit Unterschrift) angebe, dass WK durchgängig mit eigenen Waffen geschossen wurden, dann ist das so.
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Auf der anderen Seite haben andere EU-Staaten, wie man hört, die Magazin-Geschichte auch deutlich pragmatischer gelöst, als (mal wieder) D.
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Klar, es ist in D aktuell Gesetzeslage... Aber wenn man sich das mal überlegt: gleichzeitig gibt es aktuelle Äußerungen von Europol, dass in Nordeuropa vermehrt Handfeuerwaffen/Kriegswaffen auftauchen, die aus der großzügigen Verteilung in der Ukraine stammen. Und hier gilt die Sorge den Mag.-Kapazitäten registrierter Sport- und Jagdwaffen eines überschaubaren Kreises lizensierter Besitzer... Irgendwie - wenn man das große Ganze betrachtet - skurril. und voller verschobener Maßstäbe.
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Mobile Stromerzeuger... kompakte Solarpanels... Seltsam, seltsam, diese Themenwahl u.a. bei BILD neuerdings.
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Also, petroleumbetriebenes Radio ist schon eine sehr eigene Lösung, aber, wenn's funktioniert... Ich habe halt die Vorstellung von einem eigenständigen Radio (also ohne Verbindung mit sonstigen Geräten; nicht immer will man z.B. eine Lampen-/Radio-Kombination..). So ein kleines Kurbel-/Solarradio (Mehrband, einschließlich DAB) habe ich seit längerem (auf Reisen) in Betrieb, und bin sehr zufrieden damit. Das steht natürlich auch daheim für einen evtl. Fall des Falles im Regal.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Eigentlich gibt's für das legale Waffensammeln in D einen anderen, dafür vorgesehenen Zugangsweg. -
Na ja, es geht um Strom für ein kleines Radio... Natürlich kann man, wenn wegen anderer/größerer Verbraucher ohnehin ein Aggregat läuft (oder leistungsfähige Akkus zur Verfügung stehen) auch das Radio noch mit dranhängen. Aber für das Radio allein täte es im Notfall eben auch... eine dort (Notfallradio) sinnigerweise angebrachte Kurbel. Das funktioniert.
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Wir waren vor vielen Jahren mal bei Besichtigung der Waffen-Sammlung eines LKA. Der Beamte, der uns durch die Sammlung führte, sagte auch, dass da neben Tatwaffen eben viele Waffen verwahrt seien, die keine deliktische Bedeutung hatten, sondern nur als illegal besessene Stücke durch irgendeinen Anlass entdeckt worden seien. Viele davon optisch wie frisch vom Händler - der Regelfall sei "viele Jahre im Karton unterm Schrank oder auf dem Speicher verwahrt, selten hervorgeholt, nie benutzt". Einfach wegen Habenwollen.
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Nur am Rande - ein echtes Notfallradio läuft m.E. mit Batterien, oder hat für den äußersten Fall einen Dynamo mit Handkurbel. Was Inverter angeht, da stimme ich zu.
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Ist somit Schall und Rauch, nicht mehr.
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Bundesbehörden bzw. der "große" Katastrophenschutz vielleicht nicht. Aber evtl. Gemeinden, die für eigene Einrichtungen eine rudimentäre Stromversorgung sicherstellen wollen, jedoch nicht selbst vorgesorgt haben... Zur Not werden dann pro Gemeindeeinrichtung eben 3 oder 5 der kleinen Aggregate eingesetzt. Kann aber wie gesagt sein, dass da viele Gemeindebürger bei der "Einsammlung und Abgabe" nicht ohne weiteres mitspielen; die haben die Dinger nämlich auch nicht "aus Jux und Dollerei" gekauft und vorgehalten.
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Rechtliche Grundlagen gibt es mehrere. Wie hier schon genannt, in einigen Bundesländern entsprechende Ermächtigungen in Kommunalverordnungen, Regelungen in Feuerwehrgesetzen, in Ordnungsbehördengesetzen u.ä... Die Frage ist (unabhängig davon), ob die Leute - sollte die Herausgabe von Aggregaten verlangt werden, die sie zur eigenen, häuslichen, familiären Not-Versorgung vorhalten - da auch tatsächlich "mitspielen" und die Geräte so ohne weiteres herausgeben.
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Wie bereits gesagt, offensichtlich politische Vorgabe, unbedingt irgendwelche Ablehnungs-Gründe zu finden.
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Und dann bringen sie zur Bebilderung Fotos von der seriösen IWA in Nürnberg. "Waffenmessen sind umstritten"... Ja, weil da werden ja generell böse Waffen gezeigt... aber halt, jetzt gibt es neuerdings ja aus Grün-Sicht auch gute Waffen... wie verwirrend das alles.
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Das wurde sogar vor wenigen Jahren mal in einem Krimi thematisiert (Details weiß ich nicht mehr, aber es handelte sich um einen Anschlag auf den Schützen). Hat mich erstaunt, dass die Drehbuchschreiber überhaupt auf das Thema kamen...
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Wurde hier m.W. schon diskutiert... Anlaufstrombegrenzer zwischenschalten.
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Da gibt's noch andere Gründe. Aus diesen heraus haben sich Leute letztlich solche Aggregate angeschafft.
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Aber von den kleineren Stromerzeugern für Haushalte, z.B. Inverter im Bereich um die 2 kW, sind viele gängige Modelle offenbar noch mit vertretbarer Lieferfrist zu kriegen. Somit auch jetzt noch für Gemeinden oder deren Einrichtungen (wie Fw) ohne weiteres erhältlich und bevorratbar. Daher auch... kein Verständnis, wenn diese im Fall des Falles dann im Winter "um die Ecke kommen" und ggf. von Privaten deren Notfallausrüstung (per Gemeindesatzung oder Fw.-Recht) einziehen wollen. Diesbezüglich rechne ich damit, dass es ziemlich im Getriebe knirschen wird, d.h. viele sich da soweit irgend machbar weigern werden.