karlyman
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ja. Soweit richtig... Auch ich denke, dass vieles in D (trotz allem) noch ganz gut ist und man darin und damit ordentlich leben kann. Dennoch, es bleibt die Erkenntnis - der legale, private Waffenbesitz ist ein Lackmustest für die Freiheit eines Landes. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Ich kann dazu nur sagen: Das Leipziger BVerwG(!)-Urteil vor Jahren zu Magazinen jagdlicher HA. Das war schlicht an den Haaren herbeigezogen und reichlich absurd. So absurd, dass sogar der Gesetzgeber (auf Intervention der Jagdverbände) anschließend Gesetzes-Korrekturbedarf sah. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die Krisen (Krieg, Energie, Migration, Pandemie) potenzieren sich, aber man hat den Eindruck, das Schiff D schlingert nur so dahin... politisches Reagieren, meist auch noch falsch oder zu spät, und rationales Agieren sieht auch anders aus. -
Mit einem gescheiten Li-Ionen-Akkupack und ein paar damit versorgten LED-Lichtern kriegt man es netzunabhängig auch ganz schön hell. Reicht für etliche Tage Stromausfall (und ggf. noch ein paar Sachen mehr als Lichter).
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Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Das ist ein guter Punkt. Es zeigt den Irrwitz auf. Der VGH hat ja selbst gesagt, dass an den Besitz der ÜK-Waffe keine anderen/höheren Anforderungen zu stellen seien, als an ihren Erwerb (bei dem damals keine Behörde Einzel-Wettkampfnachweis forderte). Um dann im Folgenden (@ASE wies darauf hin) wiederum das Gegenteil zu sagen... -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Was soll daran einfacher sein? -
Aber... du weißt doch: "Luggage? That punk pulled a Glock 7 on me. You know what that is? It's a porcelain gun made in Germany. It doesn't show up on your airport X-ray machines here and it costs more than what you make in a month!"
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Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Erstens ist ein Schreiben an die Behörde.... erstmal nur ein Schreiben. Es kommt dann auf die Replik der Behörde an, wie "gesinnt" bzw. drauf die sind. Danach kann man immer noch entscheiden, gehe ich den (auch verwaltungsrechtlichen) Konfrontationsweg, oder bringe ich halt den WK-Nachweis. P.S.: "Urlaub machen"/Parken beim BüMa, oder ganz "weg", käme in meinem Fall ohnehin nicht vor. Ich habe bislang keine jagdliche KW. Das Ding wäre im Notfall schneller auf mein JS-Bedürfnis "umgemünzt", als mein Sachbearbeiter "ÜK" sagen kann (oder würde). -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Ich tendiere dazu, sollte ich zum ÜK-Bedürfnisthema mal ein Schreiben bzw. Anforderungen der Waffenbehörde für meine ÜK-Waffen (wie von den "Vorreitern" der Waffenbehörde Stuttgart) erhalten, mich in einer ersten Antwort auf diese Formulierung des VGH Ba.-Wü., zu beziehen. Bei Erteilung der entsprechenden waffenrechtlichen Erlaubnisse gab es keine Anforderung des Wettkampfnachweises bezogen auf jede einzelne Waffe, sondern - siehe Gesetz - die Anforderung der allgemeinen Wettkampfaktivität des Schützen. Die Fortgeltung (Besitz) kann die Erstanforderungen (Erwerbserlaubnis/Erwerb) nicht übersteigen. Man kann's so ja mal probieren... Bei nicht wenigen Waffenbehörden halte ich es für wahrscheinlich, dass da in überschaubarer Zeit nichts Fundiertes als Replik zurückkommt. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Ein Wechselsystem ist eine Komponente aus erlaubnispflichtigen Waffenteilen; es selbst ist jedoch per Gesetz ausdrücklich als bedürfnisfrei klargestellt. Daher darf es bezüglich des WS als solchem keine Bedürfnispflichten geben. Interessant ist folgende Fragestellung (dürfte auf einige zutreffen, mich eingeschlossen): Ein Sportschütze besitzt eine .45 ACP-Pistole als ÜK-Waffe, und dazu auch ein 9x19-Wechselsystem. Er schießt Wettkämpfe mit der Pistole im Regelfall im Kal. 9x19... Könnte das Probleme beim "Wettkampfnachweis" ergeben...? -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Das sehe ich auch so. Die Frage ist allerdings, ob nicht bei allseitiger Akzeptanz von Schritt 1 (Wettkampfnachweis auf Niveau des VGH-BW-Urteils) so etwas "folgerichtig" mal als Schritt 2 folgt. Das Schräubchen braucht man nur weiterzudrehen. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Warum mit Letzterem eine vorgeschriebene Aktivität erbracht werden muss, ist damit aber noch nicht begründet. (Außer natürlich mit "Isso"... OK, immer ein Wahnsinnsargument). -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Na ja, über die Bindungswirkung einer Gesetzesauslegung des VGH Mannheim/Baden-Württemberg für den LV Sachsen des BDMP, oder den BSSB, (etc.) lässt sich streiten. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Dabei baut Beretta doch so schöne Sportwaffen für olympische Disziplinen, auch verwendet in einschlägigen DSB-Leistungszentren... -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Kann es, ja. Aber in dem Fall sieht man schon, "wo's herkommt"... Seit dem Schulattentat von Winnenden scheint man in Ba.-Wü. im verwaltungsrechtlichen Bereich Waffenrecht ohnehin "abzudrehen". Immer noch etwas weiter am Schräubchen drehen, im Zweifel immer eine Spur schärfer. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Der ba.-wü. VGH (dortige Bezeichnung, wie auch in Bayern und Hessen) ist ja das ba.-wü. Oberverwaltungsgericht. Darüber gibt's in Ba.-Wü. in der Verwaltungsgerichtsbarkeit instanziell nichts mehr. Ich wunderte mich hingegen über die Erwähnung des Bundesverwaltungsgerichts. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
War Letzteres etwa auch schon involviert...? Wäre mir neu. Ich dachte, hier geht es um eine Rechtsauslegung ausschließlich des baden-württembergischen Oberverwaltungsgerichts. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ad 1): Glaubst du ernsthaft, dass "der Politik" nicht schon lange klar ist, dass ein gewisser Prozentsatz der Sportschützen einfach aus Waffenfaszination, Habenwollen u.ä. sich dem Schießsport (Bedürfnisgrund) anschließt...? Ad 2): Auch das dürfte "der Politik" durchaus klar sein, aber erstens sind die Hürden zum JS (Aufwand) nicht so gering, dass da jeder "schnell zugreifen" kann bzw. will, zweitens reden wir bei den Jägern in D bezogen auf die Bevölkerung wahrlich nicht von großen "Massen", und drittens ist das mit normierten "Abschussnachweisen" auch nicht ohne weiteres machbar (es sei denn, der GG befiehlt dem Wild, sich überall zu zeigen und erlegen zu lassen...). Ich sehe gewisse Äußerungen/Publikationen auch nicht grade als förderlich an, aber "dem Gesetzgeber" ist vieles, was sich im hier geschaffenen waffenrechtlichen Bedürfnissystem tummelt (mit Sammlern könnte man noch weitermachen) durchaus bewusst, da bin ich mir sicher. Aber es wurden eben Hürden aufgebaut, die über keinen der drei Bereiche einen "so-mir-nichts-dir-nichts"-Waffenerwerb ermöglichen... Das Regularium, die "Eindämmwirkung" wie in D erwünscht, ist durchaus da. Ohne diese Bedürfnis-Hürden hätten wir beim LWB in D ganz andere Zahlen/Größenordnungen, da bin ich überzeugt. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Die Formulierung/Empfehlung, "die Vereinsmeisterschaften mit allen vorhandenen Waffen" zu schießen ist sicherlich pragmatisch gemeint, zeigt aber auch, wohin die Reise geht. Es wird nicht mehr geschossen aus Spaß an der Freude, am Schießen bzw. Wettkampf an sich, nein, es wird künftig orientiert am Bedürfniserhalt geschossen. Hat schon so einen leichten Hauch von "Fronarbeit"... Auch das ist Teil einer Vergrämungsstrategie (die ich nicht dem WSV vorwerfe, sondern von bekannter Seite kommt). -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Baden-württembergische Verwaltungsrichter haben eine Gesetzesauslegung vorgenommen, soweit richtig. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Was in der Tat stimmt, ist, dass das WaffG selbst nicht viel bezüglich der Ü-Kontingentwaffen verlangt. Nur eben eine generelle Wettkampfteilnahme des Sportschützen. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Tja. Mit solchen Details hat sich offenbar noch niemand befasst. Denkt man das durch, zöge es einen endlosen "Rattenschwanz" an Dokumentation/Bürokratie nach sich. Wie gesagt, im Gesetz ist schlicht eine allgemeine Wettkampfteilnahme des Schützen gefordert, mehr nicht. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Die Meisten, die hier nach Durchreise durch x bereits sichere Länder (und dortigem Entfall ihres Fluchtgrundes, so anfangs überhaupt vorhanden) ankommen, sind bezogen auf das ersehnte Endziel längst keine "Geflüchteten" mehr. Die "Fluchten" sind, betrachtet man sie näher, in ihrem Verlauf ökonomisch motivierte Fernmigration. Aber eigentlich kann man da, bei Anwendung von Logik, selbst draufkommen. Und nein, "Hetze" ist das nicht, sondern das Produkt genauen Nachdenkens. Etliche, selbst sozialdemokratisch regierte EU-Länder legen diesbezüglich mittlerweile das Ruder in der Asyl-/Migrationspolitik herum. D macht eben noch eine Weile mit dem Kurs weiter, den es fährt. Noch meint man, es sich leisten zu können. Ist aber, zugegeben, ein anderes Thema. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Deine Argumentation erinnert mich - nicht irgendwie, sondern exakt - an eine bestimmte "Seite". Solltest du selbst Waffen besitzen, gib' sie doch lieber gleich ab. Die sind doch nur (Entwendungs-/Missbrauchsfall o.ä.) eine potentielle Gefahr... -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
karlyman antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Für die Benutzung durch einen Besitzer ist das praktisch so, doch.