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karlyman

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  1. Die Diskussion über Flinten-/Büchsengeschosse ist hier eigentlich müßig. Denn sie kam hier nur in Zusammenhang mit jagdbezogenem "eine reicht für alles" auf. Und, wie schon erwähnt, Flinten mit "speziellem Laufprofil" (also gezogenen Läufen) sind so speziell, und so verhältnismäßig schlecht für den Schrotschuss geeignet, dass man neben einer solchen "Büchsenlauf-Spezialflinte" (oder wie auch immer; blöde Diskussion) jagdlich doch wieder weitere Langwaffen benötigt; eben mindestens noch eine Flinte mit glattem Lauf. Und - schon ist es nichts mit der "einen für alles".
  2. Ja, das sind klassische Anschlagschäfte, die hinten an der Pistole angebracht werden; somit keine "Einlegeschäfte", die die Pistole umschließen.
  3. Selbiges ist für D allerdings - im Unterschied zu USA u.a. - ein großes "Pfui" und "Ts, ts, ts"...
  4. BDS, das kann sein... Ich bin mir aber nicht sicher, ob diese "Einlegeschäfte" beim BDMP (DP3, "Dienstpistole mit Anschlagschaft") auch als Anschlagschaft gelten bzw. zulässig sind.
  5. Mein Enthusiasmus bei diesen Einlegeschäften (Bezeichnung ist m.E. begrifflich präziser als "Anschlagschaft") hält sich, nach zwei Versuchen in Verbindung mit meiner G17, ohnehin in Grenzen. Aus meiner Sicht, rückblickend, war das ein "neues Spielzeug", mit begrenztem Nutzen und nachlassendem Charme, das nach einiger Zeit nur noch "in der Ecke" lag.
  6. So, wie es aussieht: wenn anno 2023 der kalte Wind die bunten Blätter vollends von den Bäumen fegt.
  7. Och, auch ganz interessant. Altenteilerhäuser und ihr Umfang, und ergänzend noch das Thema "Übernahme landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich durch nicht-landwirtschaftliche Nutzer zu Wohnzwecken"; sind durchaus pikante baurechtliche/bauplanungsrechtliche Themen. Aber, natürlich... nun so was von OT...
  8. So ein Spezial-Teil taugt aber dann sonst nicht so viel als "Flinte". Sprich, man bräuchte dann doch wieder eine "echte"/glattläufige Flinte. Und wieder ist's Essig mit der komischen Weisheit "eine langt für alles"...
  9. Interessante Frage, in der Tat. Zumal zumindest das Textstück zum Waffenrecht im Koaltionsvertrag nichts von "dicken Verschärfungskloppern" (a la GrünLinks) enthält, und zu vermuten ist, dass die FDP da deutlich Handschrift eingebracht hat.
  10. Welcome to the GDR.
  11. Klar gibt's diese "Manchen"... Auf vielen Gebieten machen "Manche" irgendetwas... Sie sind aber nicht der Maßstab.
  12. Ich finde das schon "überraschend". Denn die Zahl mag zwar der eine oder andere nach persönlichem Gusto nicht nachvollziehen können... sie ist aber eigentlich egal.
  13. Bei solchen Standpunkten bzw. Aussagen kann man den entsprechenden Leuten nur sagen: Ihr habt das System nicht kapiert. Ich für meinen Teil, der als Reservist eigentlich nur bei DVaGs u.ä. tätig war und mich aus dem zivilen Schießwesen des Verbandes fernhielt, hatte vor Jahren mal ein paar Schießeinladungen von RAGs, Kurz- und Langwaffe. Ich habe das Ganze dann nicht vertieft... Zum einen, weil mir (kann natürlich Zufall sein) die Leute da bei weitem nicht so sympathisch waren wie bei meinem "normalen" SV... Zum anderen, weil ich für mich feststellen musste, dass es überhaupt nichts gibt, was die VdRBw-Disziplinen interessanter macht als die des BDMP; eher im Gegenteil.
  14. So viel dann zur praktischen Bedeutung (oder Auswirkung) des im Eingangsbeitrag genannten "hehren" Prinzips des VdRBw...
  15. ...oder nach so einem berüchtigten "proof of life" im Fall einer Entführung. Irre.
  16. Das finde ich, in der Tat, höchst seltsam. Soweit mir (allerdings nicht spezifisch zum Waffenrecht) bekannt ist, sind Behörden gehalten, Präsenz-Besprechungen und Vor-Ort-Termine, insbesondere wenn sie nicht draußen stattfinden, gegenwärtig auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Im Übrigen wäre es interessant, was geschieht, wenn bei einer nicht angekündigten Vor-Ort-Kontrolle nach § 36 WaffG der zu Kontrolliende die Tür zu lässt, und folgendes mitteilt: Er habe seit heute morgen Symptome, die auf eine SARS-COV2-Erkrankung hindeuten, wolle demnächst einen Test zur Abklärung machen, und der Besuch in seinem Haushalt solle daher aus Infektionsschutzgründen zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden. Und zwar möglichst vereinbart, nach "Entwarnung", und unter vorheriger Mitteilung eines negativen Testergebnisses aller Beteiligten.
  17. Seltsam, auf der anderen Seite kommt der Bürger in die Behörden nur nach expliziter Terminvereinbarung rein...
  18. Also, ich lebe in Ba.-Wü. Und die Pandemie läuft jetzt seit rund 2 Jahren. In den 4 Kreisen/Verwaltungsbezirken, die ich hier bezüglich Waffenbehörden (selbst bzw. über Freunde/Bekannte/Vereinskollegen) kenne, ist bislang nicht mal im Ansatz etwas von einem entsprechenden, konzertierten Widerruf von Erlaubnissen bekannt.
  19. Das ist eine sehr pauschale Aussage. Schon deshalb, weil es da bei weitem nicht nur "schwarz und weiß" gibt. Man kann den JS haben, und Jagd sehr intensiv und "fast täglich" betreiben, oder etwas weniger intensiv, oder nur ab und zu mal zu bestimmten Gelegenheiten, und manche auch über längere oder lange Zeiträume gar nicht... Es würde mich wundern, wenn du Statistiken darüber hättest, bzw., wenn es solche überhaupt umfassend gibt. Alleine über die Zahl der Revier-/Eigenjagdinhaber oder BGS-Inhaber lässt sich jedenfalls noch keine echte Aussage treffen.
  20. Ich habe nicht behauptet, dass er über den gültigen JJS hinaus etwas als Bedürfnisnachweis benötigt. Nur braucht er eben - siehe vorigen Satz - einen Bedürfnisnachweis.
  21. 🍾
  22. So, ich rücke jetzt allmählich ab zum Feiern... "Melde mich ab" hier für dieses Jahr!
  23. Also, ich für meinen Teil werde eben mit ein paar Rest-Knallvorräten, gutem Essen und Sekt bei Freunden feiern... nichts Experimentelles... Euch allen und euren Familien wünsche ich jedenfalls einen guten Rutsch nach 2022, feiert schön, lasst's euch gutgehen... und dann alles Gute fürs neue Jahr!
  24. Könnte sie, ja. Teils wird's von Erfolg begleitet sein, teils nicht.
  25. Ja. Das Problem in unserer heutigen Realität ist, dass Freiheit und Eigentum beschränkende Gesetze (auch solche mit Erlaubnisvorbehalten wie im WaffG) diese Beschränkungen begründen müssen... und im Falle des WaffG schon seit langem keine wirklichen, sich auf die Faktenlage (u.a. deliktische Relevanz des legalen Waffenbesitzes) stützenden Begründungen mehr geliefert werden. Es wird beschränkt oder geregelt "aus dem Bauch" heraus, so in den letzten Jahren der zunehmende Eindruck.
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