karlyman
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Sieht gut aus. Sieht aber auch aus wie von einem japanischen Zweiradhersteller geklaut, sprich: Kawasaki Green...
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Dir ist aber schon klar, dass zwischen "Devotionalien sammeln" einerseits, und persönlichen, familienbezogenen Erinnerungsstücken andererseits, ein Unterschied besteht? Diese Differenzierung und Trennlinie vermisse ich bei dem Thema. Zum Satz mit dem "zu tilgenden Andenken", einschließlich aller Erinnerungsstücke - das halte ich für regelrecht gefährlich. An entsprechende Passagen von G. Orwells "1984" muss dabei wohl nicht explizit erinnert werden.
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Ernsthaft - auch bei Besitz von Familien-Stücken (Fotos, persönliche Gegenständen von Opa, Uropa etc.)?
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Wem gefallen generell Glaskästen an der Wand für Deko-Stücke, die ansonsten auch so an der Wand hängen könnten...?
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Eine mögliche Problemlösung wurde weiter oben schon genannt.
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Tja, Lösungen in Form von Alurahmenkonstruktion und Glas - als Stand- sowie als Wand-/hängevitrinen, gibt es in der Tat so einige, aber die haben alle ihren Preis, und ihr Gewicht. Einfache Acrylglaslösungen (potenziell günstiger und mit dem Vorteil geringeren Gewichts für einfache Wandaufhängung) hätten ihren Charme.
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Tja, bevormunden, gängeln, erschweren, verbieten... da gebe ich dir recht. Scheint leider auch in Mitteleuropa, wo man in Sonntagsreden Freiheit immer so hochhält, "der Zug der Zeit".
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Auch mal wieder näher zum Thema: Gibt's da eigentlich auch brauchbare (und erschwingliche) fertige Lösungen auf dem Markt?
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Beim Waffenrecht würde ich das von D ebenfalls gegen das von A eintauschen... Es gibt in A einige (hier sattsam diskutierte) Besonderheiten, alles in allem aber ist es liberaler. Dass es in anderen Bereichen in der Alpenrepublik schärfere Regeln gibt (mit Straßenverkehr könnte man weitermachen) steht auf einem anderen Blatt; "aufrechnen" macht da wenig Sinn.
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Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
karlyman antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Fortbildung, und der Einsatz geschulter Kräfte bei der Behörde, ist immer gut. Nebenbei wundert mich, dass Zielgruppe für das Thema Aussen-Kontrollen hier explizit (s. KBW-Beschreibung) MitarbeiterINNEN sein sollen. -
Na, hört sich ja ganz, ganz schrecklich an.
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Das "Schnellfeuergewehr" ist in dem Bereich offensichtlich die neueste journalistische Bullshit-Kreation.
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Und genau an dem Punkt setzt der enteignungsgleiche Charakter des staatlichen Eingriffes ein. Der Staat nämlich hat faktisch den Markt für die entsprechenden Gegenstände zerstört, und damit mit seiner restriktiven Regelung den Verkehrswert, die wirtschaftliche Verwertbarkeit, nahe Null gesetzt. Da kann man wortreich und sophistisch darum herum kommentieren - es ist eine Verarxxxe der betroffenen Bürger, und de facto die Abwesenheit von Vertrauensschutz.
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Das kennen wir als LWB doch zur Genüge. Allerdings gibt es, wenn restriktive/verbietende Regelungen neu eingeführt werden, wie bereits gesagt z.T. auch Altbestandsschutz - eben für alles legal Vorhandene/Erworbene bis zum Stichtag der neuen Regelung. Das ist Ausdruck des sog. Vertrauensschutzes; und gibt es in vielen Bereichen. Beim LWB ist man damit - in D - leider sehr zurückhaltend, und mit enteignungsgleichen Eingriffen sehr schnell.
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Dritte Waffe als Sportschütze in die WBK eintragen lassen wegen Erbfall ? ist das möglich
karlyman antwortete auf Ibides's Thema in Waffenrecht
Dann ist es da ja gut. -
Dritte Waffe als Sportschütze in die WBK eintragen lassen wegen Erbfall ? ist das möglich
karlyman antwortete auf Ibides's Thema in Waffenrecht
Einen Waffen-Erbfall habe ich selbst mitbekommen, und betreut. In weiteren Fällen, die mir bekannt wurden, sind die "Quellen"/Betroffenen vertrauenswürdig, da glaube ich jedes Wort. Ich sage mal vorsichtig - die Behörden haben eine "Tendenz" (und beraten häufig dahingehend), in Erbfällen die Waffen weg (auch aus ihren Akten, ein Fall weniger...) zu bekommen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Man glaubt es (s. 1. Hervorhebung) schlicht nicht... (s. 2. Hervorhebung). -
Dritte Waffe als Sportschütze in die WBK eintragen lassen wegen Erbfall ? ist das möglich
karlyman antwortete auf Ibides's Thema in Waffenrecht
Ich bin wahrlich kein Behördenhasser. Und ja, es gibt sicher viele hilfsbereite und rechtlich objektiv beratende Waffenbehörden. Aber, sorry, ich habe auch schon mitbekommen, wie gerade im Erbfall durch die Behörden den Erben besagter Käse erzählt bzw. ihnen nahegelegt wurde, sich doch von dem Zeug zu trennen... Den Rat hinsichtlich Beantragung einer Erben-WBK gem. § 20 WaffG halte ich in der vom TS genannten Situation für goldrichtig. Hat eigentlich (gerade für einen WBK-Inhaber/Sportschützen) nur Vorteile. -
Dritte Waffe als Sportschütze in die WBK eintragen lassen wegen Erbfall ? ist das möglich
karlyman antwortete auf Ibides's Thema in Waffenrecht
Mein Beileid zu Deinem Verlust, und viel Kraft in dieser Zeit. Was die Waffe angeht, wurde hier schon der gute Rat gegeben, für diese eine Erben-WBK (§ 20 WaffG) zu beantragen, also bedürfnismäßig nicht über die "Sportschützenschiene" zu gehen. -
Dritte Waffe als Sportschütze in die WBK eintragen lassen wegen Erbfall ? ist das möglich
karlyman antwortete auf Ibides's Thema in Waffenrecht
Es soll allerdings schon vorgekommen sein, dass einem auf Nachfrage bei bestimmten Waffenbehörden rechtlich "Käse" erzählt wurde... und man auf WO zum Thema den einen oder anderen, nützlichen rechtlichen Tipp bekam. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
karlyman antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
"Hochintelligent", kann man da nur sagen. Nur nebenbei, das war gerade ungefähr Halbzeit, also mittendrin, im Engagements-Zeitraum der Bw in AFG... wo ab und zu die 7,62 x 51 ganz gefragt war. -
In meinem Fall wurde es einmal kommentarlos durchgeblättert, das andere Mal mit der Anmerkung "oh, Sie gehen aber viel schießen". Am Bedürfnis(erhalt) wurde bei mir nie herumgekrittelt... Wie gesagt, ich belasse es weiterhin bei meiner Verfahrensweise, und fange auch nicht an, da wie wild noch zusätzlich (Dokumentations-)Aktivitäten zu betreiben.
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Also, ich zumindest mache das auch nicht (ich hatte es in den letzten Jahren zweimal bei Behördenterminen mit dabei, der Sb hat reingeschaut, das war's..).
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Also, ich für meinen Teil kann mich da ausklinken. Ich führe seit zwei Dekaden (m)ein Schießbuch. Nur habe ich keinerlei Motivation, die "Dokumentationspflichten" mehr und mehr auszuweiten. Ich führe mein BDMP-Buch (wer den Verband kennt, kennt die enthaltenen Eintragungsmerkmale) weiter wie bislang. Eine Waffen-Ident.-Nr. braucht da nicht drin zu sein. Sofern "mein" behördlicher Sb diese mal will, wird er es mir sagen.
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Das kann ich nur unterstreichen. Ich habe bislang keine "stationäre" PV am Haus, aber Powerstations und (mitnehmbare) Solarmodule. Habe ich z.B. "draußen" / im Wohnmobil auch schon eingesetzt. Und für Netzausfälle hat man auch am/im Haus eine Notfall-Lösung für die wichtigsten Versorgungsanforderungen.