karlyman
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Trommeln gegen Legalwaffenbesitz geht weiter...
karlyman antwortete auf nemrod's Thema in Waffenlobby
Es war in dem Brief des Fraktionsvorsitzenden ja bereits die Rede davon, dass ein Schallgutachten "in der Mache" sei. Das läuft doch schon. Es muss aber auch keine Katastrophe sein. Wie ich schon schrieb, entweder werden einschlägige Genehmigungsvorgaben eingehalten, oder nicht. Wenn ja, "kann" man dem Verein bzw. Schießstättenbetreiber nichts, egal was jemand "politisch will" oder nicht. Wenn nein, muss man den Schießbetrieb eben so anpassen (ggf. mit Kapazitätsbeschränkungen), dass es wieder passt. Oder baulich nachbessern. Das ist aber Sache der Kreis-Verwaltungsbehörde (in dem Fall etwa die Immissionsschutzbehörde), keiner kommunalen Stelle/Gemeinderatsfraktion. Und der vorletzte Absatz mit dem hanebüchenen in-Zusammenhang-bringen des Ukraine-Krieges mit dem Schießbetrieb einer zivilen Schießanlage... Wenn "die Bevölkerung" (wer?) auf solchen Bullshit anspringt, sind da wohl nicht mehr viele Gehirnzellen zur Anwendung von Logik übrig geblieben. Es wäre überlegenswert, ob der SV-Vorsitzender darauf mit einem öffentlichen Brief antwortet und sich entschieden gegen einen solch haarsträubenden "Zusammenhang" verwahrt. Ich werde das Gefühl nicht los, dass in diesem Fall schon ein längerer/tieferer Clinch zwischen Teilen der Kommune, bzw. des kommunalen Gremiums, und dem Schießanlagenbetreiber herrscht. Das hat sicherlich eine Vorgeschichte, und die aktuelle Initiative aus der SPD-Fraktion Stade scheint nur eine neuerliche Spitze zu sein. -
Trommeln gegen Legalwaffenbesitz geht weiter...
karlyman antwortete auf nemrod's Thema in Waffenlobby
Eine örtliche/kommunale SPD kann das GK-Schießen dort nicht "beenden". Der Stand hat eine Zulassung, schießstättenrechtlich und - für den angegebenen "Schießlärm" relevant - immissionsschutzrechtlich. Entweder, die einschlägigen Anforderungen der Standzulassung, nicht zuletzt der Genehmigung nach BImSchG, werden eingehalten, oder sie werden nicht eingehalten. Im ersteren Falle geht das eine Rathauspartei bzw. überhaupt die Kommune nichts an. Dortige weltanschauliche "Empfindungen", ob GK-Schießen nun "gut oder böse" sei, sind rechtlich nicht relevant. Speziellen Kommentar zu dem allgemeinen Herumschwadronieren im letzten Absatz des Fraktionsvorsitzenden-Briefes... spare ich mir mal. Ich gebe allerdings @chapmen recht: Wir müssen sehr aufpassen, was im Bund beim Waffenrecht passiert... DA spielt tatsächlich die Musik. -
Daher schrieb ich ja auch, dass diese Kontaktpflege gut ist (Versuch einer Einflussnahme ist zumindest besser als das "Schneckenhaus").
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Im verlinkten Artikel steht: "Zentrales Thema waren die Planungen für die kommende Novelle des Waffenrechts. Im Gespräch in Berlin ging es um den möglichen Umfang der von der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) angekündigten Waffenrechtsreform, die voraussichtlich ab Sommer an Fahrt aufnehmen soll." Somit: Klar hat die Waffenrechtsnovelle, welche @qwertz kritisch ansprach, damit zu tun. Grundsätzlich: Die Kontaktpflege mit "der Politik", und damit auch ein solches Gespräch, sind eine gute Sache. Wir sind öfter mal von der Politik in die Pfanne gehauen worden... aber deswegen ein Rückzug in den Schmollwinkel, das wäre für die LWB-Seite falsch und würde auch nichts bringen.
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Wenn es denn tatsächlich existiert hat und so verwendet wurde.
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Ja, ja. Wenn die V2 erst zum Einsatz kommt, dann... @joker_ch hat's in seinem ersten Threadbeitrag gut auf den Punkt gebracht.
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Frage zum "Beleg über den vor. Verleih einer Waffe" §38 WaffG
karlyman antwortete auf hobbes_am_stand's Thema in Waffenrecht
Ja... das ist "das Haus, das Verrückte macht". -
Kontrolle Erlaubnis nach§ 27 Sprengstoffgesetz ?
karlyman antwortete auf raven2's Thema in Waffenrecht
Eben. Und darum ging es ja bei dem Thema. -
Kontrolle Erlaubnis nach§ 27 Sprengstoffgesetz ?
karlyman antwortete auf raven2's Thema in Waffenrecht
1. Woher weiß er zwingend, dass es sich hier um wiedergeladene Munition handelt? 2. Du müsstest ja gar kein Wiederlader sein, sondern könntest die Munition z.B. von einem befreundeten Wiederlader erhalten haben. Somit gäbe es da gar keinen § 27-Schein zu kontrollieren. 3. Ich bin mir weitestgehend sicher, mich beim BDMP und dortigen Wettkämpfen mit einem solchen kleinlichen Mist nicht auseinandersetzen zu müssen... -
Ja. In USA drückt man das aus in der "21 feet-rule" (gut, sind etwas mehr als 7 m). Und auch in D gibt es Rdchtsprechung, nachdem ein auf etwa solche Entfernung, auf jeden Fall auf "Zimmerentfernung" stattfindender Angriff mit Stich- oder Schlagwaffe so hochgradig gefährlich für Leib und Leben des Angegriffenen ist, dass er diesem unmittelbar mit Schusswaffengebrauch begegnen darf.
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Dann braucht auch in Bezug auf waffenrechtliche Unzuverlässigkeit für Radikalinskis nichts geändert zu werden. Das WaffG enthält nämlich schon Unzuverlässigkeits-Regelungen für Radikalinskis.
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Symbolismen und Bauchgefühle sind eine Motivation, ja. Aber sie sind keine rationale, faktenbasierte Grundlage für Gesetzgebung.
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@tissi So ist das, leider. Die nölen, und insistieren, und bohren beim LWB-Thema in D seit Jahren. Motto, steter Tropfen höhlt den Stein (oder die weiche Birne...). Und das alles stets ohne faktische, rationale Grundlage. Ich habe ein paar mir selbst bekannte Grüne auf kommunaler bis regionaler Ebene im Lauf von Jahren auf das Thema angesprochen, vor allem auf das Warum von deren Verschärfungsbestrebungen... da kam letztlich nichts an rationaler Begründung zurück. Einer sagte mal (leicht selbstkritisch), da müsse man eben Verständnis haben, die Entwaffnungsbestrebungen gingen auf die pazifistischen Wurzeln der Partei zurück, von denen man sich aus pragmatischen Gründen (siehe aktuell wieder) entfernt habe, und man suche sich da wohl eine Art pazifistischer Ersatzbetätigung... Da fällt einem zwar als Betroffenem die Kinnlade runter - aber ich glaube, das steckt tatsächlich dahinter. Wir können nur versuchen, mit sachlicher Information, mit Hervorhebung des Freiheitsgedankens wieder und wieder bezogen auf die Anderen (Parteien und Bürger) gegenzuhalten... mehr bleibt wohl nicht übrig. Dass wir notorische Verbieter und Dogmatiker ändern, da habe ich den Glauben verloren.
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Ohne Zynismus: Sachdienlich ist an einem solchen Fachgespräch von unserer Seite vor allem die Teilnahme guter Verbandsvertreter... von einem Kaliber wie F. Gepperth.
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Es beißt aber die Maus keinen Faden ab (auch wenn die einschlägige linksgrüne Agenda ja klar ist): Die, und Speerspitze ist hier das BMI, wollen erklärtermaßen in einem Bereich verschärfen, wo das vorhandene WaffG bereits das volle Instrumentarium enthält. Rechtlich/gesetzgeberisch gesehen ist das heiße Luft. Genau wie das generelle Vorhaben, Waffengewalt in einem Bereich regulieren zu wollen, wo effektiv nichts dabei herauskommt.
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Ich habe noch eine Spritzpistole aus Kindertagen herumliegen; die war nicht bunt, sondern schwarzgrau gefärbt...
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Es galt im deutschen Waffenrecht vor nicht zu langer Zeit mal, für unbrauchbar gemachte Schusswaffen: Waffeneigenschaft - durch die Unbrauchbarmachung - verloren. Somit keine Waffe mehr, nur noch ein Gegenstand.
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Tja, Hauptsache billig einen "Hingucker" in der Zeitung produziert. Jede aus der Gartenhütte geklaute Hacke, oder Spaten, wäre für die öffentliche Sicherheit "gefährlicher" gewesen.
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Und das bei einer Waffe für den militärischen Einsatz...
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Jetzt, wo sie ein US-Hersteller sind... Hat wohl auch nicht gerade geschadet.
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Mögliche Waffenkontrolle (Besitzer jedoch im Auslandseinsatz)
karlyman antwortete auf EL Heat's Thema in Waffenrecht
Damit wurde eine ganz wesentliche Eingangsfrage doch bereits zu Beginn gut beantwortet. Jetzt, so mein Eindruck, dreht man sich hier diskutierend weiter und weiter im Kreis. -
Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst...
karlyman antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Ach, der Fall D. Wagner, 30. September 2010 bei der "legendären" Anti-S21-Demo im Stuttgarter Schlossgarten. Das soll als Beispiel für was genau taugen....? Besagter Herr hat sich direkt und voll in den Wasserstrahl des Werfers gestellt. Der Ausgang ist ein Stück weit tragisch, war aber eigentlich vorherseh- und vermeidbar. -
Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst...
karlyman antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Nur nebenbei: Ist jetzt auch nicht so ganz die feine Wortwahl. -
Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst...
karlyman antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Ich kenne konkret zwei Fälle, wo Verwaltungsbehörden (Waffenrecht) die Waffenbesitzer wegen simpler, folgenloser, aber klarer Fehler hätten drankriegen können (ggf. Entzug WBKs) - es aber bei mahnend erhobenem Zeigefinger haben bewenden lassen. Das gibt's - in der Tat - auch. -
Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst...
karlyman antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Etliche zurückliegende Fälle (das Jägerbeispiel mit erlegtem Rehbock und geringen, aber vorhandenen Promille u.a.) zeigen, dass in solchen Fällen eher selten die Strafjustiz (also StA) zuschlägt. Die "Keule" kommt meist längere Zeit hinterher übers Verwaltungsrecht, also die Waffen-/Jagd-Behörden. Da ist aus der polizeilichen Sachverhaltsermittlung dann ein Unzuverlässigkeitstatbestand hergeleitet, mit bekannten Folgen. So auch hier. Deshalb wird hier auch vor dem Verwaltungsgericht gestritten.