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karlyman

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  1. Diese Probleme sind bei Magazinen für Gas-Blowback-Waffen mit Tank für "GreenGas" o.ä. im Magazin (leider) bekannt, und wohl nicht so selten. Dem kann man nur mit neuen Dichtungssätzen abhelfen (m.W. gibt es beim Händler Begadi eine Anleitung, was in den Fällen zu tun bzw. wie das zu wechseln ist). Bei CO2-angetriebenen Softairwaffen - wo eine übliche 12g-Kapsel eingeführt wird - habe ich davon noch nichts gehört, die sind m.W. weniger "pannenträchtig".
  2. Ja, das ist klar. Aber eben nicht für den Weiterbesitz von Altbestand auf "Gelb" über 10 hinaus. Der gilt als solcher weiter (§ 58 Abs. 22 WaffG). Das Gesetz gibt auch an keiner Stelle etwas wieder, wonach für Altbestand ein (noch dazu Einzel-)Bedürfnisnachweis erforderlich wäre. Das ist schlicht nicht Rechtslage, und es wäre schon rechtssystematisch falsch.
  3. Welche behördlichen Anforderungen?
  4. Ich bin am Hin- und Her-Überlegen... seit Jahren. Bin seit sehr langer Zeit schon militärhistorisch interessiert, traue mir auch schon einiges an Wissen zu. Mit eigenen Waffen habe ich eben bislang über den Schießsport- und später auch Jagdbereich zu tun. WBK "Rot" war mir bislang nur zu viel "Gedöns" (habe noch andere Interessen und "Baustellen").
  5. Am besten fangen die Sammelwilligen dann mit Goslarer Radschlosswaffen der Frührenaissance, oder Tanegashima-Luntenschlosswaffen, an... Da können die Waffenrechts-Sb in Städten und Landratsämtern ruhig schlafen.
  6. Ja, wenn's "in die Hunderte" geht, gebe ich dir recht. Das kann man sportlich/jagdlich nicht mehr darstellen. 30 oder 40 Waffen z.B., auch Langwaffen, sind aber durchaus verwendbar/"bewegbar". Die Verbieter wollen jedoch (die Deckelung bei WBK "Gelb" und gewisse Andeutungen im jagdl. Bereich zeigen es) die "Grenze" noch deutlich unterhalb ansetzen.
  7. Auch wenn der BDMP, der BDS, der VRdBw und der DSB so etwas in Info-Rundschreiben kollektiv verkünden... folgt daraus noch nichts (außer, dass eine "Parole" in der Welt ist). Maßgeblich ist vielmehr, was die Behörden wollen und vom WBK-Inhaber fordern, und wie bzw. ob sie dafür eine gesetzliche Grundlage haben.
  8. Hier wird als Beispiel gerne ausgeführt "der Sportschütze auf WBK Gelb mit dem zehnten K98, der Jäger mit dem 12. Suhler Drilling", etc. Klar drängt sich bei so vielen praktisch gleichen Waffen ein "Sammelverdacht" auf. Die Realität ist aber doch meist anders bzw. komplizierter. Eigentlich brauche ich es hier gar nicht im Detail zu beschreiben... Es gibt sowohl im Sport- wie auch im Jagdwaffenbereich so viele Waffen unterschiedlicher Bauart, Funktionsweise, Ausführungen, Hersteller etc..., dass es z.B. auf WBK "Gelb" (früher) oder eben bei jagdlichen LW, mühelos möglich ist, im Lauf etlicher Jahre Jahren 20 oder 30 Waffen anzuschaffen, bei denen - aufgrund der Varianz bei den genannten Merkmalen - keine wirklich der anderen gleicht.
  9. Mir ist (in Grundzügen) der Fall eines Schützenkollegen bekannt, der auch mit eher klassischem Sammelthema deutscher Ordonnanzwaffen, und Gutachterhilfe, ziemlich lange (m.W. zwischen ein und zwei Jahren ab Antrag mit Unterlagen) brauchte, bis er seine Sammler-WBK erteilt bekam. Das lag wohl hauptsächlich daran, dass er in einer kleineren Stadt mit eigener Waffenrechtszuständigkeit (in Ba.-Wü. u.a. Zuständigkeit bei den "Großen Kreisstädten") wohnt - somit mit einer Behörde, in der seltenst mal eine Sammler-WBK beantragt wird, und in der sich der Waffenrechts-Sb nicht auf die Waffensachbearbeitung spezialisieren kann, sondern daneben noch eine ganze Reihe weiterer Ordnungsamts-Themen mit bearbeiten muss. Kurz gesagt: Unerfahrenheit, Unsicherheit der Behörde beim Thema WBK Rot. Die haben die Sache verzögert und verzögert, aber schließlich, unter gewissem Druck, bekam er die WBK erteilt.
  10. Ich denke der Erbwaffenstatus geht nicht verloren. Die Waffen bleiben Erbwaffen. Gegenstand der schießsportlichen Bedürfnisbescheinigung war, wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, ja ausschließlich der (gesondert behördlich erlaubte) Munition, also die MEB.
  11. Was ist "zuviel"...?
  12. Es wurde dabei im Übrigen auch die "Evaluierung bisheriger Waffenrechtsänderungen" genannt. Da kann man mal gespannt sein.
  13. Es gab sicherlich einige Erleichterungen. Ich denke, am augenfälligsten waren in der Tat die Erleichterung beim Anscheinswaffen-§ sowie die Erweiterung mit der "neuen Gelben". Seit wenigen Jahren aber schwingt das Pendel doch ersichtlich wieder zurück. Damit meine ich nicht mal vorrangig das Drehen am Zuverlässigkeits-Stellschräubchen, mit dem man Radikalinskis u.ä. aussortieren will. Nein, für die Masse der Normal-Schützen/LWB spielt "die Musik" bei den Verschärfungen bei den Bedürfnisanforderungen, von fortlaufender Prüfung bei ÜK-Waffen bis Deckelung "Gelb". Und wenn es dumm läuft, läuft genau das nun weiter und weiter.
  14. "Der Lindner" ist noch derjenige, der am ehesten bei unserer Position als LWB ist. Die anderen sind sämtlich ideologische Verbieter. Und die AfD spielt politisch-parlamentarisch dabei keine Rolle. Jetzt kannst du es dir "aussuchen"...
  15. A) auf bestimmte Gestaltung der Fragestellung hin, und B) nach jahrzehntelanger, einschlägiger medialer "Gehirnwäsche".
  16. Auch wenn inzwischen doch viel an "realem Wahnsinn" präsent ist - so ganz über den Haufen schmeißen kann man in einem Rechtsstaat zentrale Rechtsprinzipien dann doch nicht... Eines davon lautet, dass die Erfülllung tatsächlich und/oder rechtlich unerfüllbarer Dinge nicht verlangt werden darf.
  17. Abgesehen von dem ganz anderen Erlaubnis-Inhalt: Erbwaffen sind keine Sportwaffen, also wird es nichts mit einem schießsportlichen "Bedürfnisnachweis".
  18. Ich bin auch noch in weiteren Verbänden, fühle mich aber schießsportlich am meisten und engsten mit dem BDMP (ebenfalls BW) verbandelt. Das ist - nur meine Meinung und Erfahrung - ein guter Verband. So schnell werfe ich da nicht "die Flinte ins Korn". Schauen wir mal, ob bzw. was an Begründung/Information vom BDMP-LV kommt. Wie gesagt, es wäre gut, wenn zumindest der LV BW (ggf. auch Paderborn?) in der Sache von vielen Mitgliedern angeschrieben und angefragt wird. Inhaltliche "Vorlagen" gibt es hier im Thread ja einige.
  19. Sich fortwährend Sorgen zu machen, ist tatsächlich nicht gut (für Blutdruck und sonstige Gesundheit, sowie allgemeine Moral...); da gebe ich dir recht. Vorbeugend und kritisch auf Entwicklungen zu schauen, ist andererseits kein Fehler; man darf sich nur nicht "von dem Elend" niederdrücken lassen. Für den Umzug alles Gute!
  20. Das vermute ich auch. Die FDP versucht durchaus, sich bei verschiedenen freiheitlich orientierten Wählerklienteln zu profilieren. Sonst gehen sie bei der nächsten Wahl parlamentarisch den Bach runter. Aber wir brauchen hier auch nicht zu sehr ins Politisieren verfallen. Ich gehe mal von folgendem aus, wenn ein solcher Vorstoß von der SPD kommen sollte: Die SPD fordert ein GK-Verbot für Sportschützen. Die Grünen unterstützen das (wen wundert's). Die FDP wird sich dagegen wenden, da in D von der Deliktlage her nicht begründet; aber sie sind der kleinste Koalitionspartner. Mit gewisser Wahrscheinlichkeit kann es (nur meine Annahme) am Ende zu einem "Ampel-Kompromiss" kommen, a la: GK-Verbot für GK-Kurzwaffen und halbautomatische Langwaffen, für alle neuen Erwerbswilligen; Bestandsschutz für die "Alt"besitzer; GK-Waffen nur noch für den Erlaubnisbereich WBK "Gelb" für Sportschützen (also insbes. GK-LW, Mehr- oder Einzellader; mit aktueller 10er-Deckelung). Damit würden sie, im Ergebnis, den Bestand dann fortlaufend ausdünnen. Wahrlich nicht erfreulich, aber RotGrün traue ich das jederzeit zu.
  21. Mit gewisser Wahrscheinlichkeit wird's eine Altbestandsschutzregelung analog zur WBK "Gelb" für Sportschützen geben; das würde ansonsten einen Aufstand vieler Eigner mit umfangreichem, z.T. edlem Jagdwaffenbestand geben. Aber erstens ist das trotzdem übel für die, die "nachkommen" (Austrockungsstrategie). Und zweitens sehen wir ja schon an der vom BDMP-LV BW aktuell behaupteten Bedürfnisnachweis-Variante für "Gelb", was für krude Ideen selbst für altbestandsgeschützen Bestand im Nachhinein aufkommen können.
  22. Die aktuelle Regierungskoalition besteht bekanntlich aus Rot, Grün und Gelb. Nur der kleinste Koalitionspartner - Gelb eben - wird sich absehbar gegen solche Verbotspläne wenden. Wenn RotGrün das leidenschaftlich durchdrücken wollen, und es der FDP (trotz eigentlich klarer Position in der Frage) letztlich nicht elementar genug ist, um richtig "Zank" anzufangen... habe ich keine große Hoffnung.
  23. Im Hinblick auf die Innere Sicherheit in Deutschland können sie keine deliktische Relevanz des LWB belegen. Außer Behauptungen und Bauchgefühl ist da nichts mit "Begründung".
  24. "Austrocknen". Einen Bestandsschutz für die "Alten" zugestehen, damit an der Front kein Sturm der Entrüstung und Klagen losbricht... Aber komplett verhindern, dass von unten, bzw. von den Jungen, noch etwas nachkommt. So legt man die Axt an die Wurzel, der Baum vertrocknet bzw. verhungert und geht allmählich - aber sicher - ein. Aber von der heutigen SPD erhoffe ich mir schon seit langem... nichts mehr. Das ist eine staats-übergriffige, mittelstands- und eigentumsfeindliche Partei, die im Grunde keinen Deut besser ist als die Grünen.
  25. Genauso sieht's aus. Es gibt derzeit - auch von Verbandsseite - keine Grundlage, einen Nonsens in die Welt zu setzen a la "für Altbestandsschutz sind fortlaufend Bedürfnisnachweise zu erbringen". Das ist schlicht falsch, und zwar in mehrfacher Hinsicht. Daher ja auch mein Rätseln, wie ein (eigentlich von mir geschätzter) Verband darauf kommt, solche Interpretationen bzw. Behauptungen aufzustellen.
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