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schopy

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Alle Inhalte von schopy

  1. Habs gefunden...Stichtag für Magazine in Österreich ist wohl der 14.12.19. Q: https://waffg.info/nachrichten/Waffengesetz-Novelle_2019_-_Was_sich_mit_01012019_geaendert_hat
  2. Hallo von der Nordsee! Ich habe gerade bei EGun Magazine für eine Thompson verkauft...entgegen meines Ausschlusses von internationalem Versand, hat sich nun doch jemand aus Österreich den Zuschlag gesichert... Nun meine ich, dass diese verkaxxte FWR-Richtlinie bei Euch schon umgesetzt sei, sprich: Der Neuerwerb von 30er Magazinen in .45Auto ist aktuell verboten. Oder tritt das erst noch in Kraft? Bei Google habe ich grad mal nix mit Datum des Inkrafttretens gefunden. Im Grunde ist die Auktion für die Füße, aber eventuell können der Käufer und ich ja doch noch einen zufriedenstellenden Abschluss finden. mfg
  3. Ich dachte immer, dass Waffengesetz sei ein Bundesgesetz...wenn Du unbedingt soetwas haben möchtest, würde ich mir die Aussage rechtsverbindlich bescheinigen lassen. Schneller als ein UHR repetiert der nämlich auch nicht. Bin zwar weit entfernt von Bayern, aber ich vermute mal, der SB hat da irgendetwas auf die falsche Kette bekommen. Oder ist der Double-Action (einmal ab Abzug ziehen=repetieren und Schuss)?
  4. Eine OWi muss aber auch vorwerfbar sein. Man hat, durch die zwangsweise Abgabe beim Amt zur Eintragung, ja gar keine andere Wahl, als eine gewisse Zeit ohne das reine Dokument zu sein. Die eigentliche Erlaubnis betrifft das nicht. Ob nun auf dem Weg zum Stand, oder auch bei einer Aufbewahrungskontrolle zuhause. Du kannst Deiner Pflicht zum Vorlegen ja gar nicht nachkommen. Deswegen muss man keine Pause im Schießsport machen. Manche Ämter geben übrigens auf freundliche Nachfrage auch gleich eine Kopie der Berechtigung mitsamt Siegel aus, wenn es absehbar länger dauert. Anders ists natürlich, wenn man die Karte verdaddelt oder irgendwo vergisst und sie dann vorzeigen muss...
  5. Ne Kopie ist besser als gar nix, ist vertrauensfördernd und hilft bei der folgenden Datenabfrage. Wenn Du ein Ticket bekommst, im Anhörbrief auf die laufende Bearbeitungszeit hinweisen und darauf, dass Du sie zum Voreintrag zwingend abgeben musstest. Dann kannst Du ja kaum etwas dafür, dass das Dokument grad nicht in Deinem Besitz ist. Die Erlaubnis zum Besitz und der zweckgemäßen Nutzung Deiner Waffen hast Du ja weiterhin und das wird nicht eingeschränkt dadurch, dass die WBK grad auf dem Amt ist. Gruß
  6. Ist doch schön, soetwas... Das letzte Hemd hat keine Taschen und die Erben können/sollen selbst für ihren Wohlstand arbeiten, wenn die Grundsicherung vorhanden ist.
  7. bin 2014 über Dänemark (Sund- und Beltbrücke) über den Inlandsvegen bis Karesuando (grenzort zu Finnland) in Richtung Nordkap gefahren, da habe ich meiner Erinnerung nach nicht mal einen einzigen Polizeiwagen unterwegs gesehen. Geschweige denn Grenzkontrollen. Die erste war die Grenze von Finnland zu Norwegen, dort nur ein kleiner Posten mit durchwinken, trotz Kleinbus mit verdunkelten Scheiben. Das war allerdings bevor Dänemark Dank ASP und anderen Neozoen die Grenzlinie etwas engmaschiger gestaltet hat.
  8. Hmm...so ziemlich alle Besitzer von G3-Clonen, AR15, AK, M1 Carbine, M1A, Halbautomaten in KW-Kalibern, bei denen Glock-Magazine passen, Thompson, PPsH, FN FAL, undundund...bei denen es entweder gar keine 10er Magazine ab Werk gibt, oder nur als teure Nach-/Umbauten, die auch nicht immer zuverlässig funktionieren. Geh mal auf nen Stand, wo der BDS oder BDMP mit Halbautomaten schießt. Da gibts fast nix anderes, als große Magazinkörper. Weil meist günstig in der Anschaffung und griffig. Und weil auf 10 Schuss blockiert, auch nicht illegal. NACH dem neuem Entwurf allerdings schon. Und was vorher an Bestand vorhanden war, muss nach derzeitiger Lage in Klasse-1-Schränken aufbewahrt werden (weil verbotener Gegenstand). Weitere Nutzung? Fraglich. Wenn denn vor über zwei Jahren oder früher gekauft. Mit späterem Datum darf dann kostenlos das Eigentum aufgegeben werden... Wenn die Schützen alle neue Magazine kaufen müssen, wirds teuer... Einige Händler verdienen sich eine goldene Nase und die Lieferzeiten für die Ladevorrichtung werden bald genauso lang sein, wie für eine neue Waffe. Auf den Ständen wirds ein Mega-Gefummel geben, weil man sich nicht mal eben 4-5 neue Mags kaufen kann oder will, und man lädt das eine vorhandene nach jedem Durchgang neu auf. Aber wenns Dich persönlich nicht tangiert, wirds schon in Ordnung sein. Ist für Dich sicherlich auch OK, wenn Euro4-Diesel entschädigungslos enteigent werden, für das Klima. Hat man ihn schon vor längerer Zeit gekauft, darft man ihn natürlich behalten in einer Hochsicherheitsgarage - unter faktischem Veräußerungsverbot. Fahren damit - kann man beim KBA beantragen, wenn man damit Rallies außerhalb Deutschlands damit fährt... Sorry, mir schwillt grad der Hals. Ich bin raus. Und ich bin KEIN Sammler, ich nutze die Dinger im Breitensport.
  9. Wen es interessiert (Bericht Radio Bremen vom 1.2.19):
  10. Muahuahua....und ganz bestimmt gibt es (mit Mutti) keine PKW-Maut und der Soli wird bis 2021 auch abgeschafft...ehrlich, wir habens ja versprochen...
  11. Auch den HKP-12746 , der ja eigentlich keiner ist (und deshalb NY und CA compliant)?
  12. gezeichnet und den Link an ein Paar Bekannte weitergereicht. Ich war zwar nur ein paar Mal dort - aber der Stand ist wichtig für Bremen und sein nördliches Umland.
  13. Geile Sache....Hätte ebenfalls Interesse. Falls dann wieder lieferbar, ein Set: https://www.hkparts.net/shop/pc/HK-+6-Roller-8-06mm-Oversized-113p17163.htm und auch: https://www.hkparts.net/shop/pc/Muzzle-Brake-15-X-1-USA-HK-G3-91-PTR-NY-CA-121p12746.htm
  14. Ich hoffe, die Verbände bereiten da bereits etwas vor...wäre ja auch in deren Interesse (besonders bei denen, die dem Mitglied eine Rechtsschutzversicherung in Sachen Erlaubniswiderruf etc. versprechen), wenn nicht jeder einzeln klagen müsste und es dann hunderte Einzelverfahren mit vermutlich unterschiedlichen Ausgängen gäbe.
  15. Erläutere mal...Meinst Du jetzt, ich soll nach Berlin fahren, im IM anklopfen und das Problem dort persönlich ansprechen? Ich dachte eigentlich, dass meine Fragestellung recht eindeutig war... Was ich tue, wenn irgendwann die Verwaltungsverfügung zur entschädigungslosen Abgabe meines Eigentums in meinem Postkasten liegt weiß ich. Ich würde nur vorher gern wissen, ob ich bei all den bereits gerschriebenen Veröffentlichungen einen unscheinbaren Halbsatz im Referentenentwurf oder den Stellungnahmen der angehörten Verbände übersehen habe - oder ob ich mich schon mal auf einen jahrelangen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang einstellen sollte. Hier scheint das Thema nämlich auch nicht allzu sehr besprochen zu werden, obwohl da geschätzt mindestens vierstellige Werte pro Betroffenen im Raum stehen, mal ganz abgesehen von der unwiederbringlichen Vernichtung von historischem Kulturgut.
  16. ...hat sich eigentlich schon eine Gruppierung der anstehenden Enteignung der dauerhaft umgebauten, ehemaligen Vollautomaten angenommen (fortan Kat A)? Dürften ja nicht wenige sein, welche fachgerecht umgebaute M14, Thompson 1928 bzw. M1, m2Carbine, M3, SIG 550, Sten, StGw44, MP40 und Vorgänger sowie weitere Exoten seit Jahren legal in den Schränken haben...da habe ich noch keine Altbestandsregelung im Entwurf gefunden und auch keine Forderung der Interessenverbände, dass man soetwas behalten darf. Oder habe ich etwas stumpf übersehen? Irgendwie habe ich den Eindruck, dass die Dinger geopfert werden sollen, um bei anderen Zielen Verhandlungsmasse zu haben...
  17. Danke. Ich wollte gleich auf die 300m-Bahn. Jetzt sehe ich nichts mehr.
  18. Fähnchen schwingen und Briefe schreiben ist ein schwaches Schwert, wenn ein Politiker sich ersteinmal etwas in den Kopf gesetzt hat. Aber wenn die Legislative S******e baut, ist die Judikative in der Pflicht, das wieder zu kassieren, weil die Exekutive in der Umsetzung massiv kollidierendem Recht begegnet oder der Souverän ohne ausreichende Begründung zu stark eingeschränkt wird. Passiert gefühlt nicht selten und würde vermutlich noch viel öfter passieren, wenn sich jemand nur mal wehrt. Insbesondere, wenn nicht nur ein Einzelner klagt.
  19. Ich habe keine tiefen Einblicke in das Verfahren und will auch für niemanden Stimmung machen - aber mal drüber nachgedacht, dass sich die Fachleute auf unserer Seite erstmal in Containance üben und die Fakten abwarten, bevor man sich dann auf den vielversprechenden Rechtsweg begibt? Wie oben beschrieben, der Entwurf ist in vielen Belangen unbestimmt, greift nicht nur unerhelblich in Grundrechte ein (Eigentum) und ist gespickt von rückwirkenden Einschränkungen. Ein brauchbare Rechtsvertretung zerpflückt das in allen Instanzen. Wird halt ein steiniger Weg, aber am Ende kann es meiner Meinung nach maximal so schlimm kommen, wie in der EU-Kommission als Regelung über den Handel beschlossen (darf man dann eigentlich auch formell eine einschränkende Gesetzgebung zur "Verbesserung" der Inneren Sicherheit darauf aufbauen?). Und läuft da nicht auch noch etwas von tschechischer Seite, dass die ganze Richtlinie in Frage stellt? Ich denke, Abwarten und dann Widerspruch-/Klageverfahren gegen die Verwaltungsbescheide in sechsstelliger Anzahl durchzuziehen ist erfolgversprechender, als sich jetzt zu benehmen wie ein aufgeschreckter Hühnerhaufen und damit ggf. die Eitelkeiten einzelner Entscheidungsträger zu verletzen. Das ist jedenfalls meine "Strategie". Wenn es allerdings vorher zu einer großangelegten öffentlichen Veranstaltung (welche im gesitteten Rahmen abläuft) kommt, wäre ich auch gern bereit teilzunehmen und ein paar hundert km zu fahren.
  20. hm...gute Frage. Technisch vielleicht, weil der Verschluss bei den älteren Ordonnanzmodellen mit dem fest verschraubten Verschlussgehäuse verriegelt - nicht mit dem Lauf, wie beim AR15. Hab jedenfalls noch nie ein Garand-/Ljungman-/StGW44-Wechselsystem o.Ä. gesehen. Und das AR15-Lego (nicht falsch verstehen, habe selbst eines und auch ein WS dafür) als Stilblüte und damit als Ausnahme unseres Flickwerk-Waffengesetzes eingeschätzt. Ich muss diesen Monat noch meine 27er verlängern, da frage ich doch einfach mal meine Sachbearbeiterin. Finde die Idee aber interessant, ein zweites M1A-System zum Wechseln zu haben (eines mit ZF, eines offen).
  21. Beim AR15 geht das wohl....aber "Ordonnanz"? Stelle ich mir z.B. bei nem M14, Garand oder Ljungman irgendwie rechtlich hakelig vor...Lauf und Verschlussgehäuse sind da ja recht fest miteinander verbunden. Aber andere, fundierte Meinungen würden mich aber interessieren...so ein "Wechselsystem" für meinen M1A wäre schon nett.
  22. Weil das eine vor 20 Jahren illegal beschaffte Flinte war. Passt grad nicht in die Politlandschaft.
  23. Ist alles schöngerechnet. Bei den Magazinen geht man davon aus, dass im Schnitt -zwei- Magazine mit Kapazität von über 10/20 Patronen pro Inhaber vorhanden sind. D.h., für jeden Schützen, der z.B. fünf AR-15 Magazine >10 Schuss besitzt (was, wenn Begrenzer nicht mitgezählt werden, vmtl. eher die Regel ist...), sollen 5-6 weitere existieren, die nur ein einziges haben. Ist wohl etwas weltfremd. Aber wären von Vornherein angenommen mehr "große" Magazine im Umlauf, könnte die Rechnung kippen, dass das Magazin-Verbot bzw. dessen Umsetzung hinsichtlich Altbeständen volkswirtschaftlich zu vernachlässigen sei.
  24. Der Nachweis bleibt dann wohl der Kreativität des Besitzers selbst überlassen...Kaufnachweise müssen ja nicht aufbewahrt oder bislang überhaupt erstellt werden. Und defekte Magazine muss man dann wohl behalten oder abmelden. Die Weitergabe wird allerdings problematisch.
  25. Na ja, ein Türchen bleibt gem. Entwurf noch offen: 4.1.5 Magazine Magazine für Schusswaffen für Zentralfeuerzündung, die eine Ladekapazität von mehr als 10 Patronen (bei Magazinen für Langwaffen) bzw. mehr als 20 Patronen (bei Magazinen für Kurzwaffen) aufweisen, werden künftig zu verbotenen Gegenständen (vgl. Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 bzw. 1.2.4.4. WaffG-E). Allerdings besteht für Personen, die an dem in der EU-Feuerwaffenrichtlinie genannten Stichtag (13. Juni 2017) solche Magazine besessen haben, die Möglichkeit, ihren Besitzstand durch eine Anzeige bei der Waffenbehörde zu legalisieren und damit auch weiter die Berechtigung zum Besitz dieser Magazine zu behalten. Hierdurch entsteht einmaliger zusätzlicher Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, die solche Magazine besitzen und sie auch künftig behalten wollen. Warum der Stichtag rückwirkend benannt wurde - und ob das rechtlich so haltbar ist, bleibt dann noch zu klären.
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