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Kann ja den Hersteller auf Schadenersatz verklagen, weil er jetzt eine Jagdreise dahin unternehmen muss, wo bleihaltig erlaubt ist...
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Wir reden doch gerade von Nicht-Freiwilligkeit, oder? Wenn der Proband sagt: "ich will keine AAK, aber erkläre mich mit einer BE einverstanden", brauchts natürlich auch keinen Richter. Aber man kann dann auch nicht mehr auf Beweisverwertungsverbot wegen nicht erfolgter richterlicher Anordnung pochen. Die geeichten Messgeräte sind übrigens nur bis 1,09 Promille AAK(0,54mg/l) verwendbar. Und auch da natürlich nur freiwillig (manchem möchte man zwar die Luft mit Gewalt herausquetschen, aber bisher hats noch kein Kollege gewagt...), also ohne Erfordernis eines richterlichen Entscheids. Darüber hinaus brauchts wieder nen Arzt.
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Der Richtervorbehalt, wo denn einer im Dienst bzw. Bereitschaft ist, gilt auch bei positiver AAK. Der Alkomat darf so etwas ja nicht anordnen. Und den Richter möchte ich erleben, welcher eine BE verweigert oder die Anordnung ellenlang hinauszögert, weil der Polizist vor Ort berichtet: "der Autofahrer riecht zwar nach Alk, aber weigert sich einen Test zu machen".
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Joa, aber wenn der fast ein Promille in der Atemluft hatte, braucht ein nicht völlig abgestumpfter Schutzmann keinen Alkomaten, dann wird auch bei Verweigerung des Vortests Blut genommen. Hilft also nicht viel, "Nein, Danke" bei einem angebotenen Atemtest zu sagen. Und die Version: 0,5l rotwein, 30ml Wodka, dazwischen Fahrt ins Revier, Bock geschossen und zurück und dann noch 0,39mg/l (= 0,78 Promille; nehmen wir mal pro Beschuldigtem an, der Wert wurde schon auf die Tatzeit zurück (hoch-)gerechnet) ist ja wohl mehr als fragwürdig...da wird noch was zwischengetankt worden sein. Oder bei den Maßangaben des zu Beginn Getrunkenen ist ein Komma verrutscht... Als ungeübter Trinker habe ich bei knapp 0,8 übrigens schon recht hell die Lampen an...ich würde mir dann nicht mehr zutrauen, ins Auto zu steigen und mir nen Hirsch zu erlegen. Ich unterstelle da mal eine gewisse Gewöhnung an geistige Getränke...
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...oder, bei wem Geld in Form von Tagessätzen zu holen ist.
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Erste gelbe WBK beantragen mit Ordonanzg. auf grüner WBK
schopy antwortete auf Kai's Thema in Waffenrecht
Dann hol dir notfalls nen Diopter für den Schweden und schieße damit 1.58G(eschlossene Visierung) und lass Dir Bedürfnis ausstellen für nen 98er für 1.58O(ffene Viserung). www.dsb.de/media/PDF/Statuten/TK-Mitteilungen/2-2014-Ordonnanzgewehr.pdf Da wird ja seit 2015 unterschieden. Den 98er auf die neu ausgestellte gelbe und dann alle folgenden auch, ohne vor Deiner DSB-Vertretung jedesmal auf Knien zu kriechen für neue Holzgewehre. Gruß -
Erste gelbe WBK beantragen mit Ordonanzg. auf grüner WBK
schopy antwortete auf Kai's Thema in Waffenrecht
Kannst nicht einfach zu deiner Behörde gehen und den bereits vorhandenen Einzellader umtragen lassen auf eine gelbe, welche Dir das Amt praktischerweise gleich mitausstellt? Nen Versuch wäre das doch wert, wenn das keine Betonköpfe sind. Nebenbei wäre "Bestandskorrektur im Sinne des NWR" möglicherweise ein Argument.. wenn das erfolgt ist, gehst los und holst dir einen 98er ohne großes Klimbim. Und dann noch nen Schwedenmauser. Und nen Schweizer. Und.... -
Warum sollte die polizei deine waffe aufbewahren müssen? Am besten auch noch nen parkplatz zur verfügung stellen, wenn du in der innenstadt keinen bekommst? Was ich schon mal gemacht habe, ist das aufbewahren bei einem händler/büchser gegen entgelt. Wenns andererseits nur für eine nacht ist, lass deine waffen doch im transportbehältnis und lege sie neben dein bett. Und hängs vor allem nicht an die große glocke. Und zu frage 1: wenn wirklich nur du zugriff hast, sehe ich da kein problem. Und die mindeststandards für aufbewahrung von munition sind ja nun wirklich nicht hoch angesetzt.
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Danke!!!!
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Kenne die Sportordnung BDS nicht, aber bei Ordonnanzpistole geht doch bestimmt nur die originale (starre) Visierung und nen originalen Abzug...alles Andre würde mich wundern. Die Fischbein hat als Sportpistole doch bestimmt eine verstellbare Visierung und Abzug mit Triggerstop o.ä., oder? ;-) Wäre dann ja für die angestrebte Disziplin nicht nutzbar und Du BRAUCHST also noch ne alte 1911 in .45Auto....
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Sorry, dass ich das Ganze nochmal hervorhole... Gilt das oben geschriebene noch? Meines Wissens (bzw. das von Google) sind die Waffengesetze in Polen 2011 umfangreich gelockert worden. Hintergrund: ich verkaufe gerade ein paar Hülsen auf EGun und habe einem polnischen Käufer zugesagt, dass er von mir aus mitsteigern könne, obwoh ichl internationalen Versand eigentlich ausgeschlossen habe. Dachte, bei 23,- Porto springt der eh früh ab. Nun ist er Höchstbieter zu einem Preis, den ich ungefähr als Enderlös eingeschätzt habe.. Setze ich mich da ggf. in die Nesseln? Die Auktion läuft morgen ab und ich mache mir nun doch Gedanken... gruß
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und bevor das Amt die nächste Korinthe zählt, das Kaliber heißt bei der Behörde 9mm Luger. 9mm Para oder 9mmx19 sind militärische Alternativbezeichungen.
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...ich finde, es taugt ganz gut. Sollte man skeptischen Nicht-LWB ruhig mal öfters vor die Nase halten. ca. 5,5 Mio Legalwaffen gegenüber 4,5 Mio Krädern in Deutschland (ca.-Angaben). Und wer BRAUCHT ein Motorrad? Ich wüsste niemanden außer Polizei, Katastrophenschutz und vielleicht noch BW; da geht es um schnelles Vorankommen bei engen Verkehrs- oder Geländeverhältnissen. Für den Privatier sehe ich Haben-wollen-Gründe ausschließlich in Hobby und Leidenschaft fürs Zweirad, evtl. noch Geld oder Platz sparen ggüber Auto. Aber ich unterstelle mal, niemand MUSS ein Bike haben, weil ein Auto für den angestrebten Zweck komplett ungeeignet ist. Umweltschutz wegen geringerem Verbrauch zählt nicht, da es auch Kleinwagen gibt, welche emissionsärmer unterwegs sind. Oder ggf. Bus und Bahn. Analog "böse" Halbautomaten: Niemand braucht offensives/aggressives Design an seinem Supersportler á la Rossi usw. Man kann sogar unterstellen, dass mancher sich verleitet fühlt, ebenso flott auf der Straße unterwegs zu sein wie sein persönlicher Held der MotoGP. Aber wenn es mir gefällt, habe ich das RECHT, mein Bike so zu designen, bzw. fertig designed zu kaufen. Und unter Beachtung der Verkehrsregeln in aller Öffentlichkeit zu fahren und meinen Schatz zu zeigen. Und auf der nichtöffentlichen Rennstrecke sogar richtig flott. Und jetzt haltet mal die Verkehrstoten und -verletzten durch Zweiräder (Verursacher, wie Geschädigte; Unfall, wie vorsätzlich herbeigeführt) gegen die beim legalen Schießsport, der Jagd oder beim Sammeln. Sie dürften ein Vielfaches betragen. Was begangene Ordnungswidrigkeiten angeht - vergleicht auch hier mal die, welche mit Bikes begangen werden mit denen, welche mit Legalwaffen begangen werden (inkl. Verstöße Aufbewahrungsrichtlinien)...braucht wohl keine weitere Erklärung. Trotzdem würde ein Aufschrei des Unverständnis durch Europa gehen, wollte man Motorräder mit dem Argument der Gefährlichkeit, gepaart mit Sinnlosigkeit für die Gesellschaft, verbieten. Oder in Hubraum/Leistung stark begrenzen. Oder gar deren Aussehen als Verbotsgrund heranziehen... ... Ich habe übrigens zwei Motorräder, eine TL1000 und eine GSXR 750...nur bevor irgendjemand das oben stehende falsch versteht und gerade den Knüppel auspackt...und ich habe das Recht, diese Dinger zu besitzen und zu fahren, obwohl ich sie nicht brauche. Wäre schön, wenn Kritiker dieses wohl kaum fragliche Prinzip im Sinne des Art. 2 GG auch endlich mal für "böse" aussehende Sport- und Jagdwaffen verstehen.
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Ok, steht so drin...und die Teile, um sie wieder zurückzubauen, waren gleich mit dabei... Oder waren sie gerade in der Demilitarisierung, welche sich wegen der veränderten Gesetzgebung für Dekowaffen verschleppt hat, bzw. man noch keine Lösung bzgl neuer Deaktivierungsrichtlinien gefunden hat? Irgendwie glaube ich der Pressemeldung nicht so ganz, dass da im großen Stil Terrorabwehr betrieben wurde...zumal das Veröffentlichungsdatum wohl zuviel des Zufalls ist, wenn die Dinger bereits Mitte Januar sichergestellt wurden. Schwupps wurde aus einer behördlichen Einziehung der zuvor vom Staate Spanien (Vermutung!) erstandenen Waffen wegen nicht zeitgerecht gemeldeter Deaktivierung ein Schlag gegen den internationalen Waffenhandel und Terrorismus. Vielleicht werde auch auch langsam paranoid.
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Gut, dass das EU-Weit gestern Ordnung geschaffen wurde. Und dass da 10000 Gewehre eingesackt wurde, welche offenbar kurz vor der Übergabe an Terroristen in Europa standen. Woher kamen die "Schmuggler" eigentlich an die ganzen CETME-Plempen? Und das mitten in Spanien? Oder war das em Ende doch nur ein illegales Geschäft der örtlichen Rüstungsindustrie (Spanien hat seine letzten CETME lt. Wiki in 1995 durch G36 ersetzt...wenn da man nicht einfach nur ein Depot geräumt wurde in Richtung Auslandsverkauf, mit ein paar Großhändlern als Strohmännern...Ausfuhrgesetze sind ja manchmal lästig, siehe SIG Sauer nach Kolumbien und HK mit seinem G36 nach Mexiko...)
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
schopy antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Wenn nicht, muss halt nochmal nachreguliert werden... -
wenn das Waffenmodell dienstlich geführt wurde, DP1 im BDMP (Kaliber .25 bis .456). Laut Dienstwaffenliste trifft das aber wohl nur auf die Sauer und Sohn 1913 und 1926 zu.
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Hm, was auch immer da kommt...habe mir grad beim Munitionskauf noch nen beim Händler rumstehenden, gebrauchten A-Schrank gesichert - bevor ich Stufe 0 anschaffen muss, wenn sich meine Ordonnanzen und Unterhebler noch vermehren sollten...Wovon wohl auszugehen ist.
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Der Phoenix-Sprecher hat gerade drübergelabert, aber Antrag scheint abgelehnt.
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hm, auch die SPD-Vertreterin hält sich auch eher an Fakten...schätze mal, der Grünen-Antrag kriegt ne Klatsche.
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Boah, redet die Renner (linke) einen Stuss...hoffentlich nimmt keiner von den anderen Ahnungslosen die ernst...
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hört sich doch gerade ganz gut an, was der CDU-Typ da entgegenhält...
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Wandbefestigung KW-Schrank B bis zu 2 Waffen unnötig?
schopy antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
bei 200kg hätte ich eher Bedenken wegen der Punktbelastung meiner Holzbalken-/Dielendecke, nicht wegen umkippen...und dass der Schrank plötzlich in meinem Wohnzimmer steht... -
AUCTRONIA - super Idee, zweifelhafte Umsetzung
schopy antwortete auf Lechfischer's Thema in Allgemein
Eine Auktion ist aber ja keine Erfindung, um einem Käufer ein möglichst billiges Angebot zu verschaffen. Der Verkäufer ist ja auch bedacht (und berechtigt), einen möglichst guten Preis zu erzielen. Gunbroker auf der anderen Seite des Teichs machts m.W. nicht anders. Als Schnäppchenjäger natürlich nicht gut, für den Verkäufer aber ne Option, einen faireren Preis zu bekommen. Wems als käufer nicht passt, kann ja weiterhin bei EGun steigern. -
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