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schopy

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  1. Kenne die Sportordnung BDS nicht, aber bei Ordonnanzpistole geht doch bestimmt nur die originale (starre) Visierung und nen originalen Abzug...alles Andre würde mich wundern. Die Fischbein hat als Sportpistole doch bestimmt eine verstellbare Visierung und Abzug mit Triggerstop o.ä., oder? ;-) Wäre dann ja für die angestrebte Disziplin nicht nutzbar und Du BRAUCHST also noch ne alte 1911 in .45Auto....
  2. Sorry, dass ich das Ganze nochmal hervorhole... Gilt das oben geschriebene noch? Meines Wissens (bzw. das von Google) sind die Waffengesetze in Polen 2011 umfangreich gelockert worden. Hintergrund: ich verkaufe gerade ein paar Hülsen auf EGun und habe einem polnischen Käufer zugesagt, dass er von mir aus mitsteigern könne, obwoh ichl internationalen Versand eigentlich ausgeschlossen habe. Dachte, bei 23,- Porto springt der eh früh ab. Nun ist er Höchstbieter zu einem Preis, den ich ungefähr als Enderlös eingeschätzt habe.. Setze ich mich da ggf. in die Nesseln? Die Auktion läuft morgen ab und ich mache mir nun doch Gedanken... gruß
  3. und bevor das Amt die nächste Korinthe zählt, das Kaliber heißt bei der Behörde 9mm Luger. 9mm Para oder 9mmx19 sind militärische Alternativbezeichungen.
  4. ...ich finde, es taugt ganz gut. Sollte man skeptischen Nicht-LWB ruhig mal öfters vor die Nase halten. ca. 5,5 Mio Legalwaffen gegenüber 4,5 Mio Krädern in Deutschland (ca.-Angaben). Und wer BRAUCHT ein Motorrad? Ich wüsste niemanden außer Polizei, Katastrophenschutz und vielleicht noch BW; da geht es um schnelles Vorankommen bei engen Verkehrs- oder Geländeverhältnissen. Für den Privatier sehe ich Haben-wollen-Gründe ausschließlich in Hobby und Leidenschaft fürs Zweirad, evtl. noch Geld oder Platz sparen ggüber Auto. Aber ich unterstelle mal, niemand MUSS ein Bike haben, weil ein Auto für den angestrebten Zweck komplett ungeeignet ist. Umweltschutz wegen geringerem Verbrauch zählt nicht, da es auch Kleinwagen gibt, welche emissionsärmer unterwegs sind. Oder ggf. Bus und Bahn. Analog "böse" Halbautomaten: Niemand braucht offensives/aggressives Design an seinem Supersportler á la Rossi usw. Man kann sogar unterstellen, dass mancher sich verleitet fühlt, ebenso flott auf der Straße unterwegs zu sein wie sein persönlicher Held der MotoGP. Aber wenn es mir gefällt, habe ich das RECHT, mein Bike so zu designen, bzw. fertig designed zu kaufen. Und unter Beachtung der Verkehrsregeln in aller Öffentlichkeit zu fahren und meinen Schatz zu zeigen. Und auf der nichtöffentlichen Rennstrecke sogar richtig flott. Und jetzt haltet mal die Verkehrstoten und -verletzten durch Zweiräder (Verursacher, wie Geschädigte; Unfall, wie vorsätzlich herbeigeführt) gegen die beim legalen Schießsport, der Jagd oder beim Sammeln. Sie dürften ein Vielfaches betragen. Was begangene Ordnungswidrigkeiten angeht - vergleicht auch hier mal die, welche mit Bikes begangen werden mit denen, welche mit Legalwaffen begangen werden (inkl. Verstöße Aufbewahrungsrichtlinien)...braucht wohl keine weitere Erklärung. Trotzdem würde ein Aufschrei des Unverständnis durch Europa gehen, wollte man Motorräder mit dem Argument der Gefährlichkeit, gepaart mit Sinnlosigkeit für die Gesellschaft, verbieten. Oder in Hubraum/Leistung stark begrenzen. Oder gar deren Aussehen als Verbotsgrund heranziehen... ... Ich habe übrigens zwei Motorräder, eine TL1000 und eine GSXR 750...nur bevor irgendjemand das oben stehende falsch versteht und gerade den Knüppel auspackt...und ich habe das Recht, diese Dinger zu besitzen und zu fahren, obwohl ich sie nicht brauche. Wäre schön, wenn Kritiker dieses wohl kaum fragliche Prinzip im Sinne des Art. 2 GG auch endlich mal für "böse" aussehende Sport- und Jagdwaffen verstehen.
  5. Ok, steht so drin...und die Teile, um sie wieder zurückzubauen, waren gleich mit dabei... Oder waren sie gerade in der Demilitarisierung, welche sich wegen der veränderten Gesetzgebung für Dekowaffen verschleppt hat, bzw. man noch keine Lösung bzgl neuer Deaktivierungsrichtlinien gefunden hat? Irgendwie glaube ich der Pressemeldung nicht so ganz, dass da im großen Stil Terrorabwehr betrieben wurde...zumal das Veröffentlichungsdatum wohl zuviel des Zufalls ist, wenn die Dinger bereits Mitte Januar sichergestellt wurden. Schwupps wurde aus einer behördlichen Einziehung der zuvor vom Staate Spanien (Vermutung!) erstandenen Waffen wegen nicht zeitgerecht gemeldeter Deaktivierung ein Schlag gegen den internationalen Waffenhandel und Terrorismus. Vielleicht werde auch auch langsam paranoid.
  6. Gut, dass das EU-Weit gestern Ordnung geschaffen wurde. Und dass da 10000 Gewehre eingesackt wurde, welche offenbar kurz vor der Übergabe an Terroristen in Europa standen. Woher kamen die "Schmuggler" eigentlich an die ganzen CETME-Plempen? Und das mitten in Spanien? Oder war das em Ende doch nur ein illegales Geschäft der örtlichen Rüstungsindustrie (Spanien hat seine letzten CETME lt. Wiki in 1995 durch G36 ersetzt...wenn da man nicht einfach nur ein Depot geräumt wurde in Richtung Auslandsverkauf, mit ein paar Großhändlern als Strohmännern...Ausfuhrgesetze sind ja manchmal lästig, siehe SIG Sauer nach Kolumbien und HK mit seinem G36 nach Mexiko...)
  7. Wenn nicht, muss halt nochmal nachreguliert werden...
  8. wenn das Waffenmodell dienstlich geführt wurde, DP1 im BDMP (Kaliber .25 bis .456). Laut Dienstwaffenliste trifft das aber wohl nur auf die Sauer und Sohn 1913 und 1926 zu.
  9. Hm, was auch immer da kommt...habe mir grad beim Munitionskauf noch nen beim Händler rumstehenden, gebrauchten A-Schrank gesichert - bevor ich Stufe 0 anschaffen muss, wenn sich meine Ordonnanzen und Unterhebler noch vermehren sollten...Wovon wohl auszugehen ist.
  10. Der Phoenix-Sprecher hat gerade drübergelabert, aber Antrag scheint abgelehnt.
  11. hm, auch die SPD-Vertreterin hält sich auch eher an Fakten...schätze mal, der Grünen-Antrag kriegt ne Klatsche.
  12. Boah, redet die Renner (linke) einen Stuss...hoffentlich nimmt keiner von den anderen Ahnungslosen die ernst...
  13. hört sich doch gerade ganz gut an, was der CDU-Typ da entgegenhält...
  14. bei 200kg hätte ich eher Bedenken wegen der Punktbelastung meiner Holzbalken-/Dielendecke, nicht wegen umkippen...und dass der Schrank plötzlich in meinem Wohnzimmer steht...
  15. Eine Auktion ist aber ja keine Erfindung, um einem Käufer ein möglichst billiges Angebot zu verschaffen. Der Verkäufer ist ja auch bedacht (und berechtigt), einen möglichst guten Preis zu erzielen. Gunbroker auf der anderen Seite des Teichs machts m.W. nicht anders. Als Schnäppchenjäger natürlich nicht gut, für den Verkäufer aber ne Option, einen faireren Preis zu bekommen. Wems als käufer nicht passt, kann ja weiterhin bei EGun steigern.
  16. Schön ist es auch, wenn man einen klaren Auftrag erteilt, dann aber heimlich etwas anderes gemacht wird... Hatte mal ein vermurkstes Gewinde für eine ZF-Montage am Gehäuse eines M1A-Klons; Da ist ein zölliges Gewinde drin, und einer der Vorbesitzer hat ne M6-Schraube reingemurkst und wohl überdreht. Mein Auftrag an den betroffenen BüMa: Bitte nächstgrößeres Loch mit Gewinde reinmachen und passende Schraube dazulegen. Sollte eine Woche dauern, nach tatsächlichen zwei Wochen konnte ich dann abholen. Ergebnis: Montage dran, neue schicke Schraube, offenbar komplett selbst gefertigt. Ich war soweit zufrieden, bis ich nach dem Drehmoment gefragt habe, wie weit man die Schraube andrehen darf. Wollte er nix zu sagen, die Schraube sollte man eh nicht mehr lösen und die Montage (ARMS 18) dranlassen. Eigentlich ja nicht der Sinn einer abschraubbaren Montage - aber was solls, dachte ich mir. Solange es funktioniert. Beim ersten Probeschießen dann festgestellt, dass es NICHT funktioniert. Die Montage war seitlich schief angezogen, ca. 20cm/100m über den Verstellbereich des ZF hinaus (Redfield Revenge). Die Ausrichtung scheint also nicht mal grob geprüft worden zu sein. Habe die Schraube dann rausgedreht und festgestellt, dass sie zwar schick gebaut war - aber immer noch ne M6, welche mit Loctite in das unveränderte Gewindeloch am Gehäuse geklebt wurde...deshalb sollte ich laut BüMa wohl auch nix mehr abschrauben. Was soll man dazu noch sagen??? Mich sieht der nicht wieder, auch nicht als Käufer.
  17. schopy

    To AR or not to AR

    Bestandsschutz wird es sicher geben, sollte es soweit kommen. Das GG sagt: Enteignung = nur zum Wohle des Volkes. Und selbts dann gegen angemessene Entschädigung. Wäre rechtlich viel zu kippelig und selbst im Erfolgsfall absehbar viel zu teuer. Und Bestandsschutz gibt es häufig, siehe ehemalige umgebaute KWKG-Waffen, technische Anforderungen an alten Kfz, alte Führerscheinklassen, Nachrüstpflicht Wärmedämmung an Privateigenheimen, etc. Irgendein Übel wird kommen - aber wegnehmen wird man uns, denke ich, nichts. Nur Neuerwerb wird möglicherweise schwieriger bis unmöglich. Ich hoffe aber noch, dass das Ganze irgendwie totdiskutiert wird, die Gesprächsrunden immer seltener werden und irgendwann der Mantel des Schweigens über den ürsprünglichen Antrag gelegt wird.
  18. So wie bei Deinem alten SB. Abgesehen davon, dass ich zwischendrin ca. 10 Minuten für den Weg zum und vom Kassenautomaten brauche, welcher in einem anderen Gebäude steht. Nur die Erstausstellung meiner grünen und gelben WBK hat ca. 7 Wochen gedauert.
  19. Gibt da keine feste Promillegrenze. Aber laut Gerichtsurteil ist es z.B. in Bayern schon möglich, ab 1 nanogramm THC im Blut eine MPU anzuordnen, auch ohne schwerwiegende Folgen während der Drogenfahrt. Das ist gar nicht mal so viel. Das ist übrigens auch der Grenzwert für eine vorwerfbare OWI nach 24a StVG. Ach ja, ein Fahrverbot ist natürlich analog Alkohol 0,5 - 1,09 Promille Bestandteil der Buße, 1-3 Monate.
  20. Stand von vor etwa einem Monat war, dass der Reporter immer noch traumatisiert sei. Wird die Stadt wohl ein kleines Sümmchen kosten.
  21. Der Logik nach ist es besser, der unglückliche Verlierer des Geldes (welcher vielleicht sogar ehrlich dafür gearbeitet hat), ist der Dumme? Nur weil jemand Geld findet, gehört es ihm noch lange nicht. Wenn ihm Finderlohn von der staatlichen Hilfe abgezogen wird ist das blöd für ihn; aber immerhin ist diese Hilfe immer noch geschenkt, von allen anderen Steuerzahlern finanziert und soll eigentlich vor Hunger und Obdachlosigkeit bewahren. Ich bin sicher kein Fan vom Staat, wie er zur Zeit läuft...sehe ihn aber auch nicht als Selbstbedienungsladen für Jedermann und Stütze als Alternative zur Arbeit. Und um den Bogen zurück zum deutschen Zoll zu schlagen - jeder weiß, welche Freibeträge es gibt, wenn man Sachen aus dem Ausland mitbringt. Wer mehr mitnimmt, muss die Dinge darüber hinaus halt versteuern. Man kann sich ja auch nicht nach Gutdünken aussuchen, in welcher Höhe man Lohnsteuer oder Umsatzsteuer bezahlt, sondern es gilt für Alle der gleiche jeweilige Satz nach vorher festgelegten Regeln. Und wer bescheißt, muss mit Strafe rechnen. Wie ich finde, zu Recht.
  22. Ich würds tatsächlich machen...wenn meine Frau und ich es vorher nicht schaffen, die Sachen vorher auf beide Koffer entsprechend aufzuteilen oder ich wirklich nur 20-30€ drüber bin. Ich habe einfach keinen Bock auf Diskussionen und die Strafe, wenn ich erfolglos versucht habe, mich durchzuschmuggeln. Dann lieber ein paar Euro für die Kleinteile über 430,- nachzahlen. Aber ich erkenne an - Ehrlichkeit wird heutzutage nicht mehr immer mit "ehrbar" oder als Selbstverständlichkeit gleichgesetzt. Viele sind mittlerweile der Auffassung Ehrlich=dumm, das geht durch alle Schichten.
  23. Macht gar nix. Ist ja auch als Waffenbesitzer nicht verboten, mal einen saufen zu gehen, wäre ja auch noch schöner. Demnächst wird beim Pfarramt noch der regelmäßige Kirchgang überprüft. Da der andere Vorwurf nach 170 eingestellt wurde, gilt das strafrechtlich als nicht vorhanden. Die Polizei fragt bei Kontrollen übrigens auch interne Vorgänge ab (und sieht da, vermutlich je nach Bundesland in unterschiedlichem Umfang, verschiedenste Arten der Verfahrensbeteilugung oder Bezug Deiner Person zu gewesenen Einsätzen. Das können auch Kontakt als Zeuge sein, als Anzeigender einer Ruhestörung, Suizidandrohungen, wenn Du mal eine Halterermittlung nach Blitzerfoto hattest, etc. pp. Da haben die Polizisten immer viel Gesprächsgrundlage - welche für die Waffenbehörde in ihrer Entscheidung aber unerheblich sein dürfte (mal abgesehen von Psychosachen und Vorfälle mit Gefährderpotential).
  24. Beim Thema 50/50-Chance, dass es im schlimmsten Fall weg ist, wäre ich auch eher vorsichtig... Ich vermute mal, dass der Versuch, solche Teile auf gut Glück außer Landes zu kriegen vielerorts auch nicht gern gesehen wird. Mit viel Glück passiert nix, mit nur ein wenig Glück wird das Teil eingesackt und u.U. der Abflug verpasst, mit Pech kostets ne saftige Strafe (und der Abflug ist auch hin). Ob man bei späterer Wiedereinreise dann noch gern gesehener Gast im Land ist, steht auf auch auf dem Spiel...auch, wenn ein Paket an sich selbt verschickt wird. Die Römer sind ja nun auch nicht so blöd, wie mancher behauptet. Und der Datenaustausch zwischen den Behörden ist da anders reglementiert, als bei uns. Gruß
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