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schopy

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  1. Habe ich auch gesehen...erschreckend, wie politisch realistisch das Ganze wirkt, abgesehen vom Ölausstieg...ein echter TV-Tipp, auch wenns hier eigentlich nicht reingehört. Läuft als Zehnteiler auf Arte, "Occupied" der Name.
  2. Na, wenn das man nicht Wasser auf die Mühlen der Brüsseler Befürworter ist: http://www.faz.net/aktuell/politik/terrorangst-in-europa/festnahme-in-baden-wuerttemberg-bild-waffen-fuer-paris-anschlaege-kamen-aus-deutschland-13934952.html Ob das Ganze wiederum auf "illegalen" websites abgelaufen ist, wird die EU-Kommissare und deren Abnicker ebenso wenig interessieren, wie der Zusammenhang zwischen illegal beschafften Vollautomaten und legalen HA. Seltsam, dass seit Januar ermittelt wird, aber die Meldung jetzt erst herauskommt. Scheint ja vorher niemanden interessiert zu haben. Oder nicht gewollt gewesen zu sein.
  3. Schon mal bei Deinem Ordnungsamt nachgefragt? Ist ja vermutlich keine technische Maßnahme, welche einer Herstellungserlaubnis bedarf. Ein versierter Mitarbeite müsste da ja so machen können, wie Du dir vorstellst. Waffe austragen, Upper als WS eintragen und Lower behalten. Anschließend das bestehende Upper-WS deiner Wahl als neue Waffe eintragen lassen (denn sonst hättest Du ja keine Grundwaffe und somit Bedürfnis mehr für die beiden anderen WS). Ob der Papierkram und Kosten dafür sich angesichts des zu erwartenden höheren Verkaufspreises eines Einzel-WS rechnet, musst Du ermitteln...
  4. noch nix gefunden...aber die Möglichkeit, dort Denkanstöße zu geben, sollten wir nicht außer acht lassen. In der Antwortbox nach meiner Stellungnahme war zu lesen: Danke für Ihre Rückmeldung zu folgendem Vorschlag der Kommission: COM(2015)750/F1 Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL amending Council Directive 91/477/EEC on control of the acquisition and possession of weapons. Alle Rückmeldungen können gegebenenfalls auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht werden. Sie werden zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, sodass sie in die Rechtsetzungsdebatte einfließen können. Wenn da alles mit rechten Dingen zugeht, werden die Ergebnisse (zusammengefasst) Rat und Parlament vorgelegt. Es kommt also wieder mal drauf an, dass dort nicht nur einzelne Antworten ankommen, sondern eine Flut von Argumenten.
  5. Wenn ich das richtig sehe, ist der verlinkte Artikel von 2007...
  6. Ich hätte, aus dem Bauch heraus, auch so argumentiert und so an "meinen" EU-Abgeordneten gemailt. Verbot des Onlinehandels würde den freien Wettbewerb verzerren, da überörtliche Händler das Nachsehen hätten, und der Kunde stark eingeschränkte Möglichkeiten des Angebotsvergleichs hätte. Falls bereits besessene HA eingezogen würden, würde ich erstmal widersprechen mit dem Ziel der Wiederaushändigung, nicht Entschädigung. Denn es ist zum Zeitpunkt der Einziehung MEIN rechtmäßig erworbenes und besessenes Eigentum, und dieses ist lt. Art 14 GG besonders geschützt. M.W. dürfen EU-Verordnungen nicht Grundrechte aus nationalen Verfassungen einschränken. Dazu Zitat: Obwohl das europ. Recht prinzipiell Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht genießt (auch gegenüber dem nationalen Verfassungsrecht), steht es nicht »über« dem Grundgesetz. Zwischen der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland und der europ. Gemeinschaftsrechtsordnung besteht kein Über- oder Unterordnungsverhältnis. (Quelle: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/177026/grundgesetz-und-eu-recht)Ob das so einklagbar wäre? k.A. Aber ich würde es für mich vmtl versuchen. Demnach wäre die einzige Enteignungsgrundlage in D "Zum Wohle des Volkes", was aber m.E. einer nachvollziehbaren und sachlich haltbaren Grundlage bedarf. Das Argument, dass Terroristen ja auch Selbstlader nutzen, würde wohl jeder halbwegs zurechnungsfähige Richter am BVerwG kassieren (das sind keine kleinen Amtsrichter oder Politiker, die dort urteilen). Zudem ist eine Entschädigung, deren Höhe auch auf dem Rechtsweg bestimmt werden kann, zwingend vorgeschrieben. Bei vorsichtig geschätzen 100.000 betroffenen Waffen und einem Durchschnittswert von 1000,- (alle zahlen mal aus dem Bauch heraus), kämen da zzgl. Verfahrenskosten mal eben 100.000.000 Euro allein an Entschädigungen raus. Es kämen also u.U. hunderttausende Klagen auf die Verwaltung und die Gerichte zu, und die (während des Widerspruchsverfahren bis hin zum BVerwG) vorläufig beschlagnahmten Gegenstände müssten über Jahre ordnungsgemäß aufbewahrt und gesichert werden und eine Zustandsverschlechterung wäre Grund für Entschädigungforderungen. Ausgehändigt werden muss dann am Ende möglicherweise trotzdem. Trotzdem wäre mir am liebsten, dass diese miese Kampagne in direkt Brüssel abgeschmettert wird.
  7. ...der ist Anwalt und hat mal Werbung für MediaMarkt gemacht...und ist auch mal im Privatfernsehen aufgetreten, wenn konfliktfreudige Diskussionen gewünscht waren. Ist aber schon ein wenig her und man hat irgendwie lang nix mehr von dem gehört.
  8. Ich denke gerade Frankonia wird sich drum sorgen...die verdienen ihr Geld damit. Oder meint Ihr, die steigen dann um auf Autoersatzteile? Aber bei dem Gesamtumsatz werden die nicht bei Facebook oder Onlinepetitionen aktiv werden...sondern der Vorstand lädt seinen Parlamentarier zum Essen ein und legt persönlich vor, welche Steuern und Arbeitsplätze plötzlich in Würzburg und anderen Standorten wegfallen...so oder so ähnlich... Das wird mehr wert sein, als 100 Protestbriefe Einzelner. Ein anderes Argument könnte für unsere "etablierten" Politiker sein, denen mal die Pro-Stellungnahme der AfD vorzuhalten. Die haben ja eh gerade Aufwind wegen der (lt. Regierung angeblich nicht vorhandenen) Flüchtlingsprobleme, hunderttausende jüngst enteigneter Besitzer von Halbautomaten zusätzlich könnten das Stimmverhältnis der nächsten Wahl arg verändern. Gerade, wo das Verlangen an Waffen zuhause scheinbar wieder steigt. Kommt mir jedenfalls auf der Arbeit und im Verein so vor. Also: Dran bleiben!!!
  9. Was sagt denn die Herstellerbeschreibung? Der beschriftung nach liest es sich nach Mossberg...die haben ne recht gute Website, wenn ich mich erinnere. aber wenn werksseitig nur 3´´ aufgedruckt ist, würde ich auf den Importeursstempel mit 12/89 nichts geben. Schon gar nicht, wenn ich sie an andere verkaufe. gruß Edit: Oder ist sie vielleicht im Dezember ´89 importiert worden?
  10. Gerade abgschickt. Ich hoffe, er ist nicht zu lang geworden. Und ich hoffe, er landet nicht sofort beim Praktikanten, der mir dann ne Textbausteinantwort zurückschickt. Leute, macht mit...Wenn das Kind erst im Brunnen liegt, ist das Gejaule groß und nur noch mit extremer Anstrengung und Glück wieder (halbwegs) rauszubekommen. Vielleicht führen wir hier ne Liste fort, damit wir eine Übersicht bekommen, welcher Abgeordnete schon Post bekommen hat. Denn es müssen möglichst viele einmal überzeugt werden, nicht einer 100 mal. Ein Haken kann gemacht werden bei: -David McAllister
  11. sag mal, wo habe ich das geschrieben oder angedeutet? Ich lasse mich von Dir nicht haltlos in die rechte Ecke drängen und als pflichtvergessenen Beamten und Maulhelden titulieren. Bevor Du so etwas raushaust, lies lieber mal meine Beiträge wort für Wort. Du hast eine PN deswegen. Ferner wurde die Beleidigung gemeldet mit der Forderung nach Löschung dieser Beleidigung. Jetzt bin ich wieder raus.
  12. Ist wohl vom Prinzip das Gleiche...da werden Opfer eines unsäglichen Verbrechens ungefragt benutzt, um eigene (ideologische), lang herbeigesehnte Interessen durchzusetzen... Ach ja, wollte hier ja nix mehr sagen...sorry.
  13. Alter, Dein Beitrag ist ja noch entstellender und offensiver, als das, was TG mir unterstellt hat...lies Dir meinen Beitrag nochmal durch, dann Deinen und mach Dir dann mal Gedanken. Ach ja, @ TG: Ich fühle mich durch diese Anfeindung, die wohl jeder sachlichen Grundlage entbehrt, massiv diffamiert...löscht Du bitte den Beitrag von Joker ??? Siehe §3 abs 2 und 4 Forenregeln... So. Klinke mich nun aus diesem Thread aus. Wie ich über Führen von Waffen von Privatleuten aufgrund aktueller Terrorlage denke, wißt Ihr nun. Ich habe den Verdacht, dass da Mancher (nicht jeder...mancher mag da wirklich dran glauben...) auf dem Rücken der unschuldigen Opfer von Paris seinen dringenden Wunsch nach Führen seiner Lieblingswaffe durchsetzen möchte. Sorry, nicht meine Weltanschauung. So long. Wäre nett, wenn dieser Beitrag mal nicht gelöscht wird.
  14. Auf dem Stand bin ich Privatmann und Vereinsmitglied. Da handele ich als solches. Man schaut sich das Ganze kritisch an und wenn es zu dicke wird, spricht man den Schützen darauf an, notfalls den verantwortlichen Spartenleiter. Gegenfrage: Wie handelst Du in der Situation als Schützenbruder? Also, in realer Lage und nicht, wie es u.U. in der Sachkunde beigebracht wird?
  15. Der Beitrag wurde durch die Spontanlöschung eines Absatzes etwas entstellt..."Ich will das nicht", bezieht sich auf das beinahe unkontrollierte Tragen von unterschiedlichsten Waffen in der Öffentlichkeit und einer möglichen Gruppenbildung, bzw. dem, was diese zusätzliche "Macht" mit schwachen Menschen anstellen kann. Aus eigener Erfahrung weiß ich auch, dass fast KEINER eine Waffe legal oder illegal mitführt. Ich habe in fast 20 Jahren hunderte Menschen durchsucht, auch aus dem Milieu. Die Anzahl scharfer Waffen, die ich dabei gefunden habe, lassen sich an einer Hand abzählen. Die waren alle nicht am Körper, und nur eine davon geladen. Ich arbeite in einem der ärmsten Stadtviertel Deutschlands mit Rotlicht, Drogenszene und hoher Migration und kultureller Vielfalt. Im Dienst "musste" ich meine Waffe zweimal ziehen und auf deren Einsatz einstellen, zum Glück aber dann doch nicht nutzen. Einmal davon war es gegen einen Hund. Soviel zu meinen Erfahrungen, die mein Lagebild von den Gefahren durch illegale Waffen begründen. Sie ist nicht ganz zu verneinen, richtig - was mir mehr aber Angst macht, ist der eine von Zehn oder auch zwanzig Leuten, die ich fast jedes Wochenende aufm Schießstand sehe und die sich kleiden wie direkt ausm Einsatz und die paar Leute, die keine strikte Trennung von Alkohol und Waffen ziehen können oder trotz bestätigter Zuverlässigkeit ein Problem mit dem Tolererieren von Meinungen Anderer oder auch Aggressionen haben. Irgendwie begegnen mir unterm Strich von diesen Leuten ein Vielfaches von dem, was mir an illegalen Waffenträgern oder IS-Anhängern über den Weg läuft. Wenn eben diese Leute nun LEGAL ihre vertacticalisierten Sachen Auf der Suche nach verdächtigen Arabern, potentiellen Vergewaltigern oder Zombies durch den Tag tragen dürften, macht mir das Angst. Auf dem Stands ists Hobby und jeder soll nach seiner Facon Spaß haben. Auf der Straße hat das meiner Meinung nach aber mal so gar nichts zu suchen. Musst DU nicht verstehen - der eine oder andere tut es vielleicht. Und zu Deiner Frage: Deutlich zu wenige. Vielleicht 200-250. Dafür ein wenig einsatzbezogen und unter künstlichem Stress, und nicht statisch auf 10er Ringscheibe. Gruß
  16. Was denn für Diffamierungen? Das ich Angst vor im Beitrag nicht näher spezifizierten Leuten habe, die sich als Hilfspolizei aufspielen und ich dabei verdeutlichend Parallelen ziehe zu den Gruppierungen vergangener Tage??? Es geht dabei um Gefahr eines Machtmissbrauchs und Überziehen von Maßnahmen (aus Angst vor einer Terrorlage im Alltag), in Verbindung mit dem Tragen von scharfen Waffen. Vielleicht schaust Du nochmal nach, was "Diffamieren" ist...ansonsten seis drum. Ich denke, auch aus dem Rest des Beitrags kann man eine Meinung erkennen - und sich vielleicht sogar selbst eine bilden. Gruß
  17. Warum wollen eigentlich so viele Leute ihre Kniften spazieren tragen??? gelöscht, deine Diffamierungen kannst du dir sparen Ich will das nicht. Ich fühle mich dann keinesfalls sicherer. Ganz im Gegenteil. Und ich gehöre zu dem Kreis, der auch außer Dienst Waffen tragen dürfte, tue es aber trotzdem nicht. Weil das eine Dienst ist, und das andere Freizeit. Und man zu viele Einschränkungen hinnehmen muss, wenn man Waffenträger ist. Es gibt mir nicht das Gefühl von Stärke oder mehr Selbstbewusststein. Und ich stehe mit einem Bein vorm Staatsanwalt, wenn ich irgendeine Regel nicht beachte oder ein Unfall passiert. Oder in der Kiste, wenn man in dem 1:100000000-Fall mit einer zufällig mitgeführten 9mm gegen ein Rudel AK47 und Vermummte mit Bonbongürtel antritt. Was ihr mit Euren Jagd-, Sammel- und Sportsachen Zuhause macht, ist mir egal. Aber Gott und der gesunde Menschenverstand bewahre uns vor einer selbsternannten Anti-Terror-Miliz der LWB und unkontrolliertem Waffentragen in der Öffentlichkeit. Meine Meinung.
  18. Der Staat in der Konstruktion Judikative, Legislative, Exekutive hat als Einziger das verbriefte Recht, Gewalt auszuüben. Ist kein Quatsch. Ich denke, das kann man aus meinem Post herauslesen. Wenn über die Notwehrparagraphen eim Einzelfall gerechtfertigt sein kann, dass auch die Einzelperson diese ausüben kann, um sich oder andere in höchst brenzligen Situationen zu schützen, ändert das nichts an der Grundlage, dem "Monopol", der Einzelstellung des Staates. Ist aber eine völlig anderes Rechtskonstrukt. Oder einfach ausgedrückt: Der Staat darf. Als Einziger. Er hat gesetzliche Befugnisse dafür. Daher der Begriff Monopol. Der einzelne Bürger darf nicht. Er kann sich aber u.U. rechtfertigen, wenn er es trotzdem tut, weil staatlicher Schutz unzumutbar oder unerreichbar ist (§32-35 StGB). Ein Rechtfertigungsgrund für ein Handeln ist aber nicht das Gleiche, wie eine vorher (Grund-)gesetzlich erteilte Erlaubnis. Dieser Rechtfertigungsgrund ändert nichts daran, dass der Staat als einzige Institution das grundsätzliche Recht hat, Gewalt auszuüben. Er führt nur dazu, dass an sich verbotenes Handeln in besonderen Situationen auch mal gerechtfertigt sein kann. Jetzt den Unterschied verstanden? Ansonsten hier der link dazu: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22300/gewaltmonopol Gruß
  19. Na klar gibt es das Gewaltmonopol. Zur Not darf der Staat in vielerlei Couleur Gewalt (dort heißt es etwas moderater "Zwang"), um Strafverfolgung zu gewährleisten oder Gefahren abzuwehren. Gewalt gegen Personen und Sachen. Wie sollen Polizei und Justiz funktionieren, wenn sie das nicht dürften? dann kommt es gar nicht erst zur Strafverfolgung, weil der Schutzmann den Einbrecher nicht mehr festhalten darf, in einer Demo nur noch still als Wurfziel dastehen muss und den besoffenen Aggro-Familienvater lediglich freundlich bitten darf, mit dem Anspitzen der Möbel aufzuhören. Und dass das nicht so ist, finde ich gut. Der Ottonormalo darf das nicht, nur im Rahmen der Notwehr/Nothilfe ist es u.U. und ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn staatlicher Schutz nicht ausreichend schnell zu erlangen ist. Derzeit leider eher die Regel, denn die Ausnahme. Aber er muss persönlich dafür haften, wenn die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, "Überschreitung der Notwehr durch Furcht oder Schrecken" mal ausgenommen. Das ist die Bedeutung des Begriffes Gewaltmonopol.
  20. Die Leyen steht als kompromisslose Reformerin da, und ne deutsche Firma (Ich glaube trotz europaweiter Ausschreibung irgendwie nicht daran, dass Steyr oder FN oder andere das Rennen machen...) freut sich über nen 3stelligen Millionenauftrag...der noch Jahrzehnte hätte warten müssen, wäre das G36 so lang im Dienst geblieben, wie das G3... Ich glaube nicht, dass es da um sich weitende Streukreise geht.
  21. Kurze Rückmeldung: Habs dann doch mal über den BDMP laufen lassen, vorher noch kurz mit dem Landesverbandsleiter (der das Ganze ausstellt) bezüglich der Modalitäten gemailt. Hat diesmal nur 8 Tage gedauert, ich bin begeistert....selbst die Post war rattenschnell, nur ein Tag Laufzeit bis zu mir aufs Dorf. Gruß+Dank!
  22. OK, bevor es aus dem Ruder läuft: Werde über den DSB mit meinem aktuellen Wunsch wohl nicht glücklich werden. Gehe deshalb den Weg für die halbautomatische Pistole im Kaliber .40S&W über den BDMP, auch wenns länger dauert. Das mit der VSRF war nur beispielhaft dafür genannt, wie lang es mit relativ einfachen Bescheingungen dauern kann. Ich brauche und will keine weitere davon. Gruß+Dank für die Beiträge!
  23. Siehe: http://www.bdmp-lv-nsb.de/Downloads/2012-06-09_Anlage_zur_OBwrB-14-3.pdf Ist übrigens auch im BDMP-Handbch (Bundesebene) so beschrieben. Ich muss das Prozedere leider so hinnehmen.
  24. joa, bei mir nicht...da dauerten 2. KW, VSRF oder Halbautomat innerhalb des Grundbedürfnisses schon jedesmal mal 3-4 Wochen, wegen hin- und herschickerei. Außerdem gibts da ja noch so Voraussetzungen, wie dokumentierte Teilnahme (mit Nachweis) mit 2 der vorhandenen Waffen an 2 LM, oder 3 ausgeschriebenen größeren Wettkämpfen mit mind 25 Teilnehmern aus 4 SLG´en. Zweiteres würde ich wohl erfüllen, aber in Gesprächen mit anderen Schützen habe ich von Diskussionen mit dem Befürworter gehört, welcher eigentlich die LM-Teilnahmen fordert. Da musste man richtig auf die Alternative mit den 3 Wettbewerben oberhalb Vereinsebene bestehen. Den Hickhack würde ich mir gern ersparen. Beim DSB hole ich mir die ersten zwei Unterschriften direkt im Verein, und werfe sie dem Verbandssportleiter auf dem Rückweg nach Hause direkt in den Kasten...leider aber nicht ohne passendes Bedürfnis. Und das suche ich gerade...
  25. Wie ist dann Teil 0, Seite 69 zu werten? Steht ja unter "Wettbewerbe des DSB", allgemeingültige Regeln. Ich kann ja auch an Wettkämpfen außerhalb meines Landesverbands teilnehmen, z.B. in den benachbarten LV Hamburg oder Schleswig-Holstein, da gibt Liste B sowas her. Und zum üben nehme ich halt meinen Heimatstand. Zumindest theoretisch. Liste B in meinem LV kommt nicht in Frage, weil NWDSB. Schaut mal rein ;-) Gruß
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