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schopy

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Alle Inhalte von schopy

  1. abs1 und abs2 sind getrennt voneinander zu sehen. Du erwirbst eine Waffe rechtmäßig als Leihgabe gem. Abs. 1. --Trennung--- Wenn das nach Abs1 Nr.1. geschehen ist, brauchst Du gem Abs.2 zum Erwerb oder Besitz der Munition keine gesonderte Erlaubnis. Nirgendwo steht, dass Waffe und Munition vom selben Überlasser zu erstehen sind. Theoretisch darfst Du demnach sogar Munition erwerben, wenn Du die Waffe nur zum Transport oder zur sicheren Verwahrung übernimmst.
  2. Na ja, der propagiert, was schon lang in der EU-Gesetzesmühle mahlt... Und wenn dann ein EU-weites Waffenregister eingeführt wird (was ja seit fast einem Jahr in der Mache ist; weiß bloß niemand von der normalen Bevölkerung), schreibt er sich das als seinen Erfolg auf die Fahne, um in seinem Wahlbezirk als Macher dazustehen.
  3. Na ja, beim Erwerb wird aber nicht unterschieden, ob vom Leihgeber mitbekommen oder beim Händler separat zum vom Bedürfnis umschlossenen Zweck gekauft. Nochmal s.o.: (2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese 1.unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 4 erwirbt; [...] Und wie vorher schon beschrieben...es ist einem Händler selbst überlassen, ob er mit Dir ein Geschäft abschließt, oder nicht. Dürfen tut er jedenfalls in dem Fall.
  4. Weil die Antwort besser ist, als zuzugeben, dass er es nicht genau weiß. Und mit "Nein" geht er auf Nummer sicher. Bring ihm dann beim nächstem Anlass den Gesetztestext mit und überzeuge ihn sachlich, dass es eben doch geht.
  5. Wie sollst Du dann dann eine geliehene Waffe probeschießen, wenn du überlegst, sie dir zu kaufen? Gibt ja nicht nur Allerweltskaliber wie 9x19 oder 8x57, welche man auch auf jedem halbwegs sortierten Stand zum Sofortverbrauch kaufen kann...
  6. schopy

    WBK beantragen

    Die Erlaubnis haben Bundespolizei und Landespolizeien (ob alle, weiß ich nicht) seit Jahrzehnten in Dienstanweisungen geregelt, welche sich auf die Ausnahmen im WaffG (ich meine §55 Abs 1) bezieht. Da muss keine besondere Erlaubnis eines Vorgesetzten her, allerdings gelten Einschränkungen wie Verbot des Führens auf öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen, keinen Alkoholgenuß, Mitführpflicht des Dienstausweises und noch irgendwelche. Also einpacken, verdeckt tragen und blöde Blicke (oder SEK-Einsatz) kassieren, wenn doch mal jemand was sieht.
  7. schopy

    WBK beantragen

    Wäre mal interessant zu sehen, was passiert, wenn ein Soldat/Polizist/Zöllner unter 25J dann im Dienst macht, wenn er ein psychologisches Gutachten als Sportschütze vergeigt... Innendienst? Frühpension? Holzgewehr? Tigerente am Band?
  8. Neue Liste B im NWDSB?
  9. schopy

    Blei im Schützen

    Im Grunde sind das aber keine in Auftrag gegebene Studien (mit einem erwünschten Ergebnis), sondern Dissertationen, aufgrund derer jemand nen Doktortitel haben möchte. Da sucht man sich ein Thema aus, welches einem persönlich liegt, oder bekommt auch mal nen Tipp von nem Professor, was in der Vergangenheit noch nicht ausreichend behandelt wurde. Insofern wittere ich da jetzt keine Verschwörung seitens der Anti-Schützen-Fraktion. Beim BR2 wittert halt jemand eine Story, die er gern zu einem Skandal (ein inflationärer Begriff, wie ich finde...) aufweiten möchte, um mal zum BR1 "aufzusteigen".
  10. schopy

    WBK gelb "NEU"

    wird die Gelbe nicht einfach so umgeschrieben? Was passiert, wenn die alte gelbe voll ist, und er eine weitere "gelbfähige" Waffe kauft? Kramen die dann alte gelbe WBK-Rohlinge raus und er darf weiterhin nur Einzellader kaufen? Glaube ich nicht. Ich denke, ein mitdenkendes Ordnungsamt sollte "Gelb alt" zu "Gelb neu" 1:1 tauschen. Gruß
  11. Erstmal der gesunde Menschenverstand (vor Allem meiner beim Ausfüllen des Fragebogens, denn um meine Daten geht es), im Notfall abschließend Gerichte. Wenn ich natürlich zu überzogene Ansprüche an den Schutz meiner Daten stelle (weglassen von mir bekannten Aggros, Suchtverhalten oder zeitweisen Problemen mit Anzahl oder gefährlicher Ausprägung meiner Persönlichkeit), kann ich natürlich auch auf die Nase fallen... Aber wer z.B. Angst vor Spinnen oder engen Räumen hat, vor einem Burn-Out steht oder im Leben einfach zu oft Regenwolken sieht, der kann wohl kaum dafür belangt werden, wenn er solche Störungen nicht angibt. Denke ich zumindest.
  12. Falsche Angaben: s.o.; Angaben weglassen: Weil es die Behörde einfach nichts angeht, was ich in der Vergangenheit an Erkrankungen (oder Verdacht auf irgendetwas) hatte, solange es objektiv nichts mit dem Waffenerwerb bzw. den draus resultierenden Gefahren und Sorgfaltspflichten zu tun hat. Genauso unzulässig halte ich eine generelle Befreiung der SchweigePFLICHT der Ärzte als Voraussetzung zur Erlangung einer WBK. Wenn man aktuelle Urteile zum Thema Datenschutz anschaut, sind Gerichte da derzeit wohl recht sensibel und PRO Bürger.
  13. Wenns im Antrag abgefragt wird, ehrlich angeben. Wenn dann abschlägig beschieden wird, kann man immer noch auf den Rechtsweg gehen. Wenn man bereits bei Antragstellung lügt, sieht das eher mau aus...Und wegen einer Angsstörung würde ich mir eher wenig Gedanken machen, da wird der Betroffene ja eher von (über-)vorsichtigem Verhalten geprägt sein. Bedenken hätte ich, wenn der Kumpel Aggressionen nicht in den Griff bekommt, oder Narkoleptiker ist o.ä. Wenn nicht gefragt wird, gehts niemanden etwas an. Die Ärzte der Umgebung werden bei Antragstellung nicht befragt, und dürften dann auch keine Auskunft geben.
  14. Ich glaube eher, dass es dran liegt, dass die Schweiz zwar zum Schengen-Raum gehört, aber nicht zur EU. Demzufolge würden die Schweizer die Verordnung wohl einfach ignorieren, und Brüssel könnte nix dagegen tun. Also lieber vorher ne Ausnahme absegnen unter irgendeinem fadenscheinigen Argument. Dass in der Alpenfestung so mancher heimliche Taler diverser EU-Politiker oder aus deren privaten Umfeld verwahrt wird, ist wohl auch nicht undenkbar. Aber bestimmt gehts da in punkto Ausnahmen für LWB nicht um ehemalige Zugehörigkeit zu einer regulären (Wehrpflicht-)Armee.
  15. "Wir haben Standards gesetzt, und es wird jetzt keine Waffen mehr geben, die unregistriert gehandelt werden können!" Emily Haber, Innenstaatssekretärin, Deutschlands Vertreterin Na dann ist jetzt ja alles gut und sicher vor den bösen Terroristen und illegalen Waffenhändlern...
  16. Könnte natürlich unsere Chance sein, wenn es um Abgabe unseres Eigentums ein, wenn die Abnicker in Berlin den ganzen Mist umsetzen wollen... Wegen neuer Handelsregulierungen kann wohl kaum bereits besessenes, privates Eigentum entgegen Art 14GG eingezogen werden...und selbst wenn die es erstmal "auf Doof" versuchen, soll man da mal die "sofortige Vollziehung" begründen...als Begründung kann dann ja keine "Gefahrenlage für die Allgemeinheit" o.Ä. herhalten. Sprich: Widerspruch hätte wohl aufschiebende Wirkung der Sicherstellung, bis hin zum Ausgang des einzelnen Verfahrens...
  17. Auch Fahrlehrern passieren schlimme Verkehrsunfälle, obwohl es nicht so sein sollte. Hier ist, vermutlich aus Fährlässigkeit, ein schlimmer Fehler entstanden, es gab deshalb einen glatten Durchschuss im Oberschenkel. Ich habe Autounfälle gesehen, da sah das Opfer aufgrund von Unachtsamkeit und Verstoßes gegen einfache Grundregeln im Straßenverkehr deutlich schlimmer aus. Ich hoffe für den Kollegen nur, dass aus dem anstehenden Verfahren und dem Diszi kein Politikum gemacht und er als Exempel zerrissen wird. Ich kenne ihn übrigens persönlich, und das als sehr gewissenhaft und hilfsbereit. Und dem Reporter wünsche ich vor Allem baldige und volle Genesung. Shit happens. Auch dort, wo es nicht sein sollte.
  18. Habe ich auch gesehen...erschreckend, wie politisch realistisch das Ganze wirkt, abgesehen vom Ölausstieg...ein echter TV-Tipp, auch wenns hier eigentlich nicht reingehört. Läuft als Zehnteiler auf Arte, "Occupied" der Name.
  19. Na, wenn das man nicht Wasser auf die Mühlen der Brüsseler Befürworter ist: http://www.faz.net/aktuell/politik/terrorangst-in-europa/festnahme-in-baden-wuerttemberg-bild-waffen-fuer-paris-anschlaege-kamen-aus-deutschland-13934952.html Ob das Ganze wiederum auf "illegalen" websites abgelaufen ist, wird die EU-Kommissare und deren Abnicker ebenso wenig interessieren, wie der Zusammenhang zwischen illegal beschafften Vollautomaten und legalen HA. Seltsam, dass seit Januar ermittelt wird, aber die Meldung jetzt erst herauskommt. Scheint ja vorher niemanden interessiert zu haben. Oder nicht gewollt gewesen zu sein.
  20. noch nix gefunden...aber die Möglichkeit, dort Denkanstöße zu geben, sollten wir nicht außer acht lassen. In der Antwortbox nach meiner Stellungnahme war zu lesen: Danke für Ihre Rückmeldung zu folgendem Vorschlag der Kommission: COM(2015)750/F1 Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL amending Council Directive 91/477/EEC on control of the acquisition and possession of weapons. Alle Rückmeldungen können gegebenenfalls auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht werden. Sie werden zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, sodass sie in die Rechtsetzungsdebatte einfließen können. Wenn da alles mit rechten Dingen zugeht, werden die Ergebnisse (zusammengefasst) Rat und Parlament vorgelegt. Es kommt also wieder mal drauf an, dass dort nicht nur einzelne Antworten ankommen, sondern eine Flut von Argumenten.
  21. Wenn ich das richtig sehe, ist der verlinkte Artikel von 2007...
  22. Ich hätte, aus dem Bauch heraus, auch so argumentiert und so an "meinen" EU-Abgeordneten gemailt. Verbot des Onlinehandels würde den freien Wettbewerb verzerren, da überörtliche Händler das Nachsehen hätten, und der Kunde stark eingeschränkte Möglichkeiten des Angebotsvergleichs hätte. Falls bereits besessene HA eingezogen würden, würde ich erstmal widersprechen mit dem Ziel der Wiederaushändigung, nicht Entschädigung. Denn es ist zum Zeitpunkt der Einziehung MEIN rechtmäßig erworbenes und besessenes Eigentum, und dieses ist lt. Art 14 GG besonders geschützt. M.W. dürfen EU-Verordnungen nicht Grundrechte aus nationalen Verfassungen einschränken. Dazu Zitat: Obwohl das europ. Recht prinzipiell Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht genießt (auch gegenüber dem nationalen Verfassungsrecht), steht es nicht »über« dem Grundgesetz. Zwischen der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland und der europ. Gemeinschaftsrechtsordnung besteht kein Über- oder Unterordnungsverhältnis. (Quelle: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/177026/grundgesetz-und-eu-recht)Ob das so einklagbar wäre? k.A. Aber ich würde es für mich vmtl versuchen. Demnach wäre die einzige Enteignungsgrundlage in D "Zum Wohle des Volkes", was aber m.E. einer nachvollziehbaren und sachlich haltbaren Grundlage bedarf. Das Argument, dass Terroristen ja auch Selbstlader nutzen, würde wohl jeder halbwegs zurechnungsfähige Richter am BVerwG kassieren (das sind keine kleinen Amtsrichter oder Politiker, die dort urteilen). Zudem ist eine Entschädigung, deren Höhe auch auf dem Rechtsweg bestimmt werden kann, zwingend vorgeschrieben. Bei vorsichtig geschätzen 100.000 betroffenen Waffen und einem Durchschnittswert von 1000,- (alle zahlen mal aus dem Bauch heraus), kämen da zzgl. Verfahrenskosten mal eben 100.000.000 Euro allein an Entschädigungen raus. Es kämen also u.U. hunderttausende Klagen auf die Verwaltung und die Gerichte zu, und die (während des Widerspruchsverfahren bis hin zum BVerwG) vorläufig beschlagnahmten Gegenstände müssten über Jahre ordnungsgemäß aufbewahrt und gesichert werden und eine Zustandsverschlechterung wäre Grund für Entschädigungforderungen. Ausgehändigt werden muss dann am Ende möglicherweise trotzdem. Trotzdem wäre mir am liebsten, dass diese miese Kampagne in direkt Brüssel abgeschmettert wird.
  23. Ich denke gerade Frankonia wird sich drum sorgen...die verdienen ihr Geld damit. Oder meint Ihr, die steigen dann um auf Autoersatzteile? Aber bei dem Gesamtumsatz werden die nicht bei Facebook oder Onlinepetitionen aktiv werden...sondern der Vorstand lädt seinen Parlamentarier zum Essen ein und legt persönlich vor, welche Steuern und Arbeitsplätze plötzlich in Würzburg und anderen Standorten wegfallen...so oder so ähnlich... Das wird mehr wert sein, als 100 Protestbriefe Einzelner. Ein anderes Argument könnte für unsere "etablierten" Politiker sein, denen mal die Pro-Stellungnahme der AfD vorzuhalten. Die haben ja eh gerade Aufwind wegen der (lt. Regierung angeblich nicht vorhandenen) Flüchtlingsprobleme, hunderttausende jüngst enteigneter Besitzer von Halbautomaten zusätzlich könnten das Stimmverhältnis der nächsten Wahl arg verändern. Gerade, wo das Verlangen an Waffen zuhause scheinbar wieder steigt. Kommt mir jedenfalls auf der Arbeit und im Verein so vor. Also: Dran bleiben!!!
  24. Die Leyen steht als kompromisslose Reformerin da, und ne deutsche Firma (Ich glaube trotz europaweiter Ausschreibung irgendwie nicht daran, dass Steyr oder FN oder andere das Rennen machen...) freut sich über nen 3stelligen Millionenauftrag...der noch Jahrzehnte hätte warten müssen, wäre das G36 so lang im Dienst geblieben, wie das G3... Ich glaube nicht, dass es da um sich weitende Streukreise geht.
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