Zum Inhalt springen

schopy

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.145
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von schopy

  1. Habe ich gleich heute morgen um 10.14h erledigt...jetzt isser auf gelb mit Lieferzeit. Hoffentlich werden die in der Reihenfolge der Bestellung abgearbeitet....
  2. ...kannst doch verschenken an Deinen Enkel. Solang der keine dazu passenden Waffen hat. Finde die Aktion gut und würde mich über ne Vorschau auf die kommenden Tagesmotti freuen...
  3. Ggf. auch das Alter (des Pulvers...)? Mein Händler hat mich letztens mal an einer Flasche N160 mit Datum von 2009 schnüffeln lassen...sollte ja eigentlich noch verwendbar sein. Hölle, hat das gestunken. Er meinte, VV spart sich mittlerweile Stabilisatoren. Deshalb rät er insbesondere Kleinmengenverbauchern (Jägern...) von VV ab, da es sich mit der Zeit zersetzt. Beim N160 soll das besonders schlimm sein. Hat mir auch ein paar Hülsen (Kaliber habe ich nicht geschaut, waren aber recht fette Dinger) gezweigt, die mit VV drinnen durchkorrodiert waren. Die waren wohl älter als 2009, aber es spricht ja trotzdem Bände. Andere Pulver halten Jahrzehnte.
  4. schopy

    Egun Strategie

    Wobei es gerade im Waffenbereich ja auch um die Erhältlichkeit geht...nicht jeder Katalogartikel ist immer sofort lieferbar. Da bezahlt mancher lieber mehr als den Listenpreis, hat dat Dingen aber innerhalb weniger Tage. Grundsätzlich ist die Ebay-Strategie aus meiner Sicht wohl die Beste, bin mir aber bewusst, dass das EGun-System manchmal hakt mit der Gebotsabgabe. Und dass es nicht so komfortabel die Zeit runterzählt, wie Ebay. Da ist ne genaue Uhr von Vorteil.
  5. <seufz> Sicher. Und nur als hohler Begriff erfunden worden, damit Schutzmann Willi mal so richtig die Wutz rauslassen kann. Schnelle Zugriffe bei potentiell gefährlichen Beschuldigten oder ruckzuck vernichtbaren Beweismitteln haben rein actionorientierte Gründe. Was soll man dazu noch sagen?
  6. Quatsch. Wenn taktische oder Eigensicherungsgründe dagegen sprechen, fliegt die Tür auf. Ebenso, wenn kein Kontakt zustande kommt, weil niemand öffnet, da grad das Koks ins Klos gespült wird. Oder die Wumme ausm Versteck geholt oder hineingelegt wird. Wenn natürlich objektiv erkennbar niemand zuhause ist, reicht der Schlüsseldienst oder die Feuerwehr.
  7. Ich möchte nicht in einem Land mit Werten wie Japan leben - wo sich die Menschen langsam stapeln, Körperkontakt hingegen verpönt ist, das Indiviuduum meist nix zählt und es mit "Karoshi" ein eigenes Wort für "Tod durch Überarbeitung" gibt. Journalisten, die sich eine solche Kultur herbeiwünschen, sollten sich mal Gedanken über eine freiheitliche Gesellschaft machen - als stattdessen mit dem Finger auf sich friedlich verhaltende Leute mit keiner nennenswerten Deliktrelevanz zu zeigen, so wenig er deren Hobbies auch verstehen kann. Ich verstehe übrigens auch keine Vegetarier oder Hella von Sinnen - aber die tun mir nix, also lasse ich sie sein, wie sie wollen.
  8. joa, wie bei Google oder Ebay...diese "intelligenten" Suchmaschinen bringen Dir das auf den Screen, was Du finden sollst, nicht was Du finden willst.
  9. Können auch Replikas von Baujahren vor 1.1.1871 sein, müssen keine Originale sein. Ein historisches Vorbild muss vorliegen. Das ist meines Wissens die Krux mit z.B. der Tingle-Pistole, welche trotz einschüssig auf WBK muss (weil spätere Neuentwicklung, sieht nur alt aus). Oder modernen Vorderladern von Thompson/Center. gruß
  10. deswegen ist die 2/6-Regelung ja auch eine Soll-Vorschrift und die Behörde kann im Einzelfall abweichen. Wenn man nen guten Grund hat, gehen Ausnahmen. Je nach SB erlaubt sie auch schon mal einen zusätzlichen Erwerb, wenn man gerade ein besonders günstiges Angebot vorliegen hat, welches in 6 Monaten weg wäre...dazu muss man allerdings vorher freundlich mit dem SB reden. Gruß
  11. Hm, dann nehme ich das teilweise zurück..soetwas möchte niemand erleben. Ich behaupte aber mal, dass das nicht im Gültigkeitsraum deutschen Notwehr-/Waffenrechts passierte... In der afrikanischen (oder sonstwo) Pampa hätte ich aber wohl trotzdem erstmal ausgehändigt und nach Neubeurteilung der Lage (eventuelle Mittäter mit weiteren Waffen) mir die Sachen zurückgeholt. Was hast DU denn getan?
  12. Von der Situation abgesehen, dass ein Meteoriteneinschlag in mein Schlafzimmer wahrscheinlicher ist, mit klingelnden Ohren Kohle und Handy rausrücken, Waffe ohne ein gefallenes Wort darüber behalten. Oder was willst du (und wer hier noch so mitliest) hier jetzt lesen?!?
  13. Kommt wohl auf den job an...ich (öfftl dienst) hätte wohl gern wieder die kaufkraft von 1998... Grundgehalt 1998 für meine besoldungs- und dienstaltersgruppe: umgerechnet 2423 brutto 01.06.17: 3360 brutto. wenn ich mich nicht verrechnet habe, sind das ca. plus 38%. Zulagen für nachtstunden sind seitdem nicht einen pfennig oder cent gestiegen, ebenso verwendungszulagen. Dafür urlaubsgeld gestrichen und weihnachtsgeld auf ca. 20% geschrumpft, 1998 warens um 90% eines monatsgehalts. gehen also noch ab von den 38%. Mancher darf sich also wohl aufregen...bin sicher kein einzelfall. Wie verlief eigentlich die allgemeine inflation von 1998 - 2017?
  14. Hm, mal was Anderes als Erben...sehe ich das richtig, dass ein einfacher Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat "aufgewertet" wurde, unabhängig von vorsätzlicher oder fahrlässiger Begehung?
  15. ...ist die Sachbearbeiterin zufällig auch Deine Mutter? Wenn nicht, dann geht sie ja wohl gar nichts an, wie du dein Geld ausgibst...der Spruch allein hätte mir das Blut zum kochen gebracht...
  16. Ich glaube die ersteren gerade nicht... da wird viel in der Familie geregelt, bei welchem der Staat und die Rechtsordnung außen vor bleibt. Insofern vielleicht noch liberaler, als die zweite Gruppierung.
  17. schopy

    Jagdmunition tauschen

    Kann ja den Hersteller auf Schadenersatz verklagen, weil er jetzt eine Jagdreise dahin unternehmen muss, wo bleihaltig erlaubt ist...
  18. Wir reden doch gerade von Nicht-Freiwilligkeit, oder? Wenn der Proband sagt: "ich will keine AAK, aber erkläre mich mit einer BE einverstanden", brauchts natürlich auch keinen Richter. Aber man kann dann auch nicht mehr auf Beweisverwertungsverbot wegen nicht erfolgter richterlicher Anordnung pochen. Die geeichten Messgeräte sind übrigens nur bis 1,09 Promille AAK(0,54mg/l) verwendbar. Und auch da natürlich nur freiwillig (manchem möchte man zwar die Luft mit Gewalt herausquetschen, aber bisher hats noch kein Kollege gewagt...), also ohne Erfordernis eines richterlichen Entscheids. Darüber hinaus brauchts wieder nen Arzt.
  19. Der Richtervorbehalt, wo denn einer im Dienst bzw. Bereitschaft ist, gilt auch bei positiver AAK. Der Alkomat darf so etwas ja nicht anordnen. Und den Richter möchte ich erleben, welcher eine BE verweigert oder die Anordnung ellenlang hinauszögert, weil der Polizist vor Ort berichtet: "der Autofahrer riecht zwar nach Alk, aber weigert sich einen Test zu machen".
  20. Joa, aber wenn der fast ein Promille in der Atemluft hatte, braucht ein nicht völlig abgestumpfter Schutzmann keinen Alkomaten, dann wird auch bei Verweigerung des Vortests Blut genommen. Hilft also nicht viel, "Nein, Danke" bei einem angebotenen Atemtest zu sagen. Und die Version: 0,5l rotwein, 30ml Wodka, dazwischen Fahrt ins Revier, Bock geschossen und zurück und dann noch 0,39mg/l (= 0,78 Promille; nehmen wir mal pro Beschuldigtem an, der Wert wurde schon auf die Tatzeit zurück (hoch-)gerechnet) ist ja wohl mehr als fragwürdig...da wird noch was zwischengetankt worden sein. Oder bei den Maßangaben des zu Beginn Getrunkenen ist ein Komma verrutscht... Als ungeübter Trinker habe ich bei knapp 0,8 übrigens schon recht hell die Lampen an...ich würde mir dann nicht mehr zutrauen, ins Auto zu steigen und mir nen Hirsch zu erlegen. Ich unterstelle da mal eine gewisse Gewöhnung an geistige Getränke...
  21. ...oder, bei wem Geld in Form von Tagessätzen zu holen ist.
  22. Dann hol dir notfalls nen Diopter für den Schweden und schieße damit 1.58G(eschlossene Visierung) und lass Dir Bedürfnis ausstellen für nen 98er für 1.58O(ffene Viserung). www.dsb.de/media/PDF/Statuten/TK-Mitteilungen/2-2014-Ordonnanzgewehr.pdf Da wird ja seit 2015 unterschieden. Den 98er auf die neu ausgestellte gelbe und dann alle folgenden auch, ohne vor Deiner DSB-Vertretung jedesmal auf Knien zu kriechen für neue Holzgewehre. Gruß
  23. Kannst nicht einfach zu deiner Behörde gehen und den bereits vorhandenen Einzellader umtragen lassen auf eine gelbe, welche Dir das Amt praktischerweise gleich mitausstellt? Nen Versuch wäre das doch wert, wenn das keine Betonköpfe sind. Nebenbei wäre "Bestandskorrektur im Sinne des NWR" möglicherweise ein Argument.. wenn das erfolgt ist, gehst los und holst dir einen 98er ohne großes Klimbim. Und dann noch nen Schwedenmauser. Und nen Schweizer. Und....
  24. Warum sollte die polizei deine waffe aufbewahren müssen? Am besten auch noch nen parkplatz zur verfügung stellen, wenn du in der innenstadt keinen bekommst? Was ich schon mal gemacht habe, ist das aufbewahren bei einem händler/büchser gegen entgelt. Wenns andererseits nur für eine nacht ist, lass deine waffen doch im transportbehältnis und lege sie neben dein bett. Und hängs vor allem nicht an die große glocke. Und zu frage 1: wenn wirklich nur du zugriff hast, sehe ich da kein problem. Und die mindeststandards für aufbewahrung von munition sind ja nun wirklich nicht hoch angesetzt.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.