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schopy

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Alle Inhalte von schopy

  1. schopy

    Die nächste Amnestie?

    Wenn keiner ermittelt wurde, werden sie verwertet oder vernichtet. Wenn einer ermittelt wird und er das Erbe annimmt, gelten für ihn die normalen Regelungen. Beantragung Erben-WBK usw.
  2. schopy

    Die nächste Amnestie?

    Regelt das Nachlassgericht. Im Idealfall sind deren Leute die ersten (nach dem Versiegeln durch die Polizei), welche bei Verstorbenen ohne Erben die Wohnung betreten, sichten und nach Abschluss der Ermittlungen zum Entrümpeln freigeben. Das kann schon mal Monate dauern.
  3. schopy

    Die nächste Amnestie?

    ...oder schaffen zusätzliche Anreize. Ich kann mir vorstellen, dass manche nicht-so-ganz-legale Besitzer das Ding einfach nicht abgeben, weil die Kosten-Nutzen-Rechnung nicht aufgeht. Oder weil Haben einfach nix kostet und das Risiko, damit erwischt zu werden, gegen Null geht. 100 für ne alte Langwaffe, 200 für ne Kurze und schwupps kommt jede Menge Material zusammen, so wette ich. Und der ganze noch schussfähige Schrott, den man nicht mehr sinnvoll verkaufen kann, wird nebenbei auch mal aufgeräumt. Und landet nicht irgendwann bei jemand Anderem, der Blödsinn damit macht.
  4. Die Frage bleibt: Ist sie beim Endkunden maßgeblich günstiger als Messing? Sonst macht sie m.E. wenig Sinn.
  5. Na ja, eigentlich steht da :"Das Recht, sein Leben oder das Leben eines anderen Menschen mit der Waffe zu verteidigen..." NICHT, dass man die Dinger auch ohne Weiteres besitzen darf. Das dichtet sich NTV möglicherweise dazu, um die Schlagzeile besser verkaufen zu können. Und wer meint, das Nutzungsrecht in besonderen Fällen rechtfertigt auch das Besitzrecht, der möge z.B. mal ins deutsche Betäubungsmittelrecht schauen. Wer es noch nicht weiß: Drogen zu konsumieren ist nicht verboten - welche zu besitzen, zu erwerben, abzugeben, schon...
  6. habe es mangels Verwendungsmöglichkeit nie versucht, aber in den Läden (BassPro, Sportsmans Warehouse u.a.) wird Munition ja offen in den Regalen oder gar auf Paletten auf den Gängen zum Kauf angeboten...habe auch nie einen in der Kassenschlange vor mir gesehen, der irgendetwas vorgezeigt hat, um seine Ware bezahlen zu dürfen. Läuft der Munitionskauf da tatsächlich anders ab, als der von einem Paar Wanderschuhe?
  7. Einfach anmelden war nicht, ich musste ein Bedürfnis glaubhaft machen. In dem Fall durch Wettkampfteilnahme verschiedener Disziplinen (habe ich auch tatsächlich seit 2017) mit unterschiedlichen Limits in den Abzugsgewichten. Ich würde über einen der Verbände wohl auch ein neues Bedürfnis für eine weitere Komplettwaffe bescheinigt bekommen - aber durch den "Wechsellower" wäre der Papierkram eben einfacher und die Zahl der Komplettwaffen würde sich nicht erhöhen, was ja auch im Sinne der Behörde/des Gesetzgebers ist. Wurde so von mir direkt bei der Behörde (mit knappem Hinweis auf den nicht unerheblichen finanziellen Nachteil für mich, sollte ich den Lower wegwerfen und mir ein weiteres AR15 kaufen müssen) beantragt, als Eintrag kam dann das oben Genannte heraus... Gruß
  8. Das ist jetzt die Frage...ist das untere Gehäuse bzw. das Griffstück bei KW jetzt nicht immer das führende ("1.3.2 Führendes wesentliches Teil ist das Gehäuse; wenn dieses aus Gehäuseober- und Gehäuseunterteil zusammengesetzt ist, das Gehäuseunterteil (Griffstück bei Kurzwaffen) ") - bzw. wird es automatisch dazu, wenn es eine eigene ID bekommt? Denn gem ("8.1 werden Waffen oder Munition hergestellt, wenn aus Rohteilen oder Materialien ein Endprodukt oder wesentliche Teile eines Endproduktes erzeugt werden oder bei einer Waffe das führende wesentliche Teil durch ein Teil, das noch nicht in einer Waffe verbaut war, ersetzt wird; eine Schusswaffe ist hergestellt, wenn sie weißfertig im Sinne von § 2 Absatz 5 des Beschussgesetzes ist oder der Austausch des führenden wesentlichen Teils abgeschlossen ist;") Ein dem NWR unbekanntes, bislang unbenutztes Rohteil ist der Lower ja nicht, er wurde ja seit Jahren in einer bestehenden Waffe (dem Upper der Oberland-Büchse) eingesetzt. War da nur noch kein wesentliches (führendes) Teil, die Umwidmung zum wesentlichen und damit meldepflichtigen Teil kam ja erst später in 2021.
  9. Gibts schon neue Erfahrungen, wie die ehemals freien Lower und deren (zeitweise) Zusammenfügung mit Uppern aus dem eigenen Bestand nun gehandhabt werden? Ich habe die Eintragung meines Aero-X15-Gehäuseunterteils heute in der Post gehabt, als "Unteres Gehäuse, Waffe/Waffenteil ohne Besonderheiten, Kat. B halbautomatische Lang-Schusswaffe (Magazin wechselbar)" , ohne Kaliberangabe, mit eigener ID und ohne sichtbare Zuordnung zu einer Grundwaffe - auch nicht in dem etwas ausführlicheren Stammdatenauszug, welchen meine Behörde immer mit auf Extrapapier ausdruckt, wenn sich etwas ändert. Habe meine OA15 als Grundwaffe angegeben im Antrag, in der WBK oder den Stammdaten steht aber kein Wort dazu. Irgendwie beschleicht mich anhand der weiter oben geschilderten Problematik der Waffenherstellung gerade das Gefühl, dass ich das Dingen jetzt zwar weiterbesitzen, aber nicht mehr mit dem Oberland-Upper zusammensetzen darf...was faktisch sinnfrei wäre. Oder habe ich Glück, und ich darf den Lower mangels Zuordnung zu einer bestimmten Waffe nun als eigenständiges, führendes Langwaffenteil mit jedem anderen passenden Upper zusammenbauen (habe noch ein Windham-Upper-Wechselsystem für die Oberland, ferner gehe ich diesen Sommer den Jägerkurs an...)? Klare Aussagen im Netz dazu gibts ja (noch) nicht, und beim Amt will ich ohne Not keine schlafenden Hunde wecken, obwohl die hier sonst sehr freundlich sind. Der ganze Novellenquatsch ist aber ja auch Neuland für die und man wurstelt sich da so durch... Daher meine Frage ans Schwarmwissen, gerne auch per PN. Vielleicht blickt ja jemand besser durch, als ich... Gruß und Dank
  10. Och, ich hab was gefunden...mal eben 70,- für nen Schaft gespart. Sind ja nicht nur die Angebote ausm Flyer.
  11. Cool...demnach jagdliche Langwaffe in Bayern (abgesehen vom Wahlschalter fürs Getriebe)....
  12. Jupp, hast vermutlich recht. Der M1 wirkt in den Proportionen ungleich länger, der M14 ist nicht so "dreieckig" am hinteren Ende, sondern wirkt eher gebogen.
  13. 4 und 6 für M14 oder Garand...sind unterschiedlich lang, sehen sich aber sonst ganz ähnlich.
  14. Verschnörkeltes MR könnte auf Manurhin hinweisen. Google das mal und vergleiche Fotos (zB der MR73 in .357).
  15. Laut meiner freundlichen SB´in haben die letzte Woche noch nicht mal ein Konzept gehabt, wie das ablaufen soll...soll zwar dringlichst in der Mache sein, aber dann ist wohl erstmal Stau. Mein Landkreis hat allein 1000 JS-Verlängerungen abzuarbeiten, plus nochmal 300-400 Abfragen wegen kürzlichen Erwerbs und WBK-Anträgen auf Halde...
  16. Es sei denn die Tuberkulose verkleidet sich als Heilmittel gegen Krebs, und die TBC-Erreger tauchen nur im Kleingedruckten des Beipackzettels auf...
  17. Hm, gemäß dem Leitfaden sind G3 Verschlusskopf und M14 Verschluss (jeweils die originale Ausführung) dann nur noch erlaubspflichtiges Waffenteil, nicht mehr komplettes Hundepfui...oder denke ich zu einfach?
  18. Wenn er in Deutschland lebt und hier gemeldet ist, kann er legaler Waffenbesitzer sein. Ist ja nicht an die Staatsangehörigkeit gekoppelt. Ansonsten hast Du ja deine WBK. Lege die zum Vergleich daneben, dann siehts Du, ob seine echt ist. Gegen perfekte Fälschungen von WBK und/oder Voreinträgen ist niemand gefeit, auch nicht bei Biodeutschen.
  19. na, alle anderen Länder ziehen nach, sonst wären wir in D ja benachteiligt...
  20. "Denn es kann nicht sein, was nicht sein darf..."
  21. Hätte auch was Gutes...Dann kann bei zukünftigen Ausschreibungen für neue Sturmgewehre der Text ja endlich nach tatsächlichem Bedarf, und nicht nach den Möglichkeiten eines bestimmten Herstellers gestaltet werden...
  22. Kann man ja machen, wie andere: Größere Magazinkörper einfach blockieren, z.b. eine Schraube in passender Länge in den Boden/Follower einschweißen oder bei Plastik einen Limiter einkleben. Dann muss man nix neu kaufen oder Bauchschmerzen kriegen, ob nicht doch noch irgendwo ein großes irgendwo rumliegt, welches man vergessen hat, anzumelden.
  23. Der Nichtbetroffene hört die Einschläge erst näher kommen, wenn es heißt: Autos der Schadstoffstufe Euro 3 und darunter werden eingezogen, für das Klima...
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