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Schön ist es auch, wenn man einen klaren Auftrag erteilt, dann aber heimlich etwas anderes gemacht wird... Hatte mal ein vermurkstes Gewinde für eine ZF-Montage am Gehäuse eines M1A-Klons; Da ist ein zölliges Gewinde drin, und einer der Vorbesitzer hat ne M6-Schraube reingemurkst und wohl überdreht. Mein Auftrag an den betroffenen BüMa: Bitte nächstgrößeres Loch mit Gewinde reinmachen und passende Schraube dazulegen. Sollte eine Woche dauern, nach tatsächlichen zwei Wochen konnte ich dann abholen. Ergebnis: Montage dran, neue schicke Schraube, offenbar komplett selbst gefertigt. Ich war soweit zufrieden, bis ich nach dem Drehmoment gefragt habe, wie weit man die Schraube andrehen darf. Wollte er nix zu sagen, die Schraube sollte man eh nicht mehr lösen und die Montage (ARMS 18) dranlassen. Eigentlich ja nicht der Sinn einer abschraubbaren Montage - aber was solls, dachte ich mir. Solange es funktioniert. Beim ersten Probeschießen dann festgestellt, dass es NICHT funktioniert. Die Montage war seitlich schief angezogen, ca. 20cm/100m über den Verstellbereich des ZF hinaus (Redfield Revenge). Die Ausrichtung scheint also nicht mal grob geprüft worden zu sein. Habe die Schraube dann rausgedreht und festgestellt, dass sie zwar schick gebaut war - aber immer noch ne M6, welche mit Loctite in das unveränderte Gewindeloch am Gehäuse geklebt wurde...deshalb sollte ich laut BüMa wohl auch nix mehr abschrauben. Was soll man dazu noch sagen??? Mich sieht der nicht wieder, auch nicht als Käufer.
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Bestandsschutz wird es sicher geben, sollte es soweit kommen. Das GG sagt: Enteignung = nur zum Wohle des Volkes. Und selbts dann gegen angemessene Entschädigung. Wäre rechtlich viel zu kippelig und selbst im Erfolgsfall absehbar viel zu teuer. Und Bestandsschutz gibt es häufig, siehe ehemalige umgebaute KWKG-Waffen, technische Anforderungen an alten Kfz, alte Führerscheinklassen, Nachrüstpflicht Wärmedämmung an Privateigenheimen, etc. Irgendein Übel wird kommen - aber wegnehmen wird man uns, denke ich, nichts. Nur Neuerwerb wird möglicherweise schwieriger bis unmöglich. Ich hoffe aber noch, dass das Ganze irgendwie totdiskutiert wird, die Gesprächsrunden immer seltener werden und irgendwann der Mantel des Schweigens über den ürsprünglichen Antrag gelegt wird.
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So wie bei Deinem alten SB. Abgesehen davon, dass ich zwischendrin ca. 10 Minuten für den Weg zum und vom Kassenautomaten brauche, welcher in einem anderen Gebäude steht. Nur die Erstausstellung meiner grünen und gelben WBK hat ca. 7 Wochen gedauert.
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Waffenbesitz seit Jahrzehnten aber vor Jahren THC im Blut
schopy antwortete auf Der Großkalibrige's Thema in Waffenrecht
Gibt da keine feste Promillegrenze. Aber laut Gerichtsurteil ist es z.B. in Bayern schon möglich, ab 1 nanogramm THC im Blut eine MPU anzuordnen, auch ohne schwerwiegende Folgen während der Drogenfahrt. Das ist gar nicht mal so viel. Das ist übrigens auch der Grenzwert für eine vorwerfbare OWI nach 24a StVG. Ach ja, ein Fahrverbot ist natürlich analog Alkohol 0,5 - 1,09 Promille Bestandteil der Buße, 1-3 Monate. -
Stand von vor etwa einem Monat war, dass der Reporter immer noch traumatisiert sei. Wird die Stadt wohl ein kleines Sümmchen kosten.
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Der Logik nach ist es besser, der unglückliche Verlierer des Geldes (welcher vielleicht sogar ehrlich dafür gearbeitet hat), ist der Dumme? Nur weil jemand Geld findet, gehört es ihm noch lange nicht. Wenn ihm Finderlohn von der staatlichen Hilfe abgezogen wird ist das blöd für ihn; aber immerhin ist diese Hilfe immer noch geschenkt, von allen anderen Steuerzahlern finanziert und soll eigentlich vor Hunger und Obdachlosigkeit bewahren. Ich bin sicher kein Fan vom Staat, wie er zur Zeit läuft...sehe ihn aber auch nicht als Selbstbedienungsladen für Jedermann und Stütze als Alternative zur Arbeit. Und um den Bogen zurück zum deutschen Zoll zu schlagen - jeder weiß, welche Freibeträge es gibt, wenn man Sachen aus dem Ausland mitbringt. Wer mehr mitnimmt, muss die Dinge darüber hinaus halt versteuern. Man kann sich ja auch nicht nach Gutdünken aussuchen, in welcher Höhe man Lohnsteuer oder Umsatzsteuer bezahlt, sondern es gilt für Alle der gleiche jeweilige Satz nach vorher festgelegten Regeln. Und wer bescheißt, muss mit Strafe rechnen. Wie ich finde, zu Recht.
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Ich würds tatsächlich machen...wenn meine Frau und ich es vorher nicht schaffen, die Sachen vorher auf beide Koffer entsprechend aufzuteilen oder ich wirklich nur 20-30€ drüber bin. Ich habe einfach keinen Bock auf Diskussionen und die Strafe, wenn ich erfolglos versucht habe, mich durchzuschmuggeln. Dann lieber ein paar Euro für die Kleinteile über 430,- nachzahlen. Aber ich erkenne an - Ehrlichkeit wird heutzutage nicht mehr immer mit "ehrbar" oder als Selbstverständlichkeit gleichgesetzt. Viele sind mittlerweile der Auffassung Ehrlich=dumm, das geht durch alle Schichten.
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WBK und Einstellung nach Paragraf 170 Abs. 2
schopy antwortete auf Neuling-WBK's Thema in Waffenrecht
Macht gar nix. Ist ja auch als Waffenbesitzer nicht verboten, mal einen saufen zu gehen, wäre ja auch noch schöner. Demnächst wird beim Pfarramt noch der regelmäßige Kirchgang überprüft. Da der andere Vorwurf nach 170 eingestellt wurde, gilt das strafrechtlich als nicht vorhanden. Die Polizei fragt bei Kontrollen übrigens auch interne Vorgänge ab (und sieht da, vermutlich je nach Bundesland in unterschiedlichem Umfang, verschiedenste Arten der Verfahrensbeteilugung oder Bezug Deiner Person zu gewesenen Einsätzen. Das können auch Kontakt als Zeuge sein, als Anzeigender einer Ruhestörung, Suizidandrohungen, wenn Du mal eine Halterermittlung nach Blitzerfoto hattest, etc. pp. Da haben die Polizisten immer viel Gesprächsgrundlage - welche für die Waffenbehörde in ihrer Entscheidung aber unerheblich sein dürfte (mal abgesehen von Psychosachen und Vorfälle mit Gefährderpotential). -
Beim Thema 50/50-Chance, dass es im schlimmsten Fall weg ist, wäre ich auch eher vorsichtig... Ich vermute mal, dass der Versuch, solche Teile auf gut Glück außer Landes zu kriegen vielerorts auch nicht gern gesehen wird. Mit viel Glück passiert nix, mit nur ein wenig Glück wird das Teil eingesackt und u.U. der Abflug verpasst, mit Pech kostets ne saftige Strafe (und der Abflug ist auch hin). Ob man bei späterer Wiedereinreise dann noch gern gesehener Gast im Land ist, steht auf auch auf dem Spiel...auch, wenn ein Paket an sich selbt verschickt wird. Die Römer sind ja nun auch nicht so blöd, wie mancher behauptet. Und der Datenaustausch zwischen den Behörden ist da anders reglementiert, als bei uns. Gruß
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Bis auf den Hogue Griff sind das ja alles keine Waffenteile und sollten rechtlich kein Problem darstellen. Und selbst hat bei mir letztes Jahr keine Probleme bereitet. Grob eingeteilt: waffenteile=bäh. Munitionsteile=bäh. Optik, welche auch militärisch genutzt werden kann= bäh. Pulver/Munition/ganze Waffen= bähbäh. Zubehör, Gießkokillen, Matrizen, Reinigungszeug = OK. Rein jagdliche Optik= OK (abgesehen von den Dingern, die hierzulande bäh sind, wie Laser/NV-Zieloptiken) Wobei die TSA je nach Typus des Reisenden und Laune des Officers wohl nicht gleich den Weltuntergang hinter jedem ausländischen Waffenliebhaber sieht. Hatte letztes Jahr nen Matrizensatz 308, ne Box Gas Checks und anderen Kleinkram (wegen des Gewichts...Koffer waren grenzwertig schwer) in Handgepäck und bin bei einem Inlandsflug ab LA und dem endgültigen Abflug ab Miami nicht mal seltsam angeschaut worden. Und da wird der Rucksack ja komplett durchleuchtet. Die große Reisetasche wurde geöffnet (jedenfalls war das kleine Zahlenschloss, welches den Reißverschluss zusammenhielt, weg). Denke aber mal eher, wegen der Spraydose mit Hornady Case Lube. Gefehlt hat aber nix. Da waren noch ein 1911-Hogue Griff, Speedloader und mehrere Kokillenzangen drin. 430€ darfst du übrigens ohne Weiteres überschreiten, nur ab da musst du bei Wiedereinreise durch den roten Korridor und es muss halt verzollt und versteuert werden. Oder Deine Begleitung nimmt auch ein paar Teile im Gepäck mit ;-). Dann aber am besten bar bezahlte, damit er/sie auch behaupten kann, dass es seine eigenen Mitbringsel sind. Gruß+viel Spaß drüben
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Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
schopy antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
Da steht ja sinngemäß, wenn Du Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung eingelegt hast und trotzdem die Mahnung erhältst, kontaktiere den zuständigen SB. Ob so ein Gebührenbescheid jetzt durch Widerspruch aufschiebbar ist, oder nicht, weiß ich nicht. Halte ich aber für möglich, denn es sind ja keine Steuern, sondern ein gebührenpflichtiger Verwaltungsakt. Im Stadtamt gehts seit übrigens Monaten drunter und drüber, ist über Jahre kaputtgespart worden. Vor ein paar Woche konnten Eltern nicht mal ihre neugeborenen Kinder fristgerecht anmelden, weil man einfach keine Termine bekommen hat und man niemanden ohne einen solchen mehr reinließ. Genauso ist Heiraten oder Auto anmelden mit viel (oft vergeblicher, wenn man ohne Termin ankommt) Wartezeit verbunden. Maßnahme des Innensenators: Noch mehr Überstunden und Personal aus sachfremden Bereichen rüberschieben. Witzig nur, dass für Aufbewahrungskontrollen und Rechnungswesen offenbar genug Leute vorhanden sind. Ich denke, der Widerspruch ist irgendwo in den Untiefen des Stadtamts verloren gegangen. -
Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
schopy antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
hm, aber der Widerspruch dürfte doch zumindest aufschiebende Wirkung haben, was die Zahlung angeht. Nehme ich an. Was steht denn drin in der Rechtsbehelfsbelehrung des Gebührenbescheids (hier in NDS ists ja noch kostenlos)? Hast Deinen Widerspruch begründet? Normalerweise wird dann ja geprüft, der Bescheid in der Regel aufrecht erhalten, und anschließend gehts zum Gericht. -
Joa, Scheißsituation. Alternative A: er zahlt Schutzgeld und sein Leben ist am Arsch, weil von seiner Hände Arbeit nichts mehr für ihn und seine Familie bleibt. Alternative B: er verscherbelt seine Existenz auf und haut ab, in der Hoffnung, irgendwo anders Fuß fassen zu können. Immer mit dem Gefühl, vor Kriminellen den Schwanz eingezogen und sein Zuhause aufgegeben zu haben. Alternative C: das, was passiert ist. Hier mit glücklichem Urteil, aber den bekannten Folgen. Wobei es ihm im Knast sicher nicht besser ergangen wäre, denn dort ist er noch schutzloser vor Racheaktionen. Andererseits hätte man ihn vermutlich schon plattgemacht, wenn die Familie es wirklich wollte. Ich denke, es geht da wiederum um Angst machen und Geld rauspressen. Wie es auch ist, das Leben reicht Dir manchmal eine Zitrone. Oder eine ganze Kiste. Und du machst nix dagegen.
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Wie weit ist denn der nächste Favela-Hang entfernt? Ich dachte immer, irgendwo in Rio kommen immer mal Kugeln runter...ist dann nur noch eine Sache der Wahrscheinlichkeit, dass da mal was ins olympische Dorf fällt.
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Egun-Betrug ...jetzt hat es mich auch erwischt
schopy antwortete auf Euromaster's Thema in Allgemein
...die bei egun hinterlegte Emailadresse des accounts wieder auf dein eigene abändern. -
und das steht wo? Jedenfalls nicht in den AGB für Pakete.
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Oder mal bei Augustine in Hamburg nachfragen? Die haben m.W. Lizenzen für beide Seiten des großen Teiches, sollten drüben ggf. also auch exportieren können.
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sorry, aber das steht da nicht im WaffG. Es zählt, was geschrieben ist und da ist nirgends die Rede davon, dass Überlasser der Waffe und Überlasser der Munition dieselbe Person sein müssen. Neudeutsch: Look into the book. Ob man diese Rechte mit Gewalt in Anspruch nimmt, oder ob ein Händler Dir aufgrund eines handgefertigten Zettels mit zeitweiser Überlassung etwas verkauft, müssen Du und der Händler entscheiden (Remember: der Erwerber einer zeitweisen Überlassung muss ja bereits eine waffenrechtliche Erlaubnis besizen, sonst haut das mit der rechtmäßigen Leihgabe der Waffe schon nicht hin). Verboten ist es gem. Gesetzestext aber nicht. Lies dazu den entsprechenden Paragraphen in Gänze: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html Gruß
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abs1 und abs2 sind getrennt voneinander zu sehen. Du erwirbst eine Waffe rechtmäßig als Leihgabe gem. Abs. 1. --Trennung--- Wenn das nach Abs1 Nr.1. geschehen ist, brauchst Du gem Abs.2 zum Erwerb oder Besitz der Munition keine gesonderte Erlaubnis. Nirgendwo steht, dass Waffe und Munition vom selben Überlasser zu erstehen sind. Theoretisch darfst Du demnach sogar Munition erwerben, wenn Du die Waffe nur zum Transport oder zur sicheren Verwahrung übernimmst.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
schopy antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Na ja, der propagiert, was schon lang in der EU-Gesetzesmühle mahlt... Und wenn dann ein EU-weites Waffenregister eingeführt wird (was ja seit fast einem Jahr in der Mache ist; weiß bloß niemand von der normalen Bevölkerung), schreibt er sich das als seinen Erfolg auf die Fahne, um in seinem Wahlbezirk als Macher dazustehen. -
Na ja, beim Erwerb wird aber nicht unterschieden, ob vom Leihgeber mitbekommen oder beim Händler separat zum vom Bedürfnis umschlossenen Zweck gekauft. Nochmal s.o.: (2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese 1.unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 4 erwirbt; [...] Und wie vorher schon beschrieben...es ist einem Händler selbst überlassen, ob er mit Dir ein Geschäft abschließt, oder nicht. Dürfen tut er jedenfalls in dem Fall.
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Weil die Antwort besser ist, als zuzugeben, dass er es nicht genau weiß. Und mit "Nein" geht er auf Nummer sicher. Bring ihm dann beim nächstem Anlass den Gesetztestext mit und überzeuge ihn sachlich, dass es eben doch geht.
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Wie sollst Du dann dann eine geliehene Waffe probeschießen, wenn du überlegst, sie dir zu kaufen? Gibt ja nicht nur Allerweltskaliber wie 9x19 oder 8x57, welche man auch auf jedem halbwegs sortierten Stand zum Sofortverbrauch kaufen kann...
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Die Erlaubnis haben Bundespolizei und Landespolizeien (ob alle, weiß ich nicht) seit Jahrzehnten in Dienstanweisungen geregelt, welche sich auf die Ausnahmen im WaffG (ich meine §55 Abs 1) bezieht. Da muss keine besondere Erlaubnis eines Vorgesetzten her, allerdings gelten Einschränkungen wie Verbot des Führens auf öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen, keinen Alkoholgenuß, Mitführpflicht des Dienstausweises und noch irgendwelche. Also einpacken, verdeckt tragen und blöde Blicke (oder SEK-Einsatz) kassieren, wenn doch mal jemand was sieht.
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Wäre mal interessant zu sehen, was passiert, wenn ein Soldat/Polizist/Zöllner unter 25J dann im Dienst macht, wenn er ein psychologisches Gutachten als Sportschütze vergeigt... Innendienst? Frühpension? Holzgewehr? Tigerente am Band?