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Laut meiner freundlichen SB´in haben die letzte Woche noch nicht mal ein Konzept gehabt, wie das ablaufen soll...soll zwar dringlichst in der Mache sein, aber dann ist wohl erstmal Stau. Mein Landkreis hat allein 1000 JS-Verlängerungen abzuarbeiten, plus nochmal 300-400 Abfragen wegen kürzlichen Erwerbs und WBK-Anträgen auf Halde...
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Es sei denn die Tuberkulose verkleidet sich als Heilmittel gegen Krebs, und die TBC-Erreger tauchen nur im Kleingedruckten des Beipackzettels auf...
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Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
schopy antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Hm, gemäß dem Leitfaden sind G3 Verschlusskopf und M14 Verschluss (jeweils die originale Ausführung) dann nur noch erlaubspflichtiges Waffenteil, nicht mehr komplettes Hundepfui...oder denke ich zu einfach? -
Wenn er in Deutschland lebt und hier gemeldet ist, kann er legaler Waffenbesitzer sein. Ist ja nicht an die Staatsangehörigkeit gekoppelt. Ansonsten hast Du ja deine WBK. Lege die zum Vergleich daneben, dann siehts Du, ob seine echt ist. Gegen perfekte Fälschungen von WBK und/oder Voreinträgen ist niemand gefeit, auch nicht bei Biodeutschen.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
schopy antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
na, alle anderen Länder ziehen nach, sonst wären wir in D ja benachteiligt... -
"Denn es kann nicht sein, was nicht sein darf..."
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Verkauf von Heckler+Koch an dubiose Investoren
schopy antwortete auf Rubberduck70's Thema in Allgemein
Hätte auch was Gutes...Dann kann bei zukünftigen Ausschreibungen für neue Sturmgewehre der Text ja endlich nach tatsächlichem Bedarf, und nicht nach den Möglichkeiten eines bestimmten Herstellers gestaltet werden... -
Kann man ja machen, wie andere: Größere Magazinkörper einfach blockieren, z.b. eine Schraube in passender Länge in den Boden/Follower einschweißen oder bei Plastik einen Limiter einkleben. Dann muss man nix neu kaufen oder Bauchschmerzen kriegen, ob nicht doch noch irgendwo ein großes irgendwo rumliegt, welches man vergessen hat, anzumelden.
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Der Nichtbetroffene hört die Einschläge erst näher kommen, wenn es heißt: Autos der Schadstoffstufe Euro 3 und darunter werden eingezogen, für das Klima...
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Habs gefunden...Stichtag für Magazine in Österreich ist wohl der 14.12.19. Q: https://waffg.info/nachrichten/Waffengesetz-Novelle_2019_-_Was_sich_mit_01012019_geaendert_hat
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Hallo von der Nordsee! Ich habe gerade bei EGun Magazine für eine Thompson verkauft...entgegen meines Ausschlusses von internationalem Versand, hat sich nun doch jemand aus Österreich den Zuschlag gesichert... Nun meine ich, dass diese verkaxxte FWR-Richtlinie bei Euch schon umgesetzt sei, sprich: Der Neuerwerb von 30er Magazinen in .45Auto ist aktuell verboten. Oder tritt das erst noch in Kraft? Bei Google habe ich grad mal nix mit Datum des Inkrafttretens gefunden. Im Grunde ist die Auktion für die Füße, aber eventuell können der Käufer und ich ja doch noch einen zufriedenstellenden Abschluss finden. mfg
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Ich dachte immer, dass Waffengesetz sei ein Bundesgesetz...wenn Du unbedingt soetwas haben möchtest, würde ich mir die Aussage rechtsverbindlich bescheinigen lassen. Schneller als ein UHR repetiert der nämlich auch nicht. Bin zwar weit entfernt von Bayern, aber ich vermute mal, der SB hat da irgendetwas auf die falsche Kette bekommen. Oder ist der Double-Action (einmal ab Abzug ziehen=repetieren und Schuss)?
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Eine OWi muss aber auch vorwerfbar sein. Man hat, durch die zwangsweise Abgabe beim Amt zur Eintragung, ja gar keine andere Wahl, als eine gewisse Zeit ohne das reine Dokument zu sein. Die eigentliche Erlaubnis betrifft das nicht. Ob nun auf dem Weg zum Stand, oder auch bei einer Aufbewahrungskontrolle zuhause. Du kannst Deiner Pflicht zum Vorlegen ja gar nicht nachkommen. Deswegen muss man keine Pause im Schießsport machen. Manche Ämter geben übrigens auf freundliche Nachfrage auch gleich eine Kopie der Berechtigung mitsamt Siegel aus, wenn es absehbar länger dauert. Anders ists natürlich, wenn man die Karte verdaddelt oder irgendwo vergisst und sie dann vorzeigen muss...
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Ne Kopie ist besser als gar nix, ist vertrauensfördernd und hilft bei der folgenden Datenabfrage. Wenn Du ein Ticket bekommst, im Anhörbrief auf die laufende Bearbeitungszeit hinweisen und darauf, dass Du sie zum Voreintrag zwingend abgeben musstest. Dann kannst Du ja kaum etwas dafür, dass das Dokument grad nicht in Deinem Besitz ist. Die Erlaubnis zum Besitz und der zweckgemäßen Nutzung Deiner Waffen hast Du ja weiterhin und das wird nicht eingeschränkt dadurch, dass die WBK grad auf dem Amt ist. Gruß
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Ist doch schön, soetwas... Das letzte Hemd hat keine Taschen und die Erben können/sollen selbst für ihren Wohlstand arbeiten, wenn die Grundsicherung vorhanden ist.
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Im Wagen: Waffen von D mit nach Finnland nehmen
schopy antwortete auf Roman Schreiber's Thema in Allgemein
bin 2014 über Dänemark (Sund- und Beltbrücke) über den Inlandsvegen bis Karesuando (grenzort zu Finnland) in Richtung Nordkap gefahren, da habe ich meiner Erinnerung nach nicht mal einen einzigen Polizeiwagen unterwegs gesehen. Geschweige denn Grenzkontrollen. Die erste war die Grenze von Finnland zu Norwegen, dort nur ein kleiner Posten mit durchwinken, trotz Kleinbus mit verdunkelten Scheiben. Das war allerdings bevor Dänemark Dank ASP und anderen Neozoen die Grenzlinie etwas engmaschiger gestaltet hat. -
Hmm...so ziemlich alle Besitzer von G3-Clonen, AR15, AK, M1 Carbine, M1A, Halbautomaten in KW-Kalibern, bei denen Glock-Magazine passen, Thompson, PPsH, FN FAL, undundund...bei denen es entweder gar keine 10er Magazine ab Werk gibt, oder nur als teure Nach-/Umbauten, die auch nicht immer zuverlässig funktionieren. Geh mal auf nen Stand, wo der BDS oder BDMP mit Halbautomaten schießt. Da gibts fast nix anderes, als große Magazinkörper. Weil meist günstig in der Anschaffung und griffig. Und weil auf 10 Schuss blockiert, auch nicht illegal. NACH dem neuem Entwurf allerdings schon. Und was vorher an Bestand vorhanden war, muss nach derzeitiger Lage in Klasse-1-Schränken aufbewahrt werden (weil verbotener Gegenstand). Weitere Nutzung? Fraglich. Wenn denn vor über zwei Jahren oder früher gekauft. Mit späterem Datum darf dann kostenlos das Eigentum aufgegeben werden... Wenn die Schützen alle neue Magazine kaufen müssen, wirds teuer... Einige Händler verdienen sich eine goldene Nase und die Lieferzeiten für die Ladevorrichtung werden bald genauso lang sein, wie für eine neue Waffe. Auf den Ständen wirds ein Mega-Gefummel geben, weil man sich nicht mal eben 4-5 neue Mags kaufen kann oder will, und man lädt das eine vorhandene nach jedem Durchgang neu auf. Aber wenns Dich persönlich nicht tangiert, wirds schon in Ordnung sein. Ist für Dich sicherlich auch OK, wenn Euro4-Diesel entschädigungslos enteigent werden, für das Klima. Hat man ihn schon vor längerer Zeit gekauft, darft man ihn natürlich behalten in einer Hochsicherheitsgarage - unter faktischem Veräußerungsverbot. Fahren damit - kann man beim KBA beantragen, wenn man damit Rallies außerhalb Deutschlands damit fährt... Sorry, mir schwillt grad der Hals. Ich bin raus. Und ich bin KEIN Sammler, ich nutze die Dinger im Breitensport.
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Wen es interessiert (Bericht Radio Bremen vom 1.2.19):
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Auch den HKP-12746 , der ja eigentlich keiner ist (und deshalb NY und CA compliant)?
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gezeichnet und den Link an ein Paar Bekannte weitergereicht. Ich war zwar nur ein paar Mal dort - aber der Stand ist wichtig für Bremen und sein nördliches Umland.
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Geile Sache....Hätte ebenfalls Interesse. Falls dann wieder lieferbar, ein Set: https://www.hkparts.net/shop/pc/HK-+6-Roller-8-06mm-Oversized-113p17163.htm und auch: https://www.hkparts.net/shop/pc/Muzzle-Brake-15-X-1-USA-HK-G3-91-PTR-NY-CA-121p12746.htm
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Ich hoffe, die Verbände bereiten da bereits etwas vor...wäre ja auch in deren Interesse (besonders bei denen, die dem Mitglied eine Rechtsschutzversicherung in Sachen Erlaubniswiderruf etc. versprechen), wenn nicht jeder einzeln klagen müsste und es dann hunderte Einzelverfahren mit vermutlich unterschiedlichen Ausgängen gäbe.
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Erläutere mal...Meinst Du jetzt, ich soll nach Berlin fahren, im IM anklopfen und das Problem dort persönlich ansprechen? Ich dachte eigentlich, dass meine Fragestellung recht eindeutig war... Was ich tue, wenn irgendwann die Verwaltungsverfügung zur entschädigungslosen Abgabe meines Eigentums in meinem Postkasten liegt weiß ich. Ich würde nur vorher gern wissen, ob ich bei all den bereits gerschriebenen Veröffentlichungen einen unscheinbaren Halbsatz im Referentenentwurf oder den Stellungnahmen der angehörten Verbände übersehen habe - oder ob ich mich schon mal auf einen jahrelangen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang einstellen sollte. Hier scheint das Thema nämlich auch nicht allzu sehr besprochen zu werden, obwohl da geschätzt mindestens vierstellige Werte pro Betroffenen im Raum stehen, mal ganz abgesehen von der unwiederbringlichen Vernichtung von historischem Kulturgut.
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...hat sich eigentlich schon eine Gruppierung der anstehenden Enteignung der dauerhaft umgebauten, ehemaligen Vollautomaten angenommen (fortan Kat A)? Dürften ja nicht wenige sein, welche fachgerecht umgebaute M14, Thompson 1928 bzw. M1, m2Carbine, M3, SIG 550, Sten, StGw44, MP40 und Vorgänger sowie weitere Exoten seit Jahren legal in den Schränken haben...da habe ich noch keine Altbestandsregelung im Entwurf gefunden und auch keine Forderung der Interessenverbände, dass man soetwas behalten darf. Oder habe ich etwas stumpf übersehen? Irgendwie habe ich den Eindruck, dass die Dinger geopfert werden sollen, um bei anderen Zielen Verhandlungsmasse zu haben...