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Genug Internet für heute... Wie soll ein Bundesgesetz denn ein Landesrecht brechen, welches gar nicht in sein Anwendungsbereich fällt Die 14 Bundesländer geben sich also aus Spaß ein LIFG und alle Petitionen und Anfragen, dass NI und BY endlich ein LIFG bekommen, sind total nutzlos...
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Das Bundes-IFG gilt nicht für die Länder! Für BW musst schon das entsprechende LIFG ranziehen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-InfFrGBWrahmen/part/X
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Honeypot für Datenklau und Identitätsdiebstahl.
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Seit dem Kostenverordnungsdschungel auch sicherlich ne Preisfrage, aber für jede Waffe eine WBK ist der leichteste Weg.
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Weiter klagen kann man nicht mehr. Beim EuGH ist Ende. Man kann nur die Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu EU-Dokumenten soweit anpassen, dass das Urteil nicht mehr gültig ist.
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Artikel gelesen? Das Urteil ist 5 Tage alt! Die EU muss das Urteil erstmal umsetzen, das wird wohl länger als 5 Tage dauern. Erklär mal, warum das jetzt irgendwer nochmal durchklagen sollte?? @Proud NRA Member der EuGH hat fest gestellt, das HTN keinen Urheberrechtsschutz genießen.
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Finde das sollte auch schon lange für alle Normen, auf die sich deutsche Gesetze beziehen, gelten! Kann nicht sein, dass ich für ein Teil des Gesetzes ziemlich viel Geld ausgeben muss, um mich an dieses Gesetz halten zu können. Das Urteil gilt nur für Normen, die Teil des Unionsrechts sind - die EN 1143-1 müsste also in einer EU-Verordnung oder Richtlinie auftauchen. Das ist mir nicht bekannt. edit: Ich lag falsch. VERORDNUNG (EU) Nr. 1214/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. November 2011 über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums Damit fällt die EN 1143-1 unter das Urteil und muss kostenlos veröffentlicht werden!
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Qnkel antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Hab das Schloss vom Innenfach meines A-Schranks gegen ein Zahlenschloss getauscht (gibt's fürn 10er) und darin liegt der Schlüssel. -
Also nach deiner abenteuerlichen Interpretation würde auch ein Stempel für die gesamte WBK gelten, weil ja nirgends was von Kaliber steht... Über so ein leichtes und schnelles Urteil freut sich jeder Verwaltungsrichter...
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Schade, dass es bis jetzt keine Stellungnahme seitens BDS gibt... oder ich habs verpasst, aber in den Newslettern steht auch nix.
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https://www.fnp.de/hessen/16-000-euro-waffe-weg-sportschuetze-wird-am-flughafen-frankfurt-beklaut-zr-92827838.html Wäre interessant, wie es da weiter geht...
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Etwas zu kurz gedacht. Ne RS zahlt immer nur nach RVG. Ein "echter Topanwalt" geht je nach Umfang und Thema meist nur über Honorarvereinbarung.
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Der Voreintrag ist nur die Erlaubnis zum Erwerb. Die Erlaubnis zum Besitz erfolgt durch Eintrag der Waffe. Ansonsten sagt §38 WaffG alles: Also passender Voreintrag reicht.
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Hier 3.500J: https://www.sab-wf.de/unsere-anlage/ hat speziellen, geschossaufnehmenden Boden (Bodentreffer kostet richtig Geld...). Wie die Wände gemacht sind, kann ich dir nicht sagen. SV Reburg (https://bds-niedersachsen.de/index.php?p=151&vnr=94) hat bis 3000J, aber auch da kenne ich nur den Geschossfang, aber nicht wie die Wände aufgebaut sind. Ich weiß, dass die mal auf 3.500J erhöhen wollten, aber das nicht geklappt hat...
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Qnkel antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Mancher Verband ist vielleicht nicht an Bedürfniserleichterungen interessiert, weil dann ist er nicht mehr wichtig und privilegiert... -
Cowboy Fast Draw wäre wünschenswert. Würde ich gern mal ausprobieren, aber in D unmöglich weil Deutschüsse...
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Behördliche Einträge in die WBK - was ist formal erforderlich? Welche Gebühr?
Qnkel antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Was wäre unsere Verwaltung nur ohne Stempel... -
Okay, da das Strafmaß für §36 dasselbe ist wie für §2 (3) und ein Verstoß gegen §2 (3) mit Sicherheit immer schwerwiegender gewertet wird, wie gegen §36, wird wohl kaum ein Besitzer einer illegalen wegen Verstoßes gegen §36 verurteilt werden.
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Krass, in Niedersachsen kostet der KWS noch 65,- €
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Das ist auch richtig so! Wenn ich aufm Stand, ohne jede Ahnung und Sachkunde, eine Waffe bekomme, kann man nicht verlangen, das ich feststellen kann/muss, ob dies eine legale Waffe ist. Wie soll man das prüfen? Selbst als Sachkundiger kann dir der Überlasser doch sonstwas vorlegen, was gefälscht ist, und Du hast Freitagabend 19 Uhr, keine Chance das behördlich prüfen zu lassen. Daher ist die Formulierung mal wirklich sinnvoll vom Gesetzgeber gewählt.
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Das Weiterverleihen ist auch nicht ausgeschlossen. Da steht nur "von einem Berechtigten" und nicht "vom Besitzer" oder ähnliches.
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Steht nicht, das es nicht geht Aber für die ultimative Rechtssicherheit kann A die Waffe ja an B verleihen und B verleiht dann die Waffe an A. Dann hat A sie ja von B geliehen und nicht von sich selbst
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Was soll sich an der Auffassung der Behörde denn bitte ändern, nur weil er ein WS drauf pflanzt. Das Bedürfnis der Waffe bleibt, nach Behörde, ja sportlich. Fertig.
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Was kann man mit alten Dekowaffen heute noch machen?
Qnkel antwortete auf Gewehrgranate's Thema in Allgemein
Glaskasten.