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Nakota

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Alle Inhalte von Nakota

  1. Eine gewisse Freude darf sicher sein.
  2. Wie gesagt, würde ich den Datenschutz wählen. Einer flog übers Kukucksnest.
  3. Deswegen auch die "Ambivalenz". Letztendlich würde ich dann doch eher den "Datenschutz" wählen. MarkF, ernst nehme ich sowas wie das Psychoanalytisches Seminar Bergisch-Land e.V. nicht.
  4. Da streiten sich bei mir die Geister. Einerseits gebe ich dir recht (Datenschutz), andererseits würde ich nicht gerne in den Medien lesen wollen, dass ein in psychatrischer Behandlung stehender Sportschütze/Pilot... Wobei die Konsequenzen für Sportschützen...
  5. Ja, kommt noch dazu. Ehefrauen sollen ja auch schon gefragt worden sein
  6. ausser man entbindet den Arzt von seiner Schweigepflicht z.B. weil es auf dem Antragsformular gefordert wird. Klageweg dagegen mag Möglich sein.
  7. eventuell steht im WBK Antrag, dass man den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden musst.
  8. Habe ich irgendwo gesagt, dass es kein Führen (laut WaffG) mehr ist?
  9. Hatte die Frage falsch verstanden.
  10. Oder bei den sächsischen Polizeibeamten. Immerhin verschweigst du zu welchem Schluß die Beamten gekommen sind. erlaubnisfreies Führen Uwe. Klein aber feiner Unterschied. Der Unterschied, vorausgesetzt du bist ein gesetzestreuer Sportschütze, ist eben die begrenzte Zugriffsmöglichkeit und das nicht geladen sein.
  11. Kat. C ist richtig. Aber du hast im falschen Forum gepostet.
  12. Ja, selbst das Verfassungsgericht delegiert schon Entscheidungen an den EuGH und hält sich an deren Urteil bzw. erklärt sich für nicht mehr zuständig.
  13. Meinte das nicht im Sinne von Häme. Für den BDS oder euch ist es aber Positiv würde ich mal behaupten. Und für den SVBB vielleicht ein Signal.
  14. Nein, keine Ahnung Ja, allerdings ist mir nicht bekannt gewesen, dass du (auch) beim BDS mitmischst (Signatur leider nicht zur Kenntnis genommen). Und deswegen wohl positiv siehst, dass der SVBB (künftige) Mitglieder verschreckt.
  15. Oha, ist gar nicht gut. Dem WBKler wurde die WBK entzogen aufgrund seiner Äusserung und nicht, weil seine Äusserungen verurteilungswürdig wären. Verstehe ich das richtig?
  16. Damit meinst du was genau? Werden WBK schneller und leichter ausgestellt?
  17. Das LKA Berlin. Was für ein Haufen. Was mischen die sich da ein. Und was bringt ihnen das: ein mehr an Sicherheit? WaffG ist nicht Ländersache genausowenig wie die WaffVwV. Jetzt müsste es einen Kläger geben, vielleicht der SVBB? Wäre auch bereit zu spenden so wie bei der Klage der Jäger gegen das "Halbautomaten Urteil".
  18. Und die stehen über der Definition im WaffVwV? Der SVBB sollte sich besser an den anderen Verbänden orientieren. Im Bedürfnisantrag des SVBB http://www.svbb.org/sport/waffenrecht/bescheinigung_fuer_sportschuetzen.pdf steht unter anderem "die beantragte Waffe (...) benötigt (wer benötig beim Erstantrag eine Schusswaffe?). Allerdings steht nichts von "muss mit LW bzw. KW geschossen haben", wie vom Referenten-Waffenrecht des SVBB behauptet.
  19. Beim entwerfen der WaffVwV hat man das anscheinend erkannt und noch mal genauer umschrieben. Und zum Erlangen einer WBK muss ich nun mal mit "erlaubnispflichtiger Schusswaffe" geschossen haben (und da spielt es keine Rolle ob Revolver oder Repetierbüchse). Luftgewehr oder Schreckschusspistole reicht anscheinend ja nicht aus. Für mich ist nach wie vor nicht klar, woraus man im WaffG rausliest, dass mit KW und LW geschossen werden muss.
  20. Und warum steht wohl in der WaffVwV "erlaubnispflichtig", wohl deswegen weil "Waffe der Art" genau das bedeutet. Aber dann schreib ich meinen Satz eben um "im Gesetzt steht sinngemäß mit erlaubnispflichtigen Waffen".
  21. Oder vielleicht mal was sagen. Ähnlich wie jetzt gegen die Änderung des Waffenrechts durch die EU: Mails an den Präsidenten mit Bitte um Stellungsnahme.
  22. Eigentlich schon. Was der Infobrief des Verbandes XXXX sagt, interessiert eigentlich nicht. Entscheidend ist was im Gesetz steht. Wir brauchen keine Verbände die noch mal eins drauf legen (päpstlicher als der Papst).
  23. Nein, du kannst auch nur mit LW oder KW schiessen. "Beantragte Waffenart" will sagen: du musst mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen haben, also nicht mit Platzpatronen oder Luftgewehr. Man beachte fett geschriebenes. Das läßt der SVBB anscheinend absichtlich weg.
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