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Nakota

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  1. Wo gibt es dieses Gesetz welches diese 20 Jahresfrist in den Kellern der Waffenbehörden erlaubt? Besser es erfährt keiner, dass ihr so vorgeht. Ausnahmen sind lediglich Akten die tatsächlich, die aus welchem Grunde auch immer, die Zeit überstanden haben, ob aber der Zufall es will, das ein SB die in die Hände bekommt ist mehr als ein Millionenlottogewinn.
  2. Ich wollte ursprünglich mit einer Winchester und einem Colt SAA schiessen und sie besitzen. Deswegen war ich bereit Geld dafür auszugeben. Für ein KK Gewehr hätte ich das nie gemacht, da kann ich ohne WBK im Verein eines ausleihen.
  3. Ich habe nichts anderes behauptet, sicher sieht man das was die Behörde auch sieht. Hast du vielleicht etwas missverstanden?
  4. Vielleicht war es Steuerhinterziehung aber, da nur eine eher kleine Summe, ohne Prominentenbonus?
  5. 6 Monate ab Kauf der vorletzten Waffe (handhaben so die meisten Behörden). Du kannst also wieder am 03.08.2017 entweder eine oder zwei Waffen kaufen.
  6. Geht um Sachen, die Probleme beim beantragen einer WBK machen könnten. Mehr als Vermutungen müssten es schon sein.
  7. Gottseidank sonst schiesst du noch auf die Pflanzen.
  8. Ich beziehe mich auf den TE und der sagte "seit 10 Jahren ist Schluss". Und was das Ermitteln angeht ohne das man's weiß setzt ja voraus, dass man sich irgendwo in die Nesseln gesetzt hat.
  9. Anonymisierte Daten, was soll da noch drin stehen an Personenbezogenen Daten? Löschung ab 2021, dass hieße dann,dass die Daten 15 Jahre gespeichert wären. Wenn das mal eine gesetzliche Grundlage hat. Dein Sachbearbeiter wird aber die Daten kaum zu sehen bekommen.
  10. Nein, nur wenn du eine lebenslange Verbrecherlaufbahn einschlägst. Aber da brauchst du auch keine WBK um eine Waffe zu besitzen.
  11. Vielleicht habe ich dich Mißverstanden. Ich meinte, die Polizei kann nicht grundlos oder weil ihr die Nase nicht passt einfach "vorbeugend" verlängern. Da muss schon was vorliegen.
  12. Von vorbeugender Verlängerung lese ich da nichts.
  13. Gibt es da Quellen zum Nachlesen? Polizeigesetz kann es eher nicht sein. da die Polizei kaum über sowas entscheidet.
  14. Um einfacher gehts ja auch nicht sondern um die unbeschränkte Einsicht. Da ist eine Fahrt zum Amtsgericht wohl kein Übel.
  15. Ganz oben aller Abfragen steht ein Auszug vom BZR. Der muss auch beantragt werden. Diesen sieht nämlich auch der SB. Auch das LKA muss irgendwann tilgen. Machen sie das nicht, Anwalt einschalten. Auf der verlinkten Seite gibt es Tipps dazu.
  16. Nein, eine solche Sperre gibt es nicht. Ausnahmen sind Verurteilung Lebenslang, Psychatrie oder Sicherungsverwahrung. Moralisch mag da jeder anders urteilen. Der Gesetzgeber sagt aber, jeder bekommt eine 2. Chance.
  17. Nein, sieht er nicht. Niemals den Sachbearbeiter auf Vergehen in der Vergangenheit ansprechen. Entweder er weiß was oder er weiß nichts. In auch noch auf etwas hinzustossen, dass er nicht weiß wäre Unklug.
  18. So ganz hat der SB nicht recht. Es gibt extra für diesen Zweck "Presslinge", die der Gesetzgeber für Nichtpulverscheininhaber zugelassen hat. Ist aber nicht das gelbe vom Ei und eher, wenn überhaupt, etwas für Vorderladerrevolver.
  19. Angenommen, du hättest recht (aber nicht hast), welchen Sinn hätte es nicht zu löschen, wenn man die Daten sowieso nicht weiterverwenden kann? Mal abgesehen vom Verstoß einer Behörde gegen das BZRG. Kann man dieses Gerücht denn gar nicht aus der Welt schaffen .
  20. 2008 auch schon mal https://forum.waffen-online.de/topic/349492-umgang-mitverwendung-von-erbwaffen/
  21. Tür und Tor sind aber geöffnet. Von 34 auf 20 dann auf 10, 5, 1 und ENDE. Das ist das Problem.
  22. Eigentlich doch. Ansonsten wären wir bei einer Magazinbeschränkung von nicht Halbautomaten und dem ist nicht so.
  23. Es geht um Magazine die einerseits an einen Repetierer passen und anderenseits an einen Halbautomaten. Wehr also ein UHRenmagazin hat welches auch an einen Halbautomaten passt bzw. umgekehrt ist von der Regelung betroffen.
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