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Nakota

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Alle Inhalte von Nakota

  1. Zum Sachverhalt mehrere gleichlautende Meinungen. Eine prima Sache. Mir passiert es, dass z.b. die Karre was hat, dann recherchiere ich im Internet, wo das Problem sein könnte. Die Wahrscheinlichkeit, dass etwas richtiges dabei heraus kommt ist höher, wenn mehrere gleicher Meinung sind zum Sachverhalt.
  2. Ja, da gibt es keine Problem. Und nicht nur im Schützenverein das Plaudern lassen, sondern vor allem auch gegenüber den Behörden. Was der Bauer nicht weiß...
  3. Wenn das so ist, dann ist das naturlich kompletter Mist.
  4. Nakota

    WBK neu

    Du meinst mit Grenze jetzt, ob auf 1 Jahr verteilt oder 6 Monate usw.? Ich kann da nur die WaffVwV zitieren:
  5. Nakota

    WBK neu

    Wobei das etwas an 12/18 vorbeigeht. 18x unregelmäsig über das Jahr verteilt... Ein Monat ist da womöglich knapp.
  6. Nicht ganz richtig. Tatsächlich ist es momentan so, dass Herkunft und Religion bei Messerattacken sehr wohl eine Rolle spielen.
  7. http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/2017/20170516_OVG_Bremen_Gebuehren_Aufbewahrungskontrolle_rm.pdf https://www.bundestag.de/blob/423766/c8ce84948d8a0d6fc7b3c50b2951bfdf/wd-3-421-10-pdf-data.pdf
  8. Das dürfte bei den Kommunen liegen, ob sie da Gebühren erheben. Mag sein, dass der Bund empfiehlt keine zu erheben.
  9. Schon die Konditionen für den Job sind sowas von Schweinerei.
  10. Bei uns ist Neuerwerb ab Datum vorletzter Waffe möglich. Nehme ich die Tabelle von Fjodor wäre ein Neuerwerb im November und nicht im Oktober. Mein Rat ist es vorher beim SB nach zu fragen wie es gemacht wird. Ich habe nicht gefragt und bin nach Fjodors Tabelle vorgegangen. Die haben mich auf dem Amt angeschaut als hätte ich einen an der Waffel. Die lassen nämlich einfach die erste Waffe weg, ansonsten verläuft es wie bei @wede.
  11. Sehe ich auch so. Deswegen geht immer mein Original zum Händler.
  12. Nakota

    Fristen

    und für die ersten 3 Jahre ab WBK Erhalt.
  13. Warum nicht? Hinterschaft dran, dann gibt's auch Fun.
  14. Ich schiesse nur aus Spaß. Freue mich natürlich aber auch über jeden 10er.
  15. Egal, die machen sich bei Verwendung dieser Daten "illegal". Können sie also gar nicht gegen dich verwenden. Man sollte niemals dem SB irgendwas erzählen. Entweder er weiß was oder er weiß nichts.
  16. Deswegen heißt es ja uch "getilgte" Einträge, weil sie eigentlich gar nicht getilgt sind?
  17. Widerspräche dem BZRG. Da setzt sich die Behörde wohl in die Illegalität.
  18. diese Regelung gibt es nur für die ersten 3 Jahre, so die Interpretation der WaffVwV. Ansonsten gilt "eine gewisse Teilnahmehäufigkeit".
  19. Würde mich auch interessieren.
  20. Ich kenne nur die Deaktivierungsverordnung von Feuerwaffen, d.h. die vollkommene Unbrauchbarmachung (Neu-Deko). Bei Salutwaffen wäre ja eine Unbrauchbarmachung eine Deaktivierung als Salutwaffe.
  21. Ich sehe mehr Sinn in der"Behörden- Interpretation", wenn es sich auf alle Situationen zur WSK Bescheinigung bezieht. Also Erstantrag und WBK Bestandsschutz. Ohne Konkretisierung im Text, dann doch Konkret zu werden, wäre etwas, wo ich mich dann Frage: warum nicht gleich Konkret im Text werden.
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