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Nakota

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Alle Inhalte von Nakota

  1. Deswegen heißt es ja uch "getilgte" Einträge, weil sie eigentlich gar nicht getilgt sind?
  2. Widerspräche dem BZRG. Da setzt sich die Behörde wohl in die Illegalität.
  3. diese Regelung gibt es nur für die ersten 3 Jahre, so die Interpretation der WaffVwV. Ansonsten gilt "eine gewisse Teilnahmehäufigkeit".
  4. Gibt es den Burk nicht mehr?
  5. Würde mich auch interessieren.
  6. Ich kenne nur die Deaktivierungsverordnung von Feuerwaffen, d.h. die vollkommene Unbrauchbarmachung (Neu-Deko). Bei Salutwaffen wäre ja eine Unbrauchbarmachung eine Deaktivierung als Salutwaffe.
  7. Ich sehe mehr Sinn in der"Behörden- Interpretation", wenn es sich auf alle Situationen zur WSK Bescheinigung bezieht. Also Erstantrag und WBK Bestandsschutz. Ohne Konkretisierung im Text, dann doch Konkret zu werden, wäre etwas, wo ich mich dann Frage: warum nicht gleich Konkret im Text werden.
  8. Hier mal die Behörden-Interpretation zum §7 des WaffG.
  9. Bezieht sich auf die Versicherung. Aus einem Nicht-B-Schrank wird durch andübeln kein B-Schrank.
  10. Amnestie nur für illegale Waffen. Für legale Waffen gibt es logischerweise keine Amnestie. Auch ich würde die Waffen zurück an den Verkäufer gehen lassen.
  11. Ja, vor der Frau kann man nur warnen.
  12. Da hilft nur ein (verdammt) guter Anwalt um die Löschung durch zu drücken. Das Hintertürchen welches da offengelassen wurde, ist schwer zu zu bekommen. EDIT Wobei in der "Rechtliche Zusammenfassung" aus dem Link steht, dass er die Löschung anscheinend schon vor der geltenden Löschfrist verlangt hat
  13. Nakota

    Waffenbesitz Karte

    Hat auch mit der teilweisen "Uneindeutigkeit" des WaffG zu tun.
  14. Nakota

    Waffenbesitz Karte

    *gelöscht*
  15. Nakota

    Tatort...

    Ansich ja schon mal vollkommener Unsinn. Oder aber sie spricht von sich selbst. Dann sollte man sich überlegen ob auch andere Gegenstände aus ihrer Nähe entfernt werden sollten. Vom Führerschein ganz zu schweigen.
  16. Nakota

    Tatort...

    Kann den Heckler&Koch die Waffen nicht wo anders deponieren.
  17. Ja, sogar 3 für zwofünfzig.
  18. Die Plastikhüllen reißen irgendwann auch aus.
  19. *gelöscht*
  20. Überlegung: Ein Sportschütze darf eine Schusswaffe "nur" erlaubnisfrei führen. Er hat also gar keine Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe. Ähnlich bei der "Schießerlaubnis".
  21. Was? Falls du die "Eignungsprüfung" meinst, dann lies mal oben verlinktes Urteil durch.
  22. Also doch Eignungsprüfung. Und der SB leitet es interpretativ aus der WaffVwV ab diese Prüfung durch zu ziehen und liegt laut Urteil falsch damit. Hier auch noch mal das verlinkte Urteil: https://openjur.de/u/873832.html
  23. Hatte dich schon mal gefragt: um was geht es dann? Unter Umständen hätte mich eine konkrete Antwort ja umgestimmt.
  24. Und die LWB die Verständnis für den SB aufbringen befolgen dieses "noch" ungeschrieben Gesetz bereits. Wie du auf die Idee kommst, dass das befolgen eines ungeschriebenen Gesetzes besser sei..? Vielleicht ist es deine Weitsichtigkeit Juhuu. Schmeissen wir doch dem Waffenbesitz hin sobald ein LWB Verständnis dafür zeigt, dass ein SB Waffenbesitz nicht mehr toleriert.
  25. Ist nicht meine Absicht. Aber wenn sich hier jemand von der Behörde einliest, dann zeigen ja einige hier Verständnis für den SB im Gegensatz zu mir. Wegen mir wird das WaffG kaum verändert denke ich.
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